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Oberhessischer d
Aren Dienstag den 19. Dezember. M 149.
nzeiger.
Friedberger Jutelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstiag, Donnerstaz und Samstog ar*
a Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Seer bessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtiichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten
und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belebrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
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und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt
Anckdoten, Rätbsel, Bilderräthsel ic.
Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn ha
jäbrlich 47 kr. mit Bringerlobn.
Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3
interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,
bjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel. kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr.
der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
brechung eintritt. Den verehrlichen Abonnenten in Abbestellung erfolgt.
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Bestellungen beliebe man bal di
g st zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich
Die Redaction.
Betreffend: Die Ausfüdrung des Gesetzes vom 5. Junt 1869 über die Portofteihelten im Gebiet des Norddeulschen Bundes, hler die Dienstfreimarker.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim, Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Schulvorstände des Kreises.
Das im Abdruck nachfolgende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. v. Mts. zu Nr. M. d. J. 11416 Trapp.
theilen wir Ihnen zur Beachtung mit.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 15. December 1871.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
In Folge Ersuchens des Kaiserlichen General⸗Postamtes zu Berlin bringen wir zu Ihrer Kenntniß, daß der Zeitpunkt von welchem ab die neuen Reichs postfreimarken eingeführt und Dienstfreimarken zum Frankiren von Sendungen in Staatsdienst⸗Angelegenbeiten
nicht mehr ausgegeben werden, auf den 1. Jau uarx 1872 bestimmt worden ist.
Die bisherigen Norddeutschen Dienstfreimarken konnen daher vom 1. Januar 18 Dienstangelegenbeiten nicht mehr benutzt und müssen die beim den Orts⸗Postanstalten gegen neue Reichs postfreimarken desgleichen Werthbetrages umgetauscht werden, an zum Frankiren der Postsendungen in Staats dien
Insoweit von Ihnen oder den Ihnen untergeordneten Groß herz beauftragen wir Sie
deziehungsweise Bürgermeistercien geeignet zu bedeuten.
Diensttreimarken Gebrauch gemacht wurde,
sich
von Bechtold.
72 ab zum Frankiren der Postsendungen in Staats⸗ Ablauf des Jahres etwa noch vorhandenen Bestände an solchen Marken bei
indem von dem genannten Zeitpunkt
st. Angelegenheiten nur die allgemein gültigen Postwerthzeichen verwendet werden dürfen. oglichen Bürgermeistereien und sonstigen Behörden seither von nach Vorstehendem zu bemessen und die betreffenden Behörden
Rauten busch.
Betreffend: Die Mathildenstiftung im Kreise Friedberg.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir ersuchen Sie, diejenigen Ihrer Ortsangehoͤrigen, unser Rechner, Herr Beigeordneter Steinhänser dahier, die P Donnerstag den 28. und Freitag den 29. d. Mts. auszahlen wird.
mäßigen Bescheinigungen,
Friedberg am 16. December 1871.
welchen Pfleglinge unserer Stiftung anvertraut sind, zu benachrichtigen, daß fleggelder für das 2. Semester 1871, nach Beibringung der vorschrifts⸗
Für den Vorstand: Steinberger.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Die„Darnst. Ztg.“ meldet: Der Großherzog hat die Bildung einer aus neun Mitgliedern bestebenden, von Prinz Alexander peäsidirten Cemmission verordnet, welche alle die Wiederherstellung des abgebrannten, wie die innere Einrichtung des alten Hof⸗Theaters(Interims⸗ teatere) betreffenden Angelegenheiten fühten soll.
— Der Finanzausschuß der zweiten Kammer dat aus Anlaß der von der Cipilliste für sich sortwährend in Anspruch und factischen Besitz ge⸗ nommenen Homburger Erbschaft den Antrag ge⸗ tellt, eine ganz bestimmte Verwahrung dagegen einzulegen, daß aus dem Nichtaufgenommensein des Ertrags der beiden Güter Hötensleben und Oebisfelde in der pr. Provinz Sachsen in den Staatetinnahmen der Periode 1866/68 ein Ver- zicht der Steénd sassungs mäßigen gefolgert werden ihrer bisherigen
Rechte an diesen Domanialbesitz könne. Die Regierung hält an ablehnenden Stellung 11 0 tritt dle Ansicht, daß die beiden jährlich etwa 30,000 Tbaler ertragenden Objccte in keiner Weise als Staatsdomänen zu betrachten seien.
und des Landes auf die ver-
— Der Landesrabbiner Dr. Landsberger hat gegenüber den Angriffen des ultramontanen „Starkenburger Boten“ ein längeres, sehr bei⸗ fällig aufgenommenes Flugblatt zur Abwehe ver⸗ öffentlicht, welches folgendermaßen schließt:„Der Priester und der Glaube, die nicht mit aller Kraft streben, das Band der Eintracht immer enger und fester um die gesammte Menschheit zu schlingen, oder die gar den Samen der Zwietracht in ihr Herz streuen, lösen wahrlich die Aufgabe nicht, die Gott ihnen gestellt. Wie einst Abraham dem Lot, möchte ich als Jude dem Christen, vor⸗ züglich aber meinen verehrten christlichen Amtsge⸗ nossen, zurufen:„O, laß doch keinen Streit sein zwischen mir und Dir, zwischen meinen und Deigen Hirten; denn wir sind Brüder.“(1. B. M. 13, 8). „Ja Brüder; denn haben wir nicht Alle Einen Vater, hat uns nicht Ein Gott erschaffen? (Mal. 2, 10.) a
Mainz. Nach zuverlässig bezeichneten Mit⸗ theilungen ist zwischen dem preußischen Handels- Ministerium und dem Verwaltungs Rathe der Ludwigsbahn ein vollständiges Einverständniß wegen aller Projecte der letzteren, einschließlich
der Errichtung eines Centralbahnhofs in Frank- furt, erzielt. Dasselbe bedarf indessen noch der Genehmigung anderer Ministerien und der for⸗ mellen Fassung, ehe es veröffentlicht werden kann.
— Die hiesige Pfarrgeistlichkeit hat sich ver⸗ anlaßt gesehen, gegen die Novelle zum deutschen Strafgesetze den Mißbrauch der Kanzel betreffend, eine„Erklärung“ zu erlassen. Dieselbe weist auf die Loyalität der„gesammten Geistlichkeit“ hin, und erklärt die Novelle für eine„durch Nichts zu rechtfertigende Ehrenkränkung,“ als„eine Veran- lassung zu gehässigen Denunciationen und Ver⸗ dächtigungen, zu Unfrieden zwischen Staat und Kirche“; sie betont, daß ein seines Berufes be⸗ wußter Peiester sich niemals durch derartige Straf⸗ androhung abhalten lassen werde, seinet Pflicht und seinem Gewissen Genüge zu leisten, und daß es ein beklagenswerther Irrthum sei, eine solcht Pflichterfüllung als Agitation oder Friedensstörung aufzusassen; man werde dem Kaiser geben, was des Kaisers“ ze.
Berlin. Bezüglich der Bolschast Thiers schreib: die„Prov. Corresp.“: Die wiederholte rückhaltlose Erklärung, daß Frankreich von dem


