Ausgabe 
31.10.1871
 
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1871.

Dienstag den 31. October.

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berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Inttlligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

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Für die Monate November und Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags ⸗Expedition mit 20 kr., bei den

Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:

Nr. 34. sub 1. Verordnung die surch die Post betreffend. sub 3. Bekanntmachung, die Anberaumung sertührenden Königlich Sächsischen Kassenbillets betr. sub 4. ach den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend.

Friedberg den 27. Oklober 1871.

Beschaffenheit der Schankgefäße betreffend. eines Präcluftotermins für die Gültigkeit der älteren,

Bekanntmachung, die Besteuerung des Branntweins betr. sub 7.

sub 2. Bekanntmachung, die Versendung exttaordinärer Zeitungsbeilagen aus der Creirung vom Jahr 1855 Bekanntmachung, die Correspondenz

Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Bettefsend: Ausführung des Relchsgesetzes vom 14. Junt 1871 wegen Gewährung von Beihülfen an

Ausgewlesene.

Friedberg den 30. Oktober 1871.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und den Polizeicommissär zu Wickstadt.

Den nachstehenden Inhalt eines uns zugekommenen Schreibens der Großherzoglichen Commission zur Frankreich ausgewiesener Hessen d. d. 25. d. Mis. theilen wir Ihnen hierdurch zur Kenntnißnahme und Bedeutng

Prüfung der Ansprüche aus etwaiger Interessenten mit.

Ter a pp. Die Großherzogliche Commission zur Prüfung der Ansprüche aus Frankreich ausgewiesener Hessen an die Großherzoglichen Kreisämter.

Nachdem wir nunmehr den größeren Theil der uns übertragenen Aufgabe vollendet haben, so daß die Auszahlung der in Gemäßheit des Reichs gesetzes vom 14. Juni l. J. bewilligten Beihülfen in um⸗ fassendem Maße erfolgen konnte und die vollständige Erledigung der jenigen Gesuche, welche rechtzeitig eingereicht und gemäß unserer wiederholten Aufforderung mit den nöthigen Belegen versehen wurden, in der nächsten Zeit zu erwarten steht, haben wir Wahrnehmung machen müssen, daß eine große Anzahl aus Frankreich ausgewiesener diessettiger Staats angehörigen, welche s. Z. die von Großberzoglichem Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern zur An- meldung von Entschädigungsansprüchen vorbestimmte Frist versaumt haben, erst jetzt ihre Liquidationen einreichen, um so aus dem vom Reich überwiesenen Fonds ebenfalls eine Beihülfe zu erlangen. Wir

sehen uns in Folge dessen veranlaßt, Sie ergebenst zu ersuchen, durch geeignete Bekanntmachung in den Kreisblättern die Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß nach dem 18. Juli l. e gegangene Gesuche, falls solche überhaupt aus einem etwa sich ergebenden Rest der auf das Großherzogthum entfallenen, zu Bei⸗ hülfezwecken bestimmten Summen befriedigt werden können, von uns nur daun zur ausnahmsweisen Berücksichtigung empfohlen werden, wenn die betreffenden Liquidanten einen genügenden Entschuldigungs⸗ grund für ihre Versäumniß anzuführen und zu bescheinigen im Stande Anforderungen nicht entsprechen,

Ver ti f fen

Betreffend: Die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder für den Zeitraum vom 1. September 1870 bis 1. September 1871. September 1870 bis 1. September 1871 aus den Gemeinden

Friedberg eingegangennn Waisenhausbüchsengelder zur öffentlichen Kenntniß.

Nachstehend bringen wir das Verzeichniß der vom 1.

Friedberg am 25. October 1871.

1) Assenheim 45 kr. 2) e r. 3) Geienhelm 7 fl. 51 kr. 4) Bodenrod. 5) Bönstadt 2 fl. 10 kr. 6) Bruchenbrücken 1 fl. 8/ kr. 7) Butzbach 8 fl. 55¾ kt, 8) Dorbelm 53 kr. 9) Oorn-⸗Assenbeim. 16) Fauerbach v. d. H. 5 fl. 57 kr. 11) Fauerbach b. Fr. 23 kr. 12) Fried berg 22 fl. 12 kt. 18) Gambach 8 fl. 6 kr. 14) Griedel 30 kr. 15) Hausen 1 fl. tr. 16) Hoch⸗Welsel 1 fl. 32½ kr. 17) Ilbenstar 11 fl. 25% kr. 18) Kirch⸗Göns 2 fl. 12 kr.. 19) Langenhain mit Ziegenberg 30 kr. 20) Maibach. 21) Melbach 29¾ kr. 22) Munfter 46 kr. 23) Munzen⸗ berg 37 kr. 24) Bab Naubeim 25 fl. 15 kr. 25) Mieder⸗Florstadt 1 fl. 52 kr. 26) Nieder⸗Mörlen 1 fl. 43 kr. 27) Nieder⸗Roobach 49 kr. 28) Nieder⸗Weisel

find. Auf Gesuche, welche diesen wird eine besondere Antwort von uns nicht ertheilt werden. Darmstadt am 25. Oktober 1871. Dr. Goldmann. Schaum. tlaisch u insg.

