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Donnerstag den 16. Mai.
Oberhessischer!
nzeig
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Znkelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
Alle Annoncen- Aufträge bitten wir s ch r 1 f t. U ch an die Expedition zu richten mit Beifügung
der auf die Veröffentlichung bezüglichen Bemerkungen.
Mündliche Bestellungen können nicht angenommen werden, da durch dieselben
zu leicht Irrthümer und Mißverständnisse entstehen, welche für den Besteller und für die Expedition gleich unangenehm sind.
Betreffend: Die Frankirung porlopflichtiger Correspondenz zwischen den Behörden verschledener Bundesstaaten.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 13. Mai 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen
Bürgermeistereien,
Commissär zu Wickstadt.
Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim
und Großherzoglichen Polizei-
Im Anschluß an unser Ausschreiben vom 25. April l. J., Oberhessischer Anzeiger Nr. 54, benachrichtigen wir Sie, daß die Ihnen mit unserm Ausschreiben vom 4. November 1871, Oberhessischer Anzeiger Nr. 131, in obigem Betreff mitgetheilten Vorschriften nunmehr
auch auf das Reichsland Elsaß⸗Lothringen Anwendung finden.
Betreffend: Die Vertilgung der Feld mäuse.
enn Haas, KreisAssessor.
Sie wollen sich hiernach bemessen.
Friedberg am 14. Mai 1872.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf unser in Nr. 39 des Oberhessischen Anzeigers von diesem Jahre enthaltenes Ausschreiben rubr. Betreffes (Schluß satz) fordern wir hiermit diejenigen von Ihnen, welche den fraglichen Bericht bis jetzt noch nicht eingesendet haben, auf, Solches
innerhalb 8 Tagen nachzuholen.
J. B. d. K.: Haas, Kreis, Assessor.
Bekanntmachung,
den Ankauf von Remonten pro 1872 betreffend.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und aus nahmsweise vier und fünf Jahren sind im Großherzogthum Hessen nachstehende Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:
den 23. August in Alsfeld,
MN.„ Nieder⸗Gemünden, „ 8.„ Nidda,
1 27. 5„ Nieder-Wöllstadt, N„ Lich,
Quittung sofort baar bezahlt.
den 20. September in Lorsch(8 Uhr),
7 20. 7. 77 Bürstadt(12 Uhr), 8 7 7 Biblis,
1 23. 7.„ Gernsheim,
„ 24. 1„ Goddelau,
den 25. September in Groß⸗Gerau, 1 288. Bickenbach, 2„„ Groß⸗Biberau(8 Uhr), 7127„ Groß ⸗Umstadt(12 Uhr).
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Die von der Militär-Commission nach gegenseitigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen
Sogenannte Luxus pferde werden bei zu hoher Preisforderung vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche,
die zu schwach, schwerfällig und ordinair,
den Ansprüchen an ein Militär-, Zug- oder Reupferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu
frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind.
Pferde mit solchen Fehlern,
Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen.
welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke
rindlederne Trense mit starkem zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Kriegs-Ministerium. ge, von Sch o e
n.
Abtheilung für das Remonte-Wesen. Ssch mich.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie⸗ rungsblatt Nr. 24 enthält:
I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Justiz, die Bestätigung einer Stiftung betreffend.
11. Bekanntmachung Großh. Commission für Postan— tgelegenheiten, die dermalen bestehenden Bestimmungen küber Portofreiheiten, welche auf Vereinbarungen mit taußerdeutschen Regierungen oder Postverwaltungen be— muhen, betreffend.
III.— VI. Uebersichten der für das Jahr 1872 ge⸗ nehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbe⸗ dürfnissen in den Gemeinden der Kreise Dieburg, Neustadt, Mainz und Alsfeld. 14 VII. Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. April dem Mitglied des Gemeinderaths der Gemeinde Pfung⸗ stadt, im Kreise Darmstadt, Jakob Grünig I., am 17. April dem Bürgermeister der Bürgermeisteret Bickenbach, im trelse Bensheim, Peter Schemel und dem Würgermeister der Bürgermelsterel Nordheim, im Kr. Bensheim, Jacob Ehrlstmann, das allgemeine Ehrenzeichen mit der In⸗ schrift:„Für langjährige treue Dienste“ zu verleihen.
VIII. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Orden. Seine Königliche Hoheit der Wroßherzog haben allergnävigst geruht: am 20. April
dem Großherzoglichen außerordentlichen Gesandten und Braunkohlenbergwerke unter Verleihung des Amtststels
laubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen, für Verdienste auf dem Gebiete der freiwilligen Krankenpflege bestimmten, mit dem Genfer rothen Kreuze versehenen Kronenordens dritter Klasse, sowie des ihm von Seiner Majestät dem Koͤnig vou Württemberg verliehenen Großkreuzes des Württembergi— schen Friedrichsordens zu ertheilen.
IX. Ertheilung eines Erfindungspatents. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst ge⸗ ruht: am 22. April dem Ernst Reichard aus Homberg an der Ohm, dermalen zu Frankfurt a. M., auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zelchnung und Beschrelbung näher erläuterte Construetlon einer Cigarren Maschine unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jevoch, daß durch das verllehene Patent Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten 5 Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu ertheilen.
X. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhk; am 13. April dem Unterrechner Philipp Fink zu Salzhausen die Stelle des Unterrechners auf dem Dorheimer und Melbacher
bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Reichs, Geheimerath Hofmann in Berlin, die nachgesuchte Er-
„Bergkasstier“, am 18. April dem evang. Pfarrer zu Nieder- Weisel, im Dekanate Butzbach, Wilhelm Kayser, die evang. Pfarrstelle zu Flonheim, im Dek. Alzey, den in den Ruhestand versetzten Distrietseinnehmer Christoph Kraft zu regetiviren und demselben die Distrietsein— nehmerei Oppenheim und am 19. April dem Schulamts⸗ Aspiranten Johannes Neher aus Unter-Hambach, im Kr. Heppenheim, die zweite katholische Schulstelle zu Ober— Erleubach, im Kr. Vilbel, zu übertragen; an demselben Tage dem Geometer 3. Klasse Carl Ludwig Lautz aus Groß⸗Umstadt für den Kreis Dleburg und dem Hermann Helfrich aus Bedenkirchen für den Kreis Bensheim das Patent als Geometer der 1. Klasse zu ertheilen;— am 20. April dem Schulamts-Aspiranten Friedrich Moͤrschel aus Büdesheim, im Kr. Vilbel, die 1. evang. Schulstelle daselbst zu übertragen: am 24. April den Reservegefrelten Franz Adam Witt von Semd zum Saalwaͤrter zu ernennen.
XI. Dienstenthebung. Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. April 1. J. den Großh. Consul Johann Wilhelm Honß in Algier unter Bezeugung der vollen Zufriedenheit mit den von ihm geleisteten Diensten seiner seitherigen Stellung zu entheben.
XII. Coneurrenzeroͤffnungen. Erledigt sind; die evang. Pfarrstelle zu Kirchberg, im Dek. Gießen mit einem jahr lichen Gehalte von 1750 fl. nebst freier Wohnung und Bezug der zu 192 fl. veranschlagten Aceldenzien; die 2.


