Ausgabe 
10.2.1872
 
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1872.

Samstag den 10. Februar.

M 17.

Oberhessischer Anzeig

Cr.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

Für die Monate Februar und März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.

Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Butzbach und

sonstige Freunde der Landwirthschaft werden

15. Februar, Nachmittags 2 Ubr, zu einer Besprechung nach Rocken berg(Gasthaus zur Gerste) ergebenst eingeladen. Gegenstände der Besprechung werden sein:

1) Rationeller Kartoffelbau; welche Erfahrungen sind in der letzten Zeit dabei gemacht worden und welche Kartoffelsorten empfehlen sich je nach den verschiedenen Zwecken besonders zum Anbau?

Herr Bürgermeister Fenchel von Griedel wird gemachte Beobachtungen mittheilen und die Frage überhaupt einleiten. In den letzten Jahren sind Zusammenlegungen in ganzen Ge marfungen oder einzelnen Fluren nicht wieder in Angriff ge

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nommen worden.

Was ist nach der neuesten Gesetzgebung in dieser Richtung vorzugsweise zu thun, um die für die hiesige Gegend so einfluß reichen Zusammenlegungen wieder in Gang zu bringen?

Einladung.

auf Donnerstag den

3) Auf welche Weise

rungsverhältnissen

lungen machen.

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zu halten.

Eingeleitet wird dieses wichtige Thema von Herrn Rent amtmann Mengel.

und mit welchen Mitteln ist im Frühjahr bei

Wintersaaten nachzuhelfen, die in Folge von ungünstigen Witte

mehr oder weniger gelitten haben?

Herr Oeconom Kammer wird hierüber geeignete Mitthei

Wird eine Ergänzungswahl für die Commission zur Besichtigung des Faselviehes vorgenommen, und endlich wird

5) Herr Rückert, Lehrer an der Ackerbauschule zu Friedberg, die Gefälligkeit haben, einen Vortrag über

Aufzucht des Rindes

Butzbach den 7. Februar 1872.

Hech ler.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der Professor an der poly- technischen Schule zu Stuttgart, königlich würt. Baurath Eduard Sonne ist zum ordentlichen Professor der Ingenieur wissenschasten, insbesondere

für das Lehrfach des Straßen und Eisenbahn⸗ daues, an der polptechnischen Schule mit Wirkung

vom 1. April 1872 an ernannt worden.

Gießen. Dem Vernebmen nach hat der hiesige ordentliche Proftssor der Theologie, Dr. Nitzsch, nun(nach Mühler's Abgang) den Ruf nach Kiel angenommen.

Berlin. Der Bischof von Straßburg hat,

wie dieSpener'sche Ztg. meldet, hierher be richtet, der Cardinal Antonelli habe eröffnet, daß die Curie das Concordat von 1801 nicht mehr als zu Recht bestehend ansehe. Die Reichsregie rung, welche diese Rechtsauffassung nicht theilt, sieht demnächst den Verhandlungen über eine neue Ordnung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche in Elsaß Lothringen entgegen. Der Kaiser hat noch einmal eine Bericht erstattung von sämmtlichen deutschen Truppentheilen eingefordert, inwiefern bei der Verleihung des eisernen Kreuzes vielleicht der Eine oder der An dert, welcher einen begründeten Anspruch haben sollte, übergangen worden sei. Bis jetzt sind 30,000 solcher Kreuze verliehen.

Dem Bundesrath ist vom Reichskanzler ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, betreffend den Beitrag Elsaß-Lothringens zu den Kosten der Garnisonen in Elsaß⸗Lothringen im zweiten Halb jahr 1871. Dieser Beitrag über den Friedens- etat hinaus ist auf 6,787,512 Thlr. 15 Sgr. sestgestellt und soll aus der Einnahme von 1871 an die Reichs hauptcasse abgeführt werden.

Von dem General- Postamt ist eine Dienst Anweisung für Post-Agenturen aufgestellt worden, bie in diesen Tagen zur Vertheilung gekommen ist. Nach derselben besteht der Geschäftskreis der Post- Agenturen in der Annahme von Postsendungen, in der Ausgabe und Bestellungen von Postsen dungen, in dem Zeitungsgeschäst und in dem Verkauf von Reichs-Wechselstempelmarken und ge stempelten Wechselblanquets. Bekanntlich bilden die Agenturen gewissermaßen ein Filial einer Postanstalt.

8. Febr. Das Abgeorbhttenhaus begann heute die Debatte über das Schulaussichtsgesetz.

Zum Wort gemeldet sind 23 Redner für, 17 gegen die Vorlage. Für die Verlage sprachen: Richter(Sangersbausen), Virchow, Lasker; da- gegen sprachen Reichensperger(Olpe) und Wind- tborst. Morgen wird die Debatte fortgesetzt. Bei Beginn der Sitzung brachte der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenbeiten einen Gesetz entwurf ein, betreffend die Aufhebung des Jagd- rechts auf fremdem Grund und Boden in den kurhessischen, ehemals großberzoglich- hessischen Landtstheilen und Schleswig-Holstein.

