fiche 1872.
Oberhessischer Anzeig
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Donnerstag den 15. Lebruar.
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enthält die amtlichen Erlaffé für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag 0
Fuͤr die Monate Februar und März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Abg. Kraft hat seinen Bericht über die für 1872 zu 1,280,000 fl. ver- anschlagten Zinsgarantien für die subventionirten Eisenbahnlinien erstattet. Er beantragt, nachdem er die Möglichkeit eines Ankaufs der von der Ludwigsbahn gebauten neuen Linien aus Mitteln der französischen Kriegscontribution erörtert, Ver- willigung der geforderten Summe. Hierbei geht aber der Ausschuß von der Erwartung aus, daß a) dae Baucapital der oberhessischen Eisenbahn— gesellschaft genau nach den Bestimmungen der Concesstion berechnet werde, und b) daß die Re— gierung über die Feststellung des Baucapitals der oberhessischen Eisenbahnen und der Reinerträgnisse der unter Zinsgarantie stehenden Bahnen den Ständen so bald als thunlich detaillirte Vorlage mache, und daß die Rectification der Zuschüsse bis nach Prüfung dieser Berechnung vorbehalten wird. Weitere Anträge des berichtenden Ausschusses be— zwecken, daß die Regierung mit allen ihr zu stehenden Mitteln die Fortführung der vom Staate garantirten Bahnstrecken bis an andere Haupt— eisenbahnlinien erstrebe und keine weitere Con- cessionen ohne Zustimmung der Stände ertheile, namentlich bei weiteren Concessionen an die Lud— wigsbahn die Interessen der Staatscasse an der Beschränkung der übernommenen Zinsgarantie und die der betreffenden Gemeinden an Milderung der übernommenen Lasten nach Möglichkeit wahre. Zum Schluß wird beantragt, der Regierung an— beimzugeben, ob nicht und zu welcher Zeit die Mittel zur Deckung der übernommenen Zinsgaran⸗ tien dadurch gefunden werden könnten, daß man den seitherigen Modus der Tilgung der Staats- eisenbahnschuld, wonach bedeutend mehr, als das gebotene Minimum, abgetragen wird, verändere. — Hofgerichts⸗Advocat Obly bat wegen eints im„Hessischen Kirchenblatt“ enthaltenen Schmäh— Artikels bei dem hiesigen Stadtgericht Anklage erhoben. In Folge dieser Anklage wurde bei Buchdrucker G. Otto dahier Haussuchung nach dem Manuscript des Artikels vorgenommen, und Buchdrucker Otto soll den Pfarrer Baist von Ulsa, gegen welchen die Anklage zugleich gerichtet war, als den Verfasser bezeichnet haben.
Mainz. Der hiesige Advocat⸗ Anwalt Carl Weber ist zum Rath bei dem Landgerichte zu Colmar ernannt.
Berlin. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ enthält eine scharfe Abfertigung der„Kreuzztg.“ wegen deren eppositioneller Stellung gegen die Reglerung und insbesondere gegen den Ministerpräsidenten. Der Schluß dieses nun in seinem Wortlaut vorliegen- den Artikels lautet:„Die in Gemeinschaft mit Herrn Windthorst übernommene„Vindikatien des monarchischen Princips gegen parlamentarische Majoritäts⸗Wirthschaft“ gegenüber einem Staats manne, der im Dienste Sr. Majestät des Königs mehr vollbracht hat, als die„Neue Preußische Zeitung“ je versucht hat, ist eine Folge davon, daß diese Zeitung, unter unfähiger Leitung der ultramentanen und polnischen Strömung sich kri— tüklos hingegeben hat und aus ihrer alten Bahn gewichen ist. Die klare und kühne Leitung, welche ihr ihre erste Redaction bei ihrer Entstehung vor— bezeichnet hatte, auf der sie der damaligen Regie
rung und dem Vaterlande in preußischer Treue namhafte Dienste leistett, bat heut zu Tage einer impotenten Verkommenheit Platz gemacht, in welcher dieses Blatt, in Ausbeutung des unter seinen ersten Leitern erworbenen Ansehens, sich dazu hergibt, den persönlichen Einflüssen verkannter Staatsmänner zu dienen, welche die Monarchie im Stiche ließen, als dieselbe ihrer Dienste am dringendsten bedurfte. Es ist eine lehrreiche Er— scheinung, dieses mit erheblichen Opfern der per— sönlichen Anhänger preußischen Königthums be— gründete und verbreitete Blatt beut zu Tage im Verein mit römischer und polnischer Propaganda als Mitkämpfer der„Germania“, der Rheinbund— presse, der Welfen und der Poznanki'schen und Torunski'schen Provinzialblätter zu erblicken.“ Berlin, 11. Febr. Das neue Schulauf⸗ sichtsgesetz hat in der von dem Abgeordnctenhause angenommenen Fassung folgenden Wortlaut:„Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen zc. verordnen in Ausführung des Art. 23 der Ver- fassungs-⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 mit Zu— stimmung der beiden Häuser des Landtags für den Umfang der Monarchie was folgt:§. 1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen ent— gegenstebenden Bestimmungen steh: die Aussicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungs⸗Anstalten dem Staate zu. Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Be— hörden und Beamten im Auftrage des Staates. — F. 2. Die Ernennung der Local- und Kreis- Schulinspectoren und die Abgränzung ibrer Auf— sichts-Bezirke gebührt dem Staate allein. vom Staate den Inspectoren der Volksschule er— theilte Auftrag ist, so sern sie dies Amt als
