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Emancipation der Schule von der Kirche.
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Samstag den 21. October.
124.
Sberhesstscher Anzeiger
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Zutelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
7—— 1 r—
Auf das vierte Quartal dieses Blattes können noch Abonnements angenommen und vollständige Exemplare desselben geliefert werden.
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Feldstrafen von der 1. und 2. Periode 1871, hier
deren Einnahme ⸗Dekceetur.
Friedberg am 19. Oktober 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstebend theilen wir Ihnen im Abdruck die Verzeichnisse 2. Periode d. J. unter dem Aufirag mit, Einnahme⸗Dekretur zu ertheilen und Controlirung zu verfügen.
der Ihren Gemeinden zukommenden Feldstrafen von der 1. und
Trapp.
Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen.
1) Assenheim 5 fl. 43½ kr. 2) Bad Naubeim 5 fl. 35¾ kr. 3) Dorbeim ö fl. 8 fr. 4) Fauerbach ved. D. 1 fl. 16 ½¼ kr. 5) Friedberg 9½ kr. 6) Langen⸗ ain 51¾ kr. 7) Nieder⸗Florstadt 2 fl. 25 kr.
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1) Assenheim 1 fl. 51½ kr. 2) Bad⸗Naubeim 46½½ kr. 3) Bönstadt 165/ kr. 6) Dorheim 2 fl. 43½ kr. 7) Dorn⸗Assenhetm 1 fl. 20% kr. 8) Fauerbach v. d. H. 9¼ kr. 9) Melbach 48½ kr.
14) Bruchenbrücken 10%¼ kr. 5) Butzbach 49½ kr.
8) Nieder Rosbach 1 fl. 43 kr.
Von der 1. Periode.
15) Rockenberg 50½ kr. Von der 2. Periode.
4 fl. 45% kr.
9) Ober- Florstadt 15¼ kr. 10) Ober⸗Mörlen 57¼ kr. 12) Ober⸗Wöllstadt 51% kr. 16) Schwalbeim 38 kr.
10) Nieder Rosbach 1 fl. ½¼ kr. 13) Oder Rosbach 4 fl. 30½ kr. 15) Pobl⸗Göns 1 fl. 6½ kr.
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11) Ober⸗Roebach 211
13) Oftheim 95% kr. 14) Reichelsheim 22
11) Nieder- Wöastadt 12 kr. 12) Ober-Mörlen 14) Oppers hofen 10½ kr. 16) Reichelsheim 27 kr.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Nach Mittheilung der„H. V.“ gat der hiesige Gemeinderath einen Antray ange mommen, welcher bezweckt, bei der Regierung dahin zu wirken, daß die Gemeinden bei Anstellung der Lehrer ein Präsentationsrecht erhalten, bei Aufstellung der Lectionspläne zugezogen werden und der Ortsschulvorstand von der Bürgerschaft gewählt und direct der Oberstudiendirection unter“ geordnet werde. Es hieße dies mehr oder weniger Die Motion ist den Vorständen der größeren Städte zu einem gleichen Vorgehen mitgetheilt worden.
— Wie hiesige Blätter berichten, sind die Beschlüsse der am 5. October J. J. abgehaltenen tessischen Protestantenversammlung dem Großher- zoge mitgetheilt worden und sollen alsbald auch dem Reichstage, sowie dem Reichskanzler vorgelegt werden.— Die Felddienstzeichen zur Erinnerung zan den verflossenen Krieg gegen Frankreich wurden wieser Tage an die Soldaten vertheilt.
Mainz. Gegen 500 Mann von den in den Lederfabriken von Maper, Michel und Denninger beschäftigten Arbeitern haben Anfangs der Woche wie Werkstätten in und außerhalb der Stadt ver-
lassen. Die Arbeitseinstellung ist jedoch nicht wollständig. Zwei Werkstätten, die Walker und
Falzer, arbeiten weiter. Gegen diese wurden won den Feiernden gewaltthätige Schritte ver- sucht, so daß die Polizei einschreiten mußte. Von zwei verhafteten Tumultuanten wurde einer den Hän⸗ den der Polizei entrissen. Die Polizeimannschaft wurde mißzhandelt und machte von der Waffe Ge⸗ brauch. Requirirte Militärpatrouillen vollzogen eine Verhaftung und hielten dann die Ordnung in den Straßen um die Fabrikgebäude in der Stadt aufrecht. Auch in den Werkstätten der hessischen Ludwigsbahn haben die Wagner, Schlosser und Schmiede und in der Schölz'schen Maschinenfabrik
sämmtliche Arbeiter die Arbeit eingestellt. Man
glaubt diese Vorgänge dem Einflusse der Inter- nationle zuschreiben zu dürfen.
— Eine neuere Nachricht vom 18. d. besagt: Während die Arbelter der Ludwigsbahn, Werk. stätten in Folge Bewilligung der 10stündigen Arbeitszeit und 25 pCt. Lohnerhöhung in der Maschinen⸗Werkstätte morgen allgemein wieder die Arbeiten aufnehmen werden, da die anderen Stellen durch Zuzug übersetzt werden konnten, dauert der
Strike der Lederfabrikarbeiter bis jetzt(Abends) sort. 1872 gegen die Hälfte des Zolles.
Berlin, 17. Oct. In der Abendsitzung des Reichstages waren 182 Mitglieder anwesend, das Haus war also abermals beschlußunfähig.
