Ausgabe 
2.3.1872
 
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bald in große Verlegenheit gerathen.

1872.

Samstag den 2. März.

M26.

Oberhessischer Anzeig

er.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

7

Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:

Nr. 1. Nr. 769.

weisungen im Betrage von 6,000,000 Thalern. Nr. 2. Nr. 770. Allerböchster Erlaß,

Nr. 3. Nr. 375. Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang der Telegraphen⸗Direktoren. Nr. 376. Zusatzconventionen zu dem am 10. Mai 1871 abgeschlossenen Friedensvertrage zwischen Deutschlaud und Frankreich, unterzeichnet Frankfurt a. M. den 11. December 1871. Nr. 377. consreluren zu Emmerich und Harburg. Nr. 378. Die Bestellung ron Consuln.

Nr. 4. Nr. 379.

8. Juli 1871. Nr. 380.

Die Errichtung von Telegraphen⸗ Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umberziehen.

Bekanntmachung, betreffend die E

Vom 31. December 1871. Nr. 771.

Bestellung; auch Ermächtigung zur Abhör von Zeugen betreffend.

Nr. 5. Nr. 783. Gesetz, betreffend die Einführung von Bestimmungen über da Bekanntmachung, betreffend die Abänderung und Ausdehung des Bahn⸗Polizei- Reglements Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung in Anla Die Ernennung von Consuln betreffend.

Nr. 788. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden, Vom 18. August 1871. Nr. 789 791.

Vom 29. December 1871. Nr. 785. Nr. 786 und 787.

Nr. 6. Cleve und Wesel.

Die Bestellung von Consuln.

s Reichskriegswesen in Elsaß⸗Lothringen. für die Eisendahnen im Norddeutschen Bunde vom 3. Juni 1870. ge D. des Wahlreglemenis vom 28. Mai 1870. Vom 24. Januar 1872.

Direktionen in Baden und Elsaß⸗Lotbringen. Nr. 770. Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Bekanntmachung,

Vem 2. Januar 1872. Nr. 772. Die Bestellung von Consuln betreffend. 0 betreffend die oberste Marinebehörde. Vom 1. Januar 1872. Nr. 774. Die Bestellung von Consuln betreffend.

betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzan⸗

zu Frankfurt Die Bestellung von Stations⸗

Uebereinkunft zwischen dem Deuischen Reich und Rußland, wegen Herstellung einer Eisenbahn von Lyk nach Brest⸗Litewek vom 26. Juni bis tnennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe.

Vom 16. Juli 1872. Nr. 381 und 382. Consul⸗ Vom 23. Januar 1872. Nr. 784.

betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Boxtel über Gemmp nach

Deutsches Reich.

Darmstadt, 27. Febr. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer weist Zentgraf nach, daß der Staat ohne genügende Erhöhung der Besoldungen seine Richterstellen kaum mehr werde besetzen können. Die geprüften Accessisten würden theils in Reichsdienste, theils zur Advocatur über⸗ gehen und die Staateverwaltung dadurch sehr Er befür⸗ wortet die Anträge der Minorität. Er ist gegen die Zulage für Gehalte von über 2000 fl. und bringt einen Antrag ein, auch die Besoldungen der Volksschullehrer, Actuariatsgehülfen sowie über haupt solcher Personen, welche dem Staate dienen und deren Einkommen durch das vorliegende Budget nicht erhöht würden, nach Maßgare der übrigen Erhöhungen aufzubessern. Er befürwortet eine provisorische nach den Anträgen der Majorität bestimmte Verwilligung. Regierungs-Commissär v. Lehmann theilt mit, daß die Regierung eine Vorlage, die Gehaltsverbesserungen der Volks schullehrer betr., in Bearbeitung habe und dem Landtage demnächst vorlegen werde. Abg. Fink befürwortet die Anträge der Minorität und weist nach, daß die Besoldungen der Staatsdiener in anderen Ländern bedeutend höher seien. Abg. Keil von Fürth will Abschaffung der Civildiener Uniformen, stimmt aber der Regierungs vorlage sonst bei. Hallwachs will in dem von Metz und Genossen gestellten Antrag noch die Eisenbahn beamten aufgenommen haben. Kempf ist für defi⸗ nitive Bewilligung, auch für Besoldungen über 2000 fl., eben so Kolbe. George und Bamberger ind für provisorische Bewilligung. Bei der nament ichen Abstimmung werden die Anträge der Mi iorilät angenommen, sonach werden alle Besol dungen aufgebessett, uno zwar die bis zu 1000 fl. ungefähr mit einem Fünftheil und die Gehalte den mehr als 1000 fl. für 1000 fl. ebenfalls nit einem Fünftheil, für den Rest aber nur mit einem Sechstheil; dagegen hat eine decretsmäßige Zuerkennung dieser Zulagen für Beamte, welche ach der neuen Regulirung ein Gehalt von 800 fl. der mehr beziehen, erst dann eine Wirkung auf zen Pensionsgehalt, wenn eine Revision der Dienst

ragmatik oder des Personal- und Besoldungs⸗

Etats vereinbart sein wird. Sodann wurde an rie Regierung das dringende Ersuchen gerichtet,

