Ausgabe 
18.4.1872
 
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1872. Donnerstag den 18. April. 2 5.

Oberhessischer Anzeiger.

Friedberger Zulelligenzblalt.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dlenstag, Donnerstag und Samstag

Amtlicher Theil.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:

Nr. 11. Nr. 809. Verordnung, betreffend den Verkebr mit Apothekerwaaren. Vom 25. März 1872. Nr. 810. Alletböchster Erlaß, betreffend den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiquetten. Vom 16. März 1872. Nr. 811. Die Bestellung von Stationscontroleuren bei vetschiedenen Hauptzollämtern beiteffend. Nr. 812 und 813. Ernennung von Consuln betreffend.

Betreffend: Die Einsendung der Kostenverzeichnisse über Beitresbung der Gemeinde-Intraden f N wan 1. Ju i 87 0 Friedberg den 16. April 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der rubr. Verzeichnisse noch im Rückstande sind, werden hiermit an die Erledigung innerhalb 8 Tagen bei Meidung von Ordnungsstrafe erinnert. Ter a p v.

Bac i ne t em ee ch en Betreffend: Die landwirthschafiliche Versuchs- und Auskunfte⸗Station im Großherzogthum Hessen.

Das landwirtbschaftliche Publikum des Kreises Friedberg wird noch ganz besonders auf die in Nr. 15 der landwirthschaftlichen Zeitschrift Seite 139 enthaltene, nachstehend abgedruckte Bekanntmachung der Direktion der landwirthschaftlichen Versuchs- und Auskunfts⸗ Station in Darmstart vom 6. I. M. aufmerksam gemacht. N

Friedberg den 15. April 1872. Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins Friedberg.

Tr u p p.

Bekanntmachung, die Controle der Handels⸗ Düngemittel betr.

Durch die außerordentliche Generalversammlung der landw. kauf von Handelsdünger wirksam zu schützen. Wie nothwendig die

Bersuchs, und Aus funftsstatton am Heutigen zu Darmstadt wurde

auf Antrag der Direction der Beschluß gefaßt, dem 6. 7 der Statuten

Benützung eines solchen Schutzmittels ist, zeigt der geringe Werth des s. g. Curopäischen Guano gegenüber seinem Verkaufspreis(ugl.

folgenden Zusatz anzufügen:

Die landw. Provinzialvereine, bzw. Bezirksvereine erhalten durch Leistung entsprechender jährlicher Beiträge für ihre Mitglieder das Recht, die kostenfreie Untersuchung von Proben

solchen Handelsdüngers, welcher von

oder Händlern zur eigenen Verwendung eingekauft wurde, zu verlangen, jedoch in der Voraussetzung, daß die Proben nach den Vorschriften des von der Direktion erlassenen Regle⸗

ments eingesendet wurden.

Indem wir den Mitgliedern der betreffenden Vereine von dieser Zusatzbestimmung Kenntniß geben, laden wir dieselben ein, von dieser Vergünstigung einen recht hauftgen Gebrauch zu machen.

Nur dadurch wird es moglich, sich vor Benachtheilung im An⸗

Berichtigung.

Nr. 9 S. 79 d. 3.

die sen bei Fabrikanten

einsenden.

Um den Gebrauch dieser Einrichtung möglichst zu erleichtern, ist es als nicht erforderlich erachtet worden, daß die Mitglieder für die Zusendungen sich der Vermittlung der Vereine bedienen.

Jedes nach obiger Bestimmung berechtigte Mitglied kann die Proben direct unter Adresse

An die landw. Versuchs⸗ und Auskunftsstation zu Darmstadt Die Zusendung muß jedoch franco und unter der An⸗ gabe, welchem Verein das Mitglied angehört, geschehen.

Reglements können ebendaselbst unentgeltlich bezogen werden.

Darmstadt den 6. April 1872.

