Ausgabe 
20.6.1872
 
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Enthält die amtlichen Erlasse für den cue Felebbercz. Fritdberget Antelligenblall. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samslag 5 8

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und vemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze) andwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachtichten, Markt- und Cours⸗Betichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekboten,

Räthsel, Bilderräthsel ꝛc. Das Abonnement beträgt bei der Verlags Expedition ohne jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 8 kr.

Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel

berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr.

Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

brechung eintritt.

drücklich Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter

Den vekehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus

Die Redaction.

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Im Interesse der Bienenzüchter des Kreises machen wir dieselben darauf aufmerksaum, daß die 11. Wanderversammlung des Odber⸗ essischen Bienenzuͤchter Vereins am 17. Juli d. J. zu Giehen stattfindet.

Friedberg den 18. Juni 1872.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks ⸗Vereins Friedberg.

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detreffend: Die Viehpreisvertheilung zu Bad⸗Nauheim für 1872.

Die diesjährige Viehpreisvertheilung wird zu Bad⸗Nauheim am 2. Juli abgehalten werden; es werden auf derselben 500 fl. zu Preisen und Wegvergütungen zur Verwendung kommen. Es können Preise erhalten:

1. ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar a. solche, die vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden nd, von 15 bis 25 fl. b. solche, die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeistereibescheinigung zachgewiesen ist, daß sie dis zum Alter von Jahren noch nicht eingespannt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen desmal den Vorzug erhalten.

2. Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche

1 jährige Bullen und zwar: a. wenn dieselben vom Bewerber aus

gener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl. b. wenn dieselben rom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

3. Die besten im Besitze von Gemeinden und Bullenhaltern be⸗ fudlichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 10 bis 15 fl., welche den Bullenhaltern zu gut kommen sollen.

4. Rinder von 23 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder etst fürzlich gekalbt haben und zwar a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl., und b. solche, de vom Bewerber angekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitz desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Das schönste Rind ethält außerdem ein Halsband mit Glocke.

5. Ausgezeichnet schöne Schafböcke bie zu 10 fl. Bezuͤglich deser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Löcke Reinvieh oder Schmeervieh sind und bei sonst gleichen Ver⸗ haltnissen dem Reinvieh der Vorzug gegeben werden.

g 6. Zuchtschweine rein englischer oder englischer, Bastard⸗Raceu den Geschlechtes und mindestes/ Jahr alt, die aus dem Bewerber egenthümlich gehöriger Zuchtsau gezogen sind, von 5 bis 10 fl.

Es kaus nur wirklich preiswürdiges Vieh prämiirt werden.

Eigenthümer von solchen, denen wegen zu starker Concurrenz eme Prämie nicht zuerkannt werden konnte, erhalten auf Verlangen, nenn ge zwei Stunden und weiter hergekommen sind, eine Weg- intschädigung von 24 kr. für einen Bullen und von 12 kr. für ein bohlen, ein Rind, einen Bock, oder ein Loos von mehreren Böcken,

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und ein Schwein, oder ein Loos von mehreren Schweinen für jede Stunde Wegentfernung.

Die Musterung des Viehes beginnt Vormittags 8 Uhr.

Alle Bewerber haben Bescheinigungen(auf stempelfresem Papier) darüber beizubringen, daß das zur Preisbewerbung vorgeführte Thier den in der pos. 1 bis 6 incl. angegebenen Anforderungen entspricht, widrigenfalls sie dei der Prämiirung nicht berücksichtigt werden können. Die Preisbewerbung ist für alle Kreise der Provinz Oderhessen frei und an keinen Bezirk gebunden. Thiere, welche bei einer früheren Preisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen. N

Sämmtliches vorgeführte Rindvieh wird durch die betreffenden Experten in 3 Abtheilungen aufgestellt werden; diese sind; J. Schweizer, Englische und größere Niederungsschläge, II. Vogelsberger Vieh und III. Kreuzungsvieh. f

Die einer Abtheilung angehörigen Thiere concurriren unter sich um Prämien und es bleibt den Experten überlassen, die vortäthigen Mittel auf die einzelnen Abtheilungen je nach dem Maße der Be⸗ schickung und der Zahl der preis würdigen Thiere zu vertheilen; ein erster Preis aber soll in jede Abtheilung fallen, insofern ein wirklich preiswürdiges Thier in derselben vorgeführt ist. Die Abtheilung, in die die Glocke mit Halsband entfällt, wird bei der Vertheilung der Preise zuerst vorgeführt. N

Die Experten werden vom Ausschuß des Provinzialsvereins er⸗ nannt und zwar drei für Prämiirung von Fohlen, Schafböcken und Schweinen, drei für die von Bullen und drei für die von Rindern.

In der Regel sollen zu Prämien für Fohlen, Schafboͤcke und Schweine 150 fl., für Bullen 150 fl. und für Rinder 200 fl. ver⸗ wendet werden; Ausnahmen hiervon sind den Experten nach dem Maße der Beschickung der einzelnen Abtheilungen gestattet, und Ueber⸗ schüsse aus elber Kategorie können in die andere übertragen werden.

Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er zugleich die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu zahlreicher Theilnahme an dieser Preisvert heilung ein. Wesentlich könnte das Interesse an derselben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheikung, schönes Vieh und interessante Gegenstände der landw. Industrie zur Ansicht ausgestellt würden.

Laubach am 10. Mai 1872. f N

Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Otto, Graf zu Solms Laubach.

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Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Johs, Streckfuß zu Hoch⸗Weisel ist zum Forstwarten für die Gemeinde: Forstwartel

Hoch Weisel bestellt worden.

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8 J f fl bis zum 15. Juli an den bestimmten Zah f eee Erese ieh 8 eee dere eisucht, dict im Interesse Ortsangebörigen mit dem Bementen bekaunt machen zu lassen,

Jentamt bezahlt werben. Bie Großberzoglichen Bürgermei nach dem 16. Juli die Mahnung erfolgt. Friedberg den 18. Juni 1872.

n 8 e a liagen Dienstag und Donnerstag an das unterzeichnete

Großherzogliches Rentamt Friedberg. Linde c.