Ausgabe 
16.3.1872
 
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1872.

Samstag den 16. März.

32.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Frübiabrscontrol⸗Versammlung des Jahres 1872.

Friedberg am 18. Februar 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachfolgende Bekanntmachung wollen Sje ortsüblich in domicilirenden controlpflichtigen Leute bringen lassen.

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Die Frübjahrscontrol-Versammlungen pro 1872 im Kreise Friedberg(1. Compagnie des 2. Bataillons 1. Landwehr ⸗Regiments Nr. 115) werden in nachstehender Weise abgehalten:

A. Auf dem Exercierplatze zu Friedberg am 18. März, Vormittags 5 Uhr.

Hierbei haben zu erschelnen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten sowie die zur Disposition der Ersatz⸗Behörde entlassenen Mannschaften aller Waffen des Groß berzogthums und des Deutschen Reiches, welche in nachverzeichneten Bürgermeistereien domiciliren: Bauernheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dordeim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Bad, Nauheim, Wisselsheim.

Am 18. März, Vormittags 10% Ubr,

die Mannschaften vorgenannter Kategorien, welche in nachverzeichneten Bürgermeistereten domiciliren: Assenheim, Bönstadt, Dorn-Assenheim, Nieder- Mörlen, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober⸗ Woöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Rödgen, Schwalheim, Wickstadt.

Am is März, Nachmittage 2 Ubr,

die Mannschaften vorgenannter Kategorien, wesche in nachverzeichneten

Ihren Bürgermeistereien veröffentlichen und zur Kenntaiß der in denselden

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Bürgermeistereien domsciliren: Ilbenstadt, Langenhain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder Florstadt, Nieder- Wöllstadt, Ober- Florstadt, Reichelsheim, Staden, Steinfurth, Södel, Weckesheim, Wölfers⸗ heim, Wohnbach.

B. Auf dem kleinen Exercierplatze bei Butzbach

am 10. März, Vormittags 9 Uhr, die Mannschaften vorgenannter Kategorien, welche in nachbezeichneten Buͤrgermeistereien domiciliren: Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch- Weisel, Kirch- Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder- Weisel, Ostheim, Oppers⸗ hofen, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais- Münzenberg.

Es wird hierzu demerkt, daß sammtliche Manuschaften die in ihren Händen befindlichen Militärpapiere zur Stelle mitzubringen baben. Die Großherzoglichen Herren Bürgermeister werden ersucht, sämmtliche Leute ihrer Gemeinden, die den genannten Kategorien an- gehören, obige Bekanntmachung mit dem Bemerken mitzutdeslen, daß sich dieselben bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe pünktlich einzu⸗ finden haben, Jäger,

Major und Bezirks Commandeur.

Betreffend: Das Gesetz vom 10. October 1871

Jago, Fischerei⸗, Fort- und Feldpolizei⸗Gesetze.

vom wegen Uebergangs zu dem Sttafgesetzbuch für das Deulsche Reich, inobesondere bezüglich der Polizeistrafgesetzgebung und der Preßpolizei⸗

Friedberg am 12. März 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bönstadt, Hoch- Weisel, Ilbenstadt, Kirch-Göns, Maibach, Melbach, Nieder- Wöllstadt, Ober-Florstadt, Ober-Mörlen, Roͤdgen und Staden.

Sie haben die Auflage in

f dem Ausschreiben vom 12. Dezember v. J.(in Nr. 147 des Oberhessischen binnen 3 Tagen bei Vermeidung unangenehmen Einschreitens gegen Sie zu erledigen.

Anzeigers von 1871) Trapp.

Belreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 1. Quartal d..

Friedberg am 14 Marz 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Dienstag den 2. April l. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Rathhause dahler durch die neu aufgenommenen Ortsbürger sowie diejenigen, welche sich verheirathet haben ohne Ortsbürger zu werden, aber in dem Kreise Frledderg heimathsberechtigt send, statt.

Laden Sie dieselben hierzu vor und senden Sie bis zum 30. d. M. unfehlbar Bescheinigung hieruber, oder Bericht, daß Niemand vor handen ist, der den Verfassungseid abzuleisten hat, an uns ein, sonst müßten wir Wartboten absenden. Die noch im Rückstand befindlichen nachstehend verzeichneten Leute sind bei 1 Rthlr. Strafe vorzuladen.

Trapp.

