Ausgabe 
16.5.1871
 
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Oberhessischer Anzei

wurden ernannt: der Landrichter Franz Königer

1871.

Dienstag den 16. Mai.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

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Betreffend: Die Unterfsützung der nothleidenden Grenzdistrikte. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachungen in Nr. 42 und 47 des Oberhessischen Anzeigers ersuche ich die Mitglieder des Ausschusses des landw. Bezirksvereins Friedberg wie die Großherzoglichen Bürgermeister mir die eingesammelten oder bei ihnen eingegangenen

Unterstützungsbeträge baldmöglichst zusenden zu Friedberg den 12. Mai 1871.

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Betreffend: Die Blastern.

wollen.

Anlehe

Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.

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Wegen Ausbruchs der Blattern sind die Wobnhäuser des Feldschützen Kopp und des Schuhmachers Georg Kautz dahier

abgesperrt worden. Friedberg den 15. Mai 1871.

Sperrversetzungen werden nach§. 327 des Reichsstrafgesetzbuchs bestraft.

Großherzogliches Kreisamt Frieeberg. Tera p p.

B. e bun d n be, h enen.

Die Sperre an dem Hause des Instrumentenmachers Glück dahier ist wieder aufgehoben worden.

Betreffen d: Die Blatternkrankheit.

Friedberg den 15. Mai 1871.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a p p.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Kaspar Bill von Melbach ist als Feldgeschworener der Gemeinde Melbach bestellt und in Pflichten genommen worden. Herz Fröhlich J. von Fauerbach v. d. H. ist als Vorsteher der dasigen israelitischen Gemeinde ernannt und verpflichtet worden.

Deutsches Reich. Darmstadt. Durch Decrete vom 3. l. M.

zu Seligenstadt zum Landrichter in Langen, der Landrichter Friedrich Hill zu Herbstein zum Land- richter in Seligenstadt und der Landgerichtsassessor Carl Sellheim zu Lauterbach zum Landrichter in Herbstein. Mittelst Allerböchster Entschließung vom 8. l. Mts. wurde der Landrichter Johannes Joseph Gutfleisch zu Lorsch zum Landrichter in Darmstadt ernannt.

Oeffentliche Blätter bringen die Nachricht, daß Baden seine Gesandtschaft in Wien eingehen lassen werde. In Anknüpfung hieran wird die Mittheilung nicht ohne Juteresse sein, daß der hessische Gesandte in Wien, v. Gagern, schon vor längerer Zeit um Enthebung von seinem Posten gebeten hat, und daß, wenn auch dieser Bitte nicht alsbald willfahrt wurde, doch das Aufhören der hessischen Gesandtschaft in Wien, nach allem was darüber verlautet, eine beschlossene Sache ist.

Wie dieHess. V. hören, ist begründete Aussicht vorhanden, daß die verheiratheten Re- servisten und Landwehrmänner unserer Armeedivi sion demnächst in die Heimath entlassen werden.

Mainz. In Folge eingetroffener Befehle hat der Rücktransport der französischen Kriegsge fangenen in Zügen von 1500 Mann begonnen, und soll das hiesige Lazareth schon in drei bis vier Tagen geräumt sein.

Berlin, 12. Mat. Reichstag. Der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Declaration zum F. 1 des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868, wurde ohne Debatte in erster und zweiter Berathung angenommen. Hiernach wird den im F. 1 ge- nannten Genossenschaften die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Personen gestattet, welche nicht zu ihren Mitgliedern gehören. Es folgt hierauf die Abstimmung über das Haftpflichtgesetz. Dasselbe wurde mit großer Majorität angenommen, eben so die einschlägigen Resolutionen über Kran

kencassen, Alterversorgungs- und Invalidencassen.

zu einer Mittheilung das Wort.

