Ausgabe 
19.11.1872
 
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Dienstag den 19. November.

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Ober

essischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: Nr. 49. sud 1. Gesetz, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betr. sud 2. Bekanntmachung, die Bildung er Wahlbezirke für die Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände des bevorstehenden Land tags betr. sub 8. Bekanntmachung, die Eintheilung der evan⸗ elischen Dekanate, insbesondere die Einweisung der neuernannten Dekane in ihre Dienstverrichtungen betr.

Friedberg den 15. November 1872.

Kreisamt Friedberg.

Großherzogliches Tra p p.

getreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Btandschäden.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 28. Dez. 1855, Int.Blatt Nr. 1 von 1856 und den§. 1118 von Küchler's Handbuch . Aufl., beauftragen wir Sie, diejenigen Geschäfte, wenn es noch icht geschehen sein sollte, mit dem Gemeinderath alsbald vorzunehmen, sie Ihnen der Art. 11 des rubricirten Gesetzes übertragen hat. icht Tagen sehen wir Ihren Anträgen oder Berichten, daß keine zu

bellen sind, entgegen.

Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den nachstehend abgedruckten irt. 178 des Polizeistrafgesetzes in Ihren Gemeinden auf geeignete

innen. 5. a Binn errichteter Gebäude in die

des Versicherungsanschlags

zetreffend: Die Herstellung der Passage auf den Straßen und Wegen, insbesondere bei starkem Schneefall.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Klagen darüber, daß bei dem jüngsten starken Schneefall Herstellung der Passage auf den Vieinalwegen nicht sofort erfolgt sei, veranlassen uns, Sie anzuweisen, bei allen Vorkommnissen der Art ohne jeden Verzug diese Wege in einen fahr⸗ und gangbaren Zu⸗ tand bringen zu lassen, da dies zu den Obliegenheiten der Gemeinde gehört.

Friedberg den 16. November 1872.

Weise zu veröffentlichen, damit diejenigen, die es berührt, sich vor Strafe schützen können. Art. 178. Die Eigenthümer der Gebäude sind verbunden, bis zum 1. Dec.

des Jahres, in welchem der Bau vollendet wurde, oder wenn der Bau erst im December vollendet wurde,

Ter a pp.

bis zum Ende des Jahres sowohl die Aufnahme neu Brandversicherung, als, wenn die Hauptdimensionen der

Gebäude wesentlich erweitert oder verringert worden find, die angemessene Revision

zu beantragen.

Die Unterlassung dieser Anzeige ist mit einer Strafe von 1 bis 5 fl. zu ahnden. ) Vergl. Gesetz vom 6. Juni 1853(S. 453 des Regl., insbesondere Art. 10).

Friedberg den 17. November 1872.

Trapp.

Deutsches Reich! Darmstadt. Die auch imOberh. Anz u brachte Notiz, daß eine Verlegung der hessische⸗ Artillerie nach Babenhausen bevoßstehe, beruht, zur serlässiger Mittheilung zufolge, ebeiso wie die underwärts gebrachte Nachricht, daß der Ankauf, ines Schießplatzes bei Babenbausen beabsichtitzt Herde, auf Irrthum. Es ist, vielmehr Thatsacle,

höherer Verfügung zufolge bon dem J. Z.

lerdings in Betracht gezogenen Ankauf, eines Schießplatzes bei Babenhausen definitiv Abstand senommen ist, und somit dürfte auch die mit dem wentuellen Ankauf jenes Schießplatzes gerücht⸗ deise in Verbindung gebrachte. Dislocirung der essischen Artillerie nach Babenhausen wohl in leiner Weise mehr in Frage kommen.

Der Kaiser hat mit Zustimmung und auf Wunsch des Großherzogs den bestimmungs mäßig vazu berechtigten Fahnen, und Standarten der Großh. Hess. Truppen das eiserne Kreuz verliehen. Dem in viele Blätter übergegangenen JArtifel, d. d. Metz den 11. d. M. betr. die feier⸗

che Einweihung des Denkmals, welches das Gr, Oess. Offizierscorps den im letzten französischen Feldzuge gebliebenen bessischen Militärpersonen er- sichten ließ, muß erläuternd zugesetzt werden, daß serselbe insofern nicht vollständig war, als Seine Gr. Hoheit Prinz Ludwig mit dem ausgebrachten doch auf Se. Majestät den deutschen Kaiser ein yolches auf Se. Kgl. Hoheit den Großherzog ver inigte. Dieß verdient um so mehr hervorgehoben u werden, als die Denkmals enthüllung eine speciell essische Feier war. 1

Friedberg Die neue Einthellung des Proßherzogthums in 40 Wahlbezirke behufs Wahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer, gibt für Starkenburg 17, für Oberhessen 13 und für Rbeinhessen 10 Wahlbezirke. Die uns zumeist interessirenden Wahlbezirken der Provinz Oberhessen sind in nachstehender Weise gebildet: . Wahlbezirk. Landgerichts Bezirk Vilbel.

15

rildherg. Ldg. Bez. Bad⸗ Nauheim mit Aus⸗ ahme der Orte Ober-Mörlen und Nieder-Mörlen. 3. Edg. Bez. Butzbach. Aus dem Edg. Bez. Bad⸗ Nauheim die Orte: Ober-Mörlen(mit Hassel⸗

heck) und Nieder⸗Mörlen. Aus dem dg. Bez.

