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1872. e nagten
Samstag den 8. Juni.
M 606.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Ftitdberger Intelligenzblatt.
Fur den Monat Juni
kann auf den
„Oberhessischen Anzeiger“ Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.
bei der
lle Annoncen- Aufträge bitten wir sch r i f
er auf die Veröffentlichung bezüglichen Bemerkungen.
tliich n die Urpriter z uichken mit Beifügung Mündliche Bestellungen können nicht angenommen werden, da durch dieselben
zu leicht Irrthümer und Mizverständnisse entstehen, welche für den Besteller und für die Expedition gleich unangenehm sind.
detreffend: Die Vertilgung der Feldmäuse,
Friedberg den 5. Juni 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg in die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Fauerbach b. Fr., Griedel, Melbach, Nieder-Weisel, Reichelsheim, Rockenberg
und Wölfersheim.
Den bereits unterm 14. v. Mis.(Oberhessischer Anzeiger Nr. 56) in Erinnerung gebrachten Bericht über den Erfolg der in Ihren Gemarkungen vorgenommenen Mäusevergiftung wollen Sie innerhalb 3 Tagen bei Meidung eines Wartboten einsenden.
a p p.
kelreffend: Die Frankirung portopflichtiger Correspondenz zwischen den Behörden verschiedener Bundesstaaten.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Wir machen Sie auf das Ausschreiben Großherzoglichen Kreisamts Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien ꝛc. vom
15. d. Mts., Oberhessischer Anzeiger Nr. 56, als auch für Sie maßgebend, hiermit aufmerksam.
betreffend: Die Bildung der Ortsschulvorstände im Kreise Friedberg, hier die Wahl neuer Schulvorstandsmitglieder.
Friedberg den 6. Juni 1872.
N
Friedberg den 5. Juni 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises.
Da die Dienstzeit der unständigen Mitglieder der Ortsschulvorstände bereits abgelaufen ist oder in der Kürze ablaufen wird, so scen wir in Beziehung der Ernennung neuer Mitglieder Ihren Vorschlägen nach Maßgabe des Art. 59 resp. 60 des Edictes vom 6. Juni 1832, des Volksschulwesen in dem Großherzogthum überhaupt und insbesondere die Organisation der Behörden zur Leitung der Schulangelegenheiten Großherzogliche Kreis. Schulcommisston Friedberg.
br. entgegen.
Ter a p p.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 6. Juni. Ihre Königliche Hiheit die Prinzessin Ludwig wurde heute Nacht 3 Uhr von einer Prinzessin entbunden. Mutter und Kind befinden sich wohl.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- ungsblatt Nr. 27 enthält:
J. Verordnung, den steuerfreien Gewerbsbetrieb auswär⸗ Zr Handwerker und Fabrikanten im Großherzogthum bheffend.
II. Verordnung, die Beitreibung der Domanialgefälle bheffend.
III. und IV. Uebersichten der für das Jahr 1872 zur Vireitung der Bedürfnisse der israelltischen Religionsge— meinden des Kreises Darmstadt und Heppenheim ge— uhmigten Umlagen. 5
W.— VIII. Uebersichten der für das Jahr 1872 genehmig— in Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen hen Gemeinden des Kreises Erbach, Grünberg, Lauter— bich und Alzey. g ee ö
LX. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Cußherzog haben allergnädigst geruht: am 16. Mai den Eynnasiallehramtsaccessisten Dr. Johannes Manefeld aus Lamz zum Lehrer an der Realschule zu Mainz zu er⸗ a en; am 18. Mai dem Schullehrer an der katholischen Shale zu Hausen, im Kreise Offenbach, Georg Welde, die lah lische Schulstelle zu Weinsheim, im Kreise Worms, bertragen. g l 1
K. Concurrenzeröffnung. Erlebigt ist: die 1. evange⸗ ih Pfarrsielle zu Laubach, im Dekanate Laubach, mit dem Gehalt von 650 fl. 24 kr.; dem Herrn Grafen zu Selm Laubach steht das Präsentationsrecht zu dieser Selle zu.
