3 eidgrenzt des weg, dn dise Zütent Giro⸗ dragg wird jedoch b dat ier der Wibltk abtrehn 7
* Menze längs en und Thion⸗ Dralscland den deu, kit an der 1 bessizry und Artich die Ort⸗ den, tiner init, Gantt, Beu- kemtriugen hir · chen April und Arikel 1 der o nalt Conni · u Aus pechselung gtn Berttagts, u dit ihr zulon · l dit Kichteng artis Bein ·
der aßgelreltnen . belcht gegen · nelcht dit Sti aal wü nschtn, Amid tintt alt ties Behörde Betlegurg ihitt 1 1 Fianliticg, dn Miluättitnf
n gebe;
Mosel, dem Marne-Rhein⸗Canal, dem Rhone-
Rhein-Canal, dem Saar⸗Canal und den schiff⸗ baren, mit diesen Schiffswegen in Verbindun stehenden Flüssen genießen. Das Recht der Flößerei wird beibehalten.
Art. 6. Die hohen contrahirenden Mächte sind der Meinung, daß die Dibcesangrenzen der an das deutsche Reich abzutretenden Landestheile mit der neuen, oben in Art. 1 festgesetzten Grenze übereinstimmen sollen, und werden nach der Rall fication des gegenwärtigen Vertrages ohne Zögern sich über die deshalb zu treffenden Maßregeln ver- ständigen. Die auf den von Frankreich abge— tretenen Gebieten liegenden Gemeinden, welche ent— weder der reformirten Kirche oder der Augsburger Confession angehören, werden aufhören, unter der französischen Kirchenbehörde zu stehen. Die Ge— meinden der augsburgischen Confession, welche auf französischem Gebiete existiren, werden aufhören, vom Straßburger Consistorium und vom Direk— tor desselben abzuhängen. Die israelitischen Ge— meinden der östlich der neuen Grenze gelegenen Landestheile werden aufhören, von dem in Paris befindlichen israelitischen Centralconsistorium abzuhängen.
Art. 7. Die Zahlung von 500,000,000 Fres. wird innerhelb der dreißig Tage stattfinden, welche der Wiederherstellung der Autorität der franzö⸗ sischen Regierung in der Stadt Paris folgen werden. Eine Milliarde wird im Laufe des Jahres be⸗ zahlt und eine halbe Milliarde am 1. Mai 1872. Die drei letzten Milliarden werden am 2. Mai zahlbar sein, wie es in dem Präliminarfriedens- vertrage festgesetzt worden war. Vom 2. März des laufenden Jahres an werden am 3. März jeden Jabres 5 pCt. Zinsen für diese drei Mil— liarden bezahlt. Jede im Voraus auf diese drei Milliarden geleistete Summe wird vom Tage der
effektiven Zahlung an aufhören, Zinsen zu tragen. Alle Zahlungen können nur in den hauptsächlichsten deutschen Henbelspdbten erfolgen und werden ge⸗ leistet entweder in Metall, Gold oder Silber, oder in Banknoten der englischen, der preußischen, der kgl. niederländischen Bank, der belgischen National- bank, in Anweisungen oder Wechseln erster Classe, bei Sicht zahlbar. Da die deutsche Regierung in Frankreich den Werth des preußischen Thalers zu 3 Frs. 75 Cts, festgesetzt hat, nimmt die fran⸗ zösische Regierung die Umwechselung der Münzen beider Länder zu der oben angegebenen Taxe an. Die französische Regierung wird die deutsche Re— gierung stets drei Monate zum Voraus von jeder Zablung benachrichtigen, welche sie den deutschen Kassen zu machen gedenkt. Nach der Zahlung der halben Milliarde und nach Ratification des defini⸗ tiven Friedensvertrages werden die Departements Somme, Seine Inferieure und Eure geräumt, so weit sie noch von den deutschen Truppen besetzt sein werden. Die Räumung der Departemense Oise, Seine et Oise, Seine et Marne, sowie der Forts von Paris wird stattfinden, sobald die deulsche Regierung die Rückkehr der Ordnung so⸗ wohl in Frankreich wie in Paris für genügend erachtet, um die Ausführung der von Frankreich eingegangenen Verpflichtungen zu sichern. In jedem Falle wird diese Räumung bei der Zahlung der dritten halben Milliarde ersolgen. Die deutschen Truppen werden im Interesse ihrer Sicherheit die Verfügung über die zwischen der deutschen De— marcationslinie und der Enceinte von Paris auf dem rechten Seinenfer gelegene neutrale Zone haben. Die auf die Occupation der französischen Gebiets⸗ theile nach der Zahlung der zwei Milliarden Bezug nehmenden Bestimmungen des Vertrags vom 26. Fe⸗ bruar werden ig Kraft bleiben. Keiner der Ab⸗ züge, welche zu machen die französische Regierung
berechtigt sein wird, wird bei der Zahlung der ersten 500 Millionen stattfinden können.
