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Damstag den 9. März.

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nzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erschesnt jeden Dienstag, Donnerstag unt Samslag

Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

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Amtlicher Theil.

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die Abhaltung des Faselmarkts zu Bad⸗Nauheim betr.

Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche zu Bad- Nauheim und mehreren naheliegenden Orten kann der auf den 21. März

festgese tzte Faselmarkt vorerst nicht abgehalten

werden.

Die spätere Abhaltung wird bekannt gemacht. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen dies in ihren Gemeinden publiciren.

Friedberg den 7. März 1872.

Oeffentlich e

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tear a p p.

Bekanntmachung.

7 Wegen baulicher Reparaturen in dem Landgerichtslokal werden vom 18. l. Mis. bis 6. k. Mts. keine Amtstage stattfinden überhaupt, mit Aus nahme dringender keinen Aufschub leidender Sachen, gerichtliche die persönliche Gegenwart der Betheiligten oder deren Vertreter im Gerichtslokal voraussetzende Geschäfte nicht vorgenommen werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großherzogliches Landgericht Friedberg.

Friedberg den 2. März 1872.

Rei.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Am 7. März wurde dem wirk- lichen Geheimerath, Präsidenten des Ministeriumo des Innern und Mitglied des Staatsraths, Friedrich Georg von Bechtold, unter Anerkennung seiner fünfzigjäbrigen treuen und ausgezeichneten Dienste, das Großkreu; des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen verliehen.

Darmstadt, 4. März. 2. Kammer. Die für die Gymnasien des Landes von der Regierung geforderten Summen finden die Genehmigung der Kammer. Für das Schullehrerseminar zu Fried- berg wurden 15,075 fl. gefordert und ohne De batte bewilligt. Der gelegentlich dieses Gegen standes vom Abg. Curtman gestellte Antrag:Gr. Regierung zu ersuchen, die Errichtung einer Vor bereitungsanstalt für das Schullehrerseminar in Friedberg angelegentlichst in Erwägung zu ziehen wurde einstimmig angenommen. Für das katho- lische Schullehrerseminar zu Bensheim waren 7993 fl. angefordert; der Ausschuß beantragte: 1)die Anforderung von 7543 fl. für die laufen- den Bedürfnisse und 450 fl. zur Anschaffung eines Harmoniums und Reparatur und Versetzuug der Orgel, den Beitrag von 6136 fl. hiervon jedoch zu Geldbesoldungen zu verwilligen; 2) die beiden Schullehrerseminarien zu einer Anstalt wo nur der Religionsunterricht getrennt, zu vereinigen. Durch die Abstimmung ergab sich Ablehnung des Ausschußantrags, die Vereinigung beider Semi- narien betreffend, während der erste Antrag an genommen wurde. Nach Antrag wurden 4000 fl. zur Unterstützung armer Seminaristen in Friedberg und Bensheim verwilligt. Die weiter erfolgenden Berwilligungen betreffen die Beiträge zu den Ge halten der Volksschullehrer des evangel. Prediger

seminats, die Beiträge für die Pfarrbesol dungen u. s. w. 5. März. 2. Kammer. Die Regierung

ordert für dae Polytechnikum 58,365 fl. pro 1872. Nachdem verschiedene Abgeordnete an der Lebens- fähigkeit der Anstalt gezweifelt und die Besürch gung aus gesprochen, daß eine zu reichliche Dotirung herselben die Landes-Unipersttät schädigen würde, sachdem ferner andere für die höheren Staats amter eine förmliche Unfversttätsbildung verlangt hatten, wurde diese Summe verwilligt. Für die Wendarmerte wurde die geforderte umme von

156,207 fl. verwilligt und an die Regierung hierbei das Ersuchen gerichtet, den Unteroffizieren und Soldaten des Gendarmeriecorps die vollen 20 pCt. Gebaltszulage, wie einem Staatsdiener zu gewähren. Für die Wassen⸗Anstalt verwilligte man 53,850 fl., für das Landesgestüt 53,245 fl. Der Antrag auf Aufhebung des Landesgestüts wurde abgelehnt. Abg. Dernburg stellte sodann die Anfrage an die Regierung, ob sie sich veran- laßt sehe, gegen die Lehrer und Prediger vorzu- gehen, wesche gegen das Reichsgesetz über den Mißbrauch der Kanzel als nicht für sie verbindlich protestirt hätten. Redner führt aus, daß die frag liche Erklärung von einer Anzahl von Mainzer Geistlichen veröffentlicht worden sei, und daß ein Mann, der sichOberstudienrath nenne, erklärt habe, diesem Proteste beizutreten, nachdem jenes Gesetz seine Rechtskraft schon beinahe 3 Wochen besessen. Ministerial-Director v. Bechtold erklärte, die Regierung mißbillige ein solches Verfahren auf das Entschiedenste, sie könne jedoch hiergegen, sofern es Geistliche betreffe, nicht einschreiten.

