Ausgabe 
5.3.1872
 
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Könige von Sachsen verliehenen Ritterkreuzes des Albrechts Otdens, an demselben Tage den Betriebs-Controleutren

tät dem Könige von Sachsen verliehenen Ehrenkreuzes des

Dienstag den 5. März.

M 27.

berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

Für den

Monat März kann auf den Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellzn mit 16 kr. abonnirt werden.

Oberhessischen Anzeiger

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Be

Amtlicher Theil.

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Betreffend: Die Einführung gleichen Maßes und Gewichts in Deutschland, hier das Eichen der Fässer.

Nach Mittheilung Großherzoglichen Eichamts herrscht bei vielen Gewerbtreibenden des Kreises Friedberg die Ansicht, daß mit Rück⸗ sicht auf den Art. 12 der Maß- und Gewichtsordnung, nur der Wein in geeichten und gestempelten Fässern zum Verkaufe kommen müsse, während zum Verkaufe von anderen Flüssigkeiten, wie ins- besondere Bier, Branntwein, Spiritus ꝛc. beliebige nicht amtlich ge

eichte und gestempelte benutzt werden dürften.

Friedberg den

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Es gab dies Beranlassung auf die im Abdruck nachstehende Entschließung Großherzoglicher Eichungs⸗Inspection zu prevociten, welche wir hierdurch zur Kenntniß der Interessenten bringen.

29. Februar 1872.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Trapp.

Darmstadt am 19. Februar 1872.

Die Großherzogliche Eichungs-Inspection an Großherzogliches Eichamt Friedberg.

Auf Bericht vom 3. l. Mis. zu Nr. E.

wir Ihnen, daß, wenn es auch nach dem Wortlaute des Art. 12 der Maß. und Gewichtsordnung zweifelhaft erscheinen mag, ob auch

Bier und Branntwein nur in geeichten und

A. F. 140.. Zumessen

gestempelten Fässern] det werden dürfen.

verkauft werden dürfe, doch unbestritten der Art 10 jeden Zweifel

Be

Betreffend: Das Ableben des Philipp Wagner III.

ka en von Maibach.

in dieser Beziehung aushebt; indem darin bestimmt ist, daß zum im öffentlichen Verkehr also in vorliegendem Falle geeichte und gestempelte Fässer angewen⸗

nur gehörig gestempelte Maße,

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Der 15jährige Waisenknabe Jakob Wagner von Maibach, klein und von schwächlichem Körperbau, Schreinerlehrling in Hoch⸗ Weisel, hat sich am 11. Februar heimlich von seinem Meister entfernt und ist es bis jetzt nicht gelungen seiner habhaft zu werden. f

Derselbe trug bei seiner Entfernung eine schwarze Tuchkappe, einen gestreiften Ro

gestreifte Beinkleider und ein Paar Halbstiefel.

ck und eine desgleichen Weste, ein Paar weiß⸗

Um Nachforschung nach dem Vermißten und um gefällige Auskunft über denselben wird ergebenst gebeten.

Butzbach den 1. März 1872.

4

Großherzogliches Landgericht Butzbach.

Dr. Gil mer.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 12 enthält:

I. Bekanntmachung Großh. Mintsteriums des Innern, das Bahnpolizei⸗Reglement für die Eisenbahnen Deutsch lands beireffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ober Consisto⸗ riums die Ergebnisse der Verwallung bes allgemeinen evangelischen Kitchensonds vom Jahre 1870. Die Ge. sammt⸗Einuahme beträgt 28954 fl. 32% kr., die Aus⸗ gabe 18971 fl. 47 kr., verglichen bleibt Rest 9982 fl. 45% kr., welcher besteht a) in liquibirten Ausständen mit 9938 fl. 48 ¼ fr., b) in baarem Vortath mit 23 fl. 57½ ke.

III. Bekanntmachung Greßherzoglicher Commission für Post⸗Angelegenheiten, die Veränderung der Personen⸗ geld tarife für die Poflcurse im Großherzogthum betreffend.

IV. Bekannimachung derselben Commission, die Post- verbindungen in Oberhessen und Rheinhessen betreffend.

V. Abwesenheitserklärung. Durch Ursheil Großyerzog⸗ lichen Bezilksgerichts Mainz 1. Stelton vom 17. Jan. 1872 wurde Mathias Hinkel, ohne Gewerbe, gebürtig zu Framers⸗ heim und domicklirt in Hillesheim, für avwesend erklärt.

VI. Etmächtigungen zur Annahme und zum Tragen tember Orden. Seine Königliche Hoheit der Großhetzog haben allergnädigst geruht: 1) am 5. Febr. dem Samen⸗ händler Heinrich Keller zu Tarmstabt u die Exlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem König von Wüstemberg verliehenen goldenen Me daille füt Wissenschaft und Kunst em Bande des König⸗ lichen Frledrichs-Orbens, am 7. Februar demselben die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestiät dem Katser von Oesterreich verliehenen silbernen Verdienstkreuzes mit ber Krone des Franz⸗ Joseph⸗Ordens, am 10. Februar dem Ober-Betrtebs⸗In⸗ spettor bei der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaff Franz Bittong zu Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem

bet, der Hessischen Ludwigs-Elsenbahn-Gesellschaft Carl Bering und Ludwig Römet eu Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihnen von Seiner Maje

Albrechts-Ordens und am 12. Februar dem Geheimen Commerzienrath Theodor Wendelstadt zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Spanien verliehenen Commandeurkreuzes des Ordens Karl, III. zu ertbeilen.

