Ausgabe 
23.11.1871
 
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N 1 9

Delbrück erklärt in Beantwortung der Interpel⸗ lation Erhard's wegen der Vorgänge in Lippe⸗ Detmold: Der lippe'schen Regierung sei mitge⸗ theilt, daß die erlassene landesherrliche Verordnung nicht im Einklang stehe mit den Paragraphen 3 und 6 des deutschen Strafgesetzbuchs, unter gleich zeitigem Ersuchen, diese Widersprüche zu beseitigen,

welchem Wunsche bereits gewillfahrt sei. Den zweiten Punkt der Interpellation anlangend, so sei in der mit Lippe abgeschlossenen Militärcon- vention nicht bestimmt, welche Behörde zur Mili⸗ tärrequisition qualificirt erscheine. In den drei bezeichneten Fällen wäre die Requisttion von der Regierung ausgegangen, welche unzweifelhaft com petent sei. Das Militär habe die Verpflichtung gehabt, der Requisition Folge zu leisten. Hieran knüpft sich eine kurze Debatte, welche ohne Be schlußfassung verläuft. Der Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Einführung der Maß und Gewichts ordnung in Bayern, wird in erster und zweiter Lesung unverändert nach der Regierungsvorlage angenommen. Das Gesetz, betreffend den Geld- bedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Loth- ringen wird in erster und zweiter Berathung an genommen. Auf eine diesbezügliche Anfrage erklärt Staatsminister Delbrück, daß die Betriebsmittel aus dem Betriebsfond des norddeutschen Bundes herrührten. Die Sorge der Reichsregierung sei hauptsächlich an die Ergänzung und Erweiterung des Eisenbahnnetzes gerichtet. Der Nachtragsetat, betreffend die Ausgaben für das badische Militär⸗ Contingent pro 1871, wird in erster und zweiter Berathung angenommen. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Einführung der Gesetze des norddeutschen Bundes über Quartierleistung und Unterstützung der Familien von einderufenen Reservisten in Baden, wurde in erster und zweiter Berathung angenom- men. Es folgte hierauf die erste und zweite Be rathung, betreffend die Einführung des Gesetzes des norddentschen Bundes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste in Bapern. Auf die Anfragen Dove's und Mallinckrodt's, betreffend die faktisch bestehende Exemtion der Theologen vom Kriegs- dienste, erwiderte der Kriegsminister von Roon: Die Exemtion derselben sei nicht beabsichtigt. Die Regierung beabsichtige keineswegs, von den gesetz⸗ lichen Bestimmungen abzuweichen. Bei§. 1 be kämpft der bayerische Staats minister v. Lutz die Aeußerung Greil's, zur Aufhebung des bisherigen baperischen Wehrgesetzes sei die Zustimmung der bayerischen Kammer erforderlich. Die bayerische Regierung, sagte er, sei durchaus nicht der An sicht, daß zu einem Verzicht auf ein Sonderrecht die Zustimmung der Kammern erforderlich sei. Der§. 1 wurde mit großer Majorität angenom- men. Dagegen stimmte das Centrum. Der§. 2 wurde mit dem Amendement Valentin's auf Strei⸗ chung des Stempels für die Entlassungsscheine und mit dem Amendement Stauffenberg's, die Aufnahme der das Ersatzwesen berührenden Be stimmungen in das Gesetz betreffend, angenommen. Staatsminister Delbrück hatte gegen das Amende ment Stauffenberg's gesprochen.§. 3 des Ge setzes wurde ebenfalls angenommen.

21. Nov. Reichstag. Fortsetzung der zweiten Berathung über den Etat der Marine- verwaltung. Marineminister v. Roon widerlegt die Anschauung, als ab der Küstenschutz im letzten Kriege lediglich den todten Vertheidigungsmitteln, wie den Torpedos, zu verdanken sei. Die Flotte habe das wesentliche Verdienst gehabt, daß die französische Flotte jene Schutzmittel nicht beseitigen konnte. Ein Kampf mit der überlegenen feind⸗ lichen Sermacht wäre eine un verantwortliche Un klugbelt gewesen. Die verbündeten Regierungen beabsichtigten auch heute nur die Herstellung einer Seemacht zwriten Ranges, die Regierung verlange augenblicklich nur die Bewilligung des Etats pro 1872. Zu den Forderungen auf Erweiterung des Planes der Flotiengründung und der Abkürzung der Gründungsperiode erklärt der Minister, nicht Stellung nehmen zu können. Eine Erweiterung des Planes werde augenblicklich nicht beabsichtigt, durch die Abkürzung der Grünvungsperiode würde man in eine Treibhaus entwickelung hineingerathen, welche die Regierung durchaus nicht begünstige.

