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kurze Zeit ist au gewaltigen Umwälzungen und Wandlungen der Fundamente öffentlicher Verhältnisse so reich gewesen, daß die Leidenschaften der vorjährigen deutschen Reichstagssessionen in eine friedliche nebelgraue Ferne uns entrückt erscheinen. Und doch mussen wir der zurückliegenden Arbeit der deutschen Parla— mente ihren Antheil gönnen an dem nun vollendeten Werk der deutschen Einheit. Ueberall stand der Abgeordnete Buff auf dem neuen Grundgesetze Norddeutschlands; er wollte entschieden die Ueberbrückung des Mains und den widerwilligen Leiden— schaften des Südens stand er durchaus fern. Er gehörte im Reichstage zu den sogenannten Alt⸗Liberalen oder dem Centrum, welche eine stolze Summe von politischer Intelligenz und Er— fahrung repräsentirten und Namen in sich vereinigen, die in Deutschland mit Verehrung genannt werden. Gleich wie die Frei⸗Conservativen, mit denen Buff im Wesentlichen überein— stimmte, so setzte auch die Fraktion des Centrums das nationale Streben über Alles.
Das neue Feld der parlamentarischen Thätigkeit wurde dem Abgeordneten Buff überraschend schnell und erfolgreich erschlossen. Nach kurzer Zeit hat er als ein tüchtiger Redner sich gezeigt, der es verstand, seine Ausichten mit Energie und Gewandheit zu vertreten. In dieser Beziehung sind die Ver— handlungen über den Jurisdiktiousvertrag allerdings von großer Bedeutung, weil sie eben ein unbestreitbares Zeugniß ablegen für dessen parlamentarische Befähigung, gleichzeitig aber auch von seinem nationalen Standpunkt. Am Schlusse einer seiner Reden sprach Buff unter der Aclamation des Hauses wörtlich das Folgende:
„Treten beide Verträge in Wirksamkeit, so wird fortan „in einem der wichtigsten Zweige des bürgerlichen und „Strafproceßrechts gleiches Recht gelten von Memel „bis zum Bodensee. Es bleibt nur noch übrig den „Wunsch auszusprechen, daß es gelingen möge, dem „nächsten Reichstage die übrigen Verträge vorzulegen. „Wir werden dann in verhältnißmäßig kurzer Zeit ein „nationales Werk geschaffen haben, das der alte deutlsche „Bund in den 50 Jahren seines Bestehens vergeblich zu „Stande zu briugen suchte.“
Warum verschweigt man in der Antwort auf die obige Frage die vielen sonstigen gesetzgeberischen Arbeiten, an deren Zustandekommen der Abgeordnete Buff eifrig in nationalem Sinne thätig war. Während man ihm als ein Verbrechen vorhält, daß er gegen das Wahlrecht der Soldaten, gegen die
Abgrenzung der Wahlbezirke und für eine Petroleumsteuer ge- N
stimmt habe, wird er doch wenigstens von der Branntwein- und Bierbesteuerung freigesprochen, natürlich weil er zu Guunsten unserer Brauer und unserer Landwirthschaft Alles gethan hat, was damals zu thun möglich war.
Wer will bestreiten, daß die liberalsten Männer über die nämliche Sache verschiedener Ansicht sein können. Waren ja doch selbst die National-Liberalen in sehr wichtigen Fragen ge— theilter Ansicht. Man kann in dieser Beziehung gerade auf das Wahlrecht der Soldaten hinweisen, denn Dr. Stephani und Twesten waren ganz anderer Ansicht als Lasker, die ersteren waren für und der letztere gegen die Vorlage. In einer historisch und politisch tief durchdachten Rede schilderte Dr. Stephani die Gefahr des Prätorianerthums durch Belassung des politischen Wahlrechts an die Soldaten, und nun will man dem Abge— ordneten Buff, weil es eben in den Kram paßt, es vorwerfen, daß er mit jenen Führern der National-Liberalen übereinge— stimmt hat. 5
Wird es hiernach nöthig sein, auch noch die anderen An— griffe gegen Buff besonders zu widerlegen? Wer kennt nicht die Verhandlungen wegen der Diätenlosigkeit der Abgeordneten? Bekanntlich beharrte die Regierung bei ihrer Vorlage und machte das Zustandekommen der Verfassung von der Aufrecht— haltung der fraglichen Bestimmung abhängig.
Wer will nun Buff, der durch seinen Aufenthalt in Berlin und seine Reisen sehr bedeutende pecuniäre Opfer bringt, einen Vorwurf machen, weil er dafür sich ausgesprochen hat, daß die Reichstagsmitglieder weder Diäten noch Reisekosten erhalten sollen?
Auch unter dem„Fall Mende“ hat der Abgeordnete Buff zu leiden. Doch geüug von all jenen maßlosen unbegründeten Vorwürfen. Man verweist auf die Verhandlungen im Reichs— tage, woraus erhellt, daß Jeder, der auf die nationale Organi— sation des Bundesstaats bedacht war, in gleicher Weise wie der Abgeordnete Buff sowohl in dem„Falle Mende“ als auch sonst seine Stimme abgeben konnte.
Der Wahlaufruf der den Herrn Buff wieder empfiehlt, wird von den angesehensten Männern des Wahlbezirks unter— stützt; er enthält keine maßlosen Anpreisungen, sondern die reine Wahrheit. Wenn auch nicht national- liberal, so ist doch der Herr Buff sowohl national, als auch liberal und unbedenk⸗ lich kann Jeder, der es wohl meint mit der Einheit und einer ver— nünftigen Freiheit unseres siegreichen Deutschlands für die Wahl des Abgeordneten Buff sich entscheiden, und deßhalb beantworten wir die obige Frage mit:
„Ja“ und abermals„Ja“!
Buchdruckerei von Windernagel& Schimpff in Friebberg.


