Ausgabe 
23.3.1871
 
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* Strauß.

der für

1871.

Donnerstag den 23. März.

35.

berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf den wöchentlich dreimal erscheinendenOberhessischen Anzeiger kann man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren. Bei der Verlags- Expedition kostet das Blatt für das zweite Quartal 30 kr.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Krankenanstalt für Geschäftsgehülfen, Lehrlinge und Dienstboten dahier.

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n g.

n. Da die Bestimmungen des§. 1 des Regulativs der Kranken-Anstalt für die Geschäftsgehülfen, Lehrlinge und Dienstboten in dem Hospitale dahier vom 27. September 1860 von diesen nicht allseitig beachtet werden, so bringen wir denselben, wie auch den Art. 89 und 94 des Polizeistrafgesetzes, die die Anmeldung des Dienstein- und Austritts bei Großherzoglicher Bürgermeisterei und dem Verdinger oder der Verdinge rin vorschreibt, nachstehend im Abdrucke zur Kenntniß der Betreffenden.

Friedberg den 18. März 1871.

8 eder Dienst stehende, oder in der Folge erst

Geschaftsgehülfen, Lehrlinge und Dienstboten männlichen oder weib lichen Geschlechts(nicht aber die nur während der Erndte in Fried berg sich aufhaltenden Taglöhner, Schnitter und Drescher) sind und zwar im ersteren Falle bei Vermeidung der Ausweisung aus Fried berg, im letzteren Falle als Bedingung, unter welchen ihnen allein der Arbeits-, Lehr- oder Diensteintritt gestattet wird verbunden, dieselben in Friedberg bestehenden Krankenanstalt Dauer ihres Aufenthaltes daselbst beizutreten und an diese Anstalt die im§. 5 bemerkten Beiträge zu entrichten. dadurch das Recht, im Falle ihres Erkrankens in die Krankenanstalt aufgenommen und bis zu ihrer Herstellung nach Maßgabe der hier über bestehenden naheren Bestimmungen unentgestlich verpflegt, ge Ausnahmsweise können

wartet und ärztlich behandelt zu werden. verheirathete, oder im Wittwenstande lebende

gehülfen, Lehrlinge und Dienstboten, die einen eigenen Haushalt in Friedberg führen, auf ihr Nachsuchen, von der Verpflichtung, der Kraukenanstalt beizutreten, freigegeben werden. werden, daß, obgleich eine Verpflichtung hierzu nicht ausgesprochen wird, auch die in Friedberg heimathberechtigten Geschäftsgehülfen, Lehrlinge und Dienstboten sich durch den Beitritt zu der Krankenanstalt

der damit verbundenen Wohlthaten theilhaftig 8.2.

Saäumtliche in Friedberg wohnende, in Arbeit, Lehre

Die Beitrittserklärung geschieht(so lange nicht eine andere Zeit festgesetzt wird) am ersten Mittwoch und Samstag nach dem Eintritt in den Dienst Nachmittags 4 Uhr in dem dazu bestimmten

eintretende ortsfremde Anstalt

Art. 89.

für die

Dieselben erwerben binnen 24 Stunden

Art. 94.

ortsfremde Geschäfts

Es darf erwartet

machen werden.

Stunden erstreckt.

dinger von der Polizeiverwaltungsbehörde bestellt sind, Dienstboten ohne Rücksicht darauf, ob sie die Vermittelung der Ver dinger für einen Dienst bereits in Anspruch genommen haben, oder in Anspruch nehmen wollen, binnen vier und zwanzig Stunden, nach dem sie in einen Dienst eingetreten, oder aus einem Dienste ausge treten sind, dem betreffenden Verdinger davon, bei Vermeidung einer Strafe von 15 kr. bis 1 fl., die Anzeige zu machen. werden sie jedoch von der Verpflichtung, die durch Art. 89 vorge schriebenen Anzeigen bei der Polizeiverwaltungsbehoͤrde zu machen, nicht entbunden, dagegen wird an den bezeichneten Orten die in den oben erwähnten Artikeln bestimmte Frist zu den Anzeigen bei der Polizeiverwaltungsbehöorde von vier und zwanzig auf acht und vierzig

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a p p.

