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Dienstag den 26. September.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

2

Am

October

gels 47 kr.

dreimal erscheinen wird.

beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestell⸗ Bei der Verlags Expedition kostet das Blatt für das kommende Quartal 30 kr. Auswärtige Abonnenten find gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können.

Die Expedition.

Betreffend: Legitimatlonen der in Oesterreich reisenden ausländischen Arbeiter und Gewerbs-Gebülfen. 5 0 5 Das Großherzogliche Kreidamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt.

Nach einer Mittheilung der K. u. K. Oesterreichisch⸗Ungarischen Gesandtschaft zu Darmstadt an Großherzegliches Ministerium des Innern sind wiederholt ausländische deutsche Arbeiter und Gesellen in Oester⸗ reich angehalten worden, welche als Reiselegitimation lediglich ein ö bestätigtes Arbeitszeuguiß produciren während nach den in den K. u. K. Staaten gültigen Vorschriften jeder

von ihrer Behörde

Ausländer, der sich nach Oesterreich begibt,

mäßigen Reisepasse oder mindestens mit einer solchen Urkunde, welche über den Vor- und Zunamen, die Beschäftigung, den Charakter, be sonders aber über den Zuständigkeltsort des Reisenden vollen

konnten, mit einem ordnungs, weise zur Vermeidung

Berichte zur Erlangun

Amtlicher Theil.

Friedberg am 19. September 1871.

Aufschluß gewährt, versehen sein müsse und gerade diese Angabe be sonders in solchen Fällen, wo es sich um die Behandlung ausländischer erwerbs- und subsistenzloser Personen handelt, entschieden nothwendig sei.

Wir beauftragen Sie, dem zufolge Arbeiter und Gewerbsge hülfen Ihrer resp. Gemeinden, welche sich nach Oesterreich begeben wollen, auf die Nothwendigkeit des Besitzes solcher Legitimationsnach

von polizeilichen Beaustandungen aufmerksam

zu machen und denselben auf Verlangen die hiernach erforderlichen

g von Reise-Legitimationen an uns zu erstatten. Trapp.

Bekanntmachung

Die Ende September d. J. fälligen Gefälle Hotzgeld, Waldnebennutzungen, Holzsamen ꝛc. ꝛc. können an den bestimmten Zahltagen Dienstag und Donnerstag, Morgens von 8 bis 12 und Mittag von 2 bis 5 Übr, an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. Wir ersuchen die Großberzoglichen Bürgermeiflereien dieses im Interesse ihrer Ortsangebörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem

13. Oktober die Beitreibung erfolgt. Friedberg den 25. September 1871.

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Großberzogliches Rentamt Friedberg. Linded.

g.

Die Feldstrafen von der 4. Periode 1871 können an den bestimmten Zahltagen Dienstag und Donnerstag an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. Als besonderen Ecbedungstag befitmmen wir für den Landgerichtsbezirk Butzbach Samstag den 30. September, Vormittags von 8 bis 10 Ubr, bei Herrn

Gastwirth Joutz in Butzbach.

Wir ersuchen die Großberzoglichen Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Ortsangeböͤrigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem

15. Oktober die Mahnung erfolgt. Friedberg den 25. September 1871.

Großherzegliches Rentamt Friedberg. Lindeck

Deutsches Reich.

Darmstadt, 22. Sept. II. Kammer. Be⸗ züglich einer Vorlage der Regierung, den Ent wurf eines Gesetzes, die Handelskammer betr., findet der Abg. Backs gesetzliche Regelung für völlig unnöthig. Gleich anderen freien Vereini Zungen sollten sich auch die Handelskammern bilden und er stellt deßhalb den Antrag: 1) Ein Gesetz iber die Handelskammer abzulehnen. 2) Sämmt⸗ che bereits bestehende Verordnungen über Handels kammern wieder aufzuheben. Der Antrag wurde edoch fast ohne jede Debatte gegen die eine Stimme des Antragstellers abgewiesen. Hierauf solgte die Berathung des Gesetzes. Dasselbe wurde nach Ausschußantrag nebst zwei Zusätzen der Abgg. Edinger und von Biegeleben gegen die Stimme des Abg. Backé angenommen. Die Stände ver agten sich hierauf auf unbestimmte Zeit.

