Ausgabe 
19.1.1871
 
Einzelbild herunterladen

N 11. 5 den 19. Januar. 8. l 1 2 erg . 8 untet ns ar Nel. f ö 1 * Nan f e nibalt die amtlichen Grlasse für den Kreis Friedberg. Fritdberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstaz, Donnertag und Semptag. Naben 3 f 0 3 Aus dem Großberzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren: 3 Nr. 1. Gesetz, betreffend den Uebergang zu dem von dem Norddeutschen Bund erlassenen Strafgesetz buche. Friedberg em 16. Jauner 1871. e Kreisamt Frledderg 1 t a p p. 2 wee detreffend: Ole Statislik ver Sewegung der Bevölkerung im Jahr 1870. i Friedberg am 16. Januar 1871. Auen Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg da an die sämmtlichen Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien. un Raser Da noch viele von Idnen mit der Einsendung der Register in obigem Betresfe im Rückstande sind, so werden Sie an die sofottige n. kinsendung unter Bezugnahme auf unser Ausschreiden von 15. v. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 149, hiermit erinnert. Trapp. nen, Fer nenen d- N 1 ettessend: Die Aussübrung res Bundesgesetzes vom 11. Juni 1870, betr. das Urheberrecht an Schristwerken, Abbu dungen. derben Die nachstehende Instructton rubr. Betreffs bringen wir zur offentlichen Keuntniß. Jriedderg den 7. Januar 1871. Großherzogliches Kreisamt Friedberg m. Trapp. rann etressend: Die Inventarlsirung und Stempelung der rach der bis berigen Gesetzgedung rechtmäßig angefertigten Vorrichtungen und Exemplare von Schristwerken. pen 6. 1. Nach F. 58 Ab satz 3 und 5 des Gesetzes vom 11. Juni 56. 4. Nach 5. 58 Absatz 2 und 5 des Gesetzes vom 11. Juni ö 1870, betr. das Urheberrechts an Schriftwerken ic. ic.(Bundes- 1870 dürfen die deim Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen troleum, gesetzblatt Seite 339), dürfen die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes Exemplare, deren Herstellung nach der bisherigen Gesetzgebung

ormen, Platten, Steine, Stereotypabgüsse ꝛc. ꝛc. auch fernerhin zur infertigung von Exemplaren benutzt werden, selbst wenn ihre Her ellung nach dem Gesetze vom 11. Juni 1870 untersagt ist; die Vor⸗ üchtungen müssen aber amtlich mit einem Stempel versehen werden.

u, Gas. fee de bisher rechtmäßig angefertigten Vorrichtungen, wie

2 Wer sich daher im Besitze derartiger Vorrichtungen befindet und e betet deselben noch serner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen dis zum 31. März 1871 einschließlich 2 r Polizeibehörde seines Wohnortes vorzulegen. holz.§. 2. Die Polizeibeborde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem anliegenden Formulare 4 0 auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst mit ihrem Dienststempel.

Ob die Herstellung der Vorrichtungen nach der bisherigen Gesetz iablich dung erlaubt war, bat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen 1 dieselbe die Stempelung zu per wegen, wenn sie ermittelt, daß die orkichtungen erst nach dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind. F. 3. Das Verzeichniß(§. 2) wird bis zum 30. April 1871 % n der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde des betreffen⸗ . e* Bundesstaats im Geschäfts wege eingereicht und von der Letzteren mufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Vorrichtungen

g

Staff 4 1

gestattet war, auch fernerhin verbreitet werden, selbst wenn ihre Her⸗ stellung nach dem gegenwärtigen Gesetze untersagt ist, die betreffenden Exemplare von Schriftwerken müssen aber mit einem amtlichen Stempel versehen werden.

Wer sich daher im Besitze derartiger Exemplare von Schrift werken befindet, hat dieselben bis zum 31. März 1871 ein⸗ schließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes vor⸗ zulegen.

5. 5. Die Polizeibehörde slellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten emblere nach dem anliegenden Formulare B auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

Die Bestimmungen im§. 2 Absatz 2 und im F. 3 dieser In⸗ struction finden auch auf die Abstempelung der Exemplare von Schrift werlen Anwendung.

Eine Abstempelung der Exemplare von Abbildungen und musikalischen Compositionen findet nicht statt.

§. 6 Für die Javentarisirung und Abstempelung der Vor⸗ richtungen und Exemplare werden Kosten nicht erhoben.

Berlin den 7. Dezember 1870.

Das Bundeskanzler Amt

Nach einer Mittheilung der Königlich Italienischen Gesandt, haft am Großherzoglichen Hose sind bei den Einträgen und Ver Mentlichungen der von deutschen Verlegern in Gemäßheit des llt. 3 ber Literarconventlon vom 12. Mat 1869, Regierungsblatt Nr. 25 don 1870 S. 363, zu Florenz auf dem Königlich Italienischen Mini⸗ lerlums des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels behufs Erlangung des Llterarschutzes in Italien angemeldeten mustkalischen Verte mehrfache Mißverstandnisse und Verwechslungen vorgekommen, deren künftiger Vermeidung die Königlich Italienische Regierung un detheiligten Berlegern empfiehlt, den betreffenden A nmeldungen

1 Dienstnachrichten aus dem Krelse Friedberg.

Hebamme Binzer von Kirch⸗Gons ist als Gemeinde Hebamme dafelbst ernannt und verpflichtet worden.

Ar Abstempelung überhaupt nicht vorgelegt worden seien, bedarf es nicht. Delbrück. 1 i 1 A. B. . In ventarium Berzeichaiß . bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abstempelung vorgelegten der bei der unterzeichneten Polizeibehoͤrde zur Abstempelung vor⸗ Vorrichtung(Formen, Steine, Stereotppabgüsse ꝛc. ꝛc.) gelegten Schrift werke. e N rr 7 F N N ö 2 am, V muenchen iN Beschreibung 2 dane bie 2. ger Abbildung oder den lait, Form, Stein, 4 ame, v. 5 0 2 Tag Firma des J Gomposition, auf welche Pa eiepae t. zc.) Wag Firma des 1 Titel Zabl der abgestempelten 8 der Vorlage Vorlegenben,] ie Vorrichtung sich be.] Vorrichtung und deren 4 der Vorlage. Vorlegenden. des Schristwerkes. Exemplare. 17 zieht. Größe. rennen nnen

et essend: Ueberelnkunst mit dem Königreich Jtallen wegen gegenseltigen Schutzes det Rechte an llterarsschen Erzeugnlssen und Werken der Kung.

deutscher Werke auf einem besonderen Blatt eine Uebersetzung der Titel der selben in italienischer oder französischer Sprache beizufügen.

Wir bringen dies zur Keuntuißnahme der betr. Verleger unter dem Ansugen, daß es in deren Interesse liegen dürfte, sich bei ihren An⸗ meldungen des Formulars, welches auf unserem Büreau zur Einsicht offen liegt, zu bedienen.

Friedberg den 13. Januar 1871.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ne. dd