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Bayern bat dem Bundesrath folgenden Gesetzentwurf gegen den Mißbrauch der Kanzel in Vorschlag gebracht:Einziger Artikel: Hinker §. 167 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich wird folgender neue§. 167 a eingestellt: Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge oder welcher in einer Kirche oder an einem ande ren zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mebreren Angelegenbeiten des Staates in einer Weise, welche den öffentlichen Frieden zu stören geeignet scheint, zum Gegenstand einer Ver kündigung oder einer Erörterung macht, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. Es ver lautet, daß der Antrag im Bundesrathe, wenig- stens in dessen Justizausschuß, auf keinen Wider spruch stoßen wird.

Dem Reichstage sind jetzt noch fünf Gesetzentwürfe zugegangen: wegen Einführung des deutschen Wehrgesetzes in Bayern, über die Quar tierleistung, über die Uuterstützung der Familien der Mannschaften der Ersatzreserve in Baden, der Nachtragsetat für das Jahr 1871 wegen des badischen Contingents und der Gesetzentwurf, be- treffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen.

Hiesige Blätter veröffentlichen ein Circular des Fürsten Karl zu Löwenstein. Dasselbe fordert die Adressaten auf, massenhafte Beitrittserklärungen zu der Kundgebung zu beschaffen, welche vom Grafen Arro-⸗Zinneberg und 261 anderen Herren zu Gunsten der Jesuiten gegen die bekannten Resolutivnen des Darmstädter Protestantentages und des Münchener Altkatholiken-Congresses ge- richtet worden ist.

Bezüglich der bisherigen Beschlüsse des Reichstags über das Münzgesetz schreibt man derKölg. Zig. ist im Bundesrathe Neigung vorhanden, sich die Beseitigung des Groschens anzueignen und dafür 10Pfennigstücke ausprägen zu lassen, welche dann im Verkehre wohl doch den NamenGroschen führen würden, dagegen die Beibehaltung des 30 Markstückes durch die dritte Lesung anzustreben, vielleicht durch ein neues Amendement. Es heißt, daß an höchster Stelle auf die Aufrechterhaltung der Vorlage bezüglich des 30⸗Markstückes besonderer Werth gelegt werde.

Dem Reichstag ist nunmehr die vom Bundesrathe angenommene Vorlage, die strafrecht⸗ liche Verfolgung der Geistlichen betreffend, zuge⸗ gangen.

Straßburg. Kürzlich fand abermals die Einweihung eines Denkmals in Wörth statt. Die Offiziere und Mannschaften des preußischen 50. In- fanterie-Regiments hatten dasselbe ihren gefallenen Kameraden errichten lassen und eine Deputation zu dieser Feier entsandt. Die Einweihung, welcher auch der kaiserl. Präfect, Herr v. Ernst· hausen anwohnte, geschah durch einen katholischen und protestantischen Geistlichen.

Ausland.

Oesterreich. Wien. Graf Beust wird Ende dieser Woche nach London reisen, um den englischen Gesandtschaftsposten zu übernehmen.

Frankreich Paris. Die preußische Commandantur in Epernay hat dort folgende Kundmachung anschlagen lassen: Nachdem gestern Abend ein Soldat der Garnison in der Straße erdolcht worden, ohne daß es bisher möglich ge⸗ wesen wäre, den Thäter zu entdecken, werden auf Befehl Sr. Excellenz des commandirenden Generals der Division folgende Maßregeln getroffen: 1) Die Einwohner haben bis Donnerstag den 16., Mit⸗ tags 12 Uhr, alle ihre Waffen, sei es Schuß oder Stichwaffen, abzuliefern. Sobald diese Frist verstrichen, werden Haussuchungen abgehalten und wird ein Jeder, bei dem man Waffen findet, vor ein Kriegsgericht gestellt werden. 2) Um 8 Uhr Abends werden alle Cafés und Restaurants ge⸗ schlossen, nit Ausnahme des Saales im 1. Stock des Café Sparnacien und der Baracken am Boulevard de la Motte, in welchem sich die deutsche

Wachen und Patrouillen haben Befehl, jedes Individuum, welches dann ohne Erlaubniß der Commandantur in den Straßen eirculirt, zu ver⸗ haften.

DerAgence Havas zufolge ist es noch unbestimmt, ob die Regierung selbst den Antrag stellen werde, nach Paris zurückzukehren. Dieselbe werde aber in jedem Falle einen darauf gerich⸗ teten Antrag unterstützen, und man hält es für wahrscheinlich, daß die Nationalversammlung ihre Zustimmung ertheilen werde.

