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1871.
Dienstag den 14. November.
M134.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Iriedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dlenstag, Donnerstag und Samstag
Für die Monate November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags- Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Bezirkestrafgericht verur- theilte den Reichstagsabgeordneten dans Blum wegen Beleidigung v. Dalwigk'e und Frank's zu 200 Thlrn. Gelostrafe.
— Die Ermittelungen über die Schulbildung der bei der Hessischen Diviston eingestellt werdenden Ersatzmannschaften, welche die statistische Central stelle seit 1868/69 alljährlich publicirt, ergeben auch für das Ersatzjahr 1870/71 günstige Resul- tate. Von 4631 in diesem Jahre eingestellten Mannschaften waren nur 15 8 0,32 pCt. ohne Schulbildung. Im vorhergehenden Jahre fanden sich unter 2569 nur 9 80,35 pCt. und im Jahre 1868/69 unter 2600 Mann 13= 0,50 pCt., in den drei Ersatzjahren 1869ù71 unter 9820 Mann 37 2 0.38 pCt., welche keine Schulbildung be— saßen. Vergleicht man hiermit die Ergebnisse in Preußen, in welchem Staate die Aufnahmen ganz wie in Hessen erfolgen, so ergab diejenige des Ersatzjabhres 1869/70, daß von 80,028 Einge⸗ stellten 2703= 3,37pCt. ohne alle Schulbildung waren. Im Ersatzjahre 1864/65 fanden sich noch 5,52 pet., welche nicht lesen und schrelben konnten, in 1867/58 waren es 3,72, in 1868/69 wirder 3,94 pC. Die günstigere Verhältnißzahl gegen früber ist jedoch, obgleich eine Besserung im allgemeinen constatirt werden muß, wesentlich durch die neuen Provinzen herbeigeführt, in welchen unter 13,469 Eingestellten nur 84 S 0,62 pCt. ohne Schulbildung getroffen wurden, während in den alten Provinzen sich unter 66,559 Eingestellten 2619 83,93 pCt. befanden, die keine Schulbildung genossen hatten. Von den ersteren fanden sich in Kossel⸗ Wiesbaden 0,22, in Lauenburg 0,57, in Schleswig- Holstein 0,69, in Hannover 0,87 pCt. Von den alten Provinzen erscheinen Sachsen mit 0,37, Brandenburg 0,59, Rheinland 0,75, West⸗ phalen 1,03 Pommern 1,08, Schlesien 2,86, Preußen 10,94, Posen 14,38 pCt.
— Der„Allg. Mil.-Ztig.“ wird von Berlin geschrieben, daß man sich entschlossen habe, statt des Zündnadelgewehrs keines der schon bekannten, sondern ein ganz neues Gewehr einzuführen, welches die Vorzüge aller möglichst in sich ver- einige und besonders eine sehr große Tragweite habe. Dasselbe solle, sobald erst das Modell her- gestellt sei, erprobt und dann allmählich bei der Armee eingeführt werden. Jedenfalls werde für die Patrone statt der Papier- eine Blechhülle an- genommen werden.
— Unter den durch den„Reichsanzeiger“ ver⸗ offentlichten Namen von 41 Frauen aus fürst⸗ lichem Geblüt, welchen auf Vorschlag der Kaiserin das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen verliehen worden ist, befinden sich auch die Prin- zessinnen Carl und Ludwig von Hessen.
Berlin, 11. Nov. Reichstag. Auf die Interpellation Richter's um Erlaß eines Gesetzes, die Regelung des Apothekergewerbes und der gewerblichen Hülfscassen betreffend, gab Staats- minister Delbrück eine Erklärung ab, in welcher er hervorhob, daß eine einheitliche Gesetzgebung wegen der Verschiedenheit der gewerblichen Con- tessionen in den einzelnen Staaten sehr schwierig sei, doch werde das Bedürsniß derselben anerkannt und solle bald möglichst berücksichtigt werden. Ein
Gesetz, betreffend die gewerblichen Hülfecassen, sei in der Vorbereitung begriffen.— Es folgt die erste Berathung über den Reiche münzgesetzentwurf. Staatsminister Delbrück leitet die Verhandlung mit einem historischen Rückblick über die Münzan— gelegenheit ein. Derselbe gedenkt der Münzeon⸗ ventionen von 1837 und 1857, erwähnt, daß im Jahre 1867 der Uebergang zu dem Frankenspstem angeregt worden sei, die betreffenden Verhandlun gen sich jedoch zerschlagen bätten, da die Macht der Verhältnisse stärker gewesen sei als die ideale Tendenz der internationalen Münzeinheit. Die im vorigen Jahre beabsichtigte Enquste behufs Einführung einer nationalen Goldmünze sei durch die bekannten Verhältnisse unmöglich geworden. Man habe inzwischen die Ueberzeugung gewonnen, daß die Frage der Münzeinheit im Anschlusse an eines der bestehenden Spsteme nicht zu lösen sei, deßhalb empfehle der Gesetzentwurf ein selbststän- diges nationales Münzsystem. Bamberger erklärt sich im Allgemeinen mit dem Gesetzentwurf ein— verstanden und kandigt ein Amendement an, welches vom Tage der Gesetzpublication an die Ausprä⸗ gung der Silbermünzen verbietet. Minister Camp- haufen erwidert auf die Bemerkungen Bamberger's, daß vor einigen Monaten die Metalle im Preise zurückgegangen seien, was die Regierung veran— laßte, die Ausprägung von Goldmünzen zu be⸗ schleunigen; seitdem habe sich der Weltmarkt, ins- besondere Englands, beruhigt und ein richtiges Verhältniß zwischen Gold und Silber sel wieder hergestellt und nicht weiter alterirt worden, da die Reichsregierung im Besitze einer großen Menge Goldbarren war und die deutschen Banken vor— gesorgt hatten. Schwlerigkesten bei Rückzahlung der in englischer Valuta creirten Schatzanweisangen würden nicht erwachsen, da 3,600,000 Pfund Sterl. billig zurückgekauft wurden, die zur Ver— minderung der Lasten des Reiches verwendet werden sollen. Ein Uebersluß von Goldmünzen sei nicht zu besorgen, wenn die Banken mit den nöthigen Mitteln zum Umtausch versehen seten. Die Ein— ziehung der Silbermünzen sei Sache der einzelnen Staaten und ein Verbot u gegen die Weiterprägung von Silbermünzen unnöthig. Auch wolle Preußen noch Siegesthaler prägen lassen. Schließlich er- klärt Minister Camphausen, er ziebe die Mark dem Gulden vor. Gref Münster erklärt sich gegen die Bestimmung des Gesetzentwurfe, daß die Reichsmünzen das Bild des Landesfürsten tragen sollen. Der bayerische Finanzminister v. Pfretzsch— ner vertheidigt diese Gesetzesbestimmung, indem er sagt, daß die Prägung mit dem Bild des Landessürsten als Ausfluß des Münzregals be— trachtet werde, auf welches die Landessürsten nicht verzichtet hätten. Um 5 Uhr wurde die Sitzung und die Discussion über den vorliegenden Gesetz— entwurf auf Montag vertagt.
