Ausgabe 
25.4.1871
 
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1871.

Dienstag den 25. April.

2 48.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Gesuche um Entlassung oder Beurlaubung von Mannschaften wegen häusticher ꝛc. Verrichtungen.

Friedberg am 22. April 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Großherzogliches Kriegs-Ministerium hat aus Veranlassung von neuerdings wieder sehr zahlreich an dasselbe gelangenden Gesuchen obigen Betreffs ans durch Verfügung vom 19. l. M. zu Nr. K. M. 4116 beauftragt, Ihnen wiederholt bekannt zu geben:

zählen und dann

1) daß Gesuche um Zuxrückstellung beziehungsweise Entlassung von] 3) daß die fernerhin

Soldaten wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse in dem vorschrifts⸗ mäßigen Reclamations verfahren zunächst bei den Großherzoglichen Bürgermeistereten anzubringen und von diesen an die beiteffenden

Ersatzbehörden weiter zu befördern;

2) daß Gesuche um kürzere Beurlaubung von Soldaten an die

Wir erwarten,

Commandostellen der betreffenden Truppentheile zu richten sind;

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Portofreibeiten im Gebiet des norddeutschen Bundes, bier die Averssonirung der von den Großherzoglichen Behörden in Nordhessen zu zahlenden

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1) an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Dorn-Assenheim, Friedberg, Gambach, Ilbenstadt, Nieder-Weisel, Ober-Wöllstadt. 2) an die Kirchenvorstände zu Langenhain, Bruchenbrücken, Bodenrod, Fauerbach v. d. H., Griedel, Ilbenstadt, Maibach, Nieder⸗ Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ostheim, Rockenberg, Trais-Münzenberg, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim.

Porto ꝛc. ꝛc. Beträge.

3) an die Schulvorstände zu Langenhain, Bodenrod, Bruchenbrücken, Fauerbach v d. H.,

daß aber die bei den mobilen Truppen eingestellten Mannschaften, nur wenn sie zu den vier ältesten Jahrgängen der Landwehr

nur in einzelnen, besonders dringenden Fällen

in ihre Heimath entlassen oder beurlaubt werden können; endlich

einlangenden Gesuche obigen Betreffs lediglich

an die Gesuchsteller zurückgegeben werden würden, da denselben von Gr. Kriegsministerium nicht willfahrt werden könne.

daß Sie die Betreffenden hiernach instruiren

und bedeuten und wegen der bei Ihnen vorgebracht werdenden Ge⸗ suche nach Vorschrift verfahren.

Tur a pp.

Friedberg den 21. April 1871.

Gambach, Griedel, Hausen, Hoch-Weisel,

Ilbenstadt, Kirch⸗Göns, Langenhain, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ossenheim, Pohl⸗ Göns, Rockenberg, Trais- Münzenberg, Weckesheim, Wisselsheim und Wölfersheim. Wir müssen die Erledigung unserer Auflage vom 11. Februar d. J., Nr. 19 des Oberhessischen Anzeigers, nunmehr unfehlbar

dinnen 3 Tagen erwarten. a Tera p p. 3 3* 2 8* Deutsches Reich. kehlen zu gestatten, daß dieselbe fiat des seitherigen den Darmstadt. Die in mehreren Blättern damillennamen Rühl führe. mitgetheilte Nachricht, Oberst v. Lyncker und

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie rungsblatt Nr. 14 enthält:

I. Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministetien des Innern und der Justiz, die durch Einführung des deutschen Strafgesetzbuchs erforderlich werdenden Aende⸗ rungen bei den Strafanstalten betreffend. Dieselbe lautet: S. K. H. der Großherzog haben am 29. v. Mis. Nach⸗ stehendes zu bestimmen geruht: 1) der Vollzug der auf Grund des deulschen Strafgesetzbuchs erkannten Zuchthaus⸗ strafen ebenso wie der Vollzug der früher ausgesprochenen Zuchthausstrafen findet in dem Landeszuchthause zu Marienschloß statt, unter Beibehalfung der bisherigen amtlichen Benennung dieser Strafanstalt und der bei der selben bestehenden Dienststellen; 2) die Gefängnißstrafe ist in den bisherigen Correctionshäusern zu vollstrecken mit der Beschränkung, daß Gefängnißstrafen bis zu einem Monat in den bisherigen Bezirksgefängnissen vollziehbar sind, jedoch unter Absonderung der Sträflinge von den zu Haft Verurtheilten; 3) die Correctionshäuser in Darm⸗ fladt, Dieburg und Mainz erhalten künftig die amtliche BezeichnungGejängnisse und in dem Amtetitel der bei denselben angestellten, im Hof- und Staatshandbuch ver zeichneten Beamten und Diener ist dem WorteCorrections haus bas WortGefängniß zu substituiren; 4) die bisher zur Verbüßung der Schuldhaft bestimmten, in dem Provinzial⸗Arresthause in Darmstabt befindlichen Räume sollen zum Vollzuge der Festungshaft verwendet werden;

