1) Isaak Haas, Fruchthändler zu Bönstadt. 2) Faist Löwenthal II., Fruchthändler daselbst. 3) Georg Müller, Müller zu Bruchenbrücken. 4) Ludwig Fürth, Ellenwagrenhändler zu Friedberg. 5) Zadig Grödel II., Fruchthändler daselbst. ig Grödel, Holzhändler daselbst.
1
7) Maher Hirsch, Ellenwaarenhändler daselbst. 14 8) Emanuel Löb, Fruchthändler daselbss. ) Eliss Mayer, Fruchthändler daselbst.
10) Isaak August Nauheim, Ellenwaarenhändler daselbst. 1) Löb Oppenheimer, Fruchthändler daselbst.
12) Louis Rodaug, Schneidmüller daselbst.
13) Karl Emil Scriba, Buchhändler daselbst.
14) Baruch Stern, Fruchthändler daselbst.
15) Jakob Stern, Fruchthändler daselbst.
Die Gew euer I. und 2. Klasse Bezahlenden. Nie t Ossenheim. 0 +
18) 19) Christian Wilhelm Altmannsperger, Cigarrenfabrikan! zu Neichelsheim.
1 r Huber, Müller zu Rödgen.
Isaak Stern, Fruchthändler zu Bruchenbrücken.
22) Seligmann Hirschhorn, Ellenwaarenh. zu Friedberg.
23 Heinrich Dietz. Müller daselbst. 1
24) Kaspar Ernst Windecker, Müller zu Rödgen. 25) Christian Mayer, Müller zu Schwalheim. 26) Georg Steinhäußer II., Bierbrauer zu Friedberg. 27) Wilbelm Süffert, Apotheker zu Assenheim.
28) Jorael Schönberg, Lumpenhändler zu Nieder⸗Wöllstadt. 29) Amschel Grünebaum, Fruchthändler zu Bad⸗Nauheim. 30) David Mayer, Fruchthändler zu Friedberg.
31) Georg Hölzer, Ellenwaarenbändler zu Butzbach.
32) Jakob Wilhelm August Weickhard, Buchhändler daselbst.
16) Moritz Stahl, Fruchthändler daselbst. 5 17) Abraham Löwenthal, Fruchth. zu Nieder⸗Wöllstadt.
33) Salomon Fröhlich, Fruchthändler daselbst.
e 34) Löb Kaufmann, Tuchhündler daselbsl. 35) Collektor Moritz Kuhl, Buchdrucker daselbst. 36) Wolf Lichtenstein, Fruchthändler daselbst. 37) Gabriel Nosenthal, Fruchthändler daselbst. 38) Kaufmann Rosenthal, Fruchthändler d 725 30) Philipp Reimer, Miller zu Gambach. 40) Friedrich Wagner, Müller daselbst. 41) Jacob Müller, Müller zu Griebel. 42) David Bär II., Fruchthändler st. 43) Abraham Kaufmann II., Fruchthändler
Weisel. 45., Fruchthändler 45) Heinrich König XI., Fruchthändler zu 46) Friedrich Sames, Apotheker zu Rockenberg.
48) Emanuel Hessenberger II., Fruchthändler daselbst.
zu Nieder⸗ Liebmann Krämer I., Fruchthändler 1 be a Fru ler zu Ober⸗Mörlen.
47) Emanuel Hessenberger I., Fruchthändler zu Staden.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommende Forststrafen vom 2. Quartal 1870 und Feldstrafen:. 1 vol ber 3. Periode 1870, hier Einnahme Decretut derselben. Friedberg am 8. Mai 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir Ihnen nachstehend das Verzeichniß, der Ihren Gemeinden zukommenden Forstsirafen vom 2. Quartal v. J. und Feld⸗ strafen von der 3. Periode v. J. mittheilen, tragen wir Ihnen auf, hierüber Einnahme- Oecretur zu ertheilen und Controlirung eintreten zu lassen. re
ral Auszug aus dem Verzeichniß über Forststrafen vom 2. Quartal 1870. 5 1 2 önstadt 20. 2) Nieder ⸗Florßadt 5 fl. 8 ½ kr. 3) Ober ⸗Florstadt] Münzenberg 8 kr. 17) Södel 27 kr. 18) Wohnbach 20 kr. 19) Wölfersheim 27 kr. 33 kr. Nawe 14a in 5) Sto de 2 l. 0 Jibkapad. 10 kf. 7) Bodenrod 20) Bad ⸗Mauheip 21 kr. 21) Ober-Mörlen 1 fl. 51 kr. 50 5e 34 kr. 8) Ostheim 1 fl. 39 kr. 9) Hoch⸗Weisel 1 fl. 18 kr. 10) Fauer bach v. d. H. 2fl. 14 kr. 23) Butzbach 43 kr. 24) Nieder⸗Wetsel 7 ke. 25) Kirch⸗Göns 1 fl. 3 kr.
