Ausgabe 
18.5.1872
 
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1872.

Samstag den 18. Mai.

Oberhessischer Anzeig

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsflag

Amtlicher Theil.

Betreffend; Das Gemeinde-Rechnungswesen, hier die Einsendung ber Hand- und Tagebuchsauszüge

für das Jahr 1872.

Friedberg am 15. Mai 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Huweisung auf unsere Verfügung vom 26. Juli 1860(Intelligenzblatt Nr. gegebenen Vorschriften tragen wir Ihnen auf, längstens bis Ende Junk d. J. die vorschriftsmäßigen Hand und Tagebuchs aus züge für das Rechnungsjahr 1872 nebst dem Rechnungsabschluß für 1871 und dem vorgeschriebenen Kassensturzprotokoll anher einzusenden.

Bei den Handbuchsauszügen ist die Vorschrift des§. 39 der Instruction, namentlich aber die unter sub a, pünktlich zu beachten.

Die nach F. 35 der Rechner-Instruction vorgeschriebeneu Quartalsabschlüsse unterbleiben durch die Einsen

nicht; sind vielmehr vor wie nach vorschriftsmäßig zu fertigen.

N e Haas, Kreisassessor.

Belrefsend: Die Ausstellung der Kirchenvoranschläge für das Jahr 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände des Kreises.

Unter Hinweisung auf den Art. 15 der Verordnung vom 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchen- Vermögens betr., tragen wir Denjenigen von Ihnen, die alljährlich Voranschläge aufzustellen haben, auf, diese sofort zu fertigen und an die betreffenden Dekanate abzusenden.

Punktliche Befolgung der Instruction für die Aasstellung der zu anschlägen, können wir erwarten und empfehlen Ihnen noch weiter, die einzelnen Ansätze in dem Berathungsprotokolle gehörig zu be gründen und dasselbe vorschriftsmäßig abzuschließen.

Voranschlaͤge, sowie der Entschließungen

wir Ihnen, daß in

den vorderen Vor

34) und unter Wiederholung der dort ange⸗

dung der Handbuchsauszuͤge

Friedberg am 15. Mai 1872.

Unter Hinweisung auf die Bestimmungen im Art. 20 der Ver ordnung, die Verwaltung des Kirchen vermögens betreffend, bemerken

den Fällen, in weschem Zuschüsse aus den

Gemeindekassen verlangt werden, diese Aufforderungen durch einen vollständigen speciellen Auszug aus dem Berathungs protokoll zum Voranschlag und durch eine Zusammenstellung sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben zu begründen sind.

. B. d, Ke Haas, Kreisassessor.

Die Forst⸗ und Feldstrafen von der II.

lassen, daß nach dem 18. Juni die Mahnung erfolgt. Zriedderg den 18. Mal 1872.

Bekanntmachung. Pertode 1872 köunen an den bestimmten lahlt werden. Als besonderen Erhebungstag beffimmen wir für den Laudgerichtobezirk Butz Derrn Gasswirth Joutz in Butzbach. Wit ersuchen die Großh. Bürgermeistereten,

Zabltagen, Dienstag und Dennerstag an das unterzeichnete Rentamt be⸗ dach: Samstag den 1. Juni, Vormittags von 8 10 Uhr bei dieses im Interesse ihter Ortsangebörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu

Großberzogliches Rentamt Friedberg. Lin deck.

Deutsches Reich.

Mainz. Nach demFr. J. wecden die srößeren militärischen Uebungen Ende Juli hier nit den gewöhnlichen großen Schießübungen der 1. Artillerie-Brigade beginnen, wohl zum letzten Male auf dem biesigen Schießplatz, da vom nächsten Jahre ab der neu angelegte bei Hanau als Uebungs terrain dienen soll, weil der hiesige für die Trag veite der gezogenen Kaliber nicht mehr ausreicht. Nach Beendigung dieser Uebungen wird bei Hanau n größerer combinirter Truppenkörper zusammen lezogen werden, wozu auch die hessische Division einige Abtheilungen stellen wird.

