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Samstag den 28. October.
127.
Oberhessischer Anzeiger.
Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Ttitdberger Zntelligenzblakt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
Für die Monate November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags- Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
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Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großperzogliche Regie rungsblatt Nr. 34 enthält:
I. Verordnung, die Beschaffenheit der Schenkgefäße bir. Dieselbe lautet:§. 1. Alle für den Ausschank von Wein und Bier in den Wirthschaften bestimmten Gesäße der Art müssen mit einem äußerlich eingeschnilenen oder
stellung des Gefäßes auf einer borizontalen Ebene den Soll⸗Inhalt begränzt. Zulässig sind für den genannten Zweck nur solcht Gefäße, deren Soll⸗Inhalt einer der von der Maß- und Gewichtsordnung für den öffentlichen Ver⸗ keyr zugelassenen Maßgrößen(siehe§. 5 der Eichordnung) enispricht. Schankgefäße don ½¼, ½ und ½ Liter bedür⸗ en keiner weiteren Bezeichnung ihres Inbalts. Andere nach der Maß- und Gewichtsordnung zulässige Größen sind durch Einschleisen, Einschneiden oder Einbrennen nach Liter besonders zu bezeichnen.§. 2. Der Strich. welcher den Soll⸗Inhalt begränzt, muß: a) bei Schank⸗ gefäßen für Wein wenigstens ½ Centimeter, b) vei Schank gefäßen für Bier wenigstens 1 Centimeter, e) bei Flaschen wenigstens 2 Centimeter unter dem oberen Rande liegen. §. 3. Den Wirthen ist freigestellt, diese Bezeichnung ihrer Schankgesäße selbst vorzunchmen oder durch wen immer vornehmen zu lassen. Sie sind für deren deichtigkelt ver⸗ antwortlich,§. 4. Jeder Wirtw ist verpflichtet, vorschrifts⸗ mäßig geeichte und gestempelte Flüssigkeitsmaße von dem einen Schaukgefäßen enisprechenden Inhalte im Schank⸗ lokal bereit zu halten, seine Schankgesäße vor deren Ges brauch damit zu untersuchen, auch die seinen Gästen und Kunden verabreichten Quanutäten nachzumessen, im Falle dies verlangt wird.§. 5. Bei der polizeilichen Visitation der gecichten und gestempelten Flüssigkeitsmaße(§. 4) sind von den vorhandenen Schankgefäßen beliebige Stücke berauszugreifen und der Prüfung zu unterstellen.§. 6. Aus⸗ genommen von den vorstehenden Vorschristen ist der Ver⸗ kauf der in verkorkten Flaschen oder Krügen enthaltenen Weine und Biete.§. 7. Gegenwärtige Verordnung tritt
mit dem 1. Januar 1871 in Kraft. Darmstabt den 10. Ortober 1871. Großberzogliches Ministerium des Innern. v. Bechtold. Rautenbusch.
II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Acußern, die Ver⸗ sendung extraordinäter Zeitungs⸗Beilagen durch die Post betreffend.(Schluß folgt.)
Darmstadt. Des Großherzoge K. H. bat geruht: dem Ministerialrath im Ministerium des Innern Max Freiherrn Ueberbruck von Rodenstein, den Cbaracter als„Geheimerath“ zu verleihen, den Kreis rath des Kreises Gießen und Provinzial⸗ Director der Provinzial Direction Oberhessen Julius Rinck Freiherrn von Starck zum Ministerial- rath in dem Ministerium des Innern zu ernennen, dem Kreisratb des Kreises Schotten, Ludwig Freiherrn von Röder von Diersburg die provi— sorische Verwaltung der Stelle des Kreisraths des Kreises Gießen und des Provinzial⸗Directors der Provinzial-Dircction Oberhessen, dem Kreis- assessor bei dem Kreisamte Manz Dr. Bernhard Jaup die provisorische Verwaltung der Stelle des Kreisraths des Kreises Schotten zu übertragen, sowie endlich den Kreisassessor bei dem Krelsamte Oppenheim Dr. Julius Brader zum Kreisassessor dei dem Kreisamte Mainz zu ernennen.
