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Dienstag den 2. Juli.
N 76.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Zutelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag,
Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.
Derselbe bringt die kreisamtlichen Exlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und
bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staats papieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekvoten,
Räthsel, Bilderräthsel ꝛc.
Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗
jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.
Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
1— brechung eintritt.
drücklich Abbestellung erfolgt.
Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus⸗
Die Redaction.
Amtlicher Theil.
B
Betreffend: Anmeldung und Prüsung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär- Ersatz⸗Instruction vom 26. Marz 1868(Reg.⸗ Blatt Nr. 21) ge⸗ stellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Be— rücksichtigung der§8. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der rrwähnten Militär⸗Ersatz⸗Instruction bis 5 zum 1. August d. J. bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. J. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind beizulegen a) ein Geburtszeugniß; 5 b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes; c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von hoheren
Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnaslen und höheren
Bürgerschulen) von dem Director bzw. Rector der betr. Lehr⸗
anstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei
Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein eichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht statisinden. Der Prüfungs- sermin, sowie das Lokal, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst
e n een.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Be⸗ stimmungen ausdrücklich aufmerksam.
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachge— sucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Aus nahmsweise kann der durch die versänmte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz⸗ behoͤrden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponidel geblieben ist.
In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann ein⸗ treten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis⸗Ersatz Commission zu richten.
Darmstadt den 14. Juni 1872.
Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. Pa bst. teren e.
pater bekandt gemacht werden; eine specielle Einladung erfolgt nicht.
Deutsches Reich. Darmstadt. Am 1, Juli tritt der dritte
Ausschuß erster Kammer zur Erledigung verschie⸗
ener rückständiger Arbeiten zusammen.
— Ritter Vienna de Lima, Kaiserlich Bra⸗— lianischer außerordentlicher Gesandter und bevoll⸗ nächtigter Minister in Berlin, ist in gleicher Eigenschaft am Großherzoglichen Hofe beglaubigt dyrden. An Stelle des Königlich Belgischen Ministerresidenten Baron Greindl ist der Könlg⸗ uch Belgische außerordentliche Gesandte und be— nollmächtigte Minister Baron Nothomb in Berlin in gleicher Eigenschaft auch am Großherzoglichen Hofe beglaubigt worden.
Berlin. Der geheime Ober⸗-Regierungsrath Stiehl aus dem Cultusministerium wird mit em 1. Juli einen mehr monatlichen Urlaub antreten.
— Ein am 26. Juni von dem Justizausschuß urs Bundesraths gestellter, von den Bundesraths⸗ ritgliedern Friedberg, Neumayr, Held, Türkheim, liebe und Krüger unterzeichneter Antrag zu dem Jesuitengesetz lautet: 1) Da der Orden vom deutschen Jeichsgebiete ausgeschlossen ist, den Ordensange börigen die Ausübung jeder Ordensthätigkeit, be senders in Kirche und Schule, sowie die Abhaltung ton Missionen, nicht zu gestatten; 2) die zur Vollziehung dieses Gesetzes erforderlichen Anord⸗
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nungen für einzelne Fälle haben die Landesbe⸗ hörden zu treffen; 3) den Landesregierungen wird empfohlen, die nach dem Gesetz zulässige Anweisung eines Aufenthaltes in bestimmten Bezirken und Orten in der Regel auf Fälle zu beschränken, wo Ordensangehörige sich außer Stande erklären, selbst einen bestimmten, ihnen nicht versagten Aufenthalts- ort zu wählen; 4) die Landesregierungen zu er⸗ suchen, von der durch das Gesetz angeordneten, innerhalb einer gesetzlichen Frist auszuführenden Auflösung von Ordensniederlassungen in jedem einzelnen Falle das Reichskanzleramt zu berach- richtigen und demselben anzuzeigen, ob ausländische Ordensangehörige internirt worden; auch Namen und persönliche Verhältnisse dieser Personen anzu- geben, sowie Erhebungen darüber zu veranstalten, ob in dem betreffenden Bundesstaate Orden oder orbensähnhliche Kategorien von dem Jesuitenorden verwandten Orden bestehen und solches binnen dreimonatlicher Frist anzuzeigen.
— Das Handelsministerium hat auf Antrag des Bundeskanzleramts sämmtliche Bahnverwal— tungen angewiesen, die demnächst auf den Eisen- bahnen behufs Orientirungsreisen sich einstellenden Offiziere thunlichst zu unterstützen. Die Offiziere müssen ihre Route und den Reisezweck geheim halten.
— Der„Börsen-Kurier“ bringt folgende bis jetzt noch alleinstehende Nachricht:„Oberbauin⸗ spector Mupschel, dessen Verhaftung beim Belreten des russischen Bodens man neulich meldete, ist in Folge des Einschreitens der hiesigen Regierung von der russischen Behörde sofort in Freiheit ge- setzt worden.“
Kattowitz. Unter dem Namen„Wahrheit“ wird der altkatholische Priester Kaminski vom 1. Juli d. J. ab in Kattowitz als Organ der Altkatholiken ein religiös-politisches Blatt heraus- geben, welches gegen die klerikalen und anti nationalen Bestrebungen Front machen soll. Das Blatt wird in deutscher und polnischer Sprache gedruckt werden.
Elberfeld, 27. Juni. In heutiger Be⸗ rufungs-Instanz wurde ein jüngst von der Zucht polizeikammer des k. Landgerichts ergangenes Uxtheil gegen einen Fabrikanten aus Solingen wegen Aus- fuhr von Wassen während des deutsch-französischen Krieges bestätigt. Das Urtheil lautete auf eine Geldstrase von 14,000 Thalern, ev. 6 monatliche Gefängnißhaft.
Stuttgart. Eine in Eßlingen gehaltene Wanderversammlung der evangelischen Geistlichen Würtembergs aller theologischen Richtungen be⸗ schloß, daß die Kirche die obligatorische Civilehe


