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Beilage.
Oberhelsischer Anzeiger.
M109.
Bekanntmachung.
Die Errichtung einer Ackerbauschule zu Friedberg betreffend.
Der Ausschuß des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen hat in seiner Sitzung vom 13. v. M. die Einrichtung einer Acker— bauschule beschlossen und die Stadt Friedberg als Sitz derselben in Aussicht genommen.
Die Ackerbauschule als theoretische Lehranstalt wird sich als Aufgabe stellen, dem Bildungsbedürfniß unsres landwirthschaftlichen Mittelstandes gerecht zu werden, und ihre Schüler auf Grundlage der Wissenschaft zu befähigen, in ihrem demnächstigen Beruf als Land— wirthe selbständig nach eigenem Urtheil und vernünftigen Grundsätzen zu verfahren.
Die Schule wird vorerst als Winterschule eingerichtet werden und der Unterricht voraussichtlich vom 1. November d. J. bis Ende März k. J. dauern. Er wird in dem bevorstehenden Winter in einem Cursus ertheilt werden und, außer den landw. Fach- und Hülfswissen— schaften, die allgemeinen Bildungsfächer, also deutsche Sprache, Ge— schichte, Geographie, Geometrie, Rechnen, Schönschreiben ꝛc. umfassen.
Bei genügender Frequenz ist die Einrichtung eines zweiten oberen
Cursus für das Wintersemester 187273 vorbehalten, welcher dann von den Schülern, welche an dem für den kommenden Winter in Aus— sicht genommenen Cursus Theil genommen haben, zu besetzen ist.
Die Vorbereitungen zur Organisatlon der Schule sind in vollem Gange und stehen die Verhandlungen wegen Gewinnung tüchtiger Lehrkräfte für die verschiedenen allgemeinen und Fachlehrgegenstände einem gunstigen Abschluß nahe. Es wird hierüber unter Vexröffent⸗ lichung des Lehrplans demnächst weitere Bekanntmachung erfolgen.
Da es uns indessen erwünscht sein muß, wegen Beschaffung der nöthigen Schulräumlichkeiten, Requistten oder Vermittelung geeigneter Privatwohnungen für die Schüler ꝛc. ꝛc. möglichst frühzeitig die un— gefähre Zahl der Theilnehmer kennen zu lernen, so fordern wir hiermit auf, Anmeldungen zum Eintritt in die Schule thunlichst bald an uns gelangen zu lassen.
Indem wir noch bemerken, daß das Schulgeld auf 25 fla fest— gesetzt ist und wir uns die Vermittlung geeigneter Privatwohnungen in hiesiger Stadt, falls desfallsige Wünsche nicht zu spät zu unsrer Keuntuiß kommen, angelegen sein lassen, ersuchen wir die Herren Bürgermeister, Geistliche und Lehrer, die Mitglieder des landw. Vereins, alle Landwirthe und Freunde der Landwirthschaft, vorstehender Bekannt⸗ wachung in ihren resp. Gemeinden eine möglichst ausgedehnte Verbrei— tung verschaffen, Anregung zum Eintritt in die Schule geben und sich der Uebermittelung von Anmeldungen an une gefälligst unterziehen zu wollen.
Friedberg den 14. September 1871. Das Curatorium der Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Provinzialvereins für Oberhessen.
Trapp,
Regierungsrath.
Lindeck,
Rentamtmann.
Haas, Kreis
Assessor.
Deutsches Reich.
Darmstadt Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 30 enthält:
I. Bekanntmachung, die Verwilligung von Staats- Beihülfen an Eltern oder Großeltern im Kriege ꝛc. ge⸗ bliebener oder gestorbener Militärpersonen betreffend. Die⸗ selbe lautet: Nach den Bestimmungen in F. 96 des Gesetzes vom 27. Inni d. J., die Pensionirung und Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen betreffend (Reichs⸗Gesetzblait Nr. 81), erhalt eine Beihülfe von je 6 fl. 7½ kr. der binterbliebene Vater oder Großvater und die hinterbliebene Mutter oder Großmutter einer im Kriege gebliebenen ꝛc. Militärperson vom Feldwebel abwärts, so⸗ ferne der verstorbene der einzige Ernährer derselben war unb solange die Hülssbedürftigkeit dauert. Zur Begrün- dung der Ansprüche auf solche Staatsbeihülfen sind die in besondekkn Fragebogen angegebenen Fragen gewissen⸗ haft zu bean worten.— Das betreffende Gesuch ist bei dem Großherzoglichen Kreisamt des Aufenthaltsortes des Bittstellers beziehungsweise der Bittstellerin zur Prüfung und Einsendung an das Großherzogliche Kriegsministerium abzugeben. Gedruckte Fragebogen können det den Groß— berzoglichen Kreisämtern unentgeldlich empfangen werden und wird deren Verwendung empfohlen. Bezüglich der Verwilligung von Beihülsen an Eltern oder Großeltern gebliebener Offiziere und Militärbeamte(§. 42, 56 ff. des Gesetzes) ist in gleicher Weise zu verfahren.
II Namensveränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. August der Maria Lösstz zu Darmstabt zu gestatten, daß sie in Zu⸗ kunft statt des bisherigen den Familiennamen Klump führe.
III. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 18. August dem Lehrer an der höheren Mädchenschule zu Darmstadt, Mitprediger Friedrich Schönfeld, die evang. Pfarrstelle zu Messel, im Dek. Darmstadt zu übertragen, am 23. Aug. den von den Ortsvorstande zu Walldorf auf die evang. Pfarrstelle zu Walldorf, im Dekanate Groß-Gerau, präsentirten Pfarr⸗ amts,Candidaten Georg Ewald aus Darmstadt für diese Stelle zu bestätigen; an demselben Tage den Steuercom- missär des Steuercommissariats Mainz, Rudolph Pfann⸗ müller, in gleicher Diensteigenschaft in das Steuercom-⸗ missariat Nidda zu versetzen. 8
IV. Charaklerertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 24. Aug. dem Hofapotheker Maximilian Pöhn die Erlaubniß, den ihm von Seiner Majeslät dem Kaiser von Rußland ver⸗ liehenen Charakter als Hofapothcker, sowie das Kaiserlich Russische Reichswappen auf seinem Schilde führen zu bürsen und am 27. Aug. dem Spenglermeister Georg Wirthwein zu Darmstabt den Charakter als Hosspenzler zu ertheilen. ö
V. Dienslentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben allergnädigst geruht: am 28. Aug. den Schullehrer an der evang. Schule zu Vendersheim, im Kieise Oppenheim, Peter Georg Amberger auf sein Nach⸗ suchen von seinet Diensistelle und an demselben Tage die Lehrerin an der mittleren katholischen Mädchenschule des Schulbezuks Stephan⸗Ignaz zu Mainz, Elise Stix, auf ihr Nachsuchen zu entlassen. 255
VI. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. August den Oberförster der Obersörsterei Butzbach,
Friedrich Klump, und den Oberförster der Oberfoͤrsterei Altenstadt, Carl Rumpf, unter Anerkennung ihrer treuen Dienste, sowie am 28. Aug. den Calculator 1. Classe bei der Calculatur der Oberbau⸗Direction, Georg Förster, bis zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit in den Ruhestand zu versetzen.
VII. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist die vierte evang. Schulstelle zu Lampertheim, im Kreise Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalt von 390 fl.