— Die Nachricht von einer wegen der Ueber⸗ satlemmung erfolgten Außerbetriebsetzung der Ried- schu ist unrichtig.
Berlin, 4. Juni. Der Reichstag trat in zweite Lesung des Reichsbeamtengesetzes ein nd genehmigte säͤmmtliche Paragraphen sast aus- gßlich in der Fassung der Commissioneanträge.
— 5. Juni. Der Reichstag genehmigte in dritter Lesung ohne Debatte den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Reichshaushalts pro 1871, ferner die Uebersicht von den Einnahmen, Ausgaben und Etatsüberschreitungen pro 1871 mit den dazu bei der zweiten Lesung beschlossenen Resolutionen, den Auslieferungs vertrag mit Groß— britannien und den Antrag Lasker, betreffend die Ausdehnung der Reichscompetenz auf die Civil— rechtgesetzgebung. Es folgte die dritte Berathung des Rechnungshofgesetzes. Nachdem die§§. 1—7 genehmigt sind, wurde ein Antrag Bernuth's an— genommen, die Berathung der weiteren Para- graphen vorläufig zu vertagen. Das Haus nahm in zweiter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend die Ueberschüsse aus der Verwaltung der franzö— sischen Landesposten während des Krieges an und lehnte die auf die Sonderstellung Bayerns und Würtembergs bezüglichen Amendements Elben und Eberhardt ab, nachdem der Generalpestdirector Stephan und der bayerische Minister Dr. Fäustle sich dagegen ausgesprochen hatten. Sodann wurden die erste und zweite Lesung des Grumbrecht'schen Antrags, betreffend die Hinzufügung der Worte „Seeschifffahrtszeichen und Seelootsenwesen“ zu Art. 4 Nr. 9 der Reichsverfassung, sowie des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung der Ge— werbeordnung in Bayern, durch Annahme der— selben erledigt. Nach Annahme des Antrags der Geschäftsordnungscommission, den Maschinenbauer Frohme in Bremen wegen Beleidigung des Reichs- tages nicht zu verfolgen, trat der Reichstag in Petitionsberathungen ein, wobei die Petition, be- treffend die Anstellung von Frauen, dem Com- missionsantrage entgegen, dem Reichskanzler zur
Berücksichtigung bei Besetzung von Stellen, soweit solche für Frauen geeignet sind, überwiesen wurde. — In der Sitzung des Bundesrathes wurde der Entwurf eines Gesetzes wegen der Verlänge— rung des Termins für die Wirksamkeit der Reichs⸗ verfassung in Elsaß-Lothringen eingebracht.— Der„Reichsanzeiger“ publicirt das Brausteuergesetz. — Die„Prov. ⸗Corr.“ enthält eine ausführ⸗ liche Mittheilung über die Angelegenheit des Feld— propstes Namczanowski und hebt dabei die große Bedeutung des Kölner Vorgangs hervor, da bei demselben auch jeder Schein der Begründung im canonischen Rechte fehle. Dee Artikel betont den Widerspruch der willkürlichen und rücksichtslosen Auflehnung wider die Staatsgewalt gegenüber dem durch den Feldpropst dem Könige geschworenen Eide. Das Hauptgewicht legt der Artikel auf die Thatsache, daß der Feldpropst sich bei seinem Vor- geben auf die Billigung und Anerkennung des Papstes stützt, daß diese Billigung erfolgte, ohne daß in Rom auch nur der Versuch einer Ver— handlung mit der Regierung für nötbig erachtet wurde. Diese ausdrückliche Ermunterung der Auf— lehnung Seitens des römischen Stuhles ließ um so dringender erscheinen, den Ungehorsam und kirchlichen Uebergriff entschiedenst zu ahnden. Eben deßhalb könne sich die Regierung der Erwägung nicht verschließen, ob die Stellung eines katho— lischen Feldpropstes überhaupt beizubehalten sei. — Am 4. Juni Nachmittags fand im König— lichen Neuen Palais zu Potsdam die Taufe der am 22. April geborenen Tochter des Kronprinz— lichen Paares statt. — Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien werden, wie die„Kreuzzeitung“ hört, am


