Ausgabe 
20.5.1871
 
Einzelbild herunterladen

ung don endete appt n Ben . N06 der Der Kriegs Der Ste den Sees der Die Tiget⸗

Suttett. 1 detmaltt Seldel. brit laßtn.

ker

2

n,

ela Ju Naubtim.

1871.

Samstag den 20. Mai.

M 59.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Ole Verminderang der Singvögel und die Maßregeln gegen das Wegfangen der

Insecten vertilgenden Vögel.

Friedberg den 17. Mai 1871.

5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, die Großh. Polizei-Verwaltung zu Bad-Nauheim und den Großh. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt.

Es werden zahlreiche Klagen darüber laut, daß die Zahl der Singvögel von Jahr zu Jahr abnimmt, es ist daher dringend geboten, dem Unwesen des Einfangens resp. Zerstͤrung von junger Brut oder Eiern solcher Vögel und der Insecten vertilgenden Voͤgel mit allem nur möglichen Nachdruck zu steuern und weisen wir Sie in Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministerius des Innern vom 12. d. M.

zu Nr. M. d. J. 5234 zu diesem Behufe an, die bestehenden Be stimmungen mit Strenge handhaben zu lassen.

Insbesondere werden Sie das niedere Polizei- und Feldschutz, Personal zur unnachsichtlichen Anzeige etwaiger Contraventionen anhalten.

Trapp.

Betreffend: Nachsorschungen nach der Herkunft eines zu Tachau in Böhmen Jobann Hascher von Ravensburg nennenden Individuums.

derbaftetsa, fich Friedberg den 16. Mai 1871.

b 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Polizei-Verwaltung zu Bad-Nauheim. Das in Abschrift nachstehende Schreiben der k. k. Oesterreichisch⸗Ungarischen Gesandtschaft zu Darmstadt theilen wir Ihnen unter der

Aufforderung mit, im Falle Ihnen das darin beschriebene Individuum bekannt ist, uns hiervon schleunigst Anzeige zu machen.

Am 1. Februar 1871 wurde von der k. k. Gendarmerie in Tachau(Böhmen) ein unbekannter Mann, dessen Photographie hier beiliegt, wegen Ausweisungslosigkeit und Bettelns aufgegriffen und an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Tachau eingeliefert.

Derselbe gab an Johann Hascher zu heißen und in Ravens burg in Württemberg seit seinem 10. Lebensjahre bis zum Ausbruche des deutsch⸗französischen Krieges gelebt zu haben, um welche Zeit er sich von da, um der Einreihung in die Ersatzreserve zu entgehen, geflüchtet, in Bremen durch 8 Wochen im Hafen gearbeitet babe, und dann durch Hannover, Sachsen und Bapern nach Böhmen gekommen sei.

Sowohl durch unmittelbare Anfrage von Seite der k. k. Bezirks

als im Wege der k. k. Gesandtschaft in Stuttgart wurde constatirt, daß seine Aussagen bezüglich seiner Herkunft aus Ravensburg unwahr sind, indem weder von ihm selbst dort etwas bekannt ist, noch auch die von ihm genannten Personen und Straßen daselbst existiren.

hauptmannschaft in Tachau an das k. Gerichtsamt in Ravensburg, einer Weste aus grauem Wollstoffe mit Perlmutterknöpfen, einer ab

Trapp.

N Auf alle weiter an ihn gestellten Fragen in Betreff seiner Ab⸗

stammung oder Zuständigkeit gibt Hascher keine Antwort. Es wird

8191 vermuthet, der Verhaftete könnte ein flüchtiger Verbrecher

oder Deserteur sein.

N Derselbe ist seiner Angabe nach 28, seinem Aussehen nach aber einige dreißig Jahre alt, von mittlerer Statur, hat braunes Haar,

blaue Augen, eine hohe Stirn, spitzige Nase, einen gewöhnlichen Mund, längliches Gesicht, lichtblonden Schnurrbart, kastanienbraunen Vollbart, vollzählige Zähne, keine besonderen Kennzeichen. Seinem Dialekt nach scheint er ein Deutscher, aber kein Deutsch-Oesterreicher zu sein. Er ist bekleidet mit einem abgetragenen blauen Tuchrocke,

genutzten und zerrissenen Hose von rehfarbenem Wollstoffe und mit rindsledernen Stiefeln, einem groben leinenen Hemde und einem zer rissenen braunen Filzhute.

Deutsches Reich.

den Reichstag um Gehaltserhöhung.

