Ausgabe 
25.5.1871
 
Einzelbild herunterladen

net gtpestuen ratudt i Fried⸗ gende persoren detasgagen: .

nr

fung.

rt turden und a meien n bent Hause rwuthschaft 4 * sem, die mith

Schimpf.

1871.

Donnerstag den 25. Mai.

M 61.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Gemeindevoranschläge für das Jahr 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Gambach, Griedel, Hausen, Hoch-Weisel, Ilbenstadt, Kirch-Göns, Maibach, Münzenberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober⸗Wöllstadt, Steinfurth, Trais⸗

Münzenberg, Wisselsheim und Wobabach.

Friedberg am 22. Mai 1871.

An die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 3. März d. J., Oberhessischer Anzeiger Nr. 39, werden Sie bei Meidung von

Wartboten erinnert.

Betreffend: Den Abverdienst der uneinbringlichen Feldftrafen mittelst Arbeit.

Ter a pp. Friedberg am 22. Mai 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir sehen der sofortigen Einsendung der Nachweise über den Abverdienst der Feldstrafen durch Arbeit entgegen, widrigenfalls wir

Wartboten zur Abholung absenden müßten.

Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer.

Trapp. Friedberg den 4. Mai 1871.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.

Sie wollen bis zum 30. d. M. anzeigen, daß Sie unserer Verfügung v. 4. d. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 53, nachgekommen und zugleich angeben, welche Quantitäten Maikäfer geliefert worden sind.

Be

Die ordentliche öffentliche Sitzung des Bezirksraths des Kreises

Betreffend: Bezirksrathssitzungen.

Friedberg in 1871 findet

Mittwoch den 31. d. M., Vormittags ½11 Ubr,

auf dem Rathhause zu Friedberg statt.

Tagesordnung:

1) Wahl der Mitglieder der Einschätzungs-Commissionen der Ein

kommensteuer I. Abtheilung.

Be kann t m

k a n htm a sch u

Hoch- Weisel.

a ch

1

n g.

2) Die Erbauung des Vicinalwegs von Münzenberg nach Wohn⸗ bach, hier in der Gemarkung Wohnbach.

3) Die Herstellung des sog. Schulbergs zu Nieder-Florstadt.

4) Die Herrichtung eines Gemeindebrunnens am Lindenplatz zu

5) Berathung des Voranschlags für die Kreiskasse für das Jahr 1872. Friedberg den 23. Mat 1871.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a pp.

unn g.

5 Die Forftstrafen vom II. Quartal und die Feldstrafen II. Periode d. J. können an den destimmten Zahltagen, Dienstags und Donnerstags von Morgens 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. Als besonderen Erhebungerag für den Landgerichtsbezirk Butzbach be⸗

fimmen wir Mittwoch den 31. Mal l. J. von Morgens 8 bie 10 Uhr, bet Herrn Gafwirth Joutz zu Butzbach.

Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken dekannt machen zu lassen, daß nach dem

15. Juni die Mabnung erfolgt. Friedberg den 20. Mal 1871.

Großherzogliches Rentamt Friedberg. Lin deck.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Bereits im Februar dieses Jahres war hier eine Anzahl Bürger zusammen getreten, welche für die Versetzung des an den Rheinbund und die Zeiten der Erniedrigung Deutsch lands erinnernden Veteranen-Monuments auf dem Narienplatze von da nach dem Friedhofe agitirten. Dieser Wunsch wurde in einer am 27. Februar dem Gemeinderathe übergebenen Eingabe ausge sprochen. Der Gemeinderath nahm die Eingabe beifällig auf und richtete am 3. April ein Gesuch in diesem Sinne an den Großherzog. Laut einer Mittheilung des Kriegsministeriums, welche kürzlich dem Gemeinderath zuging, hat der Großherzog as Gesuch nunmehr abschläglich beschieden, von ser Erwägung ausgehend, daß das Denkmal leinerlei politische Bedeutung habe, sonde ein nur in der Absicht errichtet wurde, das Andenken an die in einer langen Kriegsperiode von hessischen Truppen bewährte Treue und Tapfer- leit zu ehren.

Friedberg, 24. Mai. Des Großherzogs K. H. begab sich gestern Nachmittag nach Gießen ur Begrüßung der Kaiserin von Rußland und

Uhrte Nachts hierher zurück. Die Kaiserin begibt

sch mit den Großfürsten Wladimir, Sergius und aul, sowie der Großfürstin Marie zu einem fünf wöchentlichen Kur gebrauche nach Ems, wo

auch der Kaiser von Rußland nebst dem Groß

längerer Discussion wird§ 2 nach Ablehnung

fürsten Alexis zwischen dem 8. und 12. Juni der Anträge Dunker's in der Fassung der Com-

ebenfalls zu einem vierwöchentlichen Aufenthalte erwartet wird.

Berlin, 22. Mai. Reichstag. Die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend Elsaß und Lothringen, wurde fortgesetzt. Zu F. 2, welcher unter Anderem bestimmt, daß die deutsche Reichsverfassung in Elsaß und Lothringen mit dem 1. Januar 1873 in Kraft tritt, einzelne Theile der Reichsverfassung aber durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrathes schon früher eingeführt werden können, beantragt Dunker: statt 1. Januar 1873 1. Januar 1872 zu setzen und statt der Worte:durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths zu sagen:durch Reichsgesetz. Staatsminister Delbrück erklärt sich gegen beide Amendements;

derselbe betont, daß die Annahme derselben in den Augen der verbündeten Regierungen der Ver

werfung der Vorlage gleichkomme. Die Vorlage bezwecke, die Regierung in die Lage zu setzen, die Organisation von Elsaß und Lothringen bis zu einem gewissen Punkte durchzuführen: dazu sei der Termin 1. Januar 1872 zu kurz, weil bis dahin die Durchführung der planmäßigen Organisation unmöglich sei. Was das zweite Amendement an belange, so sei die theilweise Einführung der Ver fassung im Verordnungswege unerläßlich. Nach

mission angenommen. Zu F. 3 hat Abg. von Stauffenberg an Stelle des Alinea 2 folgende Fassung beantragt:Bis zum Eintritt der Wirk samkkit der Reichsverfassung ist der Kaiser bei der Ausübung der Gesetzgebung an die Zustimmung des Bundesrathes, und bei Gesetzen, welche Elsaß und Lothringen mit Anlehen und Garantien be lasten, auch an die Zustimmung des Reichstags gebunden. Wigard beantragt, hinter§. 3 einen neuen Paragraphen einzuschalten, wonach zum Erlaß von Gesetzen während der Uebergangsperiode das vorhergehende Gutachten einer gewählten Landesvertretung nothwendig sein soll. Staats- minister Delbrück hält den Antrag Stauffenberg für unannehmbar, da der Fall eintreten könnte, möglichst schnell eine Anleihe contrahiren zu müssen. Staatsminister Delbrück erinnert an die allseitig gewünschte Errichtung einer Universität in Straß burg, wozu die Mittel wahrscheinlich durch eine Anleihe aufzubringen seien, da dieselben aus den laufenden Einnahmen nicht zu decken sein würden. Staatsminister Delbrück spricht sich sodann gegen den Antrag Wigard aus, da die verbündeten Regierungen, wie schon aus den Motiven hervor gehe, ohnedies beabsichtigten, bei administrativen Maßregeln die Mitwirkung angesehener Einwohner von Elsaß und Lothringen in Anspruch zu nehmen.