VI. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 16. August 1870 den Hautboisten erster Classe im 2. Inf.⸗Regt., Bormet, zum Kanzleidiener bei der Oberstudien-Direction zu ernennen; am 1. März dem evangelischen Schullehrer zu Holzmühl, im Kreise Lauterbach, Greb, die evangelische Schulstelle zu Crainfeld, im Kreise Lauterbach, zu übertragen; am 8. März dem evangelischen Pfarrer zu Langsdorf und Dekan des Dekanates Hungen, Cellarius, die evangelische Pfarrstelle zu Griedel, im Dekanate Hungen, zu übertragen; die charaklerisirten Expeditoren Alt auf der Station Bickenbach der Main-Neckar Eisenbahn und Pfennmüller auf der Stalion Auerbach derselben Bahn zu wirklichen Expeditoren auf diesen Eisenbahnstationen, am 29. März der Schulamtsaspirantin Kirschstein aus Mainz die Stelle einer Lehrerin an den katholischen Stadtschulen zu Mainz und dem evangelischen Pfarramis-Candidaten Vigelius aus Allendorf a. d. Lumda, im Kreise Gießen, die Lehrer stelle an der Fortbildungsklasse der höheren Mädchenschule zu Gießen, im Kreise Gießen, zu übertragen und zugleich zum Schulinspector für die evangelischen Schulen zu Gießen zu ernennen; am 1. April den dermalen zum Vereins⸗ bevollmächtigten in Hannover bestellten Oberzollinspector

Oberkriegsrath Niepoth seien nach Berlin ab⸗ gereist, um gemeinschaftlich mit dem Legations⸗ rath Hofmann an den Berathungen über die Neuformation unserer Division Theil zu nehmen, wird hier als verfrüht bezeichnet, Eine Veränderung in der Formation der hessischen

vorgenommen werden.

Berlin. Die Verfassung des deut⸗ schen Reiches tritt vierzehn Tage nach erfolgter Publikation, also am 4. Mai in Kraft.

22. April. Reichstag. Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Beschaffung weiterer durch den Krieg veranlaßter außerordent⸗ licher Geldmittel. Auf eine Anfrage Richter's erwidert der Finanzminister, die Contributionen der einzelnen französischen Städte seien in der Einnahmeberechnung der Motive des Gesetzentwurfs

Division wird erst nach Rückkehr der Division

des Hauptzollamts Mainz, Steuerrath Giller, zum Obere nicht einbegriffen, ebensowenig die Verpflegungs⸗ Steuerrath zu 4 Am 15. M wurde der Contributionen; bei Gelegenheit der Pariser Con- Pfarrer Wagner in Bingen zum Dekan des katholischen tribution seien die Theilungsgrundsätze zwischen

ö Bing d 5 a lische 1 2 Dekauals Bingen und am 16. März der katbolische Nord- und Süddeutschland nicht festgessellt, sondern

5) die Haft ist in den bisherigen Bezirksgefängnissen Pfarrer Freudig zu Ober⸗Flörsheim zum Pfarrer in Ossstein,

zu verbüßen. Solche führen forthin die Benennung Haftlokal und die bei denselben angestellten Bediensteten die BezeichnungGesangenwärter. N

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Neu⸗ stabt, die Nichterhebung einer Umlage bei der israelit. Reli gionsgemeinde zu König im Kreise Neustadt pro 1870 betr.

III. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Bestreitung ven Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg. 1

IV. Erhebung in den Freiherrnstand. S. K. H. ber Großherzog haben allergnädigst geruht: am 9. Nov. v J. den General⸗Consul Horatius Günzburg zu St. Petersburg für sich, seine Ehegattin und gegenwärtigen und zukünftigen ehelichen Nachkommen beiderlet Geschlechts in den Frei herrnstand des Großherzogthums zu erheben. 5

V. Namens veränderungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnäbigst geruht: 1) am 21. März dem K. K. Desterreichischen Hauptmann Carl Georg Friebrich Heyer aus Gießen, dermalen zu Wien, zu gestatten, daß derselbe künslig den Familiennamen Heyer von Rosenseld und 2) am 31. März ber Elisabethe Sophie König zu Wolfs⸗

im Dekanate Worms, ernannt.

VII. Charakterertheilung.

VIII. Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 4. März den Oberdomänenrevisor und Dirigenten der Calculatur und des Vermessungsbureaus bei der Ober-Forst- und Do⸗ mänen⸗Direction, Rechnungsrath Möller, auf sein Nach- suchen, am 11. März den Schullehrer an der oberen katholischen Knabenschulstelle des Schulbezirks Dom-Quintin⸗ Christoph zu Mainz Hirtz auf sein Nachsuchen, am 15. März den Schullehrer an der 2. evang. Stadiknaben freischule zu Darmstadt Wilk auf sein Nachsuchen, am 29. März den Schullehrer an der 1. evang. Schule zu Alten-Buseck, im Kr. Gießen, Rabenau, auf sein Nach suchen, den Forstmeister des Forstamts Seligenstadt, Frhrn, v. Diemar auf sein Nachsuchen und mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesund heit, sowie unler Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, und am 12. April den Schullehrer an der evang, Schule zu Trais Horloff, im Kr. Nidda, Heßler, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

hätten blos einzelne Zahlungen an die süddeutschen Regierungen unter dem Vorbehalt späterer Re- gulirung stattgefunden. Es sei nicht leicht, fahrt der Finanzminister fort, einen so großen Krieg ohne besondere Hülfsmittel zu führen und die Landeskassen zugleich in der Lage zu erhalten, einzelnen Gewerben Unterstützung gewähren zu können. Deswegen sei versucht worden, uns eng lisches Kapital dienstbar zu machen, was wie der Erfolg bewiesen, uns keineswegs zum Schaden gereicht habe. Im Laufe der Debatte erklärt der Finanzminister, über die Contributions-Angelegen⸗ heit keine Auskunft geben zu können, und bemerkt, daß die von dem preußischen Abgeordnetenbause bereitwillig gewährte 50 Millionen Anleihe nach Genehmigung dieses Gesetzes nicht zur Realistrung

gelangen werde. Nachdem der Antrag Krüger,

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