DieNordd. Allg. Zig. bestätigt, daß zufolge einer Mittheilung des Bischofs von Sttaß burg die Curie das Concordat von 1801 nicht mehr als zu recht bestehend betrachte. Die Reichs- regierung würde ihrerseits an den Vertragsbe stimmungen festgehalten haben, denen die Curie jetzt die Anerkennung der Gültigkeit entziehe. Da gegen sei keine Aussicht auf neue Verhandlungen. Die Reichsregierung nimmt nunmehr die Rege lung der Beziehungen des Staates zur Kirche für Elsaß Lothringen in ihre Hand. Die Ordnung dieser Rechtsverhällnisse durch die Staatsgesetz gebung entspricht den Wünschen und Ueberzeuzungen, die in Deutschland längst für Leben und Wissen schaft vorwiegende Geltung erlangten, nachdem

auf dem Weg der Concordate Erfahrungen ge macht sind, welche ein Einschlagen desselben wider rathen.

Die neuen Infanterie-Gewehre Weed wie hiesige Blätter mittheilen, noch im Laufe dieses Jahres an die Regimenter der deutschen Armee, an die hiesige Garde-Regimenter bereits vom nächsten Monat ab, vertheilt werden. Der Lauf derselben ist broneirt, Kaliber und Kugel conform dem Chassepotsysteme und das Gewicht Pfund leichter als das der Zündnadel-Ge wehre. An Stelle des bisherigen dreikantigen Stichbayonnets wird ein Haubaponnet treten.

Für die Vertheidigung des Rheines sollen deutscherseits Kanonenboote erbaut werden. Vor läufig werden zwei eiserne Fluß-Vertheidigungeschisse (Thurmsystem) mit Doppelschrauben und mit je zwei Geschützen für den deutschen Strom angefertigt.

Stuttgart, 7. Febr. Abgeordnetenkammer. Berathung über den Antrag Oesterlen, betreffend die Reservatrechte. Sämmtliche Minister sind an wesend, 13 Redner eingeschrieben, die Galerie!

schwach besetzt. Der Antrag der Commission lautet auf Uebergang zur Tages-Ordnung, in Erwägung 1) daß die Regierung berechtigt ist, bezügliche Bundesrathsbestimmungen odne Zustimmung der Stände vorzunchmen; 2) daß vermöge verbind⸗ licher Kraft der Reichsversassung für Würtemberg durch solche Abstimmungen die Landesverfassung nicht verletzt werden kann. Sick und Genossen, welche der regierungsfreundlichen Partei ange- hören, beantragen eine Tages-Ordnung, welche folgendermaßen motivirt ist: 1) Wie in Nr. 1 des Commissionsantrages, 2) in Erwägung, daß nur in Uebereinstimmung mit der Landesvertretung eine Verzichtleistung auf ein Sonderrecht erfolgen würde, 3) daß die Regierung ein Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister vorlegen möge.

8. Febr. Abgeordnetenkammer. Fortsetzung der Berathung über den Antrag Oesterlen. Justiz⸗ minister Mittnacht erklärt Namens der Staatsre⸗ gierung und mit Genehmigung Sr. Maj. des Königs, daß nach der Auffassung der Staatsre gierung unter der Zustimmung des berechtigten Bundesstaates in Art. 78 der Reichsverfassung zu verstehen sti die Zustimmung der Bevollmächtigten im Bundesratb. Der Minister führt hierfür den historischen und logischen Beweis, insbesondere betonend, daß Absatz 1 und 2 des Artikels nicht getrennt werden dürsten. Mit der von Sick u. Gen. gewünschten Vorlage eines Gesetzes über die Ministerverantwortlichkeit könne die Regierung sich einverstanden erklären. Auch sei die Erwar- tung berechtigt, daß die Regierung nur in Ueber- einstimmung mit der Landesvertretung vorgehen werde, aber Sick's Antrag als Ganzes sei unan- nebmbar wegen des Mangels eines klaren Aus- spruchs über das Materielle der Frage. Nach lebbafter Debatte wird Sick's Vermittelungs-An⸗ trag mit 73 gegen 16 Stimmen abgelehnt und die von der Commisslon vorgeschlagene motivirte Tagesordnung mit 60 gegen 29 Stimmen ange nommen. Die Erklärung der Erwartung eines

Gesetzes über Berantwortlichkeit der Minister wird

aus Sick's Antrag mit 80 gegen 9 Stimmen binzugenommen.

Ausland.

Schweiz. Bern. Der Ständerath ist dem Beschluß des Nationalraths, betressend die Ab-