Direktion der landw. Versuchs⸗ und Auskunfts⸗Station.

v. Langsdorff.

f Georg Briel II. von Friedberg wurde nicht als Garten-, sondern als Feldschütze für diese Gemarkung bestellt.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Die Commisston, welche die Grundprinzipien der hessischen Städte Ordnung teräth, war am 14. d. zusammengetreten. Das ellgemeine und directe Wahlrecht, vorzugsweise ton Ohly befürwortet, stieß, wie verlautet, nament- lich Seitens der Vertreter Offenbachs, auf hef⸗ gen Widerstand. In 14 Tagen soll eine große Delegirten-Versammlung statifinden. Die hier abgehaltene Versammlung der bes sschen Apotheker war namentlich von Besitzern der lar dapotheken zahlreich besucht. Die Versammlung sptach sich einstimmig gegen den dem Bundesrath dorgelegten Gesetzentwurf ans, wonach, wie schon kitgetheilt, die Errichtung von Apotheken unter wissen Formalitäten freigegeben wird. Es kam ene Vorstellung an den Reichstag zur Verlesung und einstimmigen Annahme, welche den Nachweis unternimmt, daß der Entwurf das öffentliche Inte sse schwer gefährde. Eine Commission ward lgesetzt, welche die weilere Entwicklung der Frage verfolgen soll. Es ist eine größere Versammlung üer beulschen Apotheker, die wahrscheinlich in Nagveburg statisinden wird, für die nächste Zeit Aus sicht genommen.

Berli n, 15. April. Der Reichstag genehmigte in dritter Lesung die Consular-Conventionen mit Italien, Spansen und Nordamerika, letztere mit

einer Commission zu überweisen, wird abgelehnt. Die zweite Lesung erfolgt sonach im Plenum. In derA. Ztg. wird darauf aufmerk-

einem von den Abgg. Schleiden und Kapp bean- sam gemacht, daß die Ausweisung ausländischer tragten Interpretationszusatze. Deßgleichen wurde Kleriker auf die Provinzen mit gemischter Natio-

der Handels- und Schlifffahrtsvertrag mit Portugal mit einem Zusatzantrag von Rochau und Bennigsen,

welcher die Auslieferung der Angehörigen einer Nation an eine andere für unstafthaft erklärt, in dritter Lesung angenommen. Es folgte hierauf die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Reichs- verhältnisse der Reichsbeamten. Der Antrag Wagnet's auf Vorberathung der Paragraphen 61 bis 66 und 70 bis zum Schlusse durch die Com- mission und der übrigen Artikel im Plenum wurde angenommen. Schließlich wurde der Gesetzentwurf wegen Erhebung der Brausteuer nach längerer Debatte der Commission überwiesen.

16. April. Reichstag. Das Haus tritt in die erste Lesung des Gesetzes, betressend die Einrichtung und Befugnisse des Rechnungshofes, ein. Staatsminister Delbrück erklärte im Laufe der Debatte, daß die Absicht vorliege, durch dieses Gesetz genau denselben Zustand zu schaffen, wie er in Preußen existire. Der Antrag, das Gesetz

nalität beschränkt ist und sich auch nicht auf die Ordensschwestern erstreckt. Es dürfe aus dieser Maßregel nicht die Absicht einer vollständigen Unterdrückung des Ordenswesens gefolgert werden.

Cardinal Fürst Hohenlohe ist aus Rom hier eingetroffen.

DasNeue Tageblatt beweist durch eine statistische Vergleichung unter Zugrundelegung der Wohnungslisten und der Miethseinkommensteuer⸗ tabellen, daß über 40,000 Familien in Berlin ohne genügende oder ohne Wohnung überhaupt sind, und prophezeit, daß dieser ungeheure Miß⸗ stand über kurz oder lang eine Catastrophe herbei⸗ führen werde.

DieVoss. Zeitung theilt mit, daß in Reichstagskreisen von einer Sammlung von Geld⸗ beiträgen für die Familien von Liebknecht und Bebel nichts bekannt, es also falsch sei, wenn dieGermania kürzlich bebauptete, daß Mit- glieder aller politischer Parteien sich an einer