In der schaften in Karlsruhe und Stuttgart auf dem

Berlin, 16. Mai. Reichstag.(Schluß.) §. 2 wird mit 132 gegen 121 Stimmen nach dem Commissionsbeschluß nebst einem Antrage Blanckenburg's angenommen, wonach Prämien- papiere, welche der Bestimmong des§. 1 zuwider im Inlande oder nach dem 30. April 1871 im Auslande ausgegeben sind, weder weiter gegeben, noch von den Börsen und anderen zum Verkehr mit Werthpapieren bestimmten Versammlungsorten gehandelt werden dürfen. Nach einem Antrage Blanckenburg's wurden ferner drei neue Para graphen(3, 4 und 5) eingeschaltet, deren erster besagt, daß die Bestimmung des§. 2 auch auf ausländische Prämienpapiere, welche vor dem 30. April ausgegeben werden, Anwendung findet, sofern sie nicht bis zum 15. Juli 1871 abge stempelt sind. Der folgende Paragraph setzt die Abstempelungsgebühr fest(5 Sgr. von 100 Thlr. pro Schuldverschreibung). F. 5 bestimmt, daß

der Bundesrath die zur Ausführung des Gesetzes

erforderliche Instruction erlassen wird.§. 3 der Vorlage(jetzt§. 6), betreffend die bei Zuwider handlungen gegen das Gesetz zu verhängenden Strafen, wurde in der von der Commission be antragten Fassung angenommen und hierauf die Sitzung vertagt. Die im Gesetzentwurf, be treffend die Inhaberpapiere mit Prämien, festge setzte Abstempelungsgebühr beträgt 5 Sgr. für eine Schuld verschreibung von 100 Thlrn. und 10 Sgr. für eine Schuldverschreibung von mehr als 100 Thlrn. Es folgt hierauf die Inter- pellation Banks', betreffend die Versetzung zweier

Beantwortung erklärt Staatsminister Delbrück, er müsse die Frage, ob den Postbeamten das Pe titionsrecht untersagt sei, bestimmt verneinen. Man möge es ihm nicht verargen, wenn er die Frage nach den Gründen zu dieser Versetzung nicht beantworte. Die Verwaltung dürfte nicht in die Nothwendigkeit versetzt werden, die Gründe über eine Versetzung oder Nichtversetzung näher zu erörtern. Solches würde die Disciplin der Verwaltung erschüttern, was am gefährlichsten bei der Postserwaltung sei. Staatsminister Delbrück betont sodann wiederholt, daß von einer Straf versetzung hierbei keine Rede sein könne, da beide Beamte versetzt wurden, ohne an ihrem Einkom men eine Schädigung zu erleiden. Die Post verwaltung beabsichtige auch nicht, den Beamten das Petitionsrecht zu verkümmern, was aus den gegenwärtig beim Reichstag noch vorliegenden Petitionen von Postbeamten hervorgehe. Auf Antrag der Budgeteemmission wird an einmaligen außerordeptlichen Ausgaben des Nachtrags zum Bundeshaushaltsetat pro 1871 die Position von 77,000 Thlrn, zum Ankauf eines Dlenstgebäudes für das Marineministerium mit großer Majorität angenommen. nahmen des Nachtrags zum Bundeshaushaltsetat pro 1871 der Commissionsantrag angenommen, wonach die für 1871 aufgestellte Vertheilung der von den einzelnen Staaten aufzubringenden Matri- cularbeiträge und hiernach letztere selbst im Ge- sammtbetrage von 1,700,000 Thlrn. genehmigt werden. Der Bundescommissär v. Bülow erklärte

Ebenso wird bezüglich der Ein⸗

1

nächsten Etat nicht mehr erscheinen würden.

17. Mai. Reichstag. In die Commission zur Ermittelung des Bauplatzes für das Reichs- tagsgebäude wurden Graf Münster, Reichensperger (Crefeld), Unruh(Magdeburg), Dennzien, von Rabenau, Duncker und Römer(Hildesheim) ge wählt. Der Reichstag beschließt hierauf auf Antrag des gesammten Vorstandes: das Haus setzt seine Sitzungen bis zur Erledigung sämmt licher gegenwärtig noch vorhandenen und etwa noch einkommenden Vorlagen, erforderlichensalls bis zum Sonnabend vor Pfingsten(diesen Tag einschließlich) fort; die Wiederaufnahme der Sitzungen, falls nicht alle Vorlagen erledigt sind, oder neue Vorlagen an das Haus gelangen, er folgt am ersten Dienstag nach Pfingsten. Auf eine Anfrage Mallinckrodt's erklärt Staatsminister Delbrück, die hauptsächlichste Vorlage, welche noch zu erwarten sei, werde die Vorlage über die Ver wendung der Kriegsentschädigung sein. Dieselbe wurde gestern dem Bundesratbe vorgelegt und Staatsminister Delbrück könne nicht voraussehen, wann die Entscheidung des Bundesrathes erfolge. Die Sache werde möglichst beschleunigt werden.

17. Mai. DieProv.⸗Farr. schreibt; Die Bestätigung des Frankfurter rtedens Seitens der französischen Nationalversammlung ist nächster Tage mit Sicherheit zu erwarten. Hierauf und nach erfolgter Bewältigung von Paris wird die Rückberufung eines großeren Theiles der Oecu⸗ pations-Armee möglich werden. Die Erwartung, der feierliche Einzug der rückkehrenden Truppen

Hamburger Postbeamten wegen einer Petition an hierbei, daß die Positionen für die Gesandt- werde in den ersten Tagen des Juni stattfinden,

Oberhessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblatt.