Ausgabe 
8.10.1872
 
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SBießen und Gymnasiallehrer Dr. Lindenschmitt in Mainz,

00 0 nls Stellvertreter Virlagsbuchhändler V. v. Zabern in

des Philipps-Ordens, an

1872.

Dienstag den 8. October.

Oberhessischer Anzeiger

anthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Stitdberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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1. October

bat ein neues Abonnement auf den

begonnen; Das Abonn

derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal ement beträgt bei den Kais. Reichs- Poststellen vierteljqährlich

38 kr., mit Bestellgeld 47 kr.

Oberlessischen Anzeiger

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erscheinen.

Bei der Verlags Expedition kostet derAnzeige r pro 4. Quartal S Abonnements- Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können.

Zetreffend: Das Militärersatzgeschäft.

Der Cioilvorsitzende der Kreisersatzcommission an die

Amtlicher Theil.

Friedberg am 5. October 1872.

Großherzoglichen Bürgermeistereien.

a In Gemäßbeit des§. 6⁵ der Militärersatz-Instruction fordere ich Sie auf, die Stammrollen von 1870/71 binnen 8 Tagen anher einzusenden, damit die dorten vorgeschriebene Berichtigung derselben erfolgen kann.

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Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 44 enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Mintisteriums der Justiz, die Bildung von Sachverständigen⸗Vereinen in Bemäßheit des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 betr., owie die Instruclion üder die Zusammensctzung und den Deschäftsbelrieb der Sachverständigen Vereine vom 5. Jan. 1871. Aus Hessen sind: a) in den literarischen Sachver⸗ gändigen⸗Verein als Mitglieder Dr. H. Wasserschleben in

Mainz; b) in den musikalischen Sachverständigen⸗Verein als Mitglieder Commerzienrath F. Schott(Musik⸗Verlag) an Mainz und Kammermusiker Ferd. Büchler hier, als Stellvertreter der Musikverleger J. A. Andre in Offenbach Herusen worden.

11. Ordensverleihungen.(Verleihung von Militär⸗ Saxitälskteuzen betr., bereits bekannt.) Ferner wurden folgende Orden verliehen: Am 27. Mai dem Schullehrer an der oberen Knabenschule St. Ignaz⸗Stephan in Mainz, Johannes Baptist Martel, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für langjährige treue Dienste, am 10. Juni dem Schullehrer an der zweiten Gemeindeschule zu Pfeddersheim, im Kr. Worms, Philipp Jakob Breunig idas allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschriftfür lang jährige neue Dienste, am 17. Juni dem Amtsdiener bei dem Haupisteueramt Mainz, Adam Wolf, mit Rücksicht auf sseine fünfzigjährigen kreuen Dienste, das silberne Kreuz demselben Tage dem Kanzlei⸗ idiener bei der Direction der Main-Neckar⸗Eisenbahn,

innerungstand und am 10. Sepiember dem Großh. Sächsischen Oeconomierath Ewald zu Worms, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. K. Hoh. dem Großherzog von Sachsen verliehenen Ritterkreuzes 1. Classe des Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu ertbeilen.

IV. Ertheilung von Erfindungspatenten. Seine König⸗ liche Hoheit der Großherzog baben allergnädigst geruht am 6. Sept. dem Chemiker Albert Ungerer aus Pforzheim, auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗Patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines Apparates zur chemischen Vorbereitung des Holzes bei der Papier⸗Fabricatlon unter dem ausdrücklichen Vor⸗ behalte jedoch, daß durch das verliehene Patent Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten drei Jahre für den Umgang des Großherzogihums und am 7. September dem Müller und Gutsbesitzer Johannes Wernz aus Erpolzheim in Rheinbayern auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction einer horizontalen Centrifugal-Rund-Sichtmaschine unter dem ausdrücklichen Vorbehalt jedoch, daß durch das ver⸗ liehene Patent Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu ertheilen.

V. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst gerubt: am 6. Sept. den von dem Hrn. Grafen zu Erbach-Fürsienau auf die evang. Schulstelle zu Olfen, im Kr. Erbach, präsentirten Schul amtsaspiranten Adam Rettich aus Glattbach, im Kreise

Nicolaus Funk, die silberne Verdienst-Medaille des Lude⸗ wigs⸗ Ordens, an demselben Tage dem Lehrer an der 1. evang. Schule zu Laubach, im Kr. Schotten, Conrad Schaad, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: Für fünfzigjährige treue Dienste, am

Habermehl, mit Rücksicht auf Dienste

Schule, Andreas Simon Haupt⸗ und Residenzstaot Darmstadt, das Militär⸗Sanitätskreuz, am 25.

Eduard Hechler

sitzer zu Mainz, Friedrich. 31. Juli dem Ortsgerich

Bürgermeister und Ortsgerichts

führung als Beigeordneier, 8 Klasse des Philipps Ordens

Vorsteher, das Ritterkreuz 1. am 19. Aug, dem Kaufmann am 21. Aug. dem Bergmeister bei dem Bergamt Dorheim Theodor Tecklenburg, das Militär⸗Sanilätskreuz, an demf Tage dem Hosschmied Johannes die silberne Verdiensi-Medaille des Ludwigs⸗Ordens.