Berlin, 14. Mai. Der Reichstag nahm nit erklärter Zustimmung des Staatsministers Delbrück den Antrag Frankenberg's an, betreffend die Verwilligung von 16,000 Thlr. für das Ger⸗ manische Museum in Nürnberg, und genebmigte srner die Etats für das Reichstagsbüreau, die Oberrechnungskammer und das Oberhandelsgericht. Tach Verwilligung von 500,000 Thlr. für die Straßburger Universität in einem Extraordinarium folgte die Berathung des Etats für das aus wär ige Amt. Löwe beantragte Streichung des Bot shasterpostens in Rom, Bennigsen Errichtung eines arch die Abweisung Hohenlohe's Seitens der kurie nothwendig gewordenen Berufs- General- btensulats. Fürst Bismarck erklärte hierzu:Die liten Vorgänge mit der päpstlichen Regierung erzeugen, daß es einem Gesandten schwer werden nürd, was die Anschauungen des Papstes in seiner außeren Stellung anbetrifft, ein Verständniß mit Jom zu erzielen. Ein Gesandter hat jedoch weitere lichten. Die letzten vom Papste ausgesprochenen Logmata machen es jeder Regierung unmöglich, f dieser Grundlage zusammenzugehen. Die deutsche

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anfragt, ob ein Gesandter angenehm sei.

ist nicht zu befürchten. Den getrübten Verhält⸗ nissen zwischen den Confessionen des engeren Vater landes gegenüber ist es nothwendig und es ist dies mein Streben, die ganze Frage durch ein Reichegesetz zu lösen, welches durch Gewährleistung vollständiger Gewissensfreiheit die Gemüther be ruhigt. Vielleicht wird dann die Quelle der Nachrichten nach Rom lauterer fließen und der Papst von unseren versöhnlichen Gesinnungen über zeugt sein. Der Fall, daß ein Gesandter abge lehnt wurde, ist nicht häufig. Es ist ein Act der Courtoisie, daß eine Regierung bei der andern Der anfragende Regent hat dann aber bereits eine defi nitive Bestimmung getroffen. Während 21 Jahren meiner Thätigkeit in der höheren Diplomatie ist dieses der erste Fall, wo eine solche Anfrage ver neinend beantwortet wurde. Die Ablehnung be trübte mich um so mehr, als ich in der betreffen⸗ den Person ein Mittel versöhnlicherer Anschauungen herbeizuführen vermuthete. Diese Betrübniß gibt mir jedoch kein Recht zur Empfindlichkeit und die Rücksicht auf die katholische Bevölkerung wird maßgebend für die Ernennung eines neuen Ge sandten. Ob dieser so, wie der Abgewiesene, ge eignet sein wirb, eine Verständigung anzubahnen, bezweifle ich, jedenfalls ist das Aufsuchen eines solchen schwieriger. Auf eine bezügliche Bemerkung in der vorhergegangenen Rede Windthorst's erwiderte Fürst Bismarck, daß die Nachricht von der er folgten Ablehnung des Cardinals Hohenlohe erst dann in die Oeffentlichkeit gelangt sei, als der italienische Gesandte in einer offiziellen Note an- gezeigt habe, daß die Curie die Ablehnung einem fremden Gesandten mitgetheilt hätte. Dann habe er die Discretlen nicht länger wahren zu dürfen geglaubt. Dis serträge mit Rom, auf welche

Windthorst hingereutet, würde er entschieden zurück-

weisen, wenn Redner solche Verträge meine, bei denen beansprucht werde, daß das Reichsgesetz für gewisse Reichsangehörige nicht gelte. Nach Schluß der Diecussion wurde der Löwe'sche Antrag auf Streichung des päpstlichen Botschafterpostens ab⸗ gelehnt und die Position für den Botschafter mit sehr großer Majorität bewilligt.

15. Mai. Der Reichstag hat ohne De⸗

batte die Postverträge mit Frankreich und Spanien in dritter Lesung angenommen. Derselbe trat so⸗ dann in die Debatte über die die Jesuiten betreffen den Petitionen, zu welcher mehrere neue Anträge gestellt worden, ein. Nachdem Moufang für, Wagner, Fürst Hohenlobe-⸗Schillingsfürst, Windt⸗ horst(Berlin) gegen die Jesuiten gesprochen, wurde die Debatte auf morgen vertagt. 16. Mai. Reichstag. Fortsetzung der Debatte über die Jersuitenpetitionen. Marquardsen, Marquard Barth, Lucius und Blankenburg brachten einen neuen Antrag als Amendement zum Antrag der conservativen Partei ein. Dasselbe stellte nur eine geringe Abweichung von letzterem dar. Der Antrag will, daß ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, welcher die rechtliche Stellung der religiösen Orden, Congregationen und Genossenschaften, die Frage ihrer Zulassung und deren Bedingungen regeln, sowie die staatsgefährliche Thätigkeit derselben, namentlich der Gesellschaft Jesu, unter Strafe stellen würden. Abgeordnete aller Fractionen, außer dem Centrum, unterstützten den Antrag, der sehr wahrscheinlich mit großer Majorität ange- nommen werden wird.

Zu dem Petitionsbericht, betreffend die Jesuitenfrage, ist folgender Abänderungsantrag der Abgg. Sonnemann und Gravenhorst eingebracht:

Der Deutsche Reichstag wolle beschließen: die