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Dienstag den 12. Dezember.
M 146.
Unzeiger.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
Für den Monat; Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der a Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
5 5 5. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 15 ie Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bauernheim, Bruchenbrücken, Dorheim, Gambach, Griedel, Münzenberg, Bad⸗ aubeim, Opperebofen, Nieder-Mörlen, Ossenheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Steinfurt, Trais-Münzenberg und Wisselsheim.
Betreffend: Dit Reinigung des Wetterflusses.
Wir haben bestimmt, daß im Jahre 1872 eine von uns und
Großherzoglichem Kreisbauamt Friedberg als gründliche Ausräumung des Wetterflusses in
stattfinden soll und den Bezirks⸗Bauaufseher Schneider in Gambach mit Fertigung von Kostenüberschlägen bezüglich der der Räumung
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bedürftigen Strecken Veranlassung zugehen Indem wir Sie
nothwendig erkannte, Ihren Gemarkungen
stützung angedeihen zu
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Dann
Betreffend: Die Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Friedberg.
Die Generalversammlung des Vereins des Kreises Friedberg für 1871 findet Samstag den 16. l. Nachmittags 1 Uhr,
auf dem Rathhause zu Friedberg statt und werden hierzu die Mit, glieder des Vereins und sonstige Freunde der Landwirthschaft mit der Bitte eingeladen, sich ganz präcis der Kürze der Tage wegen
dazu einzufinden. Zur Verhandlung kommen:
1) Mittheilung über die Thätigkeit des Bezirke Vereins in 1870
und 1871. 2) Vorlage der Vereins⸗Rechnung für 1870.
a
Betteffend: Die Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen. Diejenigen Militär pflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗ Ersatz⸗Instruction vom 26. März 1868(Reg. ⸗ haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berück, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der
lungs pflichtig sind, sichtigung der 88. 148, erwähnten Militar⸗ Ersatz⸗Instruktion bis zum
1. Februar 1872
bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. J. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beab⸗
sichtigen.
a. ein Geburtszeugniß(Taufschein),
b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von Progymnasien und höheren ziehungswelse Rector jungen Leute
nommen wird, wird später 0 specielle Einladung erfolgt nicht.
landwirthschaftlichen
Der Meldung sind beizulegen:
höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Bürgerschulen) von dem Director be⸗ der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen aber von der Polizei⸗Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbrobachtung der bestehenden Vorschriften oder Ein⸗ reichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die
Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. 97 Der Prüfungstermin sowie das Lokal, worin dieselbe vorge- ffentlich bekannt gemacht werden, eine
Bezirks-] 3) Berathung über
Mts. 4) Ergänzungswahl
5) Ersatzwahl der C
N„ K o halten, worauf ich no
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Bestimmungen ausdrü Blatt Nr. 21) gestel⸗
Anrechts spätestens d
ist die Aufgabe des verbunden. Ausvahmsweise
Behörde dritter Instan Militärpflichtige noch pflichtet war, oder v ist. 0 treten, welcher der betheiligte
Gesuche um Wi
oder des Vormunde s,
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Friedberg am 9. Dezember 1871.
beauftragt, welche Ihnen s. Z. zur weiteren werden. hiervon vorläufig benachrichtigen, beauftragen
wir Sie, dem genannten Techniker bei seinen Aufnahmen jede Unter⸗
lassen. Drage
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die Verwendung der in 1872 voraussichtlich
disponiblen Mittel.
des Ausschusses des Bezirks⸗Vereins. ommission für Besichtigung des Faselviehes.
Sodann wird der Lehrer an der Ackerbauschule dahier, Herr Rückert, einen Vortrag über das Thema:
tner- oder Futterbau“? ch ganz besonders aufmerksam mache
Friedberg den 10. December 1871. Der Director des landw. Bezirks Vereins des Kreises Friedberg
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Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende
cklich aufmerksam.
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und
muß bei Verlust des is zum 1. Februar des Kalenderjahres nachge⸗
sucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst
Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen,
kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗
meldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz⸗
z wieder verliehen werden, wenn der betheiligte nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ ermöge seiner Loosnummer disponibel geblieben
In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann ein⸗ wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei Militärpflichtige zu concurriren hat, formict wird.
ederverleihung der durch versäumte rechtzeitige
Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Commission zu richten. Darmstadt den 1. December 1871. Großherzogliche Prüfungs⸗Commission fur einjährig Freiwillige. Pa b st.
Strecker.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Oberst von Lyncker ist behufs der Ueberfübrung der hessischen Offiziere in die prtußische Armee nach Berlin gereist. Im Ganzen haben 40 Offiziere und Beamle, darunter sämmt⸗ liche Mitglieder des Kriegs ministeriums, ihre Pen⸗
sionirung nachgesucht. Berlin, 9. Dez, Abgeordnetenhaus. Unter Vorlagen be⸗
den von der Retzierung gemachten finden sich mehrere Gesetzentwürse, betreffend den Bau neuer Eisenbahnen, darunter die Strecken
Limburg a. d. L.-Camberg, Bebra Friedland mit einer Zweigbahn nach Eschwege, Tilsit⸗Memel und Harburg ⸗Stade. Der Finanzminister bringt einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Verwendung der durch den Wegfall der aus der preußischen Staats- kasse an das Reich geleisteten Vorschüsse erzielten Ersparnisse. Die hlervurch eingetretene einmalige Ersparniß von 11,600,000 Thlr. soll zu Renten- ablösungen und à conto der Eisenbahnanleihe verwendet werden. Der Finanzminister bringt ferner eine Ergänzungs vorlage betreffend die
Oberrechnungskammer, sowie eine Steuerreform⸗ vorlage ein. In der bierzu gegebenen Erläute⸗ rung ue klärt der Finanzminister: Von der franzö; sischen Kriegscontribution seien bisher 1175 Mill. Francs bezahlt, auf die elsaß lothringischen Eisen· bahnen waren 315 Mill. angerechnet. In den nächsten fünf Monaten seien 650 Millionen zu zahlen, fernere Zahlungen würden im März 1873 und die schließliche Hauptzahlung 1874 erfolgen. Die preußische Regierung babe bei der heutigen Reformvorlage mit diesen zukünftigen Beträgen