III. Ermächtigungen zur Annah fremder Orden. Seine Könihliche Hoheit Jer

haben allergnädigst geruht: am 7. Sept. de. A. H. Neid

hardt zu Worms, die Erlaubniß zur Annahme und zum

Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von und 1871,

Willmann zu

Bayern verliehenen Verdsensikreuzes für 1870 am 8. Sept. dem praklischen Arzt Dr. Mainz, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen de ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Koiser und Köni

von Preußen verliehenen Kronener

10. Juli dem Brückengelderheber bei der Schiffbrücke zu Worms, Johannes seine 50jährigen treuen das silberne Kreuz des Philipps⸗ Ordens, am 23. Juli dem ordentlichen Prosessor an der polytechnischen s und dem Stadibaumeister der

Juli dem pens. Ge⸗ meinde Forstwarten Ishannes Hoites IV. zu Groß⸗Zim⸗ mern, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrist:Für Verdienste, am 29. Juli dem Kaufmann und Gulsbe Mainz, Gustav Bloch und dem Bierbrauer zu Molter, das Militä-Sanitätskreuz, am tsvorsteher Gerhard Jacob Ram speck zu Alsselb, in Anerkennung seiner 50jährigen Dienst⸗

Isidor Reis zu Mainz und Martin Pfeiffer dahier

me und zum Tragen Großherzog

dens 4. Classe am Er⸗

dem Schullehrer an der evang. Schule zu Büßfseld, im Kr. Alsfeld, Leonhard Maurer, die evang. Schulstelle zu Appenrod, im Kr. Alsfeld zu übertragen; am 16. Seßt. den Haupisteueramts⸗Assistenten 2. Classe bei dem Haupt steueramte Mainz, Carl Gengenbach, in gleicher Dienst eigenschaft an das Hauptsteueramt Darmstadt und den Haupisteueramts-Assiftenten 2. Classe bei dem Hauptsteuer Amte Darmsladt, Adolph Kolb, in gleicher Diensteigen schaft an das Hauptsteueramt Mainz zu versetzen.

VI. Olenstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. Sept. den Steuercontroleur Ferdmand Günther und den Hauptzoll⸗ amts- Assistenlen 1. Classe, Ludwig Leydhecker, auf ihr Nachsuchen aus dem Dienste zu entlassen.

VII. Versetzung in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am s1. Sept. den Schullehrer an, der katholischen Schule zu Dalsheim, im Kr. Worms, Lorenz Reymann, auf sein Nachsuchen, in den Ruhestand zu versetzen.

VIII. Concurrenzeröffnung. Schulstelle zu Klein-Auheim, im Kr, Offenbach, mit einem [Gehalt von 605 fl. 15 kr.

8 IX. Sterbefälle. Gestorben sind am 1. Sept. Hofgarten-Ausseher cang. Pfarrer Georg Bindewald zu Fretensteinau.

Darmstadt. Die den getroffenen Anordnungen Montag den 14.

in Berathung nehmen.

8 0

der Justiz ernannt.

Lindenfels, für diese Stelle zu bestätigen; am 11. Sept. 4 U 5 1 0

Erledigt ist: die 1. kath.

der

Philipp Wittmann zu Bessungen; der

zweite Kammer tritt nach d.

zusammen und wird zunächst das Pensionsgesetz

Der Hofgerichtsrath bei dem Hofgericht der Provinz Starkenburg Ludwig Hallwachs wurde zum Ministerialrath bei dem Ministerium

Wie von wohlunterrichteter Seite gemeldet wird, liegt nunmehr der Entwurf einer neuen Ge- meinde, Kreis- und Provinzial-Ordnung für das Großherzogthum vollständig ausgearbeitet in den Händen des neuen Directors des Ministeriums des Innern, des Hrn. v. Starck. Derselbe wird in Kürze dem Großherzog zur Genehmigung vor- gelegt werden und alsdann sofort den Ständen zur Beratbung und Beschlußfassung zugehen. Im Zusammenhange mit der Einführung dieser neuen Ordnung sollen eine größere Anzahl hessischer Kreisräthe in den Pensionsstand versetzt werden. Auch spricht man davon, daß mehrere Kreise auf⸗ gehoben und die betreffenden Orte benachbarten Kreisen zugetheilt werden sollen.

Das Hofgericht hat die vom Landgericht zu Groß Umstadt verfügte Einstellung des Ver⸗ fahrens gegen Pfarrer Seib aufgehoben und die Wiederaufnahme der Untersuchung angeordnet.

Wie verlautet, soll die Ernennung eines hessischen Mitgliedes des Reichsoberhandels⸗ gerichts in der Kürze bevorstehen. Von Berlin aus soll der Wunsch ausgesprochen worden sein, daß mit Rücksicht auf die Elsaß- Lothringen'schen Rechts sachen ein rheinhessischer Jurist in Vorschlag gebracht werden möge und wird Hr. Obergerichts- rath Mobrmann von Mainz als designirter Candidat genannt.

DerStarkenburger Bote brachte seiner Zeit eine Reihe von Hetzartikeln gegen die Israe- liten, welche die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung auf Grund des F. 130 des deutschen Strafgesetzes zur Folge hatten. Dieselbe wurde eingestellt, jedoch auf Betreiben der Oberstaats- anwaltschaft wieder aufgenommen, so daß die An⸗ gelegenheit nunmehr ihrem demnächstigen Abschluß entgegen geht.

Berlin. Aus den Hofnachrichten ist ersicht⸗ lich, daß der Kaiser wiederholt den russischen General v. Totleben während seiner Anwesenheit in Berlin empfangen hat. Man wird dadurch er innert an das Verhältniß, in welchem der General während der Einschließung von Paris zum General- stab der deutschen Armee stand. Derselbe wurde wiederholt bei Entscheidungen wichtiger militärischer Fragen um sein Gutachten ersucht, und namentlich war sein Urtheil von nicht geringem Einfluß auf die Entscheidung der Frage, ob man es bei einer bloßen Einschließung bis zur Uebergabe der Stadt bewenden lassen, oder zur eigentlichen Belagerung übergehen solle.

Die erste Nummer desDeutschen Wochen- blatts nennt unter den von der Staatsregierung vorbereiteten Gesetzen über die Stellung der Geist-