Darmstadt. Dem Großherzogl. Ober- medicinalrath Dr. Vix ist von Berlin ein sehr ehrenwerther Ruf als oberster Medicinalbeamter Deutsch⸗Lothringens zugegangen und wird sich derselbe schon in aller Kürze nach Metz be geben, um als Mitglied in die Regierung des neuen Reichslandes einzutreten.

Berlin, 6. März. Herrenhaussitzung. Es find 192 Mitglieder anwesend. Nachdem die neu eingetretenen Mitglieder beeidigt, folgt die Be rathung des Schulaussichtsgesetzes. Gegen die Vorlage der Commission sind 15, für dieselbe 8 Redner eingeschrieben. v. Wedell und Graf Galen sprechen gegen, Graf Münster und v. Man- teuffel für das Gesetz. Der Cultusminister erklärt hierauf: Es sei der dringende Wunsch der Regie rung, daß das Gesetz in der Fassung des Abge ordnetenhauses, mit welcher die Regierung einver standen sei, angenommen werde. Die Regierung wünsche, daß die vorliegende Frage jetzt zum principiellen Austrage gelange. Der Minister weist die Versassungsmäßigkeit der Vorlage, sowie das Bedürfniß derselben nach. Die jetzige Ge setzgebung sei bezüglich der Entlassung der Geist lichen von der Schulaufsicht, sowie bezüglich der Anwendbarkeit dieses Rechtes auf alle Landestheile,

nicht binreichend klar und zweifellos. Der Mi⸗ nister theilt Fälle von entschieden stautsfeindlichem Auftreten katholischer Pfarrer mit, gegen welche einzuschreiten die Regierung in die Lage gesetzt werden müsse. Auf einzelne Provinzen lasse sich die Abhülfe nicht beschränken, da man nicht ein⸗ zelne Provinzen in einen Schulbelagerungszustand setzen könne. Die Vorlage sei nur die Ausfüh- rung des Verfassungs- Artikels 23 und verletze keintswegs die Rechte der Kirche. Der Verfassungs⸗ artikel 24 bleibe unberührt. Was man von der Confessionslosigkeit der Schule sage, sei eine un erwiesene Behauptung. Es handle sich nicht um die Trennung der Schule von der Kirche, sondern um die Abgrenzung der Rechte des Staates und der Kirche gegenüber der Schule. Der Minister betont die große Zahl der für das Gesetz einge⸗ gangenen, namentlich von Geistlichen herrührenden Petitionen. Fürst Bismark, an die Rede des polnischen Abgeordneten Grafen Wierzbinski an- knüpfend, welcher den polnischen Adel vertheidigte, erklärt, er wolle den Kampf über die Stellung des polnischen Elements im preußischen Staate nicht neuerdings berühren. Die Acten hierüber liegen vor; der Proceß ist in der Schwede und wird aaf dem Wege der Gesetzgebung und der Aufklärung geschlichtet werden. Um letzteres zu erreichen, sei es Bedürfniß, die Erlernung der deutschen Sprache in den nichtdeutschen Landes- theilen auf gesichertere Grundlagen zu stellen, als nach der bisherigen Gesetzgebung der Fall sei. Auf das Zustandekommen des gesammten Schul- gesetzes könne nicht gewartet werden; deßhalb sei vorläufig ein kurzes, gewissermaßen Nothgesetz noth wendig. Was die Petitionen gegen die Vorlage betrifft, so sei hierauf wenig Gewicht zu legen. In neulich mit Beschlag belegten Papieren wurde ein Brief eines hervorragenden Mitgliedes der Centrumspartei an eine Kanonikus in Posen ge- funden, worin die Zusendung von Petitionen an den Reichstag abbestellt und aufgefordert wird, nunmehr Petitionen an die deutschen Fürsten in regelmäßigen Zwischenräumen zu senden. Auch ein vielgenannter Bischof bestellt in einem Schreiben die Petitionen an den Reichstag ab. Minder ver ständlich als der polnische Widerstand sei der leidenschaftliche Widerstand eines Theils der evan⸗ gelischen Mitglieder der conservativen Partei. Man