Ausgabe 
13.4.1871
 
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1871.

Donnerstag den 13. April.

M43.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betrefsend: Die Verwendung der eingehenden Feldstrafdritttheile zur Besoldung des Aufsichtspersonals.

Friedberg an 8. April 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir weisen Sie an, die in unserem Ausschreiben vom 20. v. M. bezeichneten Strafantheile an die betreffenden Denunzianten zur

Auszahlung anzuweisen, und für die wirkliche Auszahlung zu sorgen.

Trapp.

Betreffend: Die Volkszählung im Königreich Groß oritannien.

Friedberg den 10. April 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Die Königlich Großbritannische Regierung wuͤnscht eine Ueber sicht der zur Zeit der Volkszählung in Großbritannsen am 1. bis 3. April J. Is. im Großherzogthum sich aufhaltenden Staatsange hörigen des Königreichs Großbritannien nach Geschlecht und Alter zu erhalten. Wir beauftragen Sie daher, in Folge Weisung Groß⸗ herzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. v. M. zu Nr. M.

d. J. 3589, soweit als thunlich, die in Ihren Gemeinden sich auf⸗ haltenden Königlich Großbritannischen Unterthanen zu ermitteln und uns ein Verzeichniß derselben, in welchem Namen, Stand, Alter, Heimath und Aufenthaltsort anzugeben ist, bis zum 20. d. M. oder Bericht, daß sich keine Engländer in Ihren Gemeinden aufhalten, unfehlbar vorzulegen. Trapp.

Die Abhaltung des Faselmarkts zu Bad⸗Nauheim.

Die Errichtung eines Faselmarkts zu Bad. Nauheim ist durch Entschließung Großh. Ministeriums des Innern vom 30. v. M. zu Nr. M. d. J. 3652 und 3518 genehmigt worden. Mit Bezug hierauf btingen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige Faselmarkt

Donnerstag den 20. April d. J. adgehalten werden soll.

Die sämmtlichen vorgeführten Bullen werden von einer Com mission, bestehend aus den Herren Bürgermeister Reitz von Södel, Bürgermeister Weber von Kirch Göns, Bürgermeister Rumpf von Langenbain, Oeconom Kleeberger zu Södel, Pachter Alles zu Bönstadt und Oeconom K. Schudt zu Steinfurt besichtigt, nach ihrer Gute ein getheilt und sollen für die vorzüglichsten Thiere Geld⸗Prämien verab reicht werden, zu welchem Zweck von dem landwirthschaftlichen Bezirks verein Friedberg und dem Gemeinderath der Stadt Bad-Nauheim je 50 fl. also zusammen 100 Gulden verwilligt worden sind.

Die Prämien werden nur wirklich preiswürdigen Thieren zu erkannt, jedoch ohne Rücksicht darauf, ob der Bulle auf dem Markt verkauft wurde oder nicht und durch den Eigenthümer selbst und innerhalb des Kreises gezüchtet ist oder nicht.

Zur Concurrenz werden nur solche Bullen zugelassen, welche Morgens 9 Uhr auf dem Platze sind. Bullen, welche für Gemeinden Dienste thun, sind von der Preisbewerbung ausgeschlossen;

Fasel der reinen Berner und der Vogelsberger Race werden vor⸗

zugsweise beräcksichtigt.

Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter Thiere sollen auf Verlangen aus der Kasse der landw. Bezirksvereine Weg vergütungen ausbezahlt werden, wozu 10 fl. bestimmt sind. Nicht ge⸗ nügend, durch zwei Schlingen an den Vorderbeinen gefesselte, von zwei Mann vorgeführte, Fasel werden vom Platze weggewiesen.

Von etwaigen Käufen bittet man dem auf dem Platze anwesen⸗ den Gr. Buͤrgermeister Schutt von Bad⸗Nauheim Kenntniß zu geben.

Das landw. Publicum fordern wir zu zahlreicher, zur Hebung des Marktes beitragenden Betheiligung und insbesondere die Gemein⸗ den zur Benutzung der günstigen Ankaufsgelegendeit mit dem Be⸗ merken auf, daß in zablreichen Gemeinden diesseitigen Kreises und der umliegenden Kreise die Absicht besteht, auf diesem Markte Neuankäufe auszuführen und daß es daher sehr erwünscht ist, wenn derselbe mit recht vielen und recht schönen Exemplaren befahren wird.

Die Großh. Bürgermeistereien beauftragen wir für möglichste Verbreitung dieser Veröffentlichung unter den Landwirthen ihrer Ge⸗ meinden zu sorgen und dieselben zu starker Betheiligung aufzufordern.

