Ausgabe 
4.7.1872
 
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1872. Donnerstag den 4. Juli. N 77.

Oherhessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblatt.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dlenstag, Donnerstag und Samstatz

Mit dem 1. Juli begann ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Exlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und semerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, andwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staats papieren und locale Lotizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten,

mäthsel, Bilderräthsel ꝛc.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Pest bezogen jedoch viertel⸗

ährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

1 brechung eintritt.

drücklich Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus-

Die Redaction.

Amtlicher Theil.

betreffend: Die Versehung von direct nach Metz einbeorderten Mannschaften des Beurlaubtenstandes mit Fahrgeld zur Bezahlung von Eisenbahn⸗Billets.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des Kreises.

Unter Couvert wird Ihnen das in obigem Betreffe erfolgte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. d. Mis. ur Nr. M. d. J. 7615, Amtsblatt Nr. 19, in zwei Exemplaren mit dem Auftrage zugesendet, das eine Exemplar dem Gemeinde-Einnehmer

ar Nachachtung zuzustellen und das andere bei Ihren Akten aufzubewahren und sich ebenfalls darnach zu bemessen

detreffend: Die Erhöhung des Kosigeldes der Hebammenschülerinnen in den Entbindungsanstalten

zu Mainz und Gießen.

Friedberg den 1. Juli 1872.

Trapp.

Friedberg den 1. Juli 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die in obigem Betreffe erfolgte Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 21. Juni d. J. zur Nr. M. d. J.

7285, Amtsblatt Nr. 18, theilen wir Ihnen nachstehend zur Nachricht und Veröffentlichung hierdurch mit.

Ter a p p.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Wir lassen Ihnen die im Abdruck nachstehende, den Großherzoglichen Provinzial Directionen Oberhessen und Rheinhessen heute zu segangene Verfügung unter dem Auftrage zur Nachricht zugehen, für Veröffentlichung derselben in Ihren Kreisen das weiter Erforderliche

u veranlassen.

von Bechtold.

ꝛc. ꝛc. an die Großherzoglichen Provinzial-Directionen Oberhessen und Rheinhessen. Aus Anlaß der fortwährenden Theuerung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse, haben wir auf Ihren Antrag das in unserem Amts

hatt Nr. 22 1864 festgesetzte Kostgeld

a) für auf Kosten der Gemeinden im Unterricht befindliche Hebammenschülerinnen von 66 fl. auf 82 fl. und b) für Hebammenschüulerinnen, welche auf eigene Kosten die Anstalt besuchen, von 90 fl. auf 106 fl. höht und zwar in der Weise, daß das erhöhte Kostgeld a) für die Entbindungsanstalt zu Gießen vom 1. August l. J an und 5. b) für die Entbindungsanstalt zu Mainz vom 1. September J. J an in Ansatz zu bringen ist. Sie wollen sich hiernach bemessen und die Directionen der Entbindungsanstalten mit den entsprechenden Weisungen versehen.

Rauten busch.

betreffend: Die Gehaltsverhältnisse der Feldschützen des Kreises Friedberg. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg u die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Beienheim, Friedberg, Hausen, Ilbenstadt, Langenhain, Münzenberg, Nieder- Rosbach, Nieder-Weisel, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Staden. Wir wollen der Erledigung unserer Auflage vom 22. v. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 73, binnen 3 Tagen entgegensehen. säumige würden Ordnungsstrafe zu erleiden haben.

Friedberg am 2. Juli 1872.

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Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- umgsblatt Nr. 30 enthält: 5 I. Bekanntmachung Großh. Mintsteriums des Innern, i Präclusiofrist für die Anmeldung von Ansprüchen u Vergütung von Kriegsleistungen betr. Dieselbe lautet: nuch dem Erlasse des Reichskanzlers vom 27. Juni 1871, eicher durch die Bekanntmachung der Großherzoglichen nisterien des Innern und des Kriegs vom 7. Juli 1871, Demobilisi ung betreffend(Regierungsblatt Seile 270), öffentlichen Kenntniß gebracht worden, ist das Gesetz em 11. Mai 1851, bie Kriegsleistungen und deren Ver⸗ ung betreffend(Reglerungsblatt vom Jahre 1868 güte 928) mit dem 1. Juli 1871 allgemein außer Kraft weten. Auf Grund des 6. 21 des gedachten Gesetzes om 11. Mai 1851 werden beshalb biejenigen, welche soch Ansprüche auf Vergütung von Kriegsleistungen, die

von ihnen in dem Kriege gegen Frankreich während des Zeitraums vom 16. Juli 1870 bis 1. Juli 1871 bewirkt worden sind, erheben zu können glauben, hiermit aufge⸗ fordert, diese Ansprüche, insoweit es nicht beretts geschehen ist, mit den nöthigen Beschelnigungen versehen, innerhalb dreier Monate, vom 1. Juli 1872 an gerechnet, also spätestens bis zum 30. September 1872 bei dem Kreis- amte ihres Wohnorts anzumelden. Alle Ansprüche der fraglichen Art, welche bis dahln nicht angemeldet worden sind, werden von jeder Befriedigung ausgeschlossen.

II. Bekanntmachung Großberzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Vernichtung von eingezogenen Grund renlenscheinen betressend.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die zur Ausfertigung von Uebergangs scheinen bei der Versendung übergangssteuerpflichtiger Gegtzenstände ermächtigten Stellen betressend.

IV. u. V. Uebersicht der für das Jahr 1872 genehmig

ten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den is raelitischen Religionsgemeinden der Kreise Oppenheim und Mainz.

VI. u. VII. Uebersicht der für das Jahr 1872 ge⸗ nehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal⸗Be⸗ dürfnisse in den Gemeinden der Kreise Büdingen und Heppenheim..

VIII. Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 13. Mai dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Hahn, Ludwig Rau, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrist:Für lang⸗ jährige treue Dienste, am 14. Mai dem Consul in Pari, August Ewald, das Ritterkreuz 1. Classe des Ludewigs⸗ Ordens, und am 30. Mai dem Distriklseinnehmer der Distriktseinnehmerei Heppenheim, Georg Wilhelm Kiefer, mit Rücksicht auf seine fünszigjährigen treuen Dienste das Ritterkreuz 2. Classe des Verdlensikreuzes Philipps des Großmüthigen zu verleihen.(Schluß solgt.)