Local des Krankenhauses bei dem Arzte der Anstalt und den von der Armencommission beauftragten Personen. Aufgenommene Kreuzer zu entrichten sind.

Jeder als Mitglied der

erhält einen Aufnahmeschein, wofür vier

Wenn ein auswärtiger oder einheimischer Handwerks geselle, Lehrling oder Fabrikarbeiter oder ein auswärtiger oder ein heimischer Dienstbote in einer dieser Eigenschaften in einen Dienst wirklich eintritt, oder wenn er aus einem solchen Dienst austritt, so ist er bei Vermeidung einer Strafe von 30 kr. verpflichtet, davon nach (vergl. Art. 94) der Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige zu machen. An denjenigen Orten, wo besondere Dienstbotenver

erfolgtem Diensteintritte oder Austritte

haben die

Hierdurch

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Stadtdiener Friedrich Dietrich dahier ist auf den Polizeischutz verpflichtet worden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Am 18. d. trafen hier die ersten aus dem Felde zurückkehrenden hessischen Soldaten ein. Es waren 2 Reserve-Munitions- rolonnen unter Führung der Lieutenants Bern hardt und von Putkammer. Das Aussehen der Mannschaften war ein vorzügliches.

Prinz Ludwig ist am Nachmittage des 21. d. dahier eingetroffen und von den verschie- denen Sectionen des Hülfsvereines am Bahnhof empfangen worden. Die Straßen, welche der Prinz bis zu seinem Palais zu passiren hat, waren festlich geschmückt.

Der Kreisassessor bei dem Kreisamte Bingen, Alfred Klietsch, ist zum Kreisassessor dei dem Kreisamte Worms ernannt worden.

Im Wablbezirke Offenbach⸗Dieburg siegte

in der engeren Wahl Dernburg mit mehr als Behörden unb event.,

500 Stimmen Majorität über Küchler.

* Mainz. Die regelmäßige Zurückbeförderung ver französischen Kriegsgefangenen hat nun seit einigen Tagen in zwei Zügen täglich von je 200300 Mann begonnen. Die Elsässer und Lothringer Mobilgardisten waren die ersten; ihnen folgen jetzt auch Linie und ehemalige Garde. Berlin. Wie demStaatsanzeiger aus Fontainebleau telegraphirt wird, ist der General- Feldmarschall Prinz Friedrich Karl am 18. d.

von Schloß Fontainebleau nach Berlin abge reist, um der Eröffnung des Reichstags beizu wohnen.

J Wie derBörs. Cour. erfahren haben

will, ist am 17. März eine neue Note des Grafen durch uns sollten vollbracht werden.

eine nochmalige Besetzung von Paris als noth wendig dargestellt wird.

21. März. Bei dem gestrigen großen Empfange erwiderte der Kaiser Folgendes;Sie können sich vorstellen, mit welchen Empfindungen ich Ihnen heute gegenüberstehe, besonders Ihnen, den Vertretern meiner Haupt- und Residenzstadt, an derselben Stelle, wo ich vor fast 8 Monaten von Ihnen tief bewegten Herzens Abschied nahm. Wer damals die Ereignisse, wie sie nun eingetreten sind, hätte voraussagen wollen, ware wohl der Vermessenheit geziehen worden. Es war der Wille der Vorsehung, daß diese großen Thaten Wir waren

Biemarck an die französische Regierung abge⸗ nur Werkzeuge in des Allmächtigen Hand. Was gangen, worin das feindliche Verhalten der Fran- die Armee geleistet hat, das stebt so groß da,

zosen, speciell aber auch das Benehmen französischer gegen Deutsche zur Sprache gebracht

daß es einer Anerkennung mit Worten nicht be⸗ darf; aber ich fühle mich gedrungen, hier meine wenn nicht schleunigst Abhülfe geschieht, dankbare Anerkennung für alles Das auszusprechen,