Ausgabe 
14.5.1872
 
Einzelbild herunterladen

8 2

716066

1872.

. N.

1

Dienstag den 14. Mai.

. 56.

Oberhessischer Anzeiger.

nthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

Amtlicher Theil.

betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer und ihrer Larven.

Friedberg den 10. Mai 1872.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Indem wir Sie hiermit benachrichtigen, daß Ihnen dieser Tage je eine Anzahl von Exemplaren eines uns von Großherzoglicher hentralstelle für die Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Vereine zugekommenen Flugblattes rubr. Betreffes zugehen wird, beauf tagen wir Sie, dieselben, soweit ausreichend, in Ihren Gemeinden an Besitzer von Obstbaumpflanzungen und Landwirthe zu vertheilen und mpfehlen Ihnen zugleich, auf jede sonstige Weise für die Verbreitung des Inhaltes dieser Blatter Sorge zu tragen.

Joni: Haas, Kreis Assessor.

betreffend: Maßregeln zum Schutze der Sing und insektenftessenden Vögel.

Friedberg den 10. Mai. 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg a die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, Großherzogliche Polzei-Verwaltung Bad-Nauheim, den Großherzoglichen Polizei Commissär in Wickstadt, sowie die Schulvorstände des Kreises.

Wir finden uns veranlaßt, zum Schutze der leider noch gar zu läufig durch den Unverstand und die Rohheit mancher Individuen bfährdeten Sing- und insektenvertilgenden Vogel die dieserhalb bestehen un Vorschriften in Erinnerung bringen zu lassen und beauftragen dem mäß zunächst Sie, die Lokalpolizeibehörden, in Ihren Ge teinden das Verbot des Wegfangens und Tödtens der in Art. 2 r Verordnung vom 7. April 1837(vergl. Intelligenzblatt Nr. 35 on 1866) verzeichneten Vogelarten und die Zerstörung ihrer Eier durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung, unter Hinweisung auf de in§. 368 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich und Art. 213 ds Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafen, einzuschärfen, sowie auch üüsbesondere das Polizei- und Feldschutzpersonal zur unnachsichtlichen inzeige entdeckter Zuwiderhandlungen zu ermahnen. Sollten, was

oft zu geschehen pflegt, schon Kinder unter 12 Jahren, bei welchen strafrechtliche Verfolgung bekanntlich ausgeschlossen ist, sich derartiger Frevel schuldig machen, so ist dafür zu sorgen, daß letztere beim Be kanntwerden sofort zur Kenntniß der betreffenden Ortsschulvorstände gelangen. Sie, die Schulvorstände, werden alsdann, wie Sie schon vorher in den Schulen die entsprechenden Ermahnungen und Belehrungen eintreten lassen wollen, je nach der Individualität des Schuldigen und des Falles die geeigneten Besserungs- und Züch tigungsmaßregeln anordnen.

Auf diese Weise dürfte dem Unwesen wirksam zu begegnen sein.

J. B. d. K.: Haas, Kreis-Assessor.

Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten pro 1872 betreffend.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und aus nahmsweise vier und fünf Jahren sind im Großherzogthum lessen nachstehende Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:

dn 23. August in Alsfeld,

den 20. September in Lorsch(8 Uhr),

. 25. September in Groß⸗Gerau,

24. Nieder⸗Gemünden, 20. 7 Bürstadt(12 Uhr), 26. 1Bickenbach,

26.Nidda, 1. 5 Biblis, 27. 1 Groß⸗Biberau(8 Uhr), r Nieder⸗Woöllstadt, 28. Gernsheim, 7 27. Groß⸗Umstadt(12 Uhr). . Lich, 24. 5 Goddelau,

Die von der Militär-Commission nach gegenseitigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen

Duittung sofort baar bezahlt.

Sogenannte Luxus pferde werden bei zu hoher Preisforderung vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche, oe zu schwach, schwerfallig und ordinair, den Ansprüchen an ein Militär-, Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu sühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gaͤngig sind.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf ruͤckgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des

smufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen.

Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke

endlederne Trense mit starkem zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens sechs Fuß langen lurken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Kriegs-Ministerium. gez. von S d,

o en.

Abtheilung für das Remonte-Wesen. Sschemi ch.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Der seitherige Großherzogliche Beigeordnete Wilhelm Maul zu Assenhe im wurde auf Nachsuchen feines Dienstes entlassen. Wilhelm Maul zu Assenheim wurde als Feldschütze für diese Gemeinde ernannt. 2 b Gemeinderaths-Mitglied Georg Ewald III. zu Assenheim wurde zum Beigeordneten fur die Gemeinde Assenheim ernannt und als

ilcher verpflichtet.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Landgerichs-Actuar bei zm Landgericht Altenstadt, Jakob Liberich, rurde zum Stadtgerichts-Actuar bei dem Stadt- zicht Darmstadt ernannt.

In der kürzlich dahier stattgehabten Dele setenversammlung hessischer Städte wurden die bencipien festgestellt, nach welchen die Bethei⸗ lien die Städteordnung durchgeführt sehen möchten. Das die Frage der Wahlfähigkeit anbelangt, so

burde, wie dieW. Ztg. mittheilt, darüber elgender Beschluß gefaßt:Die Wahl des Ge-

meinderaths geschieht in direkter Wahl. Activ wahlfähig sollen diejenigen Bürger der Stadt sein, welche seit länger als einem Vierteljahre das Bürgerrecht besitzen oder vor Erwerbung desselben länger als zwei Jahre Aufenthalt in der Stadt gebabt haben. Zur passiven Wahlfähigkeit ist außerdem nech das 25. Lebensjabr erforderlich. Armenunterstützung und mehr als einjähriger Steuer rückstand läßt das Wahlrecht ruhen. Vertreten waren die Städte Mainz, Darmstadt, Gießen, Offenbach, Alsfeld, Alzeß und Worms. Friedberg. Die Vorconcession für die

Bahn Friedberg-Homburg ist dem dafür bestellten Specialeomité von den betheiligten Re- gierungen ertbeilt worden. Die Vermessungen werden hiernach nicht lange auf sich warten lassen.

Berlin. DieNordd. Allg. Ztg. widerlegt einen Berliner Bericht imFrankfurter Journal folgendermaßen:Cardinal Hohenlohe dätte die auf ihn gefallene Wahl Seiner Majestät ange- nommen; er war zum Botschafter ernannt und seine Creditive waren ausgefertigt. Der Cardinal hat seine Zusage nicht zurückgezogen, die Höflich keit erforderte, in Rom anzufragen, ob die Er-