Neben- oder Ehrenamt verwalten, jederzeit wider ruflich. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind
aufgehoben.— F. 3. Unberührt durch ditses Gesetz bleibt die den Gemeinden und deren Or— ganen zustehende Theilnahme an der Schul-Aufsicht, so wie der Art. 24 der Verfassungs Urkunde vom 31. Januar 1850.— F. 4. Der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medicinal Angelegen- heiten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
13. Febr. Abgeordnetenhaus. Schluß— berathung über das Schul⸗Aussichtsgesez. Der Cultusminister erklärt, daß die Regierung aller— dings die Absicht habe, die evangelischen Geist— lichen in den Schul-Inspectorenstellen zu lassen, weil dieselben sich bisher keine Uebergriffe heraus— genommen hätten. Sollten in dem Gebiete der evangelischen Kirche ähnliche Conflicte ausbrechen, wie im katholischen Lager, so werde die Regierung ohne Bevenken die Spitze des Gesetzes auch gegen die evangelischen Geistlichen kehren. Fürst Bis- murck, wiederholt das Wort ergreifend, hebt ber— vor, daß das Amendement Rauchhaupt(welches die Ernennung der Kreis Schulinspectoren der Regierung, die der Local-Schulinspectoren dagegen der Geistlichkeit zuweist) der Regierung für den Augenblick gewähre, was sie brauche, aber nur für den Augenblick. Der Ministerpräsident drück, seine Verwunderung aus, daß die conservative Partei die Regierung in dieser Frage nicht untere stütze. Die Regierung beabsichtige jedoch keinen Compromiß im Sinne des Rauchhaupt'schen Amende—
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ments, dieselbe werde zur Annahme des Gesetztes jedes constitutionelle Mittel in Anwendung bringen. Die Generaldiscussion wird geschlossen. Bei der Specialdiscussion des Schul-Aufsichtsgesetzes wird §. 1. nach den Beschlüssen der Vorberalhung an- genommen. Bei F. 2 betont Fürst Bismarck gegenüber Reichensperger, daß er die katholische Geistlichkeit nicht einer antinationalen Haltung angeklagt, sondern nur uusgeführt babe, daß solche einzelne Symptome an tinationaler Kund- gebungen nie bei der französischen oder polnischen Geistlichkeit vorkommen würden, wie bei der deutschen, welche offen und gesetzwidriger Weise als Schul- inspectoren den Unterricht in der deutschen Sprache zu beschränken suchen, oder, wie wir in den baye⸗ rischen klerikalen Blättern lesen, welche offen die Franzesen als einzige Rettung bezeichnen. Er be⸗ streite nicht, daß nationale Gesinnungen bei einem Theil der katholischen Geistlichkeit vorhanden seien, sie seien aber in der Minorität und mit Bann und Excommunication bedroht. Nachdem die §§. 2, 3 and 4 einzeln genehmigt sind, wird das ganze Gesetz bei namentlicher Abstimmung mit 207 gegen 155 Stimmen angenommen.
— Die„Spener'sche Zeitung“ schreibt:„Be⸗ kanntlich hatte die preußische Regierung beim plötz⸗ lichen Ausbruche des Krieges gegen Frankreich dem norddeutschen Bunde den preußischen Staats- schatz in Höhe von 30 Mill. Thalern zur Ver- fügung gestellt. Wie man hört, ist die Rückzahlung dieses Vorschusses aus den bisher erfolgten Zah— lungen der Kriegsentschädigung nunmehr erfolgt.“
Stuttgart. In der Sitzung des Adge— ordnetenhauses interpellirte der Abgeordnete v. Varn— büler den Minister des Auswärtigen, ob es wahr sei, daß anläßlich der Ausweisung der Deutschen aus Frankreich eine Anzahl Würtemberger unter die französische Fremdenlegion gekommen seien und das Ministerium dieselben loszulösen gesonnen sei.
Karlsruhe. Da die jetzigen Rheinübergänge nicht mehr genügen, so sollen an den 8 Rhein- übergängen Neuenburg-Chalampe, Sasbach- Mar- kolsheim, Weisweil- Schönau, Kappel-Rbeinau, Ottenheim⸗Gerstheim, Freistett-Gamsbeim, Greffern— Drusenheim, Plittersdorff-Selz Schiff- oder Joch brücken mit Holzeonstruction hergestellt werden.
Straßburg. Seit ungefähr 14 Tagen ist der Einzelverkauf von Zeitungen hier untersagt; die Zeitungskioske sind geschlossen, an einer Straßen- ecke nur stehen zwei Männer, davon einer die „Straßburger Zeitung“, der andere den hiesigen „Courrier“ anbieten. Die aufreizende Sprache der Pariser Zeitungen haben dieses Verbot be- wirkt. Verkauft wurde in den letzten Zeiten wenig auf offener Straße, weil zu vielerlei Zei- tungen ausgeboten worden, so daß für die Ein⸗ zelnen wenig sich ergab.
Ausland.
Oesterreich. Wien. Im Finanz- Aus- schuß des Abgeordnetenhauses erwiederte der Cultusminister auf eine Interpellation wegen Regelung der Verhältnisse zwischen Neu- und Altkatholiken, daß die Regierung, von der Wich tigkeit der Frage durchdrungen, sich eben mit der
durchgreifenden Regelung derselben besasse.
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