Ausgabe 
6.2.1872
 
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1872.

Dienstag den 6. Februar.

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Oberhessischer Anzeiger.

Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sam stag

Für die Monate Februar und März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kt. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Den landwirtbschaftlichen Verein für die Provinz Oberbessen.

Friedberg den 1. Februar 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Zahl der Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen ist zwar, und insbesondere im Kreise Fried⸗ berg, in fortwährender erfreulicher Zunahme begriffen, steht aber im Entsernten nicht im Verhältniß zu derjenigen in anderen Staaten und namentlich nicht zu der Kopfzahl der ackerbautreibenden Bevöl kerung unscter Provinz. Wenn der Verein, neben Förderung land wirthschaftlicher Bildung durch Einrichtung und Unterstützung von Unterrichtsanstalten Ackerdauschulen, Wanderunterricht, Fort⸗ bildungsschulen ic. sich die Hebung des landwirthschaftlichen Cul turzustandes der Provinz durch Hinwirkung auf Bodenmeliorationen aller Art wir erinnern an den von dem Verein besoldeten, allen Gemeinden und Privaten zur Planaufstellung für Wiesenverbesserungen, Drain Anlagen ꝛc. unentgeltlich zur Disposition stebenden Wiesen baumeister auf Verbesserung der Viehzucht, des Obstbaues und anderer Zweige der Landwirthschaft, als Hauptziel vorgesteckt und hierdurch mit eine Aufgabe der Gemeinde übernommen hat, so muß es befremden, daß noch gar viele Gemeinden und ackerbautteibende Gemeiadeangehörige so geringes Interesse an den wohlthätigen Be strebungen des landwirthschaftlichen Vereins bethätigen und sich nicht veranlaßt fühlen, durch Beitritt, und hierdurch bewirkte Vermehrung der Vereinsmittel, dem Verein die Möglichkeit zu gewähren, eine immer ausgedehrtere und intensivere Thätigkeit zu entfalten.

Wir sind nicht gewillt, diese Thatsache allgemein auf Rechnung mangelnden Verstandnisses der eigenen Interessen bei den vLandwirthen zu setzen, glauben vielmehr die Ursache vorzugsweise in einer nicht genügend vorhandenen Anregung finden zu sollen, die zu beschaffen Pflicht aller derer sein muß, welchen die Hebung der Landwirthschaft obliegt und die ein warmes Herz fur deren Interessen haben und haben sollen. g

Zu diesen rechnen wir in erster Linie die Ortsvorstände und wird es in ihren Gemeinden einen wesentlichen Einfluß üben, wenn dadurch ein gutes Beispiel gegeben wird, daß nicht allein die Orts vorstandsmitglieder sich zum Beitritt entschließen, sondern insbesondere auch die Gemeinde selbst angemeldet wird. Die Mehrzahl der Ge meinden des Kreises Friedberg gehören dem landwirthschaftlichen Verein bereits an, wir wünschen jedoch, daß dies auch bezüglich der andern noch nicht in diesem Falle befindlichen Gemeinden gesagt wer den kann und empfehlen den Großherzoglichen Bürgermeistereien der selben dieserhalb dem Gemeinderath Vorlage zu machen. Sie sämmt lich wollen sich außerdem bemühen unter den Ortsvorstands mitgliedern und den Landwirthen Ihrer Gemeinden durch Belehrung über die

Aufgabe und die Bestrebungen des landwirthschaftlichen Vereins möglichst viele zum Beitritt zu bestinmen und sehen wir der Mitthei lung über das Resultat Ihrer Bemühungen demnächst entgegen.