9 kr. 11) Langenbain 48 kr. 12) Maibach 3 kr. 13) Mark Griedel 32 kt. 26) Pobl⸗Göns 29 kr. 27) Weckesheim 32 kr. 28) Beienheim 7 kr. 20) Reichels⸗ 14) Gambach 2 fl. 4 kr. 15) Mark Rockenberg 2 fl. 26¾ kr. 16), Mark Trais⸗ heim 34 kr. 75 5 ö
Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen von der 3. Periode 1870.
1) Bönstadt 19 kr. 2) Bab⸗Nauheim 20 fl. 13% K.. 3) Dotheim 23% kr.[2 fl 19½ kr. 18) Fauerbach b. Fr. 7 kr. 19) Friedberg 2 fl. 4775 kr. 20) Ilben⸗ 4) Nieder⸗Mörlen 6 fl. 1¼ kr. 5) Ober⸗Mörlen 9 fl. 53½ kr. 6) Rödgen 1 fl. stadt 2 kr. 21) Melbach 7 fl. 34/ kr. 22) Nieder⸗Florstadt 4 fl. 35% kr. 17¾ kr. 7) Schwalheim 12 kr. 8) Steinfurth 8 kr. 9) Fauerbach v. d. H. 23) Nieder- Rosbach 43% kr. 24) Nieder⸗Wöllstabt 5½ kr. 25) Ober- Florstadt
1 fl. 46 kr. 10) Hoch ⸗Weisel 1 fl. 6 kr. 11) Langenhain 47 ke. 12) Ostheim
18 kr. 26) Ober⸗Rosbach 48½ ke. 27) Ober⸗Wöllstadt 3 fl. 2½¼ kr. 28) Reichels⸗ 3 fl. 46 ¼ kr. 13) Rockenberg 1 fl. 44½ kr. 14) Oppershofen 3 fl. 55½ kr.
heim 3 fl. 3/4 kr. 29) Butzbach 9 fl. 41/ kr. 30) Kirch⸗Göͤns 41½ ke. 31) Pohl⸗
150 Assenheim 5 fl. 28/ kr. 16) Bruchenbrücken 29¼ kr. 17) Dorn⸗ Assenheim
Betreffend: Die Einsendung der Verzeichnisse über die 155 entstandenen Kosten im I. Quartal 1871.
durch die Beitreibung der Communalintraden
Göns 1 fl. 18 kr. 32) Staden 19 kr.
Friedberg am 9. Mai 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien
Bauernheim, Beienheim, Dorheim,
Friedberg, Griedel,
Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt,
Münzenberg, Bad⸗Nauheim, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Staden, Steinfurth, Trais⸗ Münzenberg, Weckesheim und Wölfersheim.
An die sofortige Einsendung der rubrizirten Verzeichnisse werden Sie bei Meidung von Wartboten erinnert.
Betreffend: Die Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1872 resp. 1872/74.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände.
Unter Hinweisung auf den Art. 15 der Verordnung vom 6. Juni
1832, die Verwaltung des Kirchen⸗Vermögens Ihnen hiermit auf, die Kirchen voranschläge fü
sofort zu fertigen und an die betreffenden Dekanate abzusenden. Pünktliche Befolgung der Instruktion für die Aufstellung der ranschläge, sowie der Entschließungen zu den vorderen Voranschlägen önnen wir erwarten und empfehlen Ihnen noch weiter, die einzelnen Ansätze in dem Berathungsprotokolle gehörig zu begründen und das⸗
selbe vorschriftsmäßig abzuschließen,
betreffend, tragen wir r 1872 resp,. 1872/74
Trapp.
Friedberg am 8. Mai 1871.
