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L 57.
Betreffend: Die Einsendung der Kostenverzeichnisse über Beitreibung der Gemeinde⸗Intraden
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Samstag den 5. October. 117.
berhessischer Anzeiger.
1. October
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
bat ein neues Abonnement auf den„Ober hessischen Anzeiger“ begonnen; derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abonnement beträgt bei den Kais. Reichs- Poststellen vierteljährlich
38 kr., mit Bestellgeld 47 kr.
5 nur 30 Kreuzer. Bei der Verlags-Expedition kostet der„Anzeiger“ pro 4. Quartal
Abonnements ⸗ Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit voll ständige Exemplare geliefert werden können.
Amtlicher Theil.
An
vom 3. Quartal 1872. Friedberg am 2. October 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der rubr. Verzeichnisse und sehen deren Einsendung bis längstens zum 20. d. M. unfehlbar entgegen. Trapp. e
Bekanntmachung, die Ackerbauschule zu Friedberg betreffend.
Der Unterricht in unserer Anstalt beginnt in 2 Abtheilungen am 1. November d. J. und wird von 10 Lehrern ertheilt. Als landw. Fachlehrer bezw. Abtheilungsvorstände sind gewonnen die Herren Dr. Nücker, seither Vorsteher der Ackerbauschule in Reiffenstein und Rückert seither Lehrer in Rodheim.
Der Uuterricht umfaßt folgende Gegenstände:
untere Abtheilung. . Wöchentl. Stunden. Wöchentl. Stunden.
Deuts ch. 971 4 Herr Rückert. Bete e e e ee 2 Herr Lehrer Werner. Schonschreiben 2„ Seminarlehrer Wahl. Physik N 2„ Dr. Ulotb. Geographie 2„ Reallehrer Lang. Chemie 5„ Dr. Uloth. 1 2„ Lehrer Weinel. Bau der Hausthiere 2„ Dr. Born. —A 4„ Wahl. Ackerbau 4„ Rückert. Geometrie 9 5 2„ Weinel. Obst⸗ und Gartenbau 1„ Rückert. „„ 2„ Lang. Thierzucht 2„ Dr. Nücker. Gesteinslehre 1„ Rückert.
Obere Abtheilung.
Wöchentl. Stunden. Wöchenil. Stunden. Dar 2 Herr Rückert. Allgem. u. spec. Pflanzenbau 4 err Dr. Nücker. kandwirthschaftl. Rechnen 2„ Rückert. Obst⸗ und Gartenbau 1„ Räckert. Feldmessen, Nivelliren und Betriebslehre. r 4„ Dr. Nücker.
Planzeichnen 3„ Bauaccessist Schnitzel. Landw. Buchführnng 1„ Dr. Nücker. Geometrie. 2„ Weinel. Wiesenba 1„ Dr. Nücker. Physik 2„ Dr. Uloth. Landw. Maschinenkunde 1„ Dr. Nücker. Chemie 4„ Dr. Nucker. Thierzug tt: 2„ Dr. Nücker. Zoologie 2„ Rückert. Volkswirthschaftslehre 1 Rentamtmann Lindeck. Botanik 2„ Dr. Uloth. Landwirthschaftsrecht Kreisassessor Haas. Thierheilkunde 2„ Dr. Born.
mehrere Sammlungen unterstutzt. Jeden Abend finden von 7—9 Uhr Leute im Alter von 14—20 Jahren, welche die Landwirthschaft nicht ganz undekannt sind.
. Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen, und Wiederholungs- und Arbeitsstunden unter Aufsichtseines Lehrers statt. Aufnahmefähig sind junge in einer Volksschule erreichbaren Vorkenntnisse besitzen und mit den practischen Verrichtungen der Neueintretende werden in die untere Abtheilung aufgenommen. Die Schüler des Wintercursus 1871/72 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neueintretenden, welche durch ein Zeugniß oder eine abzulegende Prüfung als hierzu befähigt erscheinen. Das Ver⸗ halten der Schüler in und außerhalb der Schule wird strenge überwacht. Zur Vorbereitung zur Einjährig Freiwilligen Prufung wird Gelegen⸗ heit nachgewiesen. Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl. im unteren 25 fl. Anmeldungen können dei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und werden wegen der räumlichen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. Ausführliche, den Lehrplan enthaltende Prospecte sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, von den Herrn Directoren der landw. Bezirksvereine, sowie von uns erhältlich und sind wir zu jeder weiteren Auskunft, gleichwie zur Vermittlung von Wohnungen, gerne erbötig.
Friedberg im September 1872. Das Curatorium der Ackerbauschule Trapp, Regierungsrath.
des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen zu Friedberg. Lindeck, Haas, Rentamtmann. Kreisassessor.
in die ersie, und die Verminderung der Zahl
ihre Zustimmung ertheilen. Der neut Entwurf Eine durchgreifende Aenderung
Deutsches Reich.
A. Darmstadt. Die öffentliche Meinung beschäftigt sich schon vielsach mit dem Entwurf des neuen Wahlgesetzes. Wie zu erwarten, findet dasselbe eine sehr verschiedene Beurtheilung. Auch wir möchten unser Scherflein dazu beitragen. Vor Allem ist dabei im Auge zu behalten, daß man mit gegebenen Verhältnissen rechnen muß. Das neue Gesetz kann nur zu Stande kommen, wenn alle Factoren der gesetzgebenden Gewalt demselben
würde schon scheitern, wenn dasselbe die Zusammen⸗ setzung der eisten Kammer wesentlich ändern, oder gar das Einkammersystem einsühren wollte. Wir halten es daher für klug, daß der Entwurf an der Zusammensetzung der ersten Kammer im All- gemeinen nicht rüttelt, sondern nur einzelne nöthige Verbesserung derselben vorschlägt. Als solche er⸗ scheint namentlich die Verlegung der Vertretung des grundbesitzenden Adels aus der zweiten Kammer
seiner Vertreter. erleidet die Zusammensetzung der zweiten Kammer. Abgesehen davon, daß die 6 Vertreter des grund- besitzenden Adels aus ihr ausscheiden, beruht auch im Uebrigen die neue Zusammensetzung derselben auf durchaus zeitgemäßen Prineipien. Der Ent- wurf verleiht das Wablrecht jedem 25 Jahre alten unbescholtenen Staatsbürger, der überhaupt Einkommensleuer zahlt, und man kann daber wohl