Berlin. Die Feierlichkeit zur Enthüllung des Schiller-Denkmals hat am 10. Nov. dem Programm gemäß, unter Theilnahme einer großen Measchenmenge, um 11 Uhr Vormitlags stattge— sunden. Der Kaiser, der Kronprinz und die Prinzessinnen Karl und Friedrsch Karl wohnten der Felerlichtet in der Belletage der Seehandlung bei. Feldmarschall Wrangel, die Minister v. Selchow
und v. Itzenplitz, die Präfldenten des Reichstags
und viele Abgeordnete hatten auf dem für die Ehrengäste reservirten Podium Platz genommen. Die Feier wurde durch den Choral:„Ein' feste Burg ist unser Gott“ eingeleitet. Nach Ueber- gabe des Standbildes an die Stadtbehörden, der Verlesung der bezüglichen Urkunde und der Weihe⸗ rede des Oberbürgermeisters Seydel fiel die Hülle unter dem Jubel der Menge, welche ehrfurchtsvoll das Haupt entblößte. Zum Schluß der Feier wurde das Lied„An die Freude“ gesangen.
— Die„Nordd. Allg. Zig“ bespricht den Ministerwechsel in Oesterreich und Ungarn und hebt dabei hervor, daß hierdurch in den freund- nachbarlichen Beziehungen zwischen Oesterreich- Ungarn und Deutschland keine Veränderungen herbeigeführt werden.— In demselben Blatte wird die Mahnung an die freie Presse Belgiens, das Zusammenwirken der schwarzen und rothen In- ternationalen zu bekämpfen, nachbrücklich wiederholt.
— Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Subvention der Gotthard- bahn, die Uebereinkunft zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz wegen derselben Sub- vention, eine Verordnung, betreffend die Einfüh- rung der Versassungsbestimmungen über Post- und Telegraphenwesen und die Einführung des Post-⸗ taxgesetzes in Elsaß-Lothringen.
— Dem„Dr. J.“ zufolge haben im Bundes- rath die Vertreter von Bapern, Würtemberg und Hessen zu Protokoll erklärt, daß sie in den Aus- schußberathungen dem österreichischen Gulden-System vor dem Mark-System den Vorzug gegeben hätten und an dieser Auffassung sesthielten.
— Es ist von Seiten des Reichskanzleramtes an den Bundesrath der Antrag gerichtet worden, zu beschließen, 1) das Bahnpolizei-Reglement vom 3. Juni 1870 unter der Bezeichnung„Bahn- polizei-Reglement für die Eisenbabnen Deutsch-⸗ lands“ mit dem Einfübrungstermin 1. Jan, 1872 auf die Eisenbahnen in Würtemberg, Baden und Elsaß-Lothringen auszudehnen, 2) den Bundes- regterungen vorzubehalten, zur Aussübrung zeit- raubender Aenderungen in bestehenden Bahnan— lagen einzelnen Bahn Verwaltungen auf deren Wunsch eine an gemessene, jedoch nicht über das Jahr 1872 hinausgehende Frist zu bewilligen, 3) den Bundesregierungen zu empfehlen nicht nur bei der Concesstontrung neuer Bahnen darauf Be- dacht zu nehmen, daß der Ausbau eines zweiten Geleises regierungsseitig zu jeder Zelt gefordert werden kann, sondern auch dahin zu wirken, daß bestehende Staats- und Privat Bahnen überall, wo das Verkehrsbedürfniß oder die Sicherheit des Betriebes es erfordert, mit einem zweiten Geleise ausgerüstet werden.
— Die„Nat. Ztg.“ klagt bitter über den Sicherhetts- und Sittlichkeitezustand von Berlin, ven sie unter Anführung von Thatsachen als tief gesunken schildert. Sie erklärt es für eine Auf- gabe des nächsten Landtags, die Säuberung Ber- lins von dem unsittlichen Treiben, welches in er- schreckender Weise und ohne genügendes Einschreiten der Behörden auch in der Oeffentlichkett um sich gegriffen habe, dringend in Anregung zu bringen.
— Das Kaiserliche General- Postamt erließ unterm 6. Nov. solgende zwei Bekanntmachungen: 1) Erweiterung der Drucksachen-Beförderung mit
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