Ausgabe 
14.12.1871
 
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Donnerstag den 14. Dezember.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. f Friedberger Antelligenzblatt.

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uzeiger.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

ö Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten eitter s werthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗ Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,

Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ꝛc.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

Juseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

brechung eintritt.

Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldig st zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich

Die Redaction.

Amtlicher Theil. Detreffend: Das Gesetz vom 10. October 1871 wegen Uebergangs zu dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, insbesondere bezüglich der Poltzetstrafgesetzgebung und der Preßpolizei⸗,

Jagd-, Fischerei-, Forst⸗ und Felppoltzei

Gesetze.

Friedberg am 12. Dezember 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom

17. v. Mis. zu Nr. M. d. J. 7456, 7982. sollen

und jeden Polizeidiener ein Separatabdruck des obigen Gesetzes nebst zu- gehörigem Anhange zum Dienstgebrauche auf Gemeindekosten angeschafft

werden.

für jede Bürgermeisterei wir weisen Sie daher

der Buchhandlung Großherzoglichen Staatsverlags anher gesendet worden;

an, je 2 Exemplare(für Friedberg und Bad-

Nauheim je 3) bei dem Kreisamts-Bureau-Gehülfen Fink gegen Ent⸗ richtung von dreißig sechs Kreuzer für ein Exemplar, für beide sonach

von einem Gulden 12 Kreuzer, baldigst in Empfang nehmen zu lassen.

Die für den Kreis Friedberg nöthigen Separatabdrücke sind von

Trapp.

Boe xk,an nem tem a chu n g. Betreffend: Die Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Friedberg.

Die Generalversammlung des

Samstag den 16. l.

Nachmittags 1 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg statt und werden hierzu die Mit⸗ glieder des Vereins und sonstige Freunde der Landwirthschaft mit der s sich ganz präcis der Kürze der Tage wegen

Bitte eingeladen,

dazu einzufinden. Zur Verhandlung kommen:

1) Mittheilung über die Thätigkeit des Bezirks- Vereins in 1870

und 1871. f 2) Vorlage der Vereins⸗Rechnung für 1870.

landwirthschaftlichen Bezirks Vereins des Kreises Friedberg für 1871 findet

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3) Berathung über die Verwendung der disponiblen Mittel.

4) Ergänzungswahl des Ausschusses des Bezirks- Vereins.

5) Ersatzwahl der Commission für Besichtigung des Faselviehes. Sodann wird der Lehrer an der Ackerbauschule dahier, Herr

Rückert, einen Vortrag über das Thema: f

Körner⸗ oder Futterbau?

halten, worauf ich noch ganz besonders aufmerksam mache. Friedberg den 10. December 1871.

8 Director des landw.

in 1872 voraussichtlich

Bezirks- Vereins des Kreises Friedberg NaN

Deutsches Reich. b

Darmstadt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog baben mittelst Allerböchster Entschließung vom 5. d. M. gerubt: zu Setonde⸗Lieutenants der Reserve zu befördern die Vice Feldwebel: Steuernagel Pat. Nr. 1, Horn Nr. 2, Junghenn Nr. 3, Plier Nr. 4, Hoffmann Nr. 5, v. Lyucker Nr. 6, Rüti Nr. 7, Roll Nr. 8, Seibert Nr. 12, Eckhardt Nr. 17, des 1. Gr. Inf. Regiments Nr. 115; Schaum Nr. 13, Frhr. v. Gemmingen- Hornberg Nr. 14, v. Zabern Nr. 18, Wägner Nr. 15, des 3. Inf. Reg. Nr. 1173 Schmeel Nr. 11, Gotthard Nr. 16, der Feldartillerie; Busch Nr. 9 des 2. Inf. Regiments Nr. 110, Christophe Nr. 10 des 4. Inf. ⸗Reg. Nr. 1183 den Seconde- Lieutenant v. Ritgen als Seconde⸗ Lieutenant der Reserve des Gr. Inf. Regiments Nr. 115 zur Reserve zu versetzen; den n der Reserve des 3. Gr. Inf.⸗Reg. Nr. 117, Stahl, unter Voraussetzung der nachträglichen Absolvirung des Ofsizierexamens den Uebertritt jn das stebende Heer zu gestatten; den Wacht⸗ meister Creter vom 1. Dragoner Regiment zum Scconde-Licutenant der Train-Abtheilung zu be- fördern; den Oberstlicutenant in Pension, Ganden⸗ berger, den Major in Pension, Weygand, und den Hanptmann in Pension, Wagner, zur 1 75 position zu stellen; dem Generalmajor und Com-

