niglich, auch fit
ift. en, d U. bene ent
etttie en ln
tt t
1872.
Vienstag. den 17. Dezember.
Oberhessischer
U +
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Jricdberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sam stag.
* unmune
Aus dem Großher
Nr. 55 sud 1. Edikt, die Eröffnung des XXI. Landtags.
Friedberg den 13. Dezemder 1872.
——
zoglichen Negierungsblatte ist zu publieiren:
Groß berzogliches Krelsamt Friedberg. i Trap p.
Betreffend: Die Aufnahme des Erndte-Ertrags im Jahre 1872. i g 3 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien Dorheim, Fauerbach b. Fr., Ilbenstadt, Kirch⸗Göns, Ostheim, Pohl-Göns, Steinfurth und Weckesheim. Der Erledigung unserer Verfügung vom 22. v. Mis. sehen wir umgehend bei Meidung von Wartboten entgegen.
Zugleich machen wir Sie darauf aufwerksam, daß in Spalte 5
st, was Sie bei der Ausfüllung desselben beachten werden.
Be
E in enen eee eee
Betreffend: Trichinenbaltige, aus Amerika importirte Specksetten.
Nach einer Mittheilung des Reichs kanzleramts an Großherzog liches Ministerium des Innern ist neuerdings in aus Amerika impor— tirten Speckseiten wiederholt das Vorhandensein von Trichinen Da erhaltenen Mittheilungen zu Folge Amerikanischen Speckseiten auch in das Großherzogthum eingeführt werden, so lenken wir die Aufmerksamkeit des Publikums auf die mit dem Ankauf und Genuß solcher Speckseiten verbundene Gefahr und werweisen die Verkäufer lusbesondere auf den unten abgedruckten
constatirt worden.
F. 367 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuchs. Wir
nach dem Gutachten der Großh. Ober- Medicinal⸗Direetion Trichinen nicht in dem eigentlichen Speck, sondern nur in den, den Speck etwa durchziehenden, vereinzelten rothen Fleischpartien vorkommen können.
Die Großerzoglichen Bürgermelstereien und Localpolizeibeamten
in ihren betreffenden diese suchung aufzufordern
bemerken dabei, daß
feilhält oder verkauft,
Friedberg am 14. Dezember 1872.
des mitgetheilten Formulars statt„Kilogramm“ Summe angegeben
Ter a p p.
1.
sind hiermit beauftragt, dem Gegenstand eine ganz besondere Be⸗ achtung zu widmen und im Falle der Feilbietung solcher Speckseiten
Gemeinden die etwa am Platze wohnenden
Sachverständigen, Aerzte, Apotheker zu einer mikroskopischen Unter⸗
oder uns Anzeige zu erstatten, damit wir eine
solche veranlassen können. Friedberg am 14. Dezember 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Tear a p p.
§. 367 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuchs.
Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft: wer ver⸗ fälschle oder verdorbene Geiränke oder Eßwaaren, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- runge blatt Nr. 55 enthält: ö f
I. Allertzöchstes Edict, die Eröffnung des XXI. Land⸗ ags betreffend. Dasselbe lautet. Ludwig III. von Gones Hnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Machdem Wir veschlossen haben, Unsere getreuen Stände auf den 19. Dezember d. J., kraft dieses, einzuberufen, id verkünden Wir solches hierdurch öffentlich und gesinnen un Unsere getreuen Stände, daß Sie sich au dem festge— uͤtzten Tage in Unserer Haupt- und Residenzstiadt Darm⸗ nad zu der Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen und der Propositionen gewärtig sein werden, welche Wir an Sie werden bringen lassen. Urkundlich
Inserct eigenhändigen Unterschrift und beigedrücklen Aroßherzoglichen Siegels.
Darmstadt den 8. Dezember 1872. L. S.) Ludwig. Hofmann.
II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, je Zahl der Mitglieder der Handelekammer zu Worme etreffend. Des Großherzogs Königliche Hoheit haben uf den Antrag der Handelskammer zu Worms zu be⸗ immen geruhl, daß die Zahl der Mitglieder dieser Han— elekammer von sieben auf neun erhöht werde, was nermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird..
III. Bekanntmachung, die von den stimmberechligten weligen Geundbesitzern vorzunehmende Wahl von zwei Misgliedern der ersten Kammer der Stände betressend.
IV. Ernennungen in Beziehung auf den Lanotag. weine Königliche Hoheit der Großherzog haben unterm 10. Dezember gerubt, in Gemäßheit der Artikel 2 4 und (des Gesetzes vom 8. September 1856, die laudstän⸗ losche Geschäftsoronung betreffend, den Geheimerath spischer zum Landesherrlichen Commissar für die erste Kammer imd die Ministerialfäthe Reuling und Knorr zu Mit⸗ biedern der Landeshertlichen Elnweisungs-Commisston ser die zweite Kammer allergnädigst zu ernennen.“
— Bei der Bestellung von öffentlichen Unwälten des Großherzogthums wurde be⸗ lunntlich seit dem Jahre 1852 in alle Deerete er Vorbehalt aufgenemmen, daß diese Be⸗ sellung für die ersten fünf Jahre wiver,
nuflich sein solle. Wie die„Darmst. Zeitung n eldet, wird für die Folge von diesem Vorbehalte tes Widertufs weder bei bereits ernannten An- ballen, insofern deren Quinquennium noch nicht cogelaufen, Gebrauch gemacht, noch ein solcher Vorbehalt in die Decrete künftig zu ernengender
— Nach dem„Reichs- Anzeiger“ wurden v. Zglinitzki, Oberstlieut! des Gr. Artilleriecorps und comm. zur Führung desselben“ zum Com- mandeur dieses Corps ernannt; Dr. Melchior, Ass. Arzt vom Großh. 2. Drag. Reg.(Leib⸗ Drag.⸗Reg.) Nr. 24, zum Stabs- und Bat.⸗Arzt des Füs.⸗ Bataillons 2. Bad. Gren. Reg. Kaiser Wilhelm Nr. 110 befördert; Dr. Draudt, Aff.“ Arzt vom Großh. 3. Inf.⸗Reg.(Leib ⸗Reg.) Nr. 117, als Stabsarzt; Dr. Salzer, Ass.-Arzt vom Großh. 2. Inf.-Reg.(Großherzog) Nr. 116 der Abschied bewilligt.
