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Dienstag den 18. Juni.
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Oherhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlaffe für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
.
Alle Annoncen-Aufträge bitten wir s ech 1 1 f t. 1 ch an die Expedition zu richten mit Beifügung
der auf die Veröffentlichung bezüglichen Bemerkungen.
f Mündliche Bestellungen können nicht angenommen werden, da durch dieselben zu leicht Irrthümer und Mißversländnisse entstehen, welche für den Besteller und für die Expedition gleich unangenehm sind.
Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides.
Amtlicher Theil.
Friedberg am 14. Juni 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Dienstag den 2. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Rathhause dahier durch die neu aufgenommenen Ortsbarger, sowie diejenigen, welche sich verheirathet haben ohne Ortsbürger zu werden, aber in dem
Kreise Friedberg heimathsberechtigt
Laden Sie dieselben hierzu vor und senden Sie bis zum 30. d. M. unfehlbar Bescheinigung hierüber, oder Bericht, daß Niemand vor⸗ handen ist, der den Verfassungseid abzuleisten hat, an uns ein, sonst
müßten wir Wartboten absenden.
sind, statt.
Betreffend: Die Communalumlagen in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des Kreises.
Sie werden, da Ihnen die Communalsteuerregister unter Couvert zugehen, mit Bezug auf das Ihnen unterm 26. März 1853, Int.-Bl. Nr. 27, mitgetheilte höchste Ausschreiben Großherzi, Ministeriums
des Innern vom 3. September 1852 alsbald bekannt machen lassen, daß die Communalsteuerregister zu Jedermanns Einsicht 8 Tage in Ihren Gemeinden offen liegen, unter dem Anfügen, daß Beschwerden
gegen die in den Heb
Die noch im Rückstand befindlichen nachstehend verzeichneten Leute sind bei 1 Rthlr.
Wühelm Diehl II. von Butzbach, Wilhelm König von Dorn⸗ Assenheim, Ernst Laubach von Fauerbach bei Fr., Benjamin Adler von Nieder- Florstadt, Philipp Diehl VI. von Ober-⸗Wölstadt, Franz Platz von Ockstadt, Georg Christian Schäfer von Ossenheim, August Opper von Staden, Georg Raab II. von Wohnbach.
Strafe einzuladen.
F.
Friedberg den 15. Juni 1872.
registern enthaltenen Ansätze binnen der ersten
4 Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei uns angebracht werden müßten, und daß A e ge Beschwerden keine Berücksichtigung finden konnten.
eber die erfolgte Bekanntmachung werden Sie eine Notiz in der Registratur niederlegen.
Ter a p p.
Deutsches Reich. Darmstadt. Am 3. d. wurde der Land-
gerichtsactuar zu Alsfeld, Friedrich Steinmetz, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner mehr als vierzig Jahre treu geleisteten Dienste in
den Ruhestand versetzt. An demselben Tage wurden ernannt: der Landgerichts Actuar zu Offenbach
Aloys Höfling zum Landgerichtsactuar in Groß“
Umstadt; der Landgerichts- Actuar zu Homberg Eduard Amend zum Landgerichtsactuar in Offenbach; der Actuariatsaspirant August Küm⸗ mel aus Darmstadt zum Landgerichtsactuar in Homberg; der Landgerichtsactuar zu Büdingen Georg Philipp Weitzel zum Landgerichts⸗ actuar in Alsfeld; der Actuariats-Aspirant Jo- bannes Kobeloch aus Schlechtenwegen zum Landgerichtsactuar in Büdingen und der Actuariats⸗ Aspirant Georg Klös aus Harbach zum Land- gerichtsactuar in Altenstadt.
— Am 5. d. M. wurde der Landgerichts⸗ assessor zu Wald⸗Michelbach Carl Küchler zum Land gerichtsassessor in Offenbach und der Gerichts occessist Dr. Wilhelm Schäfer zum Landge- richtsassessor in Wald Michelbach ernannt.
Berlin, 13. Juni. Reichstag. Es folgte die zweite Berathung über den Gesetzentwurf, be- treffend die französische Kriegsentschädigung. Art. 1 bis 4 wurden nach den Commissioneanträgen angenommen. Zu Art. 4 wurde ein Amendement von Hoverbeck und Lasker genehmigt, welche die Ermächtigung oder nachträgliche Genehmigung des Reichstags zu Verkäufen von Eisenbahn- und Festungsgrundstücken Seitens der Regierung vor- aussetzen. Nach der Annahme der Art. 5 bis 7 brachten Behr und Rittberg besondere Anträge ein auf die Verwendung von 3½ Millionen zu Cadettenhäusern, Erweiterung des Gebäudes des Kriegeministeriums und der Kriegsakademie, welche die Commission in Art. 4 der Regierungsvorlage gestrichen hat. Graf Roon empfahl die Anträge
auf's Wärmste, indem er hervorhob, daß in Folge des Krieges Preußen allein 600 Offiziere fehlten und das Berliner Cadettenhaus ungesund sei, so— wie eines genügenden Wohnungsraumes und eines gesunden Brunnens entbehrt. Nach längerer De batte wurden beide Anträge, der Behr'sche in namentlicher Abstimmung mit 105 gegen 91 Stim- men, abgelehnt.