zur Annahme und Anlegung des ihm von Seiner Majestät dem König von Bayern verliehenen Comthurkreuzes des Königl. Baperischen Militär- verdienstordens und gleiche Erlaubniß dem Oberst⸗ lieutenant in Pension, Knispel, und dem Haupt- mann in Pension, Riedel, für das Ritterkreuz 1. resp. 2. Klasse desselben Ordens, sowie dem Mus- ketier Reitz des Gr. 4. Inf. Reg.(Nr. 118) bezüglich der franz. Medaille für den Feldzug in Mexiec zu ertheilen; den Sec. Lieutenant der Reserve, Hohmann, des 2. Gr. Inf. Regiments Nr. 116 mit Pension zu beabschieden.

Die Landgerichtsassessoren Gustav Hoff- mann zu Friedberg und Gustav Kullmann zu Alsfeld sind zu Richtern bei dem Bezirksstrafge⸗ richt ernannt worden.

Die zweite Kammer tritt Montag den 18. Dez. wieder zusammen. Gegenstand der Be⸗ rathung ist: Die Vorlage Gr. Ministeriums der Finanzen, den Gesetzentwurf, die Erhebung der Staatsauflagen für die drei ersten Monate des Jahres 1872 betr. Der Berichterstatter Abg. Gold- mann beantragt Annahme des Gesetzentwurfs und spricht zugleich die Hoffnung aus, daß der Aus⸗ schuß mit der Berathung des Budgets Ende Januar fertig sein wird.

Dem den Ständen zur Berathung und

mandanten der Residenz, Kehrer, die Genehmigung Beschlußfassung vorgelegten Einnahmebudget für

das Jahr 1872, welches sich auf 11,387,759 fl. beläuft, entnehmen wir folgende Haupteinnahme⸗ posten: Kameraldomänen 831,598 fl., Forstdo⸗ mänen 1,767,917 fl., Reinertrag der Staats- bahnen 232,483 fl., verschiedene Regalien 40,200 fl., directe Steuern(Einkommen-, Gewerbe und Grundsteuer) 2,800,108 fl., Tranksteuer aus Wein und Obstwein 440,060 fl.,(hiervon entfallen auf Rheinhessen 237,090 fl., auf Starkenburg 165,000 fl. und Oberhessen 37,000 fl.), Brücken⸗ geld 55.000 fl., Sporteln 112,500 fl., Stempel 580,000 fl., Collateralgelder 120,000 fl., Hunde resp. Nachtigallensteuer 50,040 fl., aus Reichs- steuern und Biersteuer 100,520 fl., Branntwein⸗ steuer 43,200 fl., Geldstrafen 80,600 fl., zu⸗ fällige Einnahmen 215,578 fl., Ueberschüsse der Hauptstaatskasse 2,713,000 fl. Die hauptsäch⸗ lichsten Aus gabeposten erscheinen als Lasten und Abgänge 775,147 fl., Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld 684,620 fl., Civilpensionen 324,700 fl., Bedürfnisse der Groß berzoglichen Familie und des Hofsstaates 767,000 fl., Land- stände 20,000 fl., Matrikularbeiträge an das Reich 1,150,000 fl., in den Geschäftszweigen des Ministeriums des Akrußeren und des Hauses 60,578 fl., des Innern 1,692,535 fl., der Justiz 699,881 fl., der Finanzen 2,268,719 fl. und

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