Art. 8. Die deutschen Truppen werden fort, fahren, sich der Natural⸗ und Geldrequisitionen in den occupirten Landestheilen zu enthalten; diese Verpflichtung ihrerseits entspricht Verpflichtungen, welche die französische Regierung betreffs ihres Unterhaltes eingegangen hat; in dem Falle, daß, trotz der wiederholten Reclamationen der deutschen Regierung die französische Regierung in der Aus- führung der genannten Verpflichtungen eine Ver⸗ zögerung eintreten lassen sollte, werden die deut⸗ schen Truppen das Recht haben, sich das zu ver⸗ schaffen, was sie bedürfen, indem sie Steuern auflegen und Requisitionen in den occupirten De⸗ partements erheben, selbst außerhalb dieser, wenn die Mittel derselben nicht ausreichen sollten. Was die Ernährung der deutschen Truppen anbelangt, so wird das gegenwärtig in Geltung stehende Reglement bis zur Räumung der Forts von Paris beibehalten werden. Gemäß der Convention von Ferrieres vom 11. März 1871 werden die von derselben bestimmten Reductionen nach der Räu— mung der Forts ausgeführt. Wenn der Effectiv⸗ stand der deutschen Armee unter die Zahl von 500,000 Mann gebracht sein wird, werden die unter dieser Ziffer gemachten Reductionen festge⸗ gestellt, um eine entsprechende Verminderung in den von der französischen Regierung zu zahlenden Unterhaltungskosten der Truppen eintreten zu lassen.
Art. 9. Die außerordentliche zur Zeit den industriellen Exzeugnissen der abgetretenen Landes⸗ theile behufs Einführung nach Frankreich be— willigte Behandlung wird für die Dauer von
sechs Monaten, vom 1. März an gerechnet, unter
den mit den elsässischen Deputirten vereinbarten Bedingungen aufrecht erhalten. (Schluß jolgt.)
Vie Friedberger Kirchenvorstandswahl betreffend. 1279 In Nr. 57 des Anzeigers vom vorigen Dienstag wird eine Vorschlagsliste für diese Wahl veröffentlicht, welche neben einigen Namen von Männern, deren Wahl man nur wünschen könnte, einige andere Namen enthält, denen man sonst gewohnt ist auf dem politischen Kampf⸗ selde zu begegnen, die aber hierher wobl nur aus Ver⸗ sehen und ohne Wissen und Willen ihrer Träger gekommen kind. Denn da nach dem Wahledicle(Art. 43 und 15, Pos. 1) diejenigen, die zu Kirchenvorstehern gewählt wer⸗ den, in der Kirche vor versammelter Gemeinde das Ge⸗ löbniß an Eides statt abzulegen haben, daß sie, neben anderen Pflichten ihres Amtes, durch Bethätigung kirchlichen Sinnes der Gemeinde ein gutes Beispiel geben wollen, so läßt sich nicht denken, daß es ben betreffenden Herren angenehm sein könnte, wenn ihnen die Vexpflich⸗ tungen von Kirchenvorstebern auferlegt werden sollten. Es müßte denn sein, daß sie die Absicht hätten ihr feierlich gebendes Versprechen nicht zu halten, was man doch möglich annehmen kann; ebenso wenig aber ist, bei ret offenkundigen und allbekannten Stellung zur Kirche, zunehmen, daß sie Lust und Neigung haben könnten zu leisten, was jenes Versprechen erfordert. Denn was man nicht hat kann man auch nicht bethätigen, also 1 B. auch keinen kirchlichen Sinn. Die Wähler werden aher wissen, was sie zu thun baben, und werden nicht willens sein, den Bock zum Gäriner zu setzen, das beißt, politische Parteiführer, welche der Kirche vollsändig stemd gegenüber siehen, mit der Vertretung ihrer kirchlichen Intetessen zu betrauen. Das politische Fild möge dem Thatendrang der bewußten Herren genügen.
