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Dienstag den 16. April.
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herhessischer!
zeiger.
1
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Sriedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samflag
—
Amtlicher Theil.
1
Aus dem Großherzoglichen Reglerungsblatte ist zu publieiren:
Nr. 18. sub 2. Bekanntmachung, die Anbetaumun herrührenden Königlich Sächsischen Kossenbillets betreffend.
Friedberg am 13. April 1872.
J elnes anderwekten Präclusivtermins für die Gültigkeit der älteren, aus der Crelrung vom Jahre 1858,
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tit a pip.
Ver or dun
die Anderaumung eines anderweiten Präclussptermins für die Gultigkeit der älteren Königlich Sächsischen Kassendillets betreffend
König von Sachsen 1c. 1c. 2c. finden Uns auf Grund dazu ertheilter Ermächtigung Unserer getreuen nach den Bestimmungen te 527 fg. des Gesetz, rten Kasseubillets gegen neue Kassenbillets der Creation vom Jahre 1867 eine Nachfrist von die Verordnung vom 30. August 1871 und Verordnungsblattes vom Jabre 1871) auf Ende December des vorigen Jahres festgesetzten Präclustotermin zu dem Ende Nachstehendes anzuordnen
Wir Johann von Gottes Gnaden
Stände bewogen, für den Umtausch der alteren,
des Gesetzes vom 6. September 1855(Sei
und Verordnungsblattes vom Jahre 1855) Frei
sechs Monaten, von dem durch (Seite 203 des Gesetz⸗
an gerechnet zu gewäbren und und zur allgemeinen Kenntniß zu bringen:
— Der Umtausch der vorge dachten älteren Kassenbillets der Creation
Dienstnachrichten aus
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gestattet.
dagegen stattfinden.
Von diesem Zeitpunkte ab sind alle bis dahin nicht derartigen Kassenbillets als gänzlich werthlos zu betrachten, und es kann weder eine nachträgliche Umtauschung derselben, auf die Rechtswohlthat der,
ng, a „aus der Creirung vom Jahre 1855 herrührenden ; vom 3. Februar 1872.
vom Jahre 1855 bei der Finanzhauptkasse zu Dresden und der Lotteriedarlehnskasse zu Leipzig bleibt noch bis mit dem J
29. Juni 1872 umgetauschten
noch die Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Gegeben zu Dresden, den 3. Februar 1872.
Joch a nen. f Richard Freiherr von Friesen.
dem Kreise Friedberg.
Georg Briel II. von Friedberg wurde als Gartenschütze für diese Gemarkung bestellt.
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Dieutsches Meich.
Darmstadt. Das Großherzozliche Regte⸗
rungsblatt Nr. 19 enthält: f
I. Bekannlmachung Globh. Propinzialdixection Staf⸗ kenburg, die Wahl der Geschworenen in der Probinz Starkenburg für sas. Jahr 1873 betreffend,
II. Uebersicht det für das Jahr 1872 von Großher⸗ vogllchem Ministerium des Innern zur Bestreitung der Jommunalbebürsnisse in den Gemelnden des Kreises Wimpfen genehuliglen Umlagen.
III, uetersicht der sük, das Jahr 1872 genehmigten Imlagen zur Bestteilung der Bedürfnisse der icraelilsschen Wen en des Kreises Vilbel.
IV. Uebersscht der für das Jahr 1872 genehmigten
Amlagen zul Bestrehung der Bedürfnisse der is raelllischen 4 ehe weinen des Kreises Neustabt.
N zur Annahme und zum Tragen dens. Seine, Königliche Hoheit der
Sroßhetzog haben Alergnädigst geruht: am 25. März
Im(vangelischen Pfarrer Bauer zu Mainz die Erlaup⸗
+iß,
zur Annahme und zum Tiggen, des ihm von dem
Jonseil de la société frangaise de secours aux blessés
des armises petliehenen Sauilälskieuzes und am 28. März et Frau Honorine Belluc, geb. Guepel zu Mainz, die Ellaudniz zur Annahme und zum Tragen des ihr von Seiner Majessär dem Könige von Sachsen derliehenen tinngtungsk.euzes für dle Jahte 1870 und 1871 zu theilen. e a
VI. Nameneveränbetung. fame Königliche Hoheit tet Großherzog haben allergnäbsast gexuht: am 18. März um Jobannes Sauerwein von Zeilhard zu gestallen,
laß berselbe in Zukunft att des bisherigen den Familien⸗
men Volk, am 49. Mälz dem Wilhelm Weber und
br Margatekhe Görg von Nieber-Florstadt zu gestatten,
di dieselden in Zukunft stalt ihres bisherigtn den
— Zn der hiesigen Münze
11 dic Aus · hägung ven Reichsgoldmünzen, welche durch die
et vor Kurzem möglich gewordene Vollendung ies von Herrn Hofmünzmedallleur Prosessor Schnitz⸗
ahn meisterhaft ausgeführten Avers stempels bis itt sich verzögert hatte, begonnen, und sind im Laufe dteser Woche de 200,000 Mark geprägt worden.
