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1871.
Samstag den 26. August.
M100.
Oberhessischer!
nzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Betreffend: Das Gemeinderechnungswesen, bier die Einsendung von Hand- und Tagebuchsauszügen für 1871.
Amtlicher Theil.
Friedberg om 24. August 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beienheim, Dorn-Assenheim, Ilbenstadt, Langenha in, Bad-Nauheim, Nieder-Mörlen, Ober⸗Wöllstadt, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Staden, Weckesheim, Wisselsheim—
Wenn nicht binnen 3 Tagen unserer Verfügung vom 19. April und 10. August d. J.
Martboten zur Abholung an Sie absenden.
von Ihnen nachgelebt wird, müßten wir an
Deutsches Reich.
Darmstadt Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 28 enthält:
I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Anstellung des Rechners der Domkapitelskasse zu Mainz betreffend. Der Rechner der bischöflichen Dotatiousver⸗ waltung Joseph Beaury zu Mainz ist an Stelle des ver⸗ storbenen Großherzoglichen Kanzleiraths Wellinger zum Rechner der Domkapiselskasse ernannt worden.
II. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am Nachmittag des 8. Juli d. J. war das 3½ jährige Kind des Maschinenmeisters Windisch zu Weisenau vom User aus in den Rhein gefallen und schon ungefähr 20 Fuß vom User, welches dort ziemlich steil abfällt, entfernt ge⸗ trieben und dem Ertrinken nahe, als der siebenzehnjährige Schiffsjunge Jacob Krapp, Sohn des Schiffers Peter Joseph Krapp III. von Weisenau, von dessen in der Nähe befindlichen Schiffe in den Rhein sprang, das Kind schwim⸗ mend erreichte und es lebend an das Ufer brachte.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem
Schiffsjungen Jacob Krapp für diese menschenfreundliche,
mit Muth und Lebensgefahr ausgeführte That das allge⸗ meine Ebrenzeichen mit der Inschrift:„Für Rettung von Menschenleben“ Allergnädigst zu verleiten gerutzt.
In Gemäßhbeit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht.
III. Bekanntmachung, die Stellvertretung im Militär⸗ dienst zurücckgestellter Leute betreffend. Mil Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist in Erläuterung der Vorschriften des§. 2 der Aller- böchsten Verordnung über die Stellvertretung im Militär⸗ dienn vom 11. August 1869(Reg.⸗Bl. Nr. 40 von 1869)
bestimmt worden, daß den in diesem oder einem stüheren
Jahre marschpflichtig gewordenen jungen Leuten die— in Pos. 4 al. 2 ber Verordnung zur Ausführung der Militär⸗ Ersatz⸗Instruction bemerkle— Berechtigung zur Bewerk⸗ stelligung ihrer Stellvertretung auch in dem Falle zuge— gestanden ist, wenn dieselben zurückgestellt und also zu
Linem bestimmten Truppentheil nicht einbeordert sein sollten.
Eine solche Stellvertretung muß indessen jedenfalls noch
im Laufe dieses Jahres erfolgt sein und sind hierbei alle
übrigen Voraussetzungen ebenfalls maßgebend.
IV. Summarische Uebersicht der Rechnung der Groß— herzoglichen Landeswaisenanstalt zu Darmstadt für 1870. Die Gesammleinnahme beträgt 55874 fl. 26¼ kr. Die Gesammtausgabe 54562 fl. 26, kr. Der Rest von 1311 fl. 593¼ ke. besteht: a. in liquidirten, noch nicht fälligen Aus⸗ ständen 918 fl. 30 kr., b. in baarem Vorrathe, dem Ka⸗ pitalvermögen angehötend 393 fl. 29 kr. Es wurden in 1870 300 Wassen aufgenommen und 1575 verpflegt. Entlassen wurden 289, am Schlusse des Jahres 1870 lieben mithin in Verpflegung 1286.
V. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Worms, die Erhebung einer Umlage von den zu dem Friedhof Ver⸗ dande von Dalsheim gehörigen Ifracliten betreffend.
2 VI. Bekanntmachung der Direction der Polytechnischen Schule zu Darmstadt. Das Studienjahr 187/72 und die Aufnahme ⸗ Prüfungen werden am 2. October d. J. deginnen. Schriftliche oder persönliche Anmeldungen zum Eintrut werden vom 29. September an bei der Direction entgegengenommen.
VII. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen ines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ verzog haben allergnädigst geruht: am 27. Juli dem Ge— veimen Bauralh Friedrich Lichthammer die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Najestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Annen— ürbens 2. Classe in Brillanten zu ertheilen.
VIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Sroßherzog haben allergnädigst geruht: am 22. Juli den
on bem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau auf die 2. wangclische Pfarrstelle zu Michelstadt, im Dekanate Erbach, räsentirten evangelischen Pfarrer zu Güttersbach, im Deka— vate Erbach, Friedrich Meyer, zu bestäligen; an demselben Sage dem Schulamisaspiranten Adam Breitwieser aus Schaasheim, im Kreise Dieburg, die 1. evangel. Schulslelle
zu Hoorweiler, im Kreise Bingen, zu übertragen; am 25. Juli den Kreisbauausseher bei dem Kreisbauamt Erbach, Johannes Steuernagel, an das Kreisbauamt Mainz, den Kreisbauausseher bei dem Kreisbauamt Als⸗ feld, Philipp Häusel, an das Kreisbauamt Erbach, und den Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Oppenheim, Jacob Amendt, an das Kreisbauamt Alsfeld in gleicher Olensteigenschaft zu versetzen, sowie den Kreisbauausseher⸗ Aspiranten Peter Poseiner aus Gießen zum Kreisbau⸗ ausseher bei dem Kreisbauamt Oppenheim zu ernennen; am 4. Aug. dem Lehrer an der katholischen Schule zu Bodenheim, im Kreise Oppenheim, Franz Schader die untere katholische Knabenschulstelle des Schulbezirks Dom⸗ Quintin⸗Christoph zu Mainz zu übertragen. 5
IX. Versetzungen in den Rubestand. Seine Königliche Hobeit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Juli den Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Hungen Joh. Steuernagel auf sein Nachsuchen und am 4. Aug. den Schullehrer an der evang. Schule zu Weinheim, im Kreise Alzey, Philipp Drentlau, in den Ruhestand zu versetzen.
X. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die obere Tnaben⸗Schulstelle des Schulbezirks Dom Quintin⸗Chri⸗ stoph zu Mainz mit einem Gehalte von 600 fl.; die obere Knaben ⸗Schulstelle des Schulbezirks Ignaz ⸗ Stephan zu Mainz mit einem Gehalte von 600 fl.; die evangelische Schulstelle zu Rodenbach, im Kreise Vilbel, mit einem Gehalte von 300 fl.; die evang. Pfarrstelle zu Frischborn und Eisenbach, im Ockanate Lauterbach, mit einem Ge⸗ halte von 986 fl. 13 kr., zu welcher für diesmal Seiner Königlichen Hoheit dem Großberzog das freie Vesetzungs— recht zusteht; die evang. Schulstelle zu Daubringen, im Kreiße Gießen, mit einem Gehalt von 300 fl.; die evaug. Pfarrstelle zu Frei⸗Laubersheim, im Dek. Wöͤllstein, mit einem zu 1047 fl. 44 ke. veranschlagten Gehalte, welcher sich aber in Folge günstiger Verpachtung des Pfarrguts höher beläuft; die 1. evang. Schulstelle zu Jugenheim, im Kr. Bensheim, mit einem Gehalt von 300 fl., ausschließ⸗ lich des May'schen Legats; die 1. evang. Schulstelle zu Stadecken, im Kr. Mainz, mit einem jährl. Gehalt von 372 fl. 59. kr.; die 1. evang. Schulstelle zu Groß-Gerau, im Kr. Groß⸗Gerau, mit einem Gehalt von 379 fl. 45 kr.; die 1. evangel. Schulstelle zu Rüsselsheim, im Kr. Groß Gerau, mit einem Gehalte von 531 fl. 33 ½ kr.
XI. Sterbefälle. Gestorben sind: am 12. Juli der pens. Forstwart Georg Spangenberger zu Rainrod; an dems. Tage der pens. Schullehrer Joh. Gompf zu Bernsfeld; am 14. Juli der pens. Schullehrer Peter Diehl zu Langstadt; am 22. Juli der Verwalter am Arresthause zu Alzey Ludwig Müller; am 26. Juli der pens. Districtseinnehmer Jonas zu Gau-Algesheim; am 30. Juli der Siedemeister Kersting zu Bad-Nauheim.
