Ausgabe 
12.12.1872
 
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VDonnerstag den 12. Dezember.

Friedberger Zutelligenzblatt.

Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren: 1

Gemeinde⸗Ausgaben betr. sub 2 Gesetz, die Miuwirkung der Forensen bei der Fesisetzun i ü b 2. di des Gemeindevora n rn Erhebung einer nachträgeichen Umlage in der ist. Religtonsgemeinde Wölfersdeim für 1872 ber.(Nur in d Lr Meda

net gnutbigs! 11901 5 Nuss!

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Nr. 51 sub 1. Gescetz, die sub 3. Bekanatmachung, die dekannt zu machen.)

Nr. 52 nichts.

Nr. 33 ganz.

Friedberg den 9. December 1872. Krahermes eke Kreisamt Friedberg.

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Zetreffend: Die Ausstellung der Gemeindevoranschläge für 1873. Friedberg am 8. Dezember 1872

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Aussschreiben vom 12. Juli d. J. Amtsblatt obne Nummer in obigem Betreffe und vom Heutigen Nr. 13 unseres Amtblattes, die Instruktion für Aufstellung und Prüfung der Gemeindevoranschläge betreffend, tragen wir Ihnen auf, nun⸗ mehr sofort die rubricirten Voranschläge nach Maßgabe der erlassenen neuesten Bestimmungen aufzustellen und an uns einzusenden.

Ter a p p. N

Betreffend: Die Verwendung von einem Orittiheil der eingebenden Polizeistrasen zur Besoldung

des Aussichtspersoncls. Friedberg am 9. Dezember 1872.

5 i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg in die Großherzoglichen Hürgermeistereien Butzbach, Fauetbach b. Fr., Gambach, Münzenberg, Bad-Nauheim, Ober-Mörlen, Ober⸗Wollstadt, Ockstadt, Oppershofen, Ossenheim, Schwalheim, Södel, Wisselsheim, Dorheim, Hoch-Weisel, Maibach, Melbach, Rieder⸗Florstadt, Nieder-Rosbach, Nieder⸗Weisel, Nieder⸗Wöllstadt, Ober⸗Rosbach, Reichelsheim, Rödgen, Steinfurth und Wölfersheim. Die Ihnen am 2. Marz und 12. September d. J. überwiesenen Strasantheile sollen den betreffenden Denuncianten als Remuneration zu fallen und werden Sie demgemäß Ausgabedektetur ertheilen und für ordnungsmäßige Auszahlung sorgen. Ter a pp.

detreffend: Das an die evangel. Gelfllichen in Nordbessen aus Großberzogl. Hauptstaatskasse N zurückzuvergütende Porto für dienstliche Correspondenz. beste. Pa. Friedberg am 9. December 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangel. Kirchenvorstände des Kreises. In Folge eines Ersuchens Großherzoglichen Oberconsistoriums eröffnen wir Ihnen, daß Sie die Verzeichnisse der aus der Kirchen⸗ lasse vorgelegten Portobeträge mit den betreffenden, Dekreturen zur vorlagsweisen Auszahlung am Schlusse eines jeden Jahres an die

Großherzoglichen evangel. Dekanate einzusenden haben. Ter a p p.

detreffend: Die Besorgung niederer Kirchendienste von 870 b per Schullehrer. Friedberg am 9. Dezember 1872. Dat Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Friedberg aa die Schulvorstände zu Assenheim, Bodenrod, Fauerbach v. d. H., Gambach, Ilbenstadt, Maibach, Münster, Bad- Nauheim, Nieder⸗Mörlen, Ober⸗Wöllstadt, Pohl⸗Göns, Södel, Staden, Weckesheim. l Wir sehen umgehender Erledigung unserer Verfugung vom 18. v. Mis. Amtsblatt ohne Nummer entgegen.

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Bekanntmachung.

gzetreffend: Ausbruch der Rinderpesf im Kreise Coblenz. N en d Wir bringen zur öffentlichen Kehntniß, daß am 4. d. Mis. zu Neuendorf im Kreise Coblenz an einem von Gratz eingeführten

Mastochsen die Rinderpest constatirt worden ist.