Vermittlungs⸗Vorschlag
1288 für dle beverfehende Kirchenvorstandswahl: Lebrer Störger. Wilh. Fer tsch. Appofat 3ö cel. Jean Duber. Bergrentmelster Nebhuth. At volat Trapp IV. Semingrlebrer Wahl. Meblbaͤndler Adam Rausch II. Beigeordneter Johs. Steinhäußer. Bäcker Fritz Reuß.
Für Schulen:
Die Wacht am Uhein
für zwei Stimmen mit Text. Preis: 1 kr.
Bindernagel& Schimpff.
Nische Obergährhefe
1281 in der Brane rei zum weißen Roß von a zrledberg. Christian Friedrich Frick,
vormals Georg Krieger.
Frische Bierhefe
1293 per Schoppen 16 kr., unter Garantie, in der Brauerei von G. Philippi,
zum steiner neun Paus.
Feinstes Vorschußmehl
1290 billigt bet Ph. Dan. Kümmich.
Lehrlings⸗Gesuch.
1275 Ein wohlerzogener Meusch kann in die Lehre
treten bet. Friedberg. Joh. Staubi, Schreiner meister.
Für Gemeinden!
1278 Faselochsen. 2 Rothschecke und 1 Schwarzscheck, stehen zu verkaufen bei Pachter Schudt in Nieder⸗Rosbach.
1289 Meine durch Einberufung als Landwebr⸗Arzt für die Dauer des Krieges unterbrochene Praxts hierseldst nehme ich heut, 118015 apf. Ich bin in meiner früberen Wohnung, Bleichsttaße 66a, nur für Augenkranke, zu sprechen:
Vormittags von 8—9 Uhr,
Nachmittags von 3—5 Uhr,
(Für Unbemittelte unentgeltlich)
Mittags von 12—1 Uhr.
Frankfurt a. M. den 18. Mai 1871.
e. Krüger, augenarzt. Große Cuch- und Juchskin⸗ Uesten-Versteigerung.
1265 In dem Wirthslokale des Herrn Gast⸗ wirth Ulrich zu Friedberg werden Dienflag den 23. Mat, des Morgens präcls 9½ Uhr und des Nach⸗ mittags 3 Uhr aufangend, wegen Geschastsonfgode eine große Partie Tuch und Buttakin zu Hosen, Hosen und Westen sowie ganze Anzüge passend, gegen baare Zahlung
verstelgert. B. Hecht, Aucttonator.
nepshuchen!
121 stets frisch von der Mühle bei Wilh. Fertsch.
Ein Wittwer, 50r,
1273 obne Kinder, neben einem luerativen Geschaͤft Besitzer eines ansehnlichen Vermögens in einem schönen Städtchen Süddeutschlands, sucht eine
Haushälterin
im Alter von 26— 36 Jahren von gutem Ruf und Famllie, welche einiges Vermögen besißzt. Auf ein ge⸗ fälliges Acußere wird geseben, weil sich dieselbe theil⸗ weise auch im Geschäfte nützlich zu machen hätte. Re⸗ flectantinnen wollen ibre Offerte sud Chiffre S. 2346 an die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Frankfurt a. M. zur Weiterbeförderung übersenden.
Eine Pferdedecke
1266 wurde am 9. d. M. zwischen Assenheim und Ilbenfladt verloren. Der redliche Finder wird ersucht, soiche gegen 1 fl. 30 kr.(per Poflnachnahme zu erheben) an die Möbeltransport⸗Anßolt von Jausen in Frank“ furt a. M. gelangen zu lassen.
Lehrlingsgesuch.
1263 In einer hlesigen Handlung wird ein Lehrling mit den nöthigen Schulkenntnissen zum sofortigen Ein⸗ tritt gesucht. Näheres det der Expeditton d. Bl.
Weiße leinene Taschentücher,
270 Kragen, Manschetten, Herren— kragen, sowie Hosenträger bei K. Friedrich neden der Pot.
Bel Bindernagel 8 Schimpff in Frledberg und Nauheim ist vorräthig:
Specialkarte Elsaß und Deutsch⸗Lothringen
von Witzleben. Preise 9 kr.
Special-Karte von Elsaß-Lothringen. Nass ustein.
engerer.