VIII. Sterbesälle. Gestorben sind am 9. August der Schullehrer Ferdinand Sauer zu Vermersheim; am 30. August der evang. Pfarrer Ludwig Frank zu Flonheim; am 31. August der Hofgerichtssecretär Christian Eckstein zu Gießen.—
Darmstadt. Die„Darmst.⸗Ztg.“ bringt folgenden Artikel: Aus einer Badischen Zeitung ist in andere Blätter die Nachricht übergegangen, die Ratification der neuen Militärconvention stoße hier Allerhöchsten Orts auf Schwierigkeiten. Diese Nachricht entbehrt jeder Begründung. Die Hessi— schen Bevollmächtigten, welche die Militärconvention
abschlossen, hatten sich schon vor der Unterzeichnung der Vertragsurkunden des vollen Einverständnisses Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs mit dem Inhalte der Convention versichert. Den Ständen ist die Convention, wie in dem betref— fenden Ministerialschreiben ausdrücklich bemerkt, zufolge Allerhöchster Entschließung Seiner König— lichen Hoheit des Großherzogs vorgelegt worden. Nachdem die ständische Zustimmung erfolgt war, wurde hiervon das Reichskanzleramt unter dem Anfügen in Kenntnißz gesetzt, daß der Ratification der Convention Hessischer Seits kein Hinderniß mehr im Wege stehe. Zugleich wurde wegen der Form der Ratifications-Urkunden die nöthige Ver— ständigung getroffen. Inzwischen sind, dem Ver- nehmen nach, Seitens des Reichskanzleramtes die geeigneten Schritte geschehen, um auch die Aller- höchste Genehmigung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen einzuholen. Dem Austausche der Ratifications-Urkunden darf sonach binnen Kurzem entgegengesehen werden. — Aus den vom„Reichsanzeiger“ gebrachten Ernennungen bezüglich der Stellen an den Ge⸗ richten und Staats- Anwaltschaften in Elsaß- Lothringen ist zu ersehen, daß aus dem Groß- herzogthum Hessen folgende sieben Herren dort Anstellung gefunden haben und zwar: 1) Bezirks- gerichtsrath Dr. Rödler von Alzey als Rath und 2) Gerichts- Accessist Bernays von Mainz als Staatsprocurator an dem Landgerichte zu Colmar; 3) Advokat Pauli von Mainz und 4) Gerichte Accessist Levino von Mainz als Räthe an dem Landgerichte in Metz; 5) Aktuar Wolf von Pfed⸗
dersheim als Rath und 6) Gerichts⸗Actessist Peez von Mainz als Staatsprocurator bei dem Land- gerichte in Mühlhausen; 7) Gerichts- Accessist Leoni von Mainz als Rath bei dem Landgerichte in Zabern.
Berlin. Die„Prov.⸗Corresp.“ führt in
einem„Die Friedensbürgschaften für Deutschland
und Europa“ überschriebenen Artikel aus, daß die Erstarkung Deutschlands und das jetzt hergestellte güte Einvernehmen mit Oesterreich für Europa die werthvollsten Bürgschaften für den Frieden sind und überall freudige Zustimmung gefunden haben. Bezüglich der deutsch-sranzssischen Unter- handlungen über die Ausfuhr elsässischer Producte nach Frankreich bemerkt vasselbe Blatt, daß die Unterhandlungen in jüngster Zeit einige Aussichten auf Erfolg haben.
— Die Verschmelzung der früheren„König- Wilhelm⸗Stiftung“ und der„Victoria-Invaliden⸗ Stistung“ zu der„Kaiser-Wilhelm⸗Stiftung für deutsche Invaliden“ ist nunmehr vollzogen und der General der Infanterie von Holleben zum Vorsitzenden des Verwaltungs-Comités der neuen Stiftung ernannt worden.
— Die„Prov.⸗Corr.“ schreibt:„Nach Art. 71 des Frankfurter Friedens vertrages soll die Räu- mung der noch von deutschen Truppen besetzten Forts von Paris, sowie der Departements Oise, Seine ⸗et-Oise, Seine-et-Marne und Seine bei Abzahlung einer dritten halben Milltarde auf die Kriegskosten stattfinden. Da die von der fran⸗ zösischen Regierung geleisteten Zahlungen dem Be— trage von 1500 Millionen Fr. nahe kommen, so hat der Kaiser, obwobl das Abnahmegeschäft noch nicht vollständig erledigt ist, dennoch den Beginn der Räumung angeordnet. Zunächst werden daher die deutschen Truppen aus den noch besetzten Pariser Forts, wie aue den Departements Seine et-Oise, Seine-et-Marne und Seine ausrücken. Das Departement Oise bleibt noch besetzt, bis die dritte halbe Milliarde regelrecht zur Abliefe⸗ rung gelangt ist. Zur Rückkehr in die Heimath sind die 2. und die 22. Division bezeichnet, so daß auf französischem Boden fortan noch 6 Divi- sionen mit einer Effectivstärke von rund 80,000 Mann zurückbleiben werden.
— Der„Allgem. Milit. Zeitung“ wird ge⸗ schrieben, daß das Kriegsministerium alle Kräfte anspannt, um einen vollständigen und umfassenden Militäretat für das Jahr 1872 aufzustellen, so daß dem Reichstage nicht mehr die Zumuthung


