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1872.
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Donnerstag den 17. October.
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berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sam stag
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Zetreffend: Die Ackerbauschule zu Friedberg.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 15. October 1872.
An die Herren Bürgermeister.
Aus dem Programm des Curatoriums der Ackerbauschule zu Friedberg über den mit dem 2. November l. J. beginnenden Lehrcurs, welches in verschiedenen Nummern des Oberhessischen Anzeigers vor Kurzem veröffentlicht worden ist und wovon Ihnen noch besondere ubdrücke zugehen, werden Sie entnommen haben, welche Aufgabe diese Anstalt hat und in we
Wird die Wichtigkeit dieser Anstalt erkannt und dieselbe von recht vielen angehenden
beichen Segens für sie werden, ich finde mich deshalb veranlaßt,
er Ackerbauschule, der ja mit geringen Kosten für sie verknüpft ist, da die Kasse des landwi
ie Hauptausgaben bestreitet, aufzumuntern, zugleich auch denselben
An di e
Der Director des landwirt
lcher Weise dieselbe zu losen beabsichtigt wird. Landwirthen besucht, wird solche eine Quelle
an Sie das Ersuchen zu richten, junge strebsame Landwirthe zum Besuche
rihschaftl. Vereins für die Provinz Oberhessen
Exemplare des Programms einzuhändigen.
hschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Trapp.
Herren Lehrer. Anknüpfend an das Vorstehende ersuche ich auch Sie, junge befähigte und strebsame Landwirthe
zum Besuche der Ackerbauschule
unzuregen; Sie sind in der Lage, die Eigenschaften ꝛc. der betreffenden Persönlichkeiten aus deren Schulzeit zu beurtheilen und es wird
hewiß Ihren einflußreichen Bemühungen unter
kramms erheben können, gelingen, Ihr Scherflein zur Forderung und
zwecke der Ackerbauschule beizutragen.
Mitwirkung der Herren Bürgermeister, bei we
Der Director des landwirt
lchen Sie die benöthigten Exemplare des Pro⸗
Erreichung der in den Wohlstand der Landwirthe tief eingreifenden
hschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Tur a pp.
Deutsches Reich. Darmstadt, 14. Oct. Bei dem heutigen Wiederzusammentritt der zweiten Kammer gab Minister⸗Präsident Hofmann Namens der Staats- Regierung folgende Erklärung ab:
„Da die Großh. Regierung in ihrer neuen zusammensetzung heute zum erstenmale vor dieser Zersammlung erscheint, so liegt mir, den das Zertrauen unseres Allergnädigsten Landesherrn an ie Spitze der Geschäfte berufen hat, die Pflicht I, Ihnen, meine hochzuverehrenden Herren, in
urzen Zügen die von Sr. Kgl. Hoheit dem Broßherzog ausdrücklich gut geheißenen Brundsätze kundzugeben, nach welchen die Re- dierung fortan die Verwaltung des Landes zu ühren beabsichtigt.
Wenn ich dabei zunächst das Verhältniß um deutschen Reiche in's Auge fasse, so ist er Weg, den wir zu gehen haben, klar vorge⸗ richnet. Die großen Ereignisse der Jahre 1870 und 1871 haben Deutschland die lang erstrebte Zinheit und zugleich eine Machtstellung verschafft,
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Kein deutsches Land aber hat mehr Ursache gehabt, bie Gründung des deutschen Reiches mit aufrichtiger Freude zu begrüßen, als gerade Hessen. Denn Hessen par der einzige deutsche Staat, dessen Gebiet von ber Mainlinie durchschnitten wurde. Die Schwierig⸗ beiten, die hieraus entstanden, sind noch zu lebhaft * Ihrem Gedächtnisse, als daß ich sie hier aus⸗ Ahrlic schildern sollte. Bei dem raschen Voran ⸗
breiten der norddeutschen Bundesgesetzgebung nußte der Zustand der Theilung unseres Landes n ein dem Bunde an gehöriges und ein demselben nemdes Gebiet trotz aller Verträge, die man zur nusfüllung der Kluft zwischen Nord- und Sud⸗ vessen abschloß, auf die Dauer geradezu unhaltbar erden. Aus diesem Zustande hat die Gründung nes Reiches uns erlöst und es ist schon deßhalb batürlich, daß in Hessen lebhafte Sympathien für Taiser und Reich vorhanden sind. Die Regierung
veiß, daß sie mit den Gesinnungen der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung des Landes überein
Aimmt und daß sie zugleich das Interesse des
DBroßh. Hauses und des Landes am besten wahr-
»immt, wenn sie ihre Pflichten gegen das Reich nit voller, freudiger Hingebung an die großen
wie es sie in früheren Zeiten kaum jemals einnahm.
nationalen Aufgaben des deutschen Gemeinwesens erfüllt und wenn sie in demselben Geist das ihr durch die Reichs verfassung gewährte Recht der Mitwirkung bei den gemeinsamen deutschen Ange- legenheiten ausübt. f
Was sodann die inneren Verhältnisse des Landes angeht, so ist es zunächst die Reform des Wahlgesetzes, hinsichtlich deren die Re- gierung Ihre Mitwirkung in Anspruch nimmt. Die Regierung hofft, daß es gelingen wird, auf der Grundlage des von ihr umgeänderten Entwurfs zu der dringend wünschenswerthen baldigen Vereinbarung über das neue Wahlgesetz zu gelangen.
