Ausgabe 
7.3.1872
 
Einzelbild herunterladen

M 28.

1

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

Donnerstag den 7. März.

Oberhessischer Anzeig

Frirdberger Intelligenzblatt.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.

Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: Nr. 11. sub. 1. Bekanntmachung, das Bahnpoltzei Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend. sub. 3. Bekanntmachung, die Veränderung der Personen-Tarife für die Postcurse im Großberzogthum betreffend. Friedberg den 5. Februar 1872. Großberzogliches Kreisamt Friedberg

g Trapp. n. Betreffend: Den im Monat März l. J. vorzunehmenden Wiesengang. Friedberg am 5. März 1872. l hmalz Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. % u Tübech Im Monat März ist nach der Bestimmung der Wiesen-Polizei aus den Be, und Entwässerungsgräben, die Verebnung der derltrdtt Ordnung ein Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung Maulwurfshügel und dergleichen(Art. 24 der Wiesen-Polizei⸗ Abhandlung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Ordnung) und auf die Unterhaltung der Ent und Be wässerungs⸗ Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und uns die über den Gräben(Art 28 und 29. der Wiesen-Polizel-Ordnung) zu richten Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 10. April l. J. und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren. fell längstens vorzulegen: ö 3) Verbesserungsvotschlage in Bezug auf größere Wiesenfluren, In diese Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz n At. noch zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: vom 7. October 1830 Anwendung finden muß. n 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat Oktober v. J. Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau ver vorgenommenen Wiesengang getroffen haden, befolgt worden fahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche sind und welche nicht, den vorstehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zurück irbeie, 2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung[gegeben werden müssen. Diejenigen, welche ihre Wiesen nicht gründ⸗ Niaben der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel lich reinigen, wozu auch das Verebnen des Auswurfs der Maul von Ihnen getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden. würfe gehört, sind in ein besonderes Verzeichniß zu bringen und es 7 Wir empfehlen den Wiesenvorständen hierbei befonders ihr Augen- ist dieses dem Wiesengangs-Protokoll beizulegen; haben die Wiesen alz! merk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, besitzer aber in diesem Punkte ihre Schuldigkeit gethan, dann hat der 3 Wiesenvorstand dies in dem Protokolle kurz vorzumerken.

Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs

1ͤä Ter a p p. sch.

2 B e kA nm ach u n g,

r die Abhaltung des Faselmarkts zu Bad⸗Nauheim betr.

70 det del f Der von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Friedberg ge⸗ solche, welche für Gemeinden Dienste thun, sind von der Preis bewer⸗ gründete Faselmarkt, soll in diesem Jahre bung ausgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht

Jan Donnerstag den 21. März prämürter 400 a 88 r e

. vergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere

AN ju Bad Naubeim abgehalten werden. werden vom Plate weggewiesen.

ante an Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden von der Kreisbullen Verkäufe sind dem am Platze anwesenden Großherzoglichen

. Commission gemustert und den Besitzeen der als preiswürdig erkannten[ Bürgermeister von Bad⸗Nauheim anzuzeigen. Erwünscht ist, daß auch

zeibett. Thiere Geldprämien zugebilligt, wozu von dem landwirthschaftlichen asel der Vogelsbergerrace zu Markt gebracht werden, nach welchen

2 5 f 9 9.

Bezirksverein und der Stadt Bad⸗Nauheim ein Betrag von zusammen im vorigen Jahre starke Nachfrage war, ohne daß derselben genügt 80 fl. zur Disposition gestellt ist. Prämiirt werden nur wirklich werden konnte.

ung. vorzügliche Thiere und zwar ohne Ansehung, ob sie im Kreise Friedberg den 23. Februar 1872.

1 Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet worden sind oder nicht. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

t. ßasel, welche um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind und Ter a pp.

uin e, ee en ene ch ene. betreffend: Anmeldung von Militärs vom Feldwebel abwärts zum Gebrauche von Brunnen und Badekuren.

Alle diejenigen Invaliden, Reservisten und Landwehrleute des Kreises Friedberg, welchen zur Wiedererlangung ihrer in Folge des Dienstes geschwaächten Gesundhelt und zur Heilung in Folge des Feldzuges 187071 und früherer Jahre durch Verwundung oder Krankheit erhaltenen körperlichen Gebrechen, von Seiten des Arztes der Gebrauch von Brunnen und Badekuren verordnet ist, werden hierdurch auf gefordert, sich bei dem Bezirksfeldwebel zu Friedberg, woselbst ihnen die näheren Bestimmungen über die vorzulegenden Papiere, Atteste ic. ꝛc. bekannt gegeben werden, langstens bis zum 12. Marz c. anzumelden, da spätere Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden koͤnnen.

Friedberg den 5. März 1872. Jäger,

Major und Bezirkscommandeur.

tung einer Handelskammer zu Gießen, deren Bezirk die IV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hodeit der

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie tungsblatt Nr. 12 enthält:

I. Bekanntmachung Großb. Ministerlums der Justtz, ie Anwendung des neuen Flächenmaßes bei Anfnahme er Grwerbsurkunden, bei Führung der Mutationsver lichnisse, bei Fortführung der Grundbücher und der brunbbuchekarten betreffend.

II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern,

t Etrichtung einer Handelekammer zu Gießen betreffend.

Dieselde enthält bie Enischließung des Großherzogs

königliche Hoheit, wonach Allerhöchstderselbe die Errich

Stadt Gießen bilden und welche aus sieben Mitgliedern bestehen soll, zu genehmigen geruht habe.

III. Bekanntmachung Großh. Commission für Pofl⸗ angelegenheit, Veränderungen im Postkurswesen in den Provinzen Oberhessen und Rheinhessen betreffend. Die Personenpost zwischen Grebenhain und Steinau, sowie die Personenpost zwischen Alsfeld und Neustadt auf der Strecke KirtorfNeustadt ist aufgehoben, dagegen eine Personenpost zwischen Alsseld und Ziegenbaln hergessellt worden, ferner hat die Errichtung einer täglich einmaligen Botenpost zwischen Gau-Bickelheim und Wöllstein statt⸗ gefunden..

Großberzog haben allergnädigst geruht: am 21. Februar den Revisionscontroleur bei dem Hauptzollamte Darm- stadt, Adolph Gölz, zum Revisor bei der Steuercontrole, mit dem Amtstitel als Obersteuerrevisor, den Finanz⸗ Accessisten Maximilian Freiherrn von Bellersbeim aus Oarmstadt zum Hauptzollamts-Assistenten I. Classe bei dem Hauptzollamte Darmstadt, und den Finanz⸗Accessisten Karl Pabst aus Darmstadt zum Calculator II. Glasse bei der Steuercontrole und Calculatur der Ober ⸗Steuer⸗ Direction zu ernennen.

Darmstadt, 4. März. 2. Kammer. Bei

der Fortsezung der Berathung des Special-Etate