Georg Hofmann von Assendeim; Johannes Bromm von Boͤn⸗ stadt; Peter Hartmann Hch. Ph. Holler von Fauerbach b. Fr.; Karl Ludwig Eich von Friedberg; Nikolaus Damon IV. von Hoch- Weisel; Bernhard Steuernagel(J. von Bad Nauheim; Friedrich Wilhelm Merz von Nieder-Florstadt; Lorenz Pfeiffer von Ober-Mörlen; Franz Nikolaus Lang von Ockstadt; Heinrich Wilhelm Schreitz von Ober⸗ Florstadt; Heinrich Borntraͤger von Steinfurth; August Bommersheim und Ludwig Münch von Dorn⸗Assenheim.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie-

rungsblatt Nr. 13 enthält:

I. Bekauntmachung Großb. Ministeriums des Groß erzoglichen Hauses und des Aeußern, die Ausführung der 5 31 und 49 des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 ber das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositionen und dramatischen Werken betr.

II. Bekanntmachung Großh. Ministertums des In, nern, das Reglement über die Erhebung des städtischen Oclrois zu Gießen, insvesondere die Rückvergütung bes Oclrois von wieder auegesührtem Mehle belressend.

III. Orbdensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 16. Jan. dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Gaulsheim, im Rreise Bingen, Jacob Winter II., das allgemeine Ehren zeichen mit der Inschrist:Für langjährige treue Dienste, im 17. Jan, dem Hofmaler Ernst Schnitispahn in An kennung seiner 30 fährigen treu geleisteten Dienste, das Rtterkienz 2. Classe des Ludewige-Ordens, am 19. Jan. em Bürgermeister der Bürgermeisterel Schwickartohausen, im Kreise Nibba, Johannes Nließ II., das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für langjährige treue

Dienste, am 24. Jan. dem Bürgermeister der Bürger meisterei Wippenbach, im Kreise Nidda, Friedrich Klein, das allgemeine Ehrenzelchen mit der Inschrist:Für langjährige treue Dienne? und am 29. Januar dem Staltonsvorstand zu Offenbach, Bahn-Inspector Theodor Klöpper, das Ritterkreuz 2. Classe des Ludewigs-Ordens zu verleihen.

IV. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 17. Februar dem Bahn hofs-Inspector der Frankfurt Hanauer Eisenbahn Heinrich Freiherrn von Toussaint zu Frankfurt a. M., dem Bahn⸗ hossverwalter der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn, Ludwig Gröbé zu Frankfurt a. M. und dem Maschinenmeister der Taunus⸗Eisenbahu-Gesellschaft, Heinrich Jordan zu Kastel die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihnen von Seiner Majeslät dem Könige von Sachsen verliehenen Ehrenkreuzes des Albrechts Ordens, am 18. Febr. dem praclischen Arzte und ersten Assistenzarzt an der medieinischen Klinik zu Heidelberg Dr. Bernhard Goldbeck, die Eclaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Bayern verliehenen Verdienstkreuzes für die Jahre 1870 1871 und am 20. Febr. dem Saamenhändler Heinrich Keller

zu Darmstadt, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem deutschen Kalser und König von Preußen verliehenen Kronen⸗Ordens J. Classe zu ertheilen.

V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 21. Februar dem Lehrer an der katholischen Schule zu Fürfeld, im Kreise Alzey, Philipp Weber, die erste katholische Schul⸗ sielle zu Ober-Olm, im Kreise Mainz, am 24. Fedr. dem evangelischen Pfarrer zu Langenhain, im Dekanate Butzbach, Eduard Hainer, die evangelische Pfarrstelle zu Dorheim, im Dekanate Friedberg, dem zweiten lutherischen Pfarrer zu Groß Umstadt, im Dekanate Groß ⸗Umfladt, und ersten Schullehrer daselbst, Christian Diehl, die evang. Pfarrstelle zu Dalheim, im Dekanate Oppenbeim, dem evangelischen Diakonus zu Erbach, im Dekanate Erbach, Friedrich Gustav Römheld, die evangelische Diakonats⸗ slelle zu Groß-Bieberau, im Dekanate Reinbeim, und dem evangelischen Pfarramte-Candidaten Friedrich Textor aus Eudorf, im Kreise Alsfeld, die evangelische Pfarrstelle zu Schwarz, im Dekanate Alsseld, zu übertragen.

VI. Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. Februar den Schullehrer an der dritten evangellschen Mädchen⸗