Friedberg, 8. April 1871.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Von S. M. dem deutschen Kaiser ist nachbenannten Officieren und Mann- schaften der großherzoglichen Division das eiserne Kreuz II. Classe verliehen worden: Vom Armee divisionsstab: dem Obergendarm Friedrich Schnee⸗ weiß von der Feldgendarmerie des 9. Armee Corps. Vom 1. Inf.⸗Regt.: dem Oberlieutenant Ernst Arnold, den Corporalen Johann Schäfer und Wilhelm Pfersdorff, dem Gardist Johannes Bittel. Vom 2. Inf.⸗Regt.: dem Major und Bataillons-Commandant Anton Keller, dem Ser geant Johannes Fröhlich, den Corporalen Franz Preuschen, Adam Weiß und Heinrich Hebbel, dem Musketier Heinrich Geisel. Vom 1. Jäger- Bat.: dem Lieutenant der Reserve Otto von Ritgen, dem Sergeant Peter Mulch, dem Garde jäger Valentin Koeber. Vom 3. Inf.⸗Regt: dem Hauptmann Georg Lauteschläger, den Cor poralen Philipp Hanße und Johann König, dem Gefreiten Franz Kilian, den Musketieren Adam Thyrauer und Nicolaus Wolther. Vom 4. Inf.⸗Regt.: dem Oberlieutenant Carl Frisch, dem Sergeant Theodor Dölcher, den Musketieren August Bieser und Valentin Wilhelm. Vom 2. Jäger-Bat.: dem Sergeant Adam Knapp, dem Jäger Heinrich Stock. Vom 1. Reiter-Regt.:

dem Rittmeister Wilhelm Freiherr von Lepel, dem Lieutenant Moritz Riedesel Freiherr v. Eisenbach, den Garde- Chevauxlegers Anton Meper, Franz Wagner, Carl Schmidt, Adam Roth, Adam Grimm. Vom 2. Reiter⸗Regt.: dem Lieutenant Elmar von Eschwege, dem Sergeant Heinrich Gries, dem Corporal Johannes Astheimer, dem Chevauleger Johannes Muth. Von der Feld Artillerie: dem Lieutenant der Reserve Heinrich Möser, dem Feldwebel Johann Velten, dem Portepeefähnrich Ludwig Wagner, dem Corporal Conrad Graßmück, dem Gefreiten Philipp Hoffmann.

11. April. DieDarmst. Zig. schreibt: Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 6. April den wirklichen Geheimenrath, Präsidenten des Gesammtministe- riums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, sowie des Innern, Dr. Reinhard Carl Friedrich Freiherrn v' Dalwigk zu Lichten fels, auf sein Nachsuchen und unter Bezeigung der Allerhöchsten vollsten Zufriedenheit mit seiner langjährigen treuen und ausgezeichneten Dienst⸗ führung in den Ruhestand zu versetzen, an dem selben Tage: 1) den wirklichen Geheimenrath, Minister der Justiz und Präsidenten des Staats- ratbs, Dr. Friedrich Freiherrn v. Lindelof, gleichzeitig auch zum Minister des Großherzog

lichen Hauses und des Aeußern und 2) den wirklichen Geheimenrath Friedrich Georg von Bechtold zum Präsidenten des Ministeriums des Innern zu ernennen.

Prinz Ludwig von Hessen ist am 10. d. nach Beendigung seines Urlaubs nach Donjeur abgereist, wo sich das Hauptquartier der Division befindet.

Gießen. Sämmtliche dahier internirt gewesene französische Gefangene, etwa 900, sind in der Nacht vom 5.6. April nach Frankreich zurück⸗ gebracht worden.

Berlin. Die liberalen baperischen Abgeord neten des Reichstages haben eine Erklärung ver⸗ öffentlicht, daß sie, da die nöthigen Voraussetzungen zu der allseitig wünschenswerthen Bildung einer ungetheilten, entschieden freisinnigen und den na- tionalen Ausbau des Reiches vertretenden Partei zur Stunde noch nicht gegeben sei, es für das Zweckmäßigste erachtet haben, daß unter Festhaltung des von ihnen Allen erstrebten Zieles jeder nach freier Wahl sich den zur Zeit bestehenden Einzel- richtungen auf der liberalen Seite des Reichstages anschließt.

11. April. DerKreuzzeitung wird aus diplomatischen Kreisen die Nachricht bestätigt, daß sich die englische Regierung gegenwärtig de

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berhessischer Anzeiger.