Es hat anerkannt gute Früchte getragen, daß bereits in der Volksschule auf dem Lande, im Hinblick auf den zukünftigen Beruf der Knaben, dei dem Unterricht, namentlich in der Naturgeschichte, Rücksicht auf die Landwirthschaft genommen wird und haben sich viele Lehrer dies angelegen sein lassen, allein dies wird ihnen nur dann nachhaltig möglich sein, wenn sie den von Fortschritten in allen Zweigen der Agricultur fortwährend Kenntniß nehmen können. Die meisten Lehrer sind aus naheliegenden Gründen nicht in der Lage, dem landwirthschaftlichen Verein beizutreten oder sich landwirthschaftliche Werke zu kaufen und wenn auch ihrer Betheiligung an den Vereinsver⸗ sammlungen, auch ohne Mitgliedschaft, nicht allein nichts im Wege steht, sondern solche durchaus erwünscht ist, so genügt dies doch nicht allein zu obigem Zwecke, die landwirthschaftliche Literatur, wenigstens die landwirthschaftliche Zeitschrift muß ihnen zugänglich sein. Dies kann dadurch geschehen, daß für jeden Lehrer ein Exemplar der aner kannt gut redigirten landwirthschaftlichen Zeitschrift für das Groß⸗ herzogtbum Hessen auf Gemeindekosten gehalfen und ihnen zum dauern⸗ den Gebrauch uͤderlassen wird. Der geringe jäbrliche Abonnements preis von 1 fl. 48 fr. einschließlich aller Bestellge bühren ꝛc. läßt dies ehne Anstand zu. Wir empfehlen Ihnen auch hierüber den Gemeinde rath zu hören und ihm diese kleine Ausgabe, durch welche viel Gutes gewirkt werden kann, anzusinnen, hoffen, daß in allen Gemeinden ein willfähriger Beschluß gefaßt wird und sehen der Vorlage des- selben baldigst entgegen

Zum Schlusse wiederholen wir, wie es Ihre stete Aufgabe sein muß, das Interesse am landwirthschaftlichen Verein wach zu halten und auf den Zuwachs von Mitgliedern hinzuwirken. In allen Zweigen des offentlichen Lebens sehen wir die großen durch Vereinigung von Berufsgenossen geschaffenen Erfolge; die Landwirthschaft ist gerade in der Jetztzeit nicht derjenige Erwerbszweig, welcher unter den günstigsten Bedingungen zu arbeiten hat, es bedarf auch bei ihr noch vieler Ver besserungen, die landwirthschaftlichen Vereine, zugleich Juteressenver tretungen, als Vorkampfer zur Herbeiführung besserer Zustände, sind aber nur dann in der Lage, mit nachdrücklicher Gewichtigkeit aufzu treten, wenn sie, gestützt auf eine möglichst große Mitgliederzahl, in ihr einen natürlichen Rückhalt finden und in Folge dessen über be deutendere Mittel zu verfügen haben.

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Betreffend: Den Unterricht im Pufbeschlag zu Butzbach 187/72.

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Die Prufung der jungen Schmiede, welche im laufenden Winter den Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach besucht haben, soll Dienstag den 13. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, zu Butzbach stattfinden. Zur Beiwohnung an derselben lade ich alle Freunde der Landwirthschaft hiermit ein.

Laubach am 31. Januar 1872.

Der Prasident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen

Oto, Graf zu Solms-Laubach.

führung der Badeverwaltung nach Aufhebung der

Deutsches Reich.

Friedberg. Wir haben schon früher der Interpellation des Abg. Curtman, die Ver- hältnisse von Bab-Nauheim, insbesondere die Fort

Spielbank betr., kurz erwähnt. Nachdem nun das Protokoll der betreffenden Sitzung vom 18. De- Amber v. J. vorliegt, lassen wir die Interpellation, gelche für viele Leser dieses Blattes nicht ohne Interesse sein wird, nachstehend im Abdruck folgen. Lieselbe lautet:Es ist bekanntlich schon bei der

gebracht worden, wie sich die Verhältnisse des Bades Nauheim nach Aufhebung der Spielbank zu gestalten hätten, und jch habe in der Sitzung vom 28. Juni 1869 auch dahin bezügliche An- träge gestellt. Von diesen Anträgen ist der auf Errichtung eines Kurfonds und ein zweiter, der möglichste Sparsamkest behufs Ansammlung dieses Fonds empfahl, angenommen worden. Die weiteren Anträge wurden theils verworfen, theils zurück- gezogen, beides jedoch nur aus dem Grunde, well man dieselben für verfrübt hielt, da damals noch

berathung des Budgets pre 1871 zur Sprache ein Zeitraum von Jahren bis zu dem Ein-

tritt der betreffenden Aenderung in der Mitte lag. Später hinderte der in 1870 ausgebrechene Krieg die Wiederaufnahme von dergleichen friedlichen Interessen. Jetzt aber, wo der Krieg vorüber und der Zeitpunkt der bevorstehenden Aenderung so bis auf ein Jahr nahe gerückt ist, ist es sicher⸗ lich an der Zeit, daß die Regierung genaue Aus- kunft ertbeilt, in welcher Weise sie nach Wegfall der Spielbank die Verhältnisse von Bad-Nauheim zu regeln gedenkt. Bisher sind namlich gewisse zum industriellen Badedetriebe(sit venia verbo!) nothwendigen Kosten in bedeutendem Betrage