VII. Namensveränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst getruht: am 21. Febr. dem Kallmann Hecht aus Offenbach zu gestatten, daß der selbe statt seines bisherigen Vornamens küunftighin den Vornamen Carl führe.

VIII. Oienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnätbigst gerüht: am 31. Jan. den chatacterisirten zweiten Landgestütsfouragemeister Johannes Schneider zum dtatsmäßigen Landgestütssouragemeister und den Landgestütsbeiknecht Georg Jacob Schmidt aus Groß-Rohrheim, im Kreise Bensheim, zum Landͤgestüts diener zu ernennen; am 9. Februar dem Schullehrer Georg Adam Kisseberth zu Wald-Uelvetsheim, im Kreise Oppenhelm,; die evangelische Schulstelle zu Dexheim, im Kreise Oppenheim, zu übertragen; am 15. Februar den Sergeanten im 2. Jufanterie-Regiment, Jacob Vasel aus Griesheim, zum Rentamtsdiener bei, dem Rentamie Seligenstadt zu ernennen; an demselben Tage dem Schul⸗ lehrer an der Stadischule zu Butzbach, im Kreise Fried berg, Conrad Heinrich Spamer, die erledigte Lehrerstelle an, der Realschule zu. Alsfeld, unter Belassung in der Kalegbrie der Volksschullehrer, zu übertragen.

IX. Dienstentlassung.

X. Characterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: 1) am 15. Jebe. dem Buchhändler August Klingelhöffer zu Darmstadt den Character als Hofbuchhändler zu erkheilen.

XI. Versetzung in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit haben allergnädigst geruht: am 15. Februar den Hoszimmerwärter Ludwig Wenz in den Ruhestand zu versetzen.

XII. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die erste cwangelische Schulstelle zu Klein-Karben, im Kr. Vilbel, mit einem jährlichen Gehalte von 694 fl.; das Präsen tationsrecht zu derselben steht dem Freiherrn von Leon hardi zu Groß Karben zu; die erste evangelische Schul⸗ stelle zu Odernheim, im Kr. Alzey, mit einem jährlichen Gehalte von 430 fl.; die erste evangelische Schulstelle zu Berstadt, im Krelse Nidda, mit einem jährlichen Gehalte

von 603 fl. 30 kr.; die erste evangelische Schulstelle zu Bickendach, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 409 fl. 57 kr.

XIII. Sterbefälle. Gestorben sind; am 27. Jan. der pensionirte Schullehrer Valentin Schaffner zu Eder⸗ stadßt; am 2. Februar der Schullehrer Heinrich Koch zu Düdelsheim; am 12. Febr. der Oberzollinspector, Steuer⸗ tath Karl Hanesse zu Offenbach; am 18. Fedruar der Hofgerichts-Advocat Karl Hensler zu Gießen.

Darmstadt. Nach dem Reichsanzeiger wurden Nissen-⸗Meyer, Unteroffizier vom 4. Großberzogl. Inf. Regt.(Prinz Carl) Nr. 118, zum Port. Fähnrich befördert. Körner, Seconde-Lieutenant von der Reserve des 1. Großherzoglichen Inf. (Leibgarde-) Regiments. Nr. 315, im stehenden Heere, und zwar in diesem Regiment als Sec. Lt. angestellt. Herpel, Sec.-Lt. von der Reserve des 3. Großherzogl. Juf.-Regts.(Leib- Regts.) Nr. 117, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im 1. Großh.(Leibgarde-) Regiment Nr. 115 angestellt. Vogt, Vice-Feldwebel vom 2. Bataillon(Friedberg) 1. Großh. Landwehr⸗ Regiments Nr. 115, zum Seeonde⸗Lieutenant der Reserve des 1. Groß. Inf.(Leibgarde-) Regts. Nr. 115 befördert. Techow, Prem.»Lieut. von der Infanterie des 1. Bats.(Neisse) 2. Oberschl. Landwehr-Regts. Nr. 23, in das 1. Bataillon (Darmstade 1) 1. Groß. Landwehr Regiments Nr. 115 einrangirt. Fenner, Oberst-Lieutenant zur Disposition und Bezirks-Commandeur des 2. Bats.(Worms) 4. Großh. Landwehr-Regts. Nr. 118, v. Reineck, Oberst-Licut. zur Dispo⸗ sition und Bezirks-Commandeur des 1. Bataillons (Darmstadt II) 3. Großh. Laadwebr Regiments Nr. 117, der Character als Oberst verliehen. Gericke, Prem. Lieut. von der 6. Art.- Brigade, unter Belassung in seinem Commando als Adjut.