Darmstadt, 22. Aug. 2. Kammer.(Schluß.) Abg. Kraft ist gegen das Unzeitgemäße der Vor— lage am Ende einer Finanzperiode und gegen das Fortschreiten auf einem falschen Wege. Man könne nicht die Gehalte der Lehrer erhöhen, ohne zugleich die aller Staatsdiener zu erhöhen, wie dies ja für das nächste Budget vorgesehen; für den Augenblick könne man aus den vor drei bis vier Jahren bewilligten Mitteln aushelfen. Bei dem steten Fortschreiten in den Ansprüchen der Anstalt glaubt er, daß es keine Finanzperiode dauere, bis 80,000 fl. gefordert werden; er em— pfiehlt deßhalb den Antrag der Majorität. Re— gierungscommissär Schleiermacher bestreitet, nach— dem er sich vorher gegen den Abg. Heß, als den am weitest gehenden Gegner, gewendet, die Mög— lichkeit, den in dem Majoritätsbeschluß, Passus 2, erwähnten Weg zu beschreiten, weil nicht einmal dazu genügende Mittel vorhanden seien. Die separate Erhöhung der Docentengehalte sei nöthig,
weil der Docent bei der Stellentoncurrenz nicht auf das Inland angewiesen sei, wie der Staatsdiener, und man bei dem Polytechnikum keinen Dispo⸗ sitionsfonds habe. Er bittet um Annahme der Regierungsvorlage. Nachdem darauf Regierungs- commissär von Rodenstein und die Abgg. Keil, Hallwachs, Karl Johann Hoffmann und Dumont gesprochen, wobei Ersterer die Regierung gegen Vorwürfe der absichtlichen Vernachlässigung der Hochschule und Nichthaltens der versprochenen In⸗ tactheit derselben vertheidigt, während Letzterer hauptsächlich darauf hinwies, daß bei der Klein- heit der jetzigen Kammeraufgabe doch wahrlich die Hebung des Unterrichtswesens die Hauptauf⸗ gabe derselben sei, nehmen nunmehr die Abgg. Curtman, Kempf und Schäfer das Wort gegen die eingebrachte Regierungsvorlage. Ersterer will das todikranke Polytechnikum an einer acuten Krankheit lieber als an einer theueren chronischen sterben sehen; der Zweite erkennt das Bedürfniß der Anstalt nicht an, und doch werde durch sie die Universität geschädigt; während der Dritte sich vollständig zu der Ansicht des Abg. Heß be⸗ kennt. Präsident des Ministeriums des Innern von Bechtold wendet sich hierauf noch einmal an die Kammer, um die Regierungsvorlage zu em— pfehlen. Unzweifelhaft sei die Kammer competent zu einer Bewilligung nach abgeschlossenem Budget, nie aber habe die hessische Kammer ihre Einwil⸗ ligung zur Bestreitung von Mitteln für Bildungs- anstalten versagt. Von Frankreich dürfe man nicht sprechen, da dieses nur Eine polßtechnische Hochschule besitze. Viele seiner Mißerfolge habe dieses Land seiner mangelnden, viele unserer ruhm⸗ reichen Erfolge hätten wir nicht nur der glänzen⸗ den Tapferkeit unserer Truppen, sondern auch der großen Bildung unseres Volkes zu danken. Der Berichterstatter Abg. von Löw wendet sich darauf noch gegen einige persönliche Bemerkungen über den Ausschußbericht, für den er sich verantwort- lich fühle, worauf die Abstimmung erfolgt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Regierungs- vorlage mit 21 gegen 17 Stimmen verworfen, während Passus 2 des Ausschußantrags durch Erheben von den Sitzen mit 22 Stimmen bejaht wird. Für Bewilligung der angeforderten Summe stimmten die Abgg. Backe, Bamberger, Becker, Breidert, Dernburg, Dumont, Edinger, Finl, Hallwachs, K. J. Hoffmann, v. Jungenfeld, Kolb, Kritzler, Metz, Oechsner, Volhard und v. Wede— kind, dagegen von Biegeleben, Curtman, Dietz, Goldmann, Haberkorn, v. Günderode, Heß, Keik (Fürth), Kempff, Kraft, A. und W. von Löw, Röder, Schäfer, von Schenk, Wadsack, Zentgraf, Zimmer, Bindewald, Wernher und Präsident Buff. Die Vorlage ist somit abgelehnt.
— 23. August. 2. Kammer. Keil(Fürth) beantragt bei Aufstellung des Staatsbudgets eine allgemeine Aufbesserung der Gehalte der Volks- schullehrer in Aussicht zu nehmen. Fink bringt einen Antrag auf Verbesserung der Ventilation im Sitzungssaal der 2. Kammer ein. Auf der