Lich: Holzheim. 4. Die Ldg.-Bez. Hungen und Lich mit Ausnahme von Holzheim. 5. Stadtg. Bez. Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen. Ldg.⸗Bez. Gießen mit Ausnahme der dem 6. Wahl- bezirk zugetheilten Orte. 6. Ldg.⸗Bez. Grünberg mit Ausnahme der dem 7. Wahlbezirk zugetheilten Orte. Aus dem dg. Bez. Gießen die Orte: Allendorf an der Lumda, Treis an der Lumda, Beuern, Bersrod, Winnerad, Reiskirchen, Burk- bardsfelden, Albach und Steinbach. 7. Ldg.⸗Bez.

[Homberg. Aus dem Edg.⸗Bez. Grünberg

die Orte: Rüddingshausen, Weitershain, Berns feld, Nieder- Ohmen, Kirschgarten, Wettsaasen, Ruppertenrod, Ober-Ohmen und Ermenrod. Aus dem Ldg,⸗Bez. Ülrichstein die zum Kreise Grün-

Zeilbach. 8. Ldg. Bez. Alsfeld mit Ausnahme der Stadt Alsfeld. Aus dem Ldg.-Bez. Ulrich⸗ stein, die zum Kreise Alsfeld gehörenden Orte: Groß-Felda mit Klein⸗Felda und Schellnbausen, Helpershain, Kestrich, Köddingen, Meiches, Stum⸗ pertenrod u. Windhausen. 9. Die Ldg.-Bez. Lauter bach und Schlitz. 10. Ldg.⸗Bez. Herbstein. Aus dem Edg!⸗Bez. Ulrichstein, die zum Kreise Schotten gehörenden Orte: Altenhain, Boben-

Petersheimer Hof, Ober-Seibertenrod, Rebges hain, Schmitten, Sellnrod, Ulrichstein und Wohn- feld. 11. Die Ldg.⸗Bez. Laubach und Schotten. Aus dem dg. Bez. Ortenberg die Orte: Gedern, Volkartshain, Ober-Seemen, Mittel- Seemen, Nieder⸗Seemen, Merkenfritz und Wenings. Aus dem Edg.⸗Bez. Nidda; Eichelsdorf. 12. Ldg. Bez. Nidda mit Ausnahme von Eichelsdorf. Edg.⸗Bez. Ortenberg mit Ausnahme der dem 11. Wahlbezirk zugetheilten Orte. 13. Die dg.

4. Edg.-Bez. Friedberg mit Ausnahme der Stadt

Bez. Altenstadt und Büdingen.

berg gehörenden Orte: Unter Seibertenrod und

hausen, Feldkrücken, Höckersdorf, Kölzenhain mit

Zu Wahlcommissären für die Landtags- wahlen sind in den Bezirken des Kreises Friedberg bestimmt worden die Herren: Regierungsrath Trapp für die Stadt Friedberg, Kreisassessor Haas für den zweiten, Landrichter Gilmer für den dritten und Landrichter Sartorius zu Lich für den vierten Wahlkreis.

Berlin. Das Abgeordnetenhaus wird im Verlauf der jetzigen Session eine nochmalige Wahl des ersten Präsidenten vornehmen müssen. Wie nämlich von mehreren Seiten übereinstimmend ge⸗ meldet wird, ist die Stadt Breslau entschlossen, ihren neuen Oberbürgermeister, den jetzigen Präsi⸗ denten des Abgeordnetenhauses von Forckenbeck, zur Vertretung für das Herrenhaus zu präsentiren und wird Herr von Forckenbeck darauf eingehen. Für das Abgeordnetenhaus entsteht hierdurch eine große, schwer auszufüllende Lücke. In den Frae⸗ tionen haben Vorbesprechungen über die Ersatzwahl bereits begonnen, da diese voraussichtlich schon nach Erledigung der Kreisordnung an das Abge sordnetenhaus heran treten dürfte.

L 16. Nov. Abgeordnetenhaus. Präsident v. Forckenbecktheilte die Constituirung der Petitions⸗, Budgets- und Geschäftsordnungs-Commission mit. Der Minister des Innern beachte die Kreisordnungs- Vorlage ein; derselbe bemerkte, daß die Regierung sich bereits entschieden habe, inwieweit sie den früheren Beschlüssen des Hauses beitreten könnte und inwieweit nicht, und hob fünf Punkte hervor, in welchen die Regierung eine Aenderung der früheren Beschlüsse beanspruche. Der Minister des Innern erwähnte die Nothwendigkeit besonderer Bestimmungen für die anormalen Verhältnisse Neu- vorpommerns und einzelner Bezirke der Provinz Sachsen, sprach die Ueberzeugnng aus, daß das Abgeordnetenhaus die Bedeutung eines allseitigen Einverständnisses würdige, und hofft, daß dasselbe Hand in Hand mit der Regierung das bedeutsame Gesetz erledigen werde. Der Minister brachte ferner einen Gesetzentwurf betreffs der Dotirung von Provinzialfonds ein. Die Vorlage überweist

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