10,000 Zwanzigmarkstücke
Gießen, Auch ven hiesigen Katholiken il, ine Petition an den Reichstag abgesandt worden, ß den Mitgliedern des Jesulten- Ordens als ohen der Aufenthalt und die Wirksamkeit, im Lichen Reiche durch ein Reichesgesetz versagt
werde, und zwar mit Hinweisung auf dit Ver⸗ hältnisse in unserem Groß herzogthum..
Ulrichstein. Die„Frst. Pr.“ bringt von hier folgende Nachricht: Wir erhalten ein deuisches Reichs Remonte-Depot. Der Vertrag hierüber ist von der deutschen Reichsregierung mit der hes⸗ sischen Regierung und dem Grafen von Solms Laubach in diesen Tagen abgeschlossen worden und langen die ersten Hunderte von Pferden am 1. Juli hier auf dem Selgen⸗ und Wiesenhof an.
Berlin, 12. April. Reichstagoßtzung. Bennigsen erklärte die Annahme seiner Wahl zum zweiten Viceprästdenten. Simson gedenkt mit warmen Worten der verstorbenen Deputirten Greil(Bayern) und Graf Strachwitz(Oppeln). Es folgten Wahl⸗ prüfungen. Darauf wurden die Uebeteinkünfte mit Spanjen und Italien, betreffend die Auedehnung der mit dem norddeutschen Bunde, geschlossenen Consularverträge auf das deutsche Reich, in erster und zweiter Lesung genehmigt. Es folgte sodann Berathung über die Consular- Convention mit Nordamerika. Die bei der Generaldiscussion von den Deputirten Schleiden, Kapp, v. Rabenau er⸗ hobenen Bedenken wurden durch den Bundesbe⸗ vollmächtigten König Punkt für Punkt widerlegt, Nachdem die Convention sodann speziell discuttrt worden, ersolgte unveränderte Annahme.
— 13. April. Reichstagesitzungte Der eeste Gegenstand der Tagesordnung, den Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Portügal beti., wurde in erster und zweiter Lesung unverändert angenommen. Es folgte die Berathung des Nachtrag⸗Etats pro 1872. Abg. Richter hob bervor, daß, entgegen einem früheren Reichstags beschlusse im Reichskanzler⸗ amte, die Stelle eines Departements Directors für Elsaß Lothringen, sowie die eines Abmtrali— säts-Chefs ohne Zustimmung des Reichstages ge⸗ schaffen worden seten, und beantragte zur Wahrung bes Budgetrechtes des Reichstages die zweite Lesung des Nachtragetate pro 1872 auszusetzen. Staats- mintster Delbrück erklärte, daß die erstere Stelle durch die Verhältnisse nothwendig geworden sel;
weder bestellt, noch bezahlt. Die Bewilligung des Reschstages werde erst abgewartet. Nach Schluß der Discusston erklärte der Reichstag sein Ein⸗ verständniß mit dem Richter'schen Antrage, zu⸗ folge dessen die zweite Lesung des Nachtrug⸗Erats vertagt wird. 1
— Die„Erml. Volksbl.“ veröffentlichen fol- gendes Schreiben des Kaisers Wilhelm an den Bischof Krementz:„Mein Herr Bischof! Aus Ibrem Schreiben vom 22. d. M. habe Ich mit Wohlgefallen ersehen, daß Sie Meinet auch bei Gelegenheit Meines diesjährigen Geburtsfestes an heiliger Stätte fromm gedacht haben. Indem Ich Ihnen hierfür und für den Mir gewidmeten Glück⸗ wunsch verbindlichst danke, lege Ich Ihnen die freundlichste Bitte an das Herz, mit Mir Ihre Gebete zu Gott dem Allgütigen inbränstig darauf zu richten, daß Er die Seelen in Meinem Volke gnädig lenke, damit die Bewegung, welche sich vieler Gerzüther bemächtigt hat, zum gemelnsamen Heile der Kirche und des Vaterlandes in Frleden sich wieder ausgleiche. Berlin, 27. März 1872. Wilhelm.“ a
— Der Kaiser ist von einem kleinen Unfall betroffen worden. Bei einem Besuche, den der“ Kaiser der Gemahlin des britischen Botschafters abstattete, hat er sich beim Austritt aus dem Wagen eine kleine Verstauchung des Fu ee zuge⸗ zogen, die aber ohne bedenkliche Folge geblieben ist. Das Allgemein befinden des Kaisers ist indeß ein durchaus befriedigendes und hat er z. B. die gewohnten Vorträge ununterbrochen entgegenge⸗ nommen. f
— Bezüglich des Reichspreßgesetzes er⸗ haͤlt die„Schles. 31g.“ die inspirirte Meldung, daß ein solches für diese Session nicht mehr zu erwarten.„Wenn hie und da gemeint wird, daß die Regierung die Absicht habe, den Reichstag am Schlusse der Sesston zu überrumpeln, wie dieß im vorigen Jahr mit dem Dotationsgesetz ger schehen sei, so beruht diese Meinung nicht auf einer richtigen Combinationsder obwaltenden Um-
ein Ad miralitäls- Chef sei, vom Reiche bislang
stände. Die Regierung könnte das Gesetz unter


