Ausgabe 
23.12.1871
 
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1871.

Samstag den 23. Dezember.

M 151.

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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Wann Peg ent

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berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt.

0 l Bei dem gestern Abend dahier ausgebrochenen Brande haben die freiwillige Turnerfeuerwehr und die freiwillige Bürgerfeuerwehr eine rühmliche Thätigkeit entfaltet und ist es wesentlich ihren Anstrengungen zu verdanken, daß das Feuer nicht weiter um sich griff und

auf mehrere Wirthschaftsgebäude beschränkt werden konnte. Wir nehmen gerne Veranlassung dies öffentlich anzuerkennen. Friedberg den 21. December 1871.

Großherzogliches Kreis amt Friedberg. Tur a p p.

Betreffend: Maßregeln zum Schutze der Singvögel.

Friedberg den 20. December 1871.

N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf das in Abdruck nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 4. d. M. zu Nr. M. d. J. 7249 und den Erlaß dieser hoͤchsten Staatsbehörde an Großherzogliche Oberstudien Direction, beauftragen wir Sie das

Ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal darnach geeignet zu

instruiren. eee

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Nach F. 55 des Deutschen Strafgesetzbuchs können Kinder unter 12 Jahren auch wegen Polizei-Uebertretungen die sie begangen haben nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Wir haben daher, da die im Artikel 213 des Polizeistrafgesetzes und im§., 368 pos. 11 des Deutschen Strafgesetzbuchs bezeichneten Uebertretungen von solchen Kindern nicht selten begangen werden, der Großherzoglichen Ober

Das Großherzogliche Ministerium des Inne

Auf Ihren Bericht vom 3. Juli d. Is. haben wir die Groß⸗ herzogliche Ober⸗Forst⸗ und Domänen⸗ Direction beauftragt, das Forst⸗ aufsichtspersonal auweisen zu lassen, von Uebertretungen gegen Art. 213 des Polizeistrafgesetzes und§. 368 pos. 11 des Deutschen Sirafgesetzbuchs, welche gegen Kinder unter 12 Jahren constatirt

studien⸗Direction die schriftlich nachstehende Verfügung zugehen lassen

und der Großherzoglichen Ober-Forst- und Domänen⸗Direction den

darin erwähnten Auftrag ertheilt und beauftragen weiter auch Sie,

dem Polizei- und Feldaufsichtspersonal die gleiche Anweisung zu

ertheilen, wie sie für das Forstaufsichtspersonal angeordnet worden ist. v. Bechtold.

rn an Großherzogliche Oberstudien⸗Direction. richtigen, damit durch diesen je nach der Individualität des Schul digen und des Falls die geeigneten Besserungs⸗ oder Züchtigungs⸗ maßregeln angeordnet werden. in Kenntuiß setzen und dieselben anweisen lassen, in solchen Fällen das Sachgemäße zu verfugen. Zimmermann.

werden, jedesmal sofort den betreffenden Schulvorstand zu benach⸗

Betreffend: Zurückftellung von Reserve- und Landwehr⸗Mannschaften.

Friedberg den 21. December 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Sie haben umgehend zu berichten, ob und welche Lehrer Ihrer Gemeinden in der Reserve oder Landwehr stehen, oder nach Maß⸗

gabe ihres Alters noch dazu aufgerufen werden können.

Trapp.

Beltressend: Die Staliftik der Bewegung der Bevölkerung, hier an den Bundesrath zu Berlin

alljährlich einzusendende Uebersichten.

Das

Friedberg den 23. December 1871.

Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Pfarrämter, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizelcommissär zu Wickstadt.

Mir machen Sie unter Bezugnahme auf unser die Einsendung der Register der Geburten, Trauungen,

vorbereiten, daß sie glei

Sterbfälle u

ch in den ersten Tagen des Januar k. J. eingesendet werden können.

Ausschreiben vom 20. v. Mis., Oberhessischer Anzeiger Nr. 138, wiederholt auf

nd Zu- und Wegzüge für 1871 aufmerksam, damit Sie dieselben so rap. f

rann

Betreffend: Die Sitzungen des Vezirksraths. ir geben hiermit bekannt, daß 5 0 den 4. Januar 1872, Vormittags 9 Uhr, der Bezirksrath des Kreises Friedberg sich außerordentlicher Weise zu einer offentlichen Sitzung auf dem Rathhause zu Friedberg ver⸗ ird. 3 Tagesordnung: 1) Wahl einer Commission nach Maaßgabe

Unterstützungswohnsitz.

des Gesetzes über den

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4) Vorlage wegen der Ausräumung der Flüsse und Bäche.

5) Die Kreiskasserechnung für 1870.

6) Vorlage wegen des Bezirksbauaufseherinstituts.

7) Erhöhung der Bureaukosten der Gr. Bürgermeisterei Nieder⸗Weisel.

8) Die Anschaffung eines neuen Thores für die Schulhofraithe zu Weckesheim.

9) Die Unterhaltung der Ortsstraßen zu Wisselsheim. Friedberg, 20. Dezember 1871.

Vorlage wegen der Kriegs fuhren. 3 Borlage wegen der Kreiskasseverwaltung.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Fr den s.

Deutsches Reich. Darmstadt. S.. 02 7 See ornemann hat ernannt: den Forstacces en L. 1 10 e aus Alsfeld zum Obersörster der Obersörsterei Me

Mainz. Der Gouverneur der biesigen Festung, herigen Norddeutschen Freimarken, Franco-Cou⸗ General v. Vopen, welcher zum Gouverneur von verts und gestempelten Streifbänder außer Gebrauch Berlin ausersehen war, wird neuesten Nachrichten gesetzt. An ihre Stelle treten neue Postwerthzeichen

hier abberufen werden. mit dem Deuischen Reichsadler und der Bezeich⸗

Das Kaiserliche General- Postamt nung Deutsche Reichs post in folgenden Werthsorten:

Nieder-Eschbach, den Forstactessiten Th Bock aus erließ unterm 12. d. eine Bekanntmachung be⸗ a) in den in der Thalerwährung rechnenden Ge⸗

im zum Oberförster der Obersörsterei Hain 7 Forstaccesssten C. Thun aus Freienseen treff um Obersörsier der Oberförsterei Wahlen, den Couverts und 7 f Ferstactessisten Haberkorn aus Windhausen zum entnehmen derselben in

Obersörster der Obersörsterei Beerfelden.

end die Einführung neuer Freimarken, Franco- bietstheilen, mit Einschluß von Elsaß Lothringen: b stempelter Streifbänder.

Wir Freimarken zu /, ½, ½, 1, 2 und 5 Groschen, Folgendem das Wesent⸗ Franco- Couverts zu 1 Groschen und gestempelte

lichere: Mit Ende dieses Jahres werden die bis- Streifbänder zu ¼ Groschen, b) in den in der

Sie wollen die Schulvorstände hiervon

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