— 18. Oct. In der heutigen Sitzung des Reichstages hatten sich 201 Abgeordnete einge— funden, das Haus war mithin beschlußfähig. Die nächste Sitzung, in welcher die Präsidenten⸗ wahl vollzogen werden soll, wurde für den 19. d. Mittags 1 Uhr anberaumt.
— Von dem Erlaß einer Adresse des Reichs- tags als Erwiederung auf die Thronrede des Kaisers ist in keiner der verschiedenen Fractionen die Rede und man darf mit Bestimmtheit an- nehmen, daß sie unterbleibt.
— Unter dem Schutze der Kaiserin ist eine deutsche Stiftung für die Töchter gebliebener oder in Folge des Krieges gestorbener Offiziere, Mili tärbeamten, Geistlichen und Aerzte, sowie der ihnen gleich zu stellenden Träger des rothen Kreuzes gegründet worden. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung, Erziehung und Unterbringung hülfsbedürftiger Töchter.
— Die vom Fürsten Bismarck und Grafen Arnim einerseits und Pouyer-Quertier anderer- seits am 12. d. geschlossenen Conventionen über die Räumung weiterer Departements, sowie über die Zollverhältnisse in Elsaß Lothringen, welche zufolge besonderer Abmachung von einander un⸗ trennbar sind, sodaß die Wirksamkeit jeder durch die Bestätigung der anderen bedingt ist, haben folgenden Inhalt: Die erstere bestimmt die Räu⸗ mung der Departements Aisne, Aube, Cote dior, Haute Saone, Doubs und Jura, und die Re; duction der Occupationstruppen auf 50,000 bin- nen 15 Tagen nach erfolgter Ratifiration. Frank. reich zahlt die vierte halbe Milliarde, sowie 150 Millionen Zinsen vom 15. Januar bis 1. Mai 1872 in vierzehntägigen Raten. Bei Nichtzahlung wird das geräumte Terrain wieder besetzt. Das selbe bleibt in militärischer Beziehung neutral. Frankreich darf daselbst nur eine zur Aufrechter⸗ haltung der Ordnung nötbige Macht halten. Die Ratification erfolgt binnen acht Tagen. Die Uebereinkunft über die elsässisch-lothringischen Zoll⸗ verhältnisse bestimmt: Die in Elsaß? Lothringen fabricirten Producte werden an Frankreich zollfrei zugelassen und zwar vom 1. September bis zum 31. December 1871, zollfrei bis zum 30. Juli
1872 gegen ein Viertel, bis zum 31. December Ausgeschlossen
sind Ernährungswaaren. Falls in Frankreich neue Steuern auf Rohstoffe und Farbstoffe, welche bei elsässisch-lothringischer Production erforderlich sind, auferlegt werden, so dürfen entsprechende Zuschlagszölle erboben werden. Französische Pro; ducte, welche in Elsaß⸗Lothringen veredelt werden, haben zollfreien Eingang. Veredelte Producte zahlen bei der Wiedereinfohr nach Frankreich eine entsprechende Zollquote. Französische Producte, welche in Elsaß Lothringen zur Fertigmachung von Fabrikanten gebraucht werden, sind bis zum 31. Dec. 1871 zollfrei und tragen bis 30. Juni 1872 ein Viertel, bis 31. December 1872 die. Hälfte des Zolles. Die bis zur Wirksamkeit dieses Vertrages bei den bezüglichen Producten gezahlten Zölle werden zurückerstattet. Zur Ber⸗ hütung von Defraudation werden in Elsaß Loth ringen Ehrensyndikate und Handeskammern ein⸗ gesetzt. Die vor oder während des Krieges geschlossenen Lieserungsverträge genießen die durch diesen Vertrag zugesicherte Zollfreiheit, ebenso französische Producte, welche zu derselben Zeit in Frankreich bestellt sind. Deutschland tritt die Gemeinden Raon les Scaux, Raon sur Plaine und Igney ab und theilweise den Gemeindebe- zirk Avricourt. Der deutsch⸗ französische Vertrag über die Fabrik- und Handelszeichen tritt wieder in Kraft. Die Ratification erfolgt binnen Monatsfrist.
— Die aus der„A. 3“ durch die Blätter gegangene Notiz über den Jesuitenorden erfährt in der„Krz. Z.“ folgende Berichtigung: Der jetzige Provinzial der deutschen Provinz des Je⸗ suitenordens, P. Clemens Faller, sei ein geborener Schweizer. Er habe sich in den vierziger Jahren, als die Jesuiten aus der Schweiz vertrieben wurden, in dem Collegium des Ordens zu Frei- burg befunden. Seitdem in verschiedenen Ländern, auch in Amerika thätig, befindet er fich schon seit längeren Jahren in Deutschland. Er sei ferner der deutschen Sprache nicht nur vollkommen mächtig, sondern mache auch in Persönlichkeit und Sprache durchaus den Eindruck eines Deutschen.
— Der„Reichsanzeiger“ zeigt an, daß, der Kaiser den Kronprinzen zum Protector der Museen ernannt hat.
— Die Gewährung von Ordenszulagen an Inhaber des eisernen Kreuzes aus dem Jahre 1870— 71 ist, wie die„Schles. Ztg.“ meldet, einer eingehenden Berathung Seitens des Kriegs- ministeriums gegenwärtig unterworfen.