vegen Verminderung des Beamtenpersonals mög-

Uchst bald Vorlage zu machen. Von den weiteren

Anträgen nahm die Kammer die vom Abg. Dumont gestellten an:1) daß die Zulagen auf Gehalts- bezüge aus Nebenstellen keine Anwendung finden sollen; 2) die Kammer wolle die Staatsregierung ersuchen, sämmtliche Staatsbeamten in die etats mäßigen Gehaltsbezüge bei Antritt des Amtes ungeschmalert eintreten zu lassen; 3) die Kammer wolle die Staatsregierung ersuchen, ob nicht in bereits bestehenden Penstonsverhältnissen, insbe⸗ sondere widerruflich und niederer Angestellter, des⸗ gleichen der Wittwenkasse eine Aufbesserung zu- kommen dürfte, und entstehenden Falls Vorlage machen; den vom Abg. Hallwachs gestellten: die Regierung zu ersuchen, die Gehalie an Be amten monatlich auszubezahlen, und den v. Metz und Genossen gestellten:die Regierung zu er suchen, auch anderen öffentlichen Dienern, die durch die Regierungsvorlage nicht berührt würden (Eisenbahnbeamte, Volksschullehrer, Actuariatsge- hülfen ꝛc.), ihre Gehaltsbezüge nach Maßgabe der den Staatsdienern gewährten Zulagen aufzu- bessern und den Ständen eine bezügliche Vorlage zu machen. Verworsen wird dagegen der von Dumont gestellte Antrag demnächst in Städten von bestimmter Bevölkerungszahl, gleich dem Servis für das Militär, Gehaltszulagen zu bewilligen, desgleichen ein von Backe gestelltes auf Auf besserung der gegen Taggeld im Staatsdienst be- schäftigten Personen, sowie ein von Curtman ein gebrachtes Amendement, wonach außer dem bereits Gewährten den Gehalten unter 500 fl. noch ein weiteres Fünftel zugesetzt werden soll.

Der erste evang. Stadtpfarrer zu Darm- stadt, Geheimer Obertonsistorialrath DVkorg Rinck wurde in seiner Eigenschaft als Mitglied und Rath des Oberconsistoriums auf sein Nach suchen in den Ruhestand versetzt. Der Land gerichts-Assessor bei dem Landgericht Ulrichstein Dr. Wilhelm Beck ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.

Berlin. DieProv.-Corr. schreibt: Der Kaiser geht in erfreulicher Weise seiner Genesung entgegen. Dieselbe ist soweit vorgeschritten, daß der Monarch die Regierungsgeschäfte wieder in gewohnter und pünktlicher Weise erledigen kann. Die Eröffnung der Reichstagssession ist für den 8. April in Aussicht genommen.

DieNordd. Allg. Ztg. constatirt die innere Wahlverwandtschast derKreuz-Zeitung mit den Ultramontanen. Die Untrüglichkeit in

politischen Entscheidungen mittelst Anwendung ewiger Wahrheiten sei beiden gemeinsam. Bei allem Verlaß auf den angeblich in ihrem Besttz befindlichen Compaß der Ewigkeit werde dieKreuz- zeitung nicht für König und Vaterland arbeiten, sondern als Commandite der Firma, welche auf den Untergang Preußens und die Zerstörung des neuen deutschen Reiches spetulire.

DerStaatsanzeiger theilt die Berufung der Bürgermeister Kohleis(Posen), Becker(Dort⸗ mund) und Lambeck(Thorn) zu Mitgliedern des Herrenhauses mit.

Die Gerüchte über einen bevorstehenden Rücktritt des Handelsministers, Grafen v. Itzen⸗ plitz, werden von derKreuz-Zeitung als voll⸗ ständig grundlos bezeichnet.

Der am 14. Febr. zu Paris unterzeichnete neue Postvertrag mit Frankreich liegt bereits dem Bundesrathe zur Genehmigung vor. Der Ver- trag umfaßt 20 Artikel, ist in deutscher und frau zösischer Sprache ausgefertigt und soll so lange gültig sein, bis einer der Vertragschließenden ein Jahr voraus seine Absicht angekündigt bat, den Vertrag aufzuheben, Der Vertrag soll spätestens am 1. Mai d. J. zur Aussührung gebracht, darum auch so bald als möglich ratificirt werden. Die Auswechslung der Ratisicationen erfolgt in Versailles. f

Wie man vernimmt, ist es noch zweifel⸗ haft, ob der Entwurf eines Preßgesetzes für das Reich dem Reichstage schon in der bevorstehenden Frühlahrs⸗Session wird vorgelegt werden können, da eine Verständigung unter den Regierungen der Einzelstaaten über wesentliche Punkte bisher noch nicht zu erzielen war.

In den nördlichen und östlichen Gegenden Frankreichs richtet die Rinderpest wieder Ver⸗ heerungen an. Zum Schutz gegen Einschleppungen hat das kaiserliche Ober-Präsidium von Elsaß Lothringen die Ein- und Durchfuhr von Rind- vieh, Schafen und Ziegen über die französische Grenze verboten und Controlmaßregeln angeordnet, die sich auch auf das aus der Rheinprovinz nach Elsaß-Lotbringen einzuführende Vieb erstrecken.

Die Milttärbehörde hat verfügt, daß von der Instruction vom 26. März 1868, wonach vom Jahr 1872 an nur solche Pharmaccuten zum einjäbrigen Militärdienst zugelassen werden dürfen, welche die Approbation als Apotheker be⸗ sitzen, bis auf Weiteres abgesehen werden soll.