— Die„Darmst. Zeitung“ gedenkt in einem rückblickenden Artikel des 60. Jahrtages des Ueber- gangs der bessischen Truppen über die Beresina. Es leben noch 6 Offiziere, welche in hessischen Diensten dem tussischen Feldzug beigewohnt haben und zwar: die Generallieutenants Prinz v. Sapn⸗ Wittgenstein Berleburg, Durchlaucht und Graf zu Asenburg-Philippseich, Erlaucht, die Obersten
Westerweller v. Anthonp und Schleußner, Oberst— lieutenant Keil und Major Behrmann; allerdings eine kleine Schaar von Männern, deren vier be⸗
reits das 80. Lebensjahr überschritten haben. Vor
zehn Jahren, als dieser Erinnerungstag von den überlebenden Offizieren im Militär Casino zu Darmstadt festlich begangen wurde, batten sich 11 von 20 damals noch lebenden Veteranen eingefunden.
— Das großherzogliche Steueramt zu Alsfeld ist aufgehoben worden und daselbst ein Nebenzoll⸗ amt zweiter Classe für Abfertigung der Poststücke errichtet worden.
„Friedberg. Nach den bis jetzt vorliegen⸗ den Berichten wurden zu Abgeordneten für die II. Kammer ferner gewählt: In Alsfeld Bürger- meister Ramspeck daselbst; in Darmstadt(Stadt) Hofg. Advocat K. J. Hoffmann und Geh. Ober⸗ sseuerrath Welcker daselbst; in Langen Hofg.-Adv. Dernburg zu Darmstadt; in Mainz Ady.-Anwalt Dr. Dumont und Dionys Oechsner daselbst; in Alzey Bezirksrath Becker zu Mainz; in Butzbach
ulwalte aufgenommen werder.
Collector Kuhl daselbst; in Erbach W. Mülbergar,
Tuchfabrikant daserbst; in Nidda Landrichter Schuchard zu Ulrichstein; in Lindenfels K. Köhler, Kaufmann zu Fürth; in Bingen Ferd. Allmann, Champagnerfabrikant zu Bingen; in Wörrstadt Hofg.⸗Adv. Metz zu Darmstadt; in Gießen(Stadt) Gasfabrikant A. Heß daselbst; in Büdingen Pfarrer Ellenberger zu Hain-Gründen; in Wolfskehlen Hofgerichtsrath Stüber zu Darmstadt; in Gießen (Landbezirk) Hofgerichtsrath Buff zu Gießen; in Offenbach Realschuldirector Greim daselbsi; in Nieder-Olm Peter Stephan III. zu Heßloch; in Alsfeld(Landbezirk) Ed. Wadsack, Gutsbesitzer zu Grebenau; in Vilbel Pfarrer Landmann zu Rendel; in Grünberg Frhr. Adalbert v. Rabenau zu Friedelbausen; in Groß- Gerau Provinzial⸗ Director Goldmann zu Darmstadt; in Lampert⸗ heim Fabrikant Martin zu Auerbach; in Groß- Umstadt Hofg. Adv. Volhard zu Darmstadt; in Ober-Olm F. B. Hembes, Oelmüller in Ober- Olm; in Seligenstadt Bürgermeister Wolz daselbstz in Offenbach(Landwahlbezirk) Hofgerichtszath Frank zu Darmstadt; in Heppenheim⸗Lorsch Hof- gerichtsrath Frank zu Darmstadt.
Berlin, 16. Dez. Abgeordnetenbaus. Der Gesetzentwurf wegen Abstandnahme von dem Bau der Eschwege-Camberger Eisenbahn wurde in dritter Lesung ohne Debatte angenommen, die allgemeine Rechnung über den Staats haushaltsetat pro 1870 nach der ersten Lesung einer besonderen Commisston von 7 Mitgliedern überwiesen. Die Gesetztevor⸗ lage, betreffend die Gewährung von Wohnungs- zuschüssen an Beamte, ging nach kurzer Berathung an die Budgetcommission. Der Gesetzentwurf wegen der Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in Hessen und Schleswig- Holstein wurde in erster und zweiter Lesung nach längerer Debatte unter Ablehnung aller Amende- ments in der Regierungsfassung angenommen.
— Der„A. Zig.“ schreibt man:„Ueber die Absichten des Fürsten Bismarck in Betreff der Umgestaltung des Herrenhauses liegen desiuitive
Kundgebungen dis jetzt nicht vor. Als das Mi-
148.
zeiger.