des Kreises

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. n

3 fl. 14 kr. 29) Nieder⸗Wöllgadi 5 fl. 26 kr. 30) Ober⸗Florstadt 19 kr. 31) Ober⸗Moͤrlen 3 fl. 41 kr. 32) Oder⸗Rosbach 2 fl. 2 kt. 33) Ober⸗ Wöafladt 2 fl. 11 kr. 34) Oes. 35) Odstadt 3 fl. 6 kr. 36) Oppers⸗ bofen 21 kr. 37) Ossenheim 23¼ kr. 38) Ofideim 23 kr. 39) Pobl⸗ Göns 1 fl. 35 kr. 40) Relchels beim 1 fl. 4 kr. 41) Rockenberg 1 fl. 51 kr. 42) Rödgen 21 kr. 43) Schwalbeim 19 kr. 44) Soͤdel 1 fl. 44¼½ kr. 45) Staden 10 fl. 30 kr. 46) Steinsurtd 6 fl. 46 tr. 47) Trais⸗Münzen⸗ derg 1 fl. 31½ kr. 48) Weckesbeim 37 kr. 49) Wickstadt 1 fl. 41½ kr. 50) Wisselsbeim 40% kr. 51) Wölfersbeim. 52) Wohnbach 51 kr.

Winter b

Die von dem Lokalgewerbverein in Darmstadt seit einer längeren Reihe von Jahren unterhaltene, aber im vorigen Jahr wegen des Kriegs ausgesetzte Winter bauschule soll am 1. December l. J. wieder eröffnet werden.

Der Unterricht wird während der Monate December, Januar und Februar 1871 72 an den Wochentagen, Vor- und Nachmittags, erthellt und erstreckt sich auf Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie, Bauconstruktionen und Fachzeichnen, Rechnen, Geometrie, Buchführung, Materialienkunde 1c. Für den Unterricht sind neue füchtige Lehrkräfte gewonnen. Das Honorar beträgt

au schu le. fl. 6. per Monat. Zmonatlichen Schulbesuch und für das

lich zu machen. Der Besuch der Winterbauschule kann nicht nur den Bauhand⸗

werkern, sondern auch anderen Gewerbtreibenden, welche sich im

Zeichnen u. s. w. weiter ausbilden wollen, empfohlen werden.. Anmeldungen zur Antdeiluahme an dem Unterricht sind baldigst

und spätestens bis zum 20. November an das Bureau des

Landesgewerbvereins in Darmstadt zu richten.

Theilnehmer an dem Unterricht haben sich für Honorar von fl. 18. verbind⸗

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie; rungsblatt Nr. 34 enthält(Fortsetzung).

111. Batantmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Anberaumung eines Präclusiviernüns für die Gültigkeit der älleren, aus der Creirung vom Jahre 1855 hertührenben Kgl. Süchsischen Cassenbllels belr.

IV. Mtanntmachung Großh. Ministeriums der Fi⸗ nanzen, die Besteuerung des Branntweins betr.

in Darmstadt betr.

selben waren

V. Bekanntmachung Großherzoglichen bet Justiz, die Errichtung eines Familien Fideicommisses durch den Gutsbesitzer Karl Willich, genannt von Pöllnitz, und dessen Gemahlin Luise, geb. Freiin von Rotsmann des

VI. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. der Schwimm- und Vadeanstalt des August Ferdinand fiel. Klein zu Offenbach besanden sich am 15. Jahres mehrere Knaben, um sich zu baden. zwei Söhne des

des Fabrikanten Otto Kugler, Robert, im Alter von 11 Jahren. Die Knaben neckten sich, der jüngere Sohn Fabrikanten Baus, Carl Baus, wollte den Robert Kugler erschrecken und gab ihm einen Stoß, worausbin In] dieser, der auf der Pritsche der Anstalt stand, in den Main Als Baus sah, daß Kugler nicht schwimmen konnte, um ihn zu retten, sand ihn dort 8 bis 9 Fuß Wasser In seiner Todes,

ane bes im Alter von 14 und 16 Jahren und ein Sohn

Juni dieses sprang er demselben nach, Unter ef da am Boden des Mains, der

Fabrikanten Hermann halte und brachte ihn an die Oberfläche.