Nicht minder ist es der Wunsch der Regierung, daß von den Ihnen bereits vorliegenden Gesetzes- entwürfen insbesondere diejenigen, welche sich auf die Gemeindeausgaben, auf die Pensionirung der Civilbeamten und auf die Besoldungen der Getst⸗ lichen, sowie der Lehrer beziehen, noch auf dem gegenwärtigen Landtage erledigt werden möchten.
Außer diesen bereits in Verhandlung begriffenen Gegenständen, sind in der nächsten Zeit noch eine Reihe wichtiger Aufgaben zu lösen.
Es wird sich darum handeln, veränderte Personal⸗ und Besoldungsetats auf Grundlage einer möglichst vereinfachten Verwaltungsorganisation zu entwerfen.
Zugleich wird die Regierung ihr Bestreben darauf richten, Einrichtungen zu treffen, durch welche die Bevölkung zur Theilnahme an der Verwaltung in größerem Maße, als dies bisher geschehen war, herangezogen wird.
Einer besonderen Sorgfalt bedarf die weitere Behandlung der kirchlichen Verhältnisse, soweit das Staatsinteresse dabei in Betracht kommt. Es gilt, unter vollständiger Wahrung der Glaubens-
es vor allen Dingen darauf ankommen, den Rechts⸗ boden für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche soweit erforderlich auf dem Wege der Ge⸗ setzgebung wieder klar und sicher zu stellen.
Die Schule und das Unterrichtswesen überhaupt in allen seinen Abstufungen wird von
Zweiges der öffentlichen Verwaltung durchdrungen ist, mit dem regsten Eifer gefördert werden; ins⸗ besondere wird dafür gesergt werden, daß die Verhältnisse, welche in Bezug auf das Volksschul⸗ wesen einer gesetzlichen Regelung bedürfen, so
geordnet werden.
Es versteht sich ferner von selbst und bedarf deshalb kaum einer Versicherung, daß die Regie- rung es sich angelegen sein lassen wird, auch dem materiellen Interesse des Landes gerecht zu werden, die Landwirthschaft zu heben, Handel und Industrie zu pflegen und den schwierigen Fragen, welche durch die Lage und die Bestrebungen der Arbeiterklasse angeregt sind, die ernsteste Auf⸗ merksamkeit zuzuwenden.
Die Regierung verhehlt sich die Schwierigkeit ihrer Aufgaben nicht, allein sie geht mit der Zu⸗ versicht ans Werk, welche aus dem Bewußtsein redlichen Strebens entspringt.
Es ist keine Parteiregierung, m. H., die vor Ihnen steht. Es ist eine Regierung, die kein anderes Programm hat, als das Wohl des Landes, und die deßhalb auf die Unterstützung aller der⸗ jenigen glaubt zählen zu dürfen, welchen dieses Wohl am Herzen liegt, und welche gleich der Re⸗ gierung wünschen, mit Gottes Hülfe die reichen Keime der Wohlfahrt, die unser Land in sich birgt, zur vollen Entwickelung zu bringen, und Hessen
und Gewissensfreiheit, die Rechte Sr. K. Hoheit des Großherzogs auch den kirchlichen Gemein schaften gegenüber aufrecht zu erhalten und zur Förderung des confessionellen Friedens in An⸗ wendung zu bringen.
Der evangelischen Kirche des Landes steht eine Reugestaltung ihrer Verfassung bevor. Erst wenn diese Neugestaltung vollzogen ist, wird auch das Verhältniß des Staates zur evangelischen Kirche neu geordnet werden können.
Was die katholische Kirche betrisst, so wird
zu einem treuen und kräftigen und deßhalb ange⸗ sehenen und geehrten Mitgliede der deutschen Staatenfamilie zu machen.“
— 14. Oct. II. Kammer. Vor einem un- gewöhnlich zahlreichen Publikum nahm heute die zweite Kammer ihre Sitzungen wieder auf. Bei Eintritt in die Tagesordnung erschien das neue Ministerium und verlas Minister Hofmann das vorstehend im Abdruck mitgetheilte Programm des Ministeriums. Der Präsident erklärte Namens der Kammer die Bereitwilligkeit derselben, die
der Regierung, die von der Wichtigkeit dieses
schleunig wie möglich im Wege der Gesetzgebung
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