— Einem Artikel der„D. Ztg.“ über den stattgehabten Theaterbrand entnehmen wir noch Folgendes: Man war bereits mit den Vor bereitungen zu dem Lustspiel„Pechschulze“ be⸗ schäftigt, es mochte dreiviertel auf fünf Uhr sein, als der Feuerruf aus dem Theatergebäude heraus erscholl. Die ersten Beobachter sahen eine sich mit der Schnelligkeit eines Kraterauebruchs ver- größernde Rauchwolke aue dem Dache des Ge— bäudes berausquellen, wie ein schwarzer Nebel legte sie sich über die benachbarten Straßen. In
der größten Eile waren die erschreckten Bewohner, die Feuerwehr- und Löschmannschaften nach dem Orte des Brandes gestürzt, aber fast noch schneller lohte schon die Flamme, den Rauch verscheuchend, empor. Mit solcher Raschheit verbreitete sich das gefährliche Element, daß an eine Bezwiaggung desselben nicht zu denken war; gleichwohl geschah das Möglichste zur Zurückdrängung des Brandes, aber die Anstrengungen konnten erst nach einigen Stunden, als das Feuer schon nachließ, Erfolg haben. Eine Hauptaufgabe der Feuerwehr war, die Bewahrung des benachbarten Zeugbauses vor dem Umsichgreifen des Brandes; dieser Schutz wurde aber von ihr, wie von den sehr rasch er— schienenen Militärmannschaften in einer Weise ge- währt, daß bald jede Gefahr für das bedrohte Gebäude verschwunden war. Grauenvolle Lichter warfen die Flammen des brennenden Theaters über die umgebenden Plätze und Straßen, von denen aus eine große Menschenmenge betrübtet Zeuge des Untergangs des Bauwerks war; bis auf eine ziemliche Entfernung war Tagesbelle ver⸗ breitet, in den entlegensten Theilen der Stadt war der Feuerschein sichtbar. Erst nach mehreren Stunden begann die Wuth der Flammen nachzu- lassen, und erst von da an konnte die menschliche Hand mit einiger Wirkung in den Brand ein- greifen.
— Die„H. V.“ bringen die Mittheilung, daß der Greßherzog sich für Einrichtung eines Interimstheaters entschieden und die sofortige Vor⸗ legung von Plänen befohlen hat.
* Darmstadt. Das herrliche weltbekannte Theatergebäude unserer Residenz ist beute eine Ruine, vollständig ausgebrannt stehen nur noch seine hohen steinernen Unfassungswände da und die Stätte bietet mit ihren zerbröckelten Mauer- trümmern, dem zahlreichen durchglühten Eisenwerk, unter welchen insbesondere der bald nach Ausbruch des Brandes herabgestürzte mächtige Kronleuchter in seinen Trümmern einen ungemein traurigen Anblick gewährt, ein grauenvolles Bild der Ver- wüstung. Mit riesiger Gewalt und Schnelligkeit, begünstigt durch das ergiebige Brennmaterial, welches es allenthalben vorfand, hatte das Feuer um sich gegriffen und in kurzer Zeit das ganze Dach, sowie den gesammten ersten Stock im großen Gevierte erfaßt— nach einer Stunde fiel, einem wüthenden Donnerschlage gleich, die prachtvolle Decke des inneren Theaterraumes in die Tiefe des Parterres. Ueber die Entstehung des Brandes vernimmt man noch nichts Zuverlässiges, es heißt jedoch, daß beim Anzünden der ersten Gasflammen auf der Bühne die Flamme stark hervorschlug, eine Coulisse oder Soffite erfaßte, worauf dann der ganze Bühnenraum in einem Augenblicke in Flammen stand, sodaß an Rettung des Gebäudes schon nach den ersten Minuten nicht mehr zu denten war. Die berühmten Dekorationen Schwed- ler's sind zum größten Theil verbrannt. Die Bibliothek, die Instrumente und Partituren wurden gerettet. Das Gebäude ist mit 350,000, die Immobilien mit 150,000 fl. versichert. Der Ge⸗ sammtschaden wird auf 600,000 fl. und mehr geschätzt, jedoch läßt sich derselbe im Augenblick noch nicht übersehen. Leider ist ein Menschenleben zu beklagen, Beleuchter Mütz fuhr nach ausge—
brochenem Brande auf den Schnürboden, um die dort liegenden Wasserschläuche zu öffnen und kam nicht wieder zum Vorschein. Er war ein durch- aus gewissenhafter, im Dienste ergrauter und er⸗ probter Mann. Am Tage nach dem Brande wurden die verkohlten Ueberreste des Mütz, fast nur in Knochen bestehend, unter den Trümmern des Baues hervorgezogen.