— 14. Juni, Reichstag. Das Gesetz, be⸗ treffend die Controle des Reichshaushalts pro 1872 durch die preußische Oberrechnungskammer, wurde in erster und zweiter Berathung angenommen. Staatsminister Delbrück kündigte ein neues Rech- nungshofsgesetz für die nächste Session an. Darauf wurde das Reichs beamtengesetz bei der Schluß abstimmung mit großer Majorität angenommen. Es folgte die erste Lesung des Jesuitengesetzes. Bundescommissär Friedberg erklärte: Der Jesuiten— orden sei im Hause als staatsgefährlich darge⸗ stellt. Pflicht der Regierung sei daher, auf ein Mittel zu sinnen, dieser Gefahr zu begegnen. Das Mittel des Strafgesetzes sei zu hart erschitnen; man habe daher ein milderes gesucht. Das vor- liegende Gesetz sei nur ein Nothwehrgesetz für den Fall, daß vie staatsgefährliche Tendenz des Ordens offen und klar werde. Redner wieß entschieden die Ansicht zurück, als ob das Gesetz gegen die katholische Kirche gemünzt sei, welche bestand, ehe der Jesuitenorden existirte und als derselbe aufge⸗ hoben war. Das Gesetz wolle keineswegs den Jesuitenorden mit der katholischen Kirche identifi⸗ ciren. Im weitern Verlauf der Debatte verwieß der Bundescommissär gegenüber Mallinckrodt, welcher das Jesuitengesetz als einen unerhörten Vorgang in der Gesetzgebung bezeichnet, auf Würtemberg, wo den Jesuiten und den ihnen verwandten Con- gregationen der Aufenthalt verboten sei. Als die in dem Gesetz als dem Jesuitenorden verwandt bezeichneten Congregationen nennt der Bundes- commissär die Ligorianer und die Fröres ignorants,
diesem Plane gewonnen.
sowie zwei Schulbrüderorden, deren einer unter französischer, deren anderer unter römischer Ober- hoheit stehe. Die Regierung habe auf Grund von Erkundigungen bei den bedeutendsten kirchenrecht⸗ lichen Autoritäten diese unter dem Namen der Congregationen, der für sie gebräuchlich ist, zu⸗ sammengesetzt. Im Fortgang der Debatte über das Jesuitengesetz hob Wagener hervor, daß nicht Preußen, sondern die katholische Kirche den Streit hervorgerufen habe. Die herrschende Partei in letzterer sprele mit der deutschen Einheit und dem religiösen Frieden. Die Jesuiten stünden mit aus- wärtigen Mächten gegen Deutschland in Verbindung. Ein diplomatischer Bericht vom 7. Juni besage, daß französische Jesuiten eine katholische Liga in Frankreich, Italien, Oesterreich und Deutschland bilden und die unteren Volksklassen, die Gesellen⸗ vereine und Genossenschaften religiös fanatisiren wollen. Ein Theil der deutschen Jesuiten sei Solchen Plänen müsse entgegen getreten werden. Nachdem in der De⸗ batte überhaupt Mallinckrodt, Windthorst und Probst gegen, Schulze, Wagener und Völck für die Vorlage gesprochen hatten, wurde ein Antrag auf Commisstonsberatbung abgelehnt und zweite Berathung im Plenum beschlossen.
— 15. Juni. Der Reichstag nahm in dritter Lesung das Gesetz, betreffend die Reichshauscon⸗ trole pro 1872, an, ferner das Kriegsentschädi⸗ gungsgesetz. Der Reichstag genehmigte ferner in dritter Lesung die Gesetzentwürfe, betreffend den Reichshaushalts-Etat pro 1873 und den Nach- trags-Etat pro 1872. Im Verlaufe der Debatte erklärte der Chef der Marine, General v. Stosch, die Regierung beabsichtige, die See-Artillerte bald⸗ thunlichst der Kandartillerie einzuverleiben. Stagts- minister v. Delbrück verkündigte, daß der Luxem- burger Eisenbahnverkrag dem Reichstag zugehen werde.
— Eine Commission von Delegirten des


