Ausgabe 
15.6.1871
 
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1871.

Donnerstag den 15. Zuni.

M 69.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Itiedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend; Die Abnahme des Verfassungseides vom 2. Quartal d. J.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

i Dienstag den 4. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Aus schwörung des Verfassungseides auf dem Rathhaust dahier durch die neu aufgenommenen Ortsbürger sowie Diejenigen, welche sich verheirathet haben ohne Ortsbürger zu werden, statt. Laden Sie dieselben hierzu vor und senden Sie bis zum 1. k. M. Bescheinigung hierüber oder Bericht, daß Niemand vorhanden ist, der den Verfassungseid abzuleisten hat, an uns ein. Die noch im Rückstande befindlichen nachstehend verzeichneten Leute sind bei einem Rihlr. Strafe zu laden. Wer die Vorlage bis zum 1. Juli J. J. nicht macht, dem wird ein Wartbote zur Abholung zugesendet.

Friedberg am 13. Juni 1871.

Ter a v p.

22 Wilhelm Karl Heinrich Eichler von Dorn⸗Assenheim, August Adam Embach von Dorn⸗Assenheim, Johann Heinrich Waas IV. von Friedberg, Anton Röhrig von Kirch⸗Göns, Konrad Karl Schreitz von Ober⸗Florstadt, Jakob Wagner VII. von Ober⸗Mörlen, Heinrich Fritz

von Schwickartshausen zu Weckesheim.

Bet NN Rückmarsch der Truppen aus Frankreich.

Friedberg den 14. Juni 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Von dem Erlaß Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. d. M. zu Nr. M. d. J. 6092 erhalten Sie durch nachstehenden

Abdruck zur Beachtung Kenntniß.

ir nehmen Anlaß Sie bei dieser Gelegenheit auf unser Amtsblatt Nr. 5 vom 6. April d. J. mit dem Bemerken wiederholt aufmerk zu machen, daß wir uns der genauesten Beachtung der Vorschriften desselben von Ihnen versehen.

Ter a p p.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Nach einer Mittheilung der General. Intendantur zu Berlin sollen die beim Rückmarsch aus Frankreich auf die Provinz Rheinhessen angewiesenen Truppen wegen Verpflegung in dieser Provinz auf Schwierigkeiten stoßen und wird gebeten, diesen Schwierigkeiten sofort abzubelfen und zwar in erster Linie durch Anordnung der Quartierverpflegung, oder wo dies nicht durchführbar, durch Gewährung der

Magazins verpflegung.

Die Truppen haben Anweisung, ihre Durchmärsche bei den Territorialbehörden anzumelden.

der französischen Grenze ab werden etwa mit dem 9. d. M. nach und nach erfolgen. 5 Wir setzen Sie hiervon mit dem Auftrag in Kenntniß, die geeigneten Anordnungen zu treffen, daß den auf dem Rückmarsch aus Frankreich das Großherzogthum passirenden Truppen Quartierverpflegung gewährt werde.

Be

Eingaben an Seine Königliche Hoheit den Großherzog sind vom 17. Darmstadt begeben werden, dis auf Weiteres dahin zu richteu, was wir hiermit

Friedberg den 13. Juni 1871.

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Die Abmärsche von

Hallwachs.

ng. d. M., an welchem Tage Allerhöchstdieselben Sich nach zur Kenntniß der Kreisangehörigen bringen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. r a N.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Jacob Müller von Staden ist als Todenbeschauer für die Gemeinde Staden ernannt und verpflichtet worden.

Deutsches Reich.

* Darmstadt. Aus Mannheim wird den Hess. V. geschrieben, daß nach officiellen An- gaben des dortigen Etappencommandos an das städtische Quartieramt der Einmarsch der hessi⸗ schen Division am 16., 17. und 18. d. Mts. in Mannheim erfolgt, und zwar werden in der Stadt und Umgebung an genannten Tagen be. quartiert die vier Infanterie- Regimenter, 2 Jäger- bataillone, 6 Batterien, 4 Munitionscolonnen, 2 Proviantcolonnen, 6 Feldlazarethe, 1 Train- Abtheilung mit Sanitäts⸗Abtheilung und Pferde⸗ Depot. Man erwartet in Mannheim an den drei Tagen einen außerordentliche Menschenzufluß, da z. B. jetzt schon in Gasthöfen so zahlreiche Anmel- dungen auf Zimmer eingelaufen sind, daß es schwer sein dürfte, in solchen noch Unterkunft zu finden.

Am 12. d. ist das Ersatzbataillon des 4. Infanterie Regiments von hier nach Mainz abmarschirt. Es ist noch nicht entschieden, ob das genannte Regiment, sowie das 2. Jägerbataillon an dem Einzug unserer Truppen hier theilnehmen werden, im Falle Dies aber geschehen sollte, werden dieselben jedenfalls noch am 21. Juni ab-

marschiren. Der Einzug unserer Truppen in Darmstadt

erfolgt durch das Neckarthor und bilden die Neckar- und Rheinstraße die eigentliche via triumphalis. An dem Monument theilt sich die Division und marschiren die in den benachbarten Orten can inen Truppen in ihre Quartiere ab.

13. Juni. Prinz Ludwig ist hierher zurückgekehrt und begibt sich am 14. mit seiner Gemahlin nach Potsdam, um von dort aus, der Einladung des Kaisers zufolge, dem Einzug der Truppen in Berlin beizuwohnen. Prinz Wilhelm begibt sich ebenfalls nach Potsdam,

Die hessischen Bevollmächtigten Oberst und Brigadecommandeur v. Lyncker und Oberkriegsrath Niepoth haben sich am Samstag nochmals zu weiteren Verhandlungen über die Militärconvention nach Berlin begeben.

Friedberg. Wie von glaubhafter Seite verlautet, soll an das Ersatzbataillon des 1. Jäger- bataillons dahier der Befehl gekommen sein, sich vom 16. d. an marschbereit zu halten. Es wird hiernach angenommen werden können, daß das aus dem Kriege heimkehrende Bataillon nicht hierher zurückkehrt, sondern sofort eine andere Garnison bezieht. Ob Friedberg für die Folge eine Gar- nison erhalten wird, soll augenblicklich mehr in Frage stehen, denn je zuvor.

Berlin, 12. Juni. Reichstag. Dritte Be⸗ rathung des Militär⸗Pensionsgesetzes.§. 6 erhält folgendes Zusatz-Amendement: Wenn die Pen- sionirung in Folge einer Beschädigung im Dienst eintritt, so wird die Höhe der Pension nach der bei der eintretenden Penstonirung bekleideten Charge auch in dem Falle bemessen, wenn der Ponsionär dieselbe noch kein volles Jahr bekleidet. Die Paragraphen 1 bis 117 werden hierauf mit un⸗ wesentlichen, theilweise redactionellen Aenderungen angenommen. Die Abstimmung über das ganze Gesetz erfolgt nach dessen Zusammenstellung. Das Haus nimmt schließlich den Bericht der Bundes- schulden-Commission entgegen und ertheilt den Mitgliedern derselben für 1870 ohne Debatte Decharge.

Der Gesetzentwurf betreffend die Verleihung von Dotationen fün die hervorragenden Heerführer beantragt, dem Kaiser 4 Millionen aus der sranzösischen Kriegsentschädigung zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz betreffend die Gewährung von Beihüfe an Reservisten und Landwehrleute beantragt, der Bundesregierung 4 Millionen aus des französischen Kriegsensschädigung zur Verfügung zu stellen, um daraus, soweit nach dem Verhält- niß der einzelnen Länder das Bedürfniß vorhan-

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