Berlin, 25. Oct. Reichstagssitzung. Auf die Interpellation von Schulze und Genossen, be⸗ treffend die Vertheilung der den Reservisten und der Lanwehr zugewiesenen Unterstützung, erklärt Staatsminister Delbrück: Die Fürsorge für Reser⸗ visten und Landwehr sei eigentlich Sache der ein- zelnen Bundesregierungen. Da jedoch das Be⸗ dürfniß ein dringendes gewesen sei, wären die bewilligten vier Millionen vorschußweise unter die Bundesregierungen vertheilt worden. Das Weitere müsse den einzelnen Regierungen überlassen bleiben. Sollte ein weiteres Bedürfniß, welches bei ein⸗ zelnen Bundesstaaten immerhin wahrscheinlich sei, eintreten, so werde die Befriedigung desselben Sache dieser Regserungen sein. Auf die Inter- pellation Völck's erwidert Staats minister Delbrück: Der Bundesrath habe dem Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Cautionspflicht und die Ent⸗ ziehung der Befugniß zum Preßgewerbebetrieb, nicht zugestimmt. Ein Gesetzentwurf über das Preßwesen sei ausgearbeitet und werde dem Reichs- tage in der Frühjahrssession vorgelegt werden.— Die Gesetze, betreffend die Zurückzahlung der An- leihe vom 21. Juli 1870 und die Controle des Etats pro 1871, sowie das Posttaxgesetz werden in dritter Lesung genehmigt. Es folgt die erste und zweite Berathung der Convention mit Frank- reich vom 12. October. Fürst Bismarck erklärt: Die Occupation war für uns eine nothwendige Last. Die von der französischen Regierung an⸗ gebotenen finanziellen Bürgschaften, welche von einem Consortium Bankiers in Höhe von 650 Mil- lionen übernommen werden sollten, waren unan⸗ nehmbar, da bei einem etwaigen Umschwung in Frankreich die diesseitige Regierung keinen Regreß hätte nehmen können. Deßhalb wurde mit kaiser⸗ licher Genehmigung ein neuer Modus vereinbart, nämlich die geräumten Departements für neutral zu erkléren. Der Rest der occupirten Landestheile bietet eine ebenso an sreichende Garantie für 8 ½ als für 3 Milliarden. Die Vorlage wurde an- genommen. 8
— Die Blätter veröffentlichen nachstehende Statistik der Abwefenden, welche in den ersten Tagen dieser Session die Beschlußunfähigkeit des Reichstages verschuldet haben. Danach fehlten: 1) coenservative Fraction 18(32 anwesend)z 3 deutsche Reichspartei(Freiconservative) 18 (19 anw.); 3) liberale Reichspartei 12(16 an- wesend); 4) Nationalliberale 52(65 anw.); 5) Forischriitepartei 23(21 anw.); 6) Centrum⸗ fraction 40(17 anw.); 7) Polen(Alle fehlten); 8) Wilde 17(41 anw.).
— Es ist angeordnet worden, daß Briese und sonstige Postsendungen, welche nach dem 1. Januar 1872 vom Publikum mit den jetzigen Postmarken versehen werden, als unfrankirt be⸗ trachtet werden sollen. Der Umtausch der alten gegen neue Postmarken steht dem Publikum vom
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