Friedberg den 9. Dezember 1872.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Tur a p p.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- migsblatt Nr. 52 enthält:

I. Bekanntmachung des zur Leitung der Wahl von zun Miigliedern der ersten Kammer der Stände, welche zn in dem Großherzogthum genügend mit Grundeigen⸗ ium angesessene Adel aus feiner Mitte zu wählen bat, draunten Reglerungs-Commissärs, die von den stimm⸗ bnechtigten adeligen Grundbesitzern vorzunehmende Wahl om zwei Mugliebern der ersten Kammer der Stände betr.

II. Bekanntmachung des Gloßh. Kreisamts Dieburg, de Erbebung einrr nachttäglichen Umlage in der israel. Mligi sgemeinde Altheim für 1872 belr. a N

III. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Bingen, die Gbebung einer weiteten Umlage für die israel. Religions- gemeinde zu Oker Ingelheim für 1872 betr.

IV. Namensveränderung. Se. Kgl. H. der Großherzog heben allergnädigst geruhr: am 18. Nov. dem Heinrich Mühlschwein von Neu-Isenburg zu gestatten, daß derselbe h zukunft statt des bisherigen den Familiennamen Mühl⸗ cen slihte.

V. Dienst nachrichten. Se. Kal. H. der Großherzog hben allergnädigst geruht: am 19. Nov. den Actenttäger ut chatactertsitten Canzleibiener Carl Philipp Winter zm Canzleibiener bei dem Hofgerichte der Provinz Stafken⸗ erz und den Canzleiwärser in Pension bei dem Kriege⸗

i isterium Adolph Carl Freiherrn von Villiez gleichfalls!

zum Canzleidiener bei dem Hofgerichte der Provinz Starken⸗ burg zu ernennen; an demselben Tage den von dem Grafen zu Erbach-Schönberg auf die zweite evang. Schulstelle zu Rimbach, im Kreise Lindenfels, präsentirten Schulamts⸗ Aspiranten Georg Göbel aus Groß-Zimmern, im Kreise Dieburg, für diese Stelle zu bestätigen.

VI. Versetzung in den Ruhestand. Se. Kgl. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Nov. den Canzleidiener bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg, Heinrich Krebs, unter Anerkennung seiner langjährigen mit Eifer und Treue geleisteten Dienste wegen gestörter Gesuntheit in den Rubestand zu versetzen.

VII. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die evang. Schulstelle zu Bergheim, im Kreise Nidda, mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 53 enthält:

I. Gesetz, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend.

II. Gesetz, den Waffengebrauch des Militärs und die Mitwirkung desselben zur Aufrechthaltung der bürgerlichen

Ordnung betreffend. III. Bekanntmachung, die Bezahlung der Kataster⸗

vermessungsarbeiten betreffend. Das Gr. Regierungsblatt Nr. 54 enthalt:

I. Allerhöchster Landtagsabschied vom 7. v. Mts. II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Aufhebung des Steueramtes Alsfeld betreffend.

III. Versetzung in den Ruhestand. Se. K. H. der Große herzog haben allergn. geruhtg am 26. Nov. den Director des, Hosthegters und der Hosmusik, Geb. Hofrah Carl Teschex, auf sein Nachsuchen, in den Ruhestand zu versetzen.

Berlin, 9. Dez. Sitzung des Herrenhauses. Fürst Putbus fragte an, ob die Regierung Grund⸗ sätze für die Entschädigung der Heimgesuchten an der, Ostseeküste sesigestellt habe; und bedauerte die Verzögerung der Staatshülfe Angesichts, der glänzenden Finanzlage. Der Minister des Innern erwiderte; Die Interpellation sei nach seiner Er⸗ klärung im Abgeordnetenhause überraschend, die Regierung habe Unterstützungen ertheilt, wo, Hülfe nöthig gewesen, nach allen Berichten sei allen augenblicklichen Bedürfnissen völlig abgeholfen. Er wiederhole, daß der Staat überall eintrete, wo der Schaden nicht dauernd reparirt werden könne. Die Regierung verfahre hierbei nach Grundsätzen analeg dem früheren Nothstande, der Schade sei momentan nicht übersehbar. Im Fork⸗ gange der, Debatte erklaͤrte der Finanzminister Ein wirksameres Elnschreiten der Regierung, setze eine vollständige Kenntniß des Thatbestandes vor⸗