Der Schwurgerichtshof des Departements Seine-et⸗Marne verhandelte am 14. d. M. gegen den 25jährigen Gärtner Bertin, welcher im Au- gust d. J. in dem Dorfe Chelles bei Lagny den in dem Hause seines Brodherrn einquartierten preußischen Feldwebel Krafft erschlagen hatte. In seiner verantwortlichen Vernehmung sagt der An- geklagte: Ich war von Haß gegen die Preußen erfüllt; als ich Krafft an mir vorübergehen sah, erwachte dieses Gefühl in mir mit neuer Stärke und ich beschloß, ihn zu tödten. Präs.: Hatten Sie ein Aergerniß mit Krafft? Angekl. Nein, aber es hatte mir geschienen, als ob er Obst in unserem Garten gepflückt hätte, und er hatte meinem Herrn gesagt, daß ich der Schuldige wäre. Präaͤs.: Hatten Sie die Absicht, ihn zu tödten? Angekl.: Ja wohl, Herr Präsident. Präs.: So handelt kein Franzose; wie grausam auch unsere Feinde gewesen sein mögen, die Franzosen rächen sich nicht durch Meuchelmord. Die Geschworenen fällten ein freisprechendes Verdict und Bertin wurde sogleich in Freiheit gesetzt.

Italien. Rom. Der König von Italien ist hierselbst eingetroffen und auf dem Bahn- hofe von dem Kronprinzen Humbert, den Ministern, den Behörden und den Nationalgarden empfangen worden. Eine in ungeheurer Zahl zusammenge⸗ strömte Volksmenge begrüßte den König enthu⸗ stastisch. Die Stadt ist beflaggt.

Serbien. Belgrad. Der bisherige General- consul des norddeutschen Bundes, Dr. Rosen, über⸗ reichte dem Fürsten seine Creditive als Bevoll⸗ mächtigter des deutschen Reiches und erklärte dabei, er halte es für seine Pflicht, zur Con- solidirung guter Beziehungen zwischen Serbien und dem deutschen Reiche möglichst beizutragen.

M Friedberg. Der Musikvereln beabsichligt Mutwoch den 29. d. M. sein erstes Concert zu veranstalten. Er darf dabei wohl jetzt, wo alle zu den Werken des Friedens zurückgekehrt sind, einer lebhaften Betheiligung von Seiten des Publikums gewiß sein. Wer auf dem nächster Tage zu veröffentlichenden Programm ein größeres Tonwerk vermissen sollte, dem sei bemerkt, daß der Musikverein sich zur Pflicht gemacht hat, in Zukunft nicht eber nach Großem zu greifen, als bis er des Kleineren sich vollkommen mächtig weiß. Aus diesem Grunde werden von dem Händelschen OratoriumSamson nur einige Chöre zum Vortrag kommen, daneben aber eine größere Anzahl vierstimmiger Lieder von Mendelssohn und Schumann. Es ist und bleibt Hauptaufgabe des Vereins, den Gesang in unserer Stadt zu pflegen und zu verebeln; er hat damit das Recht, in seinen Concerten vorzugsweise mit eignen Kräften zu ar⸗ beiten. Uebrigens greift er bei solchen Gelegenheiten auch gerne über den eignen Kreis hinaus, und so werden denn auch in dem bevorstehenden Conrerte auswärtige Kräfte wesentlich dazu beitragen, den Genuß zu erhöhen.

Darmstadt. Am 17. Nov. Nachmittags, wenige Minuten vor 2 Uhr, wurde in einem großen Theil unserer Provinz, insbesondere aber in dem Modauthal und im Vorodenwalde, ein heftiger Erdsioß verspürt, während auffallender Weise in Groß⸗Gerau, dem Mittelpunkt aller seit Jahren beobachteten Erschütterungen, Alles ruhig ge⸗ blieben.:

Darmstadt. Die hess. Regimenter führen bereits außer ihrer Nr. im hess. Contingent auch die ihnen zu⸗ kommende Nr. der Reichsarmee. Die Chevauxlegers haben die Bezeichnung Dragoner und die Jäger die Be⸗ zeichnung Fusiliere erhalten. Die neuen Uniformen er⸗ hält das Militär indessen erst auf Neujahr.

Aus dem Großherzogthum Hessen. Der aus Veranlassung der jüngsten Nordpol⸗Erpedition mehrfach genannte österreichische Schiffslieutenant Karl Weyprecht ist nicht ein Badenser, sondern ein Hessen⸗Darmstädier. Er ist 1838 in Darmstadt geboren und hat seit 1842 seine Heimaih zu König, im bessischen Odenwald, wo sein Vater als Beamler angestellt ist. Seit, 1856 ist er im activen Dienst der österreichischen Kriegsmarine.

Heidelberg. Der biesige akademische Senat hat be⸗ schlossen, den im Sommer 1870 vier Studirenden, welche zu den Fahnen einberufen wurden und im Kriege gefallen oder in Folge desselden Wunden oder Krankheiten erlegen

Cantine befindet. 3) Es ist den Einwohnern

verboten, nach 8 Uhr Abends auszugehen. Die

sind, eine Gedenklafel zu setzen. Der Prorector fordert zu dem Ende am schwarzen Breite die Commilitonen auf,

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