Derselbe erklärt: Noten sicherer Banken(englischer, niederländischer,

Bei Abschluß der Friedenspräliminarien bestand preußischer, belgischer) angenommen werden oder die Hoffnung, die Arbeiten in vier bis sechs Wochen Wechsel erster Classe. Die zweite Zahlung von zu beendigen, wobei gerechnet war, daß die franzö- 1000 Millionen hat im Laufe dieses Jahres bis sische Regierung sich der unbestrittenen Herrschaft

erfreue. Diese Hoffnung hat sich nicht verwirklicht. Weitere Verzögerungen mußten die Befürchtungen erregen, ob die französische Regierung im Stande bleiben werde, ihren Verpflichtungen zu genügen. Bezüglich der Abtretungen von Land war das Object in unseren Händen und die Ausführung der Bestimmungen nicht zweifelhaft. Die Befürch

tungen bestanden darin, ob die französische Re

gierung gewillt und fähig war, die Bestimmungen bezüglich der Kriegscontribution auszuführen. Ernstliche Besorgnisse veranlaßten mich, persönliche Besprechungen zu versuchen. Wenn wir uns nicht verständigt hätten, würden wir Paris durch ein Abkommen mit der Commune oder durch Gewalt genommen und dann von der Regierung verlangt haben, ihre Truppen hinter die Loire zurückzu⸗ zieben und alsdann die Verhandlungen fortzusetzen. Ich ging in der Absicht nach Frankfurt, einige schwebende Fragen zur Entscheidung zu bringen, nämlich die Zahlung der Kriegscontribution, die Verkürzung der Fristen und die Verstärkung der Garantien; da sich jedoch die Aussicht zeigte, de⸗ finitiv abzuschließen, so hielt ich dies für einen Gewinn für beide Länder, da hierdurch für Deutschland die militärische Last erleichtert und die Consolidirung Frankreichs erzielt wird. Die französische Regierung ist nunmehr in der Lage, am Besten die Wünsche des französischen Volkes nach Herstellung des Friedens zu erfüllen. Jede andere Regierung, die sich an ihre Stelle setzen wollte, hätte das Bedenken gegen sich, daß sie den Frieden nicht ebenso vollständig sichere. Es werden allerdings noch nachträglich Ausführungs- bestimmungen nothwendig sein, jedoch ist der de sinitive Frieden erreicht. Die Zahlungsfristen sind verkürzt worden, die erste halbe Milliarde wird innerhalb 30 Tagen, welche der Einnahme von Paris folgen, bezahlt. Betreffs der Zahlungs-

In heutiger Sitzung ergreift Fürst Bismarck! mittel wurde festgesetzt, daß nur Metallgeld oder

Ende December stattzufinden. Erst hierauf sind wir verpflchtet, die Befestigungen vor Paris zu räumen.(Bravo!) Die vierte halbe Milliarde wird bis zum 1. Mai nächsten Jahres gezahlt, Für die letzten 3 Milliarden bleiben die Bestim- mungen des Präliminarfriedens aufrecht; dieselben sind bis zum 1. März 1874 vollständig abzuzahlen. Die französische Regierung hofft, den Anforderungen genügen zu können, Schwierigkeiten ergab die Frage der Handelsbeziehungen. Die französische Regierung will den Handelsvertrag lösen. Sie scheint hiervon eine Steigerung der Zolleinnahmen zu erwarten. Ich begnügte mich mit der Bestim⸗ mung, für uns das Recht der Meistbegünstigten zu verlangen. Unter den Meistbegünstigten sind zu verstehen England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Oesterreich, Rußland. Bezüglich der Frage der Grenzregulirung wurde bestimmt, daß der Ausdruck Rayon von Belfort nicht im tech⸗ nischen Sinne zu verstehen sei, sondern derselbe wurde auf 4 bis 5 Kilometer ausgedehnt. Es erschien wünschenswerth, einige deutsche Gemeinden bei Thionville mit Rötlingen(Kentingen 2) zu erwerben, aber die französische Regierung erklärte, sich in der Unmöglichkeit zu befinden, dies zuzu⸗ gestehen. Ich habe deßbalb vorgeschlagen, die Frage der Ratisication der Nationalversammlung zu überlassen, und ich beantragte hierfür noch weitere Abtretungen bei Belfort. Die übrigen Bedingungen werden Sie aus den demnächst be vorstehenden Veröffentlichungen ersehen. Wir haben die Bahnstrecken der Ostbahn in Elsaß⸗ Lothringen für bestimmte Summen erworben. Für die Ratification durch den Kaiser und die National- versammlung ist eine zehntägige Frist bis zum 20. Mai festgesetzt. Fürst Bismarck schließt: Ich glaube, daß erreicht worden, was wir von Frankreich vernünftiger Weise erlangen konnten. Wir haben unsere Grenzen gesichert. Wir haben die Bezahlung der Kriegsentschadigung gesichert,