Dienstag den 25. Juli. 86.
Went,. 0 6 ö 0 . lug, die: 1* E f * ug, un f 8 . 1* 1A ** 10 ke Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Antelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
P
Auf dieses Blatt können für das zweite Halbjahr noch Abonnements angenommen und vollständige Exemplare desselben geliefert werden.
Um vorgekommenen unangenehmen Mißverständnissen und Irrungen, welche bei mündlichen Bestellungen von Inseraten leicht entstehen konnen, für die Folge vorzubeugen, bitten wir Inserat-Auftrage nur schriftlich aufgeben zu wollen. Die Expedition
*
n Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte find zu publieiren:
5 Nr. 20. Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke betreffend.
ntn- Handlung——— Cabinetsordre, die freiwillige Hülfstbätigkeit im Großherzogthum Hessen betreffend.
g Nr. 23. sub 1. Bekanntmachung, die Ausfertigung von Uebergangsscheinen bei der Versendung übergangssteuerpflichtiger Gegenstände ermächtigter Stellen betr. Nr. 24. sub 1. Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswoh nsitz betreffend.— sub 2. Belanntmachung die Demobilisirung detr.
Chatten. Friedberg am 21. Juli 1871. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. n 5. 8 pda a o, Kreis ⸗Assessor. em: g Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Stamm. l Nr. 33. Nr. 676. Gesetz, betreffend die Verleihung von Dotationen in Anerkennung hervorrogender im letzten Kriege erworbener Verdsenstk. Vom 22. Juli 1871.— Kr. 677. Verordnung, betreffend die Cautionen der bel der Militär- und Marineverwaltung angesiellten Beamten. Vom 5. Juli 1871.— Nr. 678. Bekanntmachung, betreffend die zwette Ergänzung der unterm 19. Juni c. erlassenen Vorschriften zur Aussührung des Reichsgesetzes vom 8. Juni c. über die Inhaber⸗ 4 5 papiere mit Prämien. Vom 10. Juli 1871..
. meinte
8 eh, f Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen vom 4. Quartal 1870, bier Einnahme- Friedbe rg am 20. Juli 1871.
Dekretur derselben. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden zukommenden Forststrafen vom 4. Quartal v. J. nachstehend in Abdruck mittheilen, beauftragen wir Sie die Beträge dem Rechner in Einnahme zu dekretiren und controliren zu lassen. F Haas, Kreis ⸗Assessor.
Auszug aus dem Verzeichniß über Forststrafen vom 4. Quartal 1870.
chen
Fahn
ut. 1) Assenbeim 20 kr. 2) Bad Nauheim 8 kr. 3) Bönfladt 6 kr. 4) Butz⸗ J Florstadt 50½ kr. 14) Nieder-Weisel 3 fl. 19 kr. 15) Ober-Florftadt 35 kr. 4 85 bach 4 fl. 39 kr. 5) Fauerbach v. d. H. 17 kr. 6) Gambach 3 fl. 52 kr. 16) Ober⸗Mörlen 41 kr. 17) Ober⸗Rosbach 56 kr. 18) Ofibeim 10 kr. 19) Pohl⸗ 1 125 3 7) Hoch⸗Weisel 26 kr. 8) Kirch⸗Göns 1 fl. 29 kr. 9) Langenhain 6 fl. 2 kr. Söns 4 kt. 20) Reichels beim 53 kr. 21) Södel 5 kr. 22) Weckesheim 50 kr. 10) Maibach 1 fl. 2 kr. 11) Mark Griedel 17 kr. 12) Münster 20 kr. 13) Nieder⸗ 23) Wohnbach 33 kr. 24) Wölfersheim 4 kr. 8 zu** * 3 1 95 zen. Be k an n t m ain ien g. 9 Wegen vorzunehmender Reparaturen im hiesigen Landgerichtsgebäude werden mit Genehmigung Großherzoglichen Hofgerichts der * 5 Provinz Oberhessen die Amtstage vom 10. August bis Anfang September ausgesetzt, so daß Donnerstag den 10. August der Schluß der Amtstage erfolgt und Dienstag den 5. September der erste Amtstag wieder abgehalten wird. Während des genannten Zeitraums konnen 1 daher nur solche Geschäfte auf Erledigung rechnen, die keinen Aufschub erleiden. 5 Altenstadt am 21. Juli 1871. Großherzogliches Landgericht Altenstadt.
11 Mit na esd.
9 nr eee neg.
7 Die Feldstrafen von der 3. Periode d. J. können an den bestimmten Zahltagen, Dienstags und Donnerstags, von Morgens 8 bie 10 und Mittags 2 bis 5 Uhr, an das unterzeichnete Rentamt bezablt werden.— Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtobezirk Butzbach bestimmen wir Freuag den 28. d. M., Morgens don bis 8 bts 10 Uhr, bei Herrn Gastwirth Zoutz zu Butzbach. Die Großherzoglichen Bürgermelstereien werden ersucht, dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit
dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. August d. J. die Mahnung erfolgt, Friedberg den 22. Juli 1871. Grob berzogliches r e. Lien 8
bereits mit Erfolg besuchten, rücken in dem zweiten Winterhalbjahre
10 us* X.. i 15 5„ g 5 a f 5 K Winter- Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Starkenburg zu Darmstadt betr. 1 1872 Der Unterricht au der Winter-Ackerbauschule zu Darmstadt be- in den oberen Cursus auf.— Die Austalt ist mit Lehr-Hülfsmitteln 11 ginnt für das nächste Winterhalbjahr in beiden Cursen am 1. No- reichlich ausgestattet.— Die Schüler nehmen Wohnung und Kost 2 vember.— Derselbe wird von 15 Lehrern ertheilt, erstreckt sich auf in Privathäusern zu Darmstadt. Das Verhalten in und außer der 25 1 die Fortbildungsfächer, die verschiedenen Zweige der Naturkunde und[Schule wird strenge überwacht.— Das Schulgeld beträgt für den * die Landwirthschaftslehre, und wird durch Excursionen und Demon[ Besuch der Anstalt im ersten Winterhalbjahr 25 fl., im zweiten 15 fl., strationen unterstützt.— Aufnahmsfähig sind solche junge Männer, und ist beim Eintritte in die Anstalt an die Vereinskasse zu entrichten. welche das 14. Lebensjahr überschritten haben und in der Landwirth:⸗]— Anmeldungen zur Aufnahme nimmt das Bureau des landw. Ver- 1 schaft bereits praktisch thätig waren.— Neu Aufzunehmende treten,[eins entgegen, durch welches auch auf desfallsige Anfragen nahere 4 sofern sie nicht durch eine vorherige Prüfung oder durch Vorlage von[ Auskunft ertheilt wird. ern Zeugnissen anderer Lehr-Anstalten, außer 1 e N ande Darmstadt am 1. Juli 1871. f der Kenntnisse nachweisen, welche in der oberen theilun rlang g W 1 1 N 1 werden, in 5 unteren G20 ein. Diejenigen Schüler, welche diesen Der Präsident des 5 5 für die Provinz Starkenburg. v. old mann.