Unter Hinweisung auf die Bestimmungen im Art. 20 der Ver⸗ ordnung, die Verwaltung des Kirchen vermögens betreffend, bemerken wir Ihnen, daß in den Fällen, in welchen Zuschüsse aus den Ge⸗ meinde fassen verlangt werden, diese Aufforderungen durch einen voll⸗ standigen speciellen Auszug aus dem Berathungs protokoll zum Vor⸗ anschlag und durch eine Zusammenstellung sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben zu begründen sind. 0
Ter a p p.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. e Philipp Metzger von Butzbach ist als Nachtwächter für die Stadt Butzbach bestellt und verpflichtet worden.
Deutsches Reich.
Dar mstadt. Der Hessischen Ludwigs⸗Eisen⸗ bahn ⸗Gesellschaft ist die Genehmigung zur Exhauung einer Verbindungsbahn zwischen der Riedbahn und der Bahrlinie Mainz⸗Darmstadt einerseits und der Bahnlinie Darmstadt: Aschaffenburg an⸗ dererseits unter dem Vorbehalt ertheilt worden, daß die fragliche Bahn nur für Militär- und Gütertransporte benutzt werden darf. Eine Personen— beförderung— abgesehen von Militärzügen— wird daher auf dieser Bahnverbindung nicht stati⸗ finden.
— Dem„Fr. J.“ wird von hier berichtet: Wie verlautet, bat sich Geh. Stgatsrath Franck, bisher die maßgebende Persönlichkeit bei Besetzung der Richterstellen und der einflußreichste unter fämmtlichen Räthen des Ministeriums Dalwigk, um die vacante Stelle eines Präsidenten des Oherapellationsgerichts beworben. Diese Be— werbung soll große Aussicht auf Erfolg haben.
— Von der Hessischen Division wird dem M. 1 en Soucourt(Haute Marne) 5. Mai. ach einem Aufenthalte von beinahe seche Wochen verläßt die Hessische Diviston heute
Sandbruch fand am 5, d. früh Regimentsappell
ihre Standquartiere in dem Departement der Haute⸗Marne und bezieht solche in dem Departe⸗ ment der Vogesen, vielleicht nur auf kürzere Zeit; von der deutschen Grenze sind wir nicht sehr weit mehr entfernt. Das Generalcommando des 9. Armeecorps(General v. Manstein) kommt nach Plombikree, dem be ühmten Badeorte; das Com- mando der Hessischen Diviston nach Remiremont, einer Stadt von etwa 7000 Einwohnern. In den letzten Tagen fand in den Standquartieren eine Inspection der einzelnen Regimenter durch Se. Großh. Hoheit, Prinz Ludwig statt. Die Truppen machten durch die Prätiston, womit sie alle Uebungen ausführten, sowie durch ihr kräf⸗ tiges körperliches Aussehen den besten Eindruck. Mainz. Der„Anz.“ berichtet: Auf dem
des 19. Posen'schen Inf.⸗ Regiments staft. Alle Truppen, welche zu diesem Regiment gehören, ja selbst die Invaliden, waren ausgezogen. Bei oieser Gelegenheit wurde dem Regiment ein nun rechtskräftig gewordenes Urtheil gegen einige seiner Ersatzmannschaften, welche sich zur Zeit ihrer Einberufung gegen Offiziere und gegen ihre eigenen
Landsleute in hier nicht wiederzugebender Weise betragen hatten, verkündet. Die Höhe des Ver⸗ brechens läßt sich wohl aus der Strafe ermessen. Es wurden 4 Reserpisten zum Tode verurtheilt, welches Urtheil aber durch die Gnade des Kaiser⸗ Königs in lebenslängliche Haft umgewandelt wurde, 6—7 Soldaten wurden zu 10 Jahren Zuchthaus und noch mehrere andere zu lebenslänglicher Festungsstrafe verurtheilt.
Berlin, 8. Mai. Reichstag. In der zweiten Berathung, des Gesetzentwurfes, betreffend die Redaction des Strafgesetzbuchs des norddeutschen Bundes als Strafgesetzbuch für das deutsche Reich, wurden sämmtliche Paragraphen nach unwesent⸗ licher Debatte angenommen. Für die dritte Be⸗ rathung kü digte der Abg. Lasker einen Abände⸗ rungsantrag zu§H. 80 und 81(Verbrechen gegen das Reichsoberhaupt und die Bundes ffürsten) mit Bezug auf Elsaß Lothringen an. Hierauf wurde das Gesetz angenommen, wonach das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich vom 1. Jan. 1872 in Wirksamkeit tritt.— Der Gesetzentwurf, betreffend die Kriegedenkmünze für das Reichs⸗ heer, wird mit dem Amendement Bernuth's, statt
einig ferenz