DieHessischen Volksblätter bringen fol zende erfreuliche Mittheilung: In Folge der theil- weisen Einzahlung der auf unseren Antheil ent- allenden französischen Kriegscontribution hat der Staat über Baarmittel zu verfügen, wie wohl och nie. Um dieselben wenigstens einigermaßen nutzbringend anzulegen, ging dieser Tage von der Staatsschulden-Tilgungskasse eine Million Gulden nach Frankfurt ab, wo sie verzinslich angelegt werden konnten.

Wie berichtet wird, ist bezüglich der neuen Iniformirung der hessischen Truppen nach preu⸗ zischem Vorbilde nunmehr definitive Entschließung folgt und sind die betreffenden Muster den ein

und Corps zur Darnach Schnitt und Grad

zelnen Regimentern achtung zugefertigt worden.

abzeichen der Uniformen sind gan; preußisch, nur

verbleiben die Gradabzeichen, was Infanterie und Cavallerie betrifft, wie seither in Silber, Artillerie und Train dagegen erhalten dieselben in Gold und dem entsprechend gelbe Un formsknöpfe. Das erste Infanterie Regiment,(Nr. 115) das zum Garderegiment mit Grenadiersrang erhoben wird, behält seine Litzen und bekommt als weitere Aus- zeichnung Haarbüsche auf die Helme. Seine Achselklappen werden mit der Namenschiffre des Großherzogs versehen, während die drei übrigen Regimenter die Nr. 116, 117 und 118 auf den- selben zu tragen haben. Bei der Reiterei verliert die Mannschaft die seitherigen Epauletts und wird dafür ebenfalls mit Achselklappen bedacht, auf welchen die Nr. 22 und 23(Dragoner-Regimenter) anzubringen sind. Auch hier kommen, wie bei allen Truppen, mit Ausnahme des Garde-Regiments die Litzen in Wegfall und werden statt den bis jetzt üblichen polnischen Aermelaufschlägen branden burgische eingeführt. Die Kragen der Infanterie und Reiterregimenter erhalten durchgängig ponceau rothe Farbe, die Achselklappen dagegen nehmen die Farbe der seitherigen Kragen an(t. Regiment roth, 2. weiß, 3. blau, 4. gelb.) Auch die Garde Unterofficiers-Compagnie mußte sich der preußischen Uniform etwas anbequemen, behält indeß die Zierde ihrer wollenen, roth und weißen Epauletts zc. Der Austausch der Ratifications⸗Urkunden zu der am 13. Juni l. J. zwischen Bevollmäch

Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen abgeschlossenen Militär- Convention hat unterm 22. d. in Berlin stattgefunden.

* Friedberg. Nach mehrmonatlichem Aufenthalte in unseren Mauern ist S. K. H. der Großherzog am Samstag Abend nach Darmstadt zurückgekehrt. An zwei verschiedenen Tagen der ver flossenen Woche hatte derselbe von hier aus die beiden Bahnstrecken Gießen-Lauterbach und Gießen⸗ Büdingen mittelst Extrazuges befahren und die Städte Lauterbach, Schlitz und Büdingen mit seinem Besuche beehrt. In Folge der Abreise des Großherzegs hat nun auch das hierher comman⸗ dirt gewesene Detachement des zweiten Jufanterke⸗ regiments unsere Stadt wieder verlassen und so sind wir denn jetzt faktisch ohne Militär, nur die kleine Mannschaft des Stammes unseres Landwehr⸗ regimentes ist uns geblieben. Stille, recht fried⸗ lich stille ist es dadurch in einigen Stadttheilen geworden, besonders aber gilt dies von der Burg und ihrer nächsten Umgebung. Hoffen wir, daß diese unerfreulichen Zustände nicht von langer Dauer sind und daß wir nicht vergebens der Wiedererlangung einer Garnison harren. Mainz. Der Charakter des hiesigen Platzes als Reichsfestung dürfte sich künftig auch in der Besatzung darstellen. Ob, wie früher in Aussicht war, auch bapyerische Truppen bierher verlegt werden, scheint noch nicht bestimmt; vorerst wird zur nöthigen Verstärkung der Besatzung eines der Infanterie⸗Regimenter der gegenwärtig aus Frank-

egen Sr. K. Hoheit des Großherzogs und Sr.