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Beilage.
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Oberhessischer Anzeiger. u 1
Amtlicher Theil.
Betreffend: Ole Einsendung der Verzeichnisse der Kosten sür Beitrelbung der Gemelnde⸗Intraden
n n Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Nieder-Mörlen, Ober⸗Mörlen, Weckesheim und Wisselsheim.
vom 3. Quartal d. J.
Der Einsendung der rubricirten Kostenverzeichnisse sehen wir binnen 24 Stunden entgegen.
Detressend: Die Diaͤten der Bürgermeister, Beigeordneten und Gemelnderathsmligl'eder für Geschäfte außerhalb ihrer Bürgermeiflereien..
. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg a an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Dorn-Assenheim, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Gambach, Griedel, Ilbenstadt, Kirch— Goöns, Ober- Wollstadt, Ockstadt, Ostheim, Schwalheim, Trais⸗ Münzenberg, Weckesheim, Wölfersheim. Unserer Verfügung in obigem Betreffe vom 25. October d. J., Amtsblatt Nr. 12, haben Sie sofort zu entsprechen.
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Friedberg am 7. Dezember 1871.
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Friedberg am 7. Dezember 1871.
Deutsches Reich. Darmstadt. Vor einigen Wochen wurde von dem König von Bapern dem Generalmajor Kehrer, Oberstlieutenant Knispel, Hauptmann Riedel I., Dr. von Hesse und Dr. Budde der Militär-Verdienst-Orden verliehen.
— Am 18. d. soll die feierliche Eröffnung der Bahnstrecke Mainz Alzey, am 20. diejenige der Odenwaldbahn staktfinden. Der Tunnel bei Höchst ist dom 10. an befahrbar.
— Von den bisher in Darmstadt aecreditirt gewesenen auswärtigen Gesandten ist jetzt auch der Vertreter Brasiliens abg⸗rufen worden. Es befinden sich in Darmstadt zur Zeit noch Gesandte Preußens, Rußlands, Englands und bis auf Weiteres auch Oesterreichs.
Berlin. Die„Prov.⸗Corr.“ bespricht die Verhängung des Belagerungszustandes in den occu⸗ pirten französischen Provinzen. Diese Maßregel, welche zunächst nur zur elgenen Sicherheit der Deutschen in Frankreich bestimmt ist, wird die Franzosen hoffentlich zugleich zum Bewußtsein bringen, daß sie keineswegs in der Lage sind, die Milde Deutschlands ungestraft durch berausfor⸗ dernden Uebermuth zu erwidern. Dasselbe Blatt schreibt änläßlich der Circulardepesche des Grafen Andrassy: Indem Andrassy sich hiermit nicht nur zu einer offenen, unerschütterlichen Friedenspolitik, sondern auch zu der politischen Linie bekannte, welcher sein Vorgänger folgte, ist sein Eintritt in die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zugleich ein neues Unterpfand für die fortgesetzte aufrichtige Pflege wahrhaft freund- schaftlicher Beziehungen, welche zwischen dem deutschen Reiche und dem südöstlichen Nachbar- reiche neuerdings so sichtlich gefestigt worden sind. Für die Durchführung dieser Politik gibt auch die hochgeachtete und bedeutende Persönlichkeit, sowie die seitherige Politik und Haltung des neuen Ministers volle Gewähr. 150
— Vom Jahre 1872 ab werden die bisher norddeutschen Gesandtschaften in München, Stutt⸗ gart, Darmstadt und Karlsruhe auf den preußischen Etat übernommen. Auf demselben stehen bekannt⸗ lich schon Gesandschaften in Dresden, Hamburg, Oldenburg und Weimar, so daß Preußen also bei den deutschen Einzelstaaten 8 Special-Gesandte unterhält mit einem Kostenaufwand von 103,900 Thaler. Außerdem sollen auch künftig in München und Stuttgart preußische Militärbevollmächtige unterhalten werden; nur der Karlsruher Militär- bevollmächtige ist in Wegfall gekommen.
— Der„Corr. St.“ zufolge soll schon zum Weihnachtsfeste das erste Quantum Zehn- und Zwanzig- Markstücke in den Verkehr kommen.
— Ein Ausschreiben des General- Postamts an sämmtliche laiserliche Ober ⸗Post-Directionen bringt denselben zur Kenntniß, daß vom 1. Januar 1872 bei den kaiserlichen Post⸗Anstalten Corre- spondenzkarten mit bezahlter Rückantwortung ein- geführt werden. Die von dem Absender zu ent⸗
richtende Gebühr beträgt für diese Karten 2 Sgr., beziebungsweise 6 kr. Die Formulare sollen, wie
die gewöhnlichen Correspondenzkarten, von allen Postanstalten gegen Zahlung des Freimarkenwerthes verabfolgt werden. Nicht mit Freimarken beklebte Formulare müssen bei den Postanstalten zum Preise von ½ Sgr. für 5 Stück zum Verkauf bereit gehalten werden.
— Mit Bezug auf die Ausprägung von Reichs⸗ Goldmünzen entnehmen wir der„Köln.“ Ztg.“ solgende Notizen:„Zunächst werden Münz⸗ stätten errichtet in Berlin, Hannover, Frank- furt a. M., Straßburg, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe und wahrscheinlich auch in Darmstadt. Das Münzzeichen auf dem Avers der Goldmünze besteht in einem Buchstaben, dessen Wahl sich nach der durch die Verfassung geordneten Reihenfolge der Staaten richtet, denen die Münzstätte angehört(also für Berlin&, für Hannover B u. s. f.) Die Münzen sind im Ringe mit einem glatten Rande zu prägen, welcher bei dem Zwanzig Markstück die vertiefte Inschrift „Gott mit uns“ nebst einer zwischen je zwei Worten der Inschrift stehenden vertieften Ara- beske führt, und bei den Zehn- Markstücken eine vertiefte bandartige Verzierung trägt. Der er⸗ habene Rand soll auf Avers und Revers völlig gleich sein. Zur Sicherung der möglichsten Gleich⸗ förmigkeit des Gepräges der aus den verschiedenen Münzstätten hervorgehenden Reichs Goldmünzen ist die Urmatrize für die Reversseite sowohl der Zwanzig Nals der Zehn⸗Markstücke in der Münz⸗ stätte zu Berlin anzufertigen und sind mittels dere selben hergestellte Matrizen allen übrigen mit der Ausmünzung von Reichs⸗Goldmünzen betrauten Münzstätten zuzustellen. Dagegen wird die Aus- prägung der Aversseite, für welche bekanntlich das Münzregal der Einzelstaaten gewahrt geblieben, den verschiedenen Münzstätten überlassen. Vorerst sollen 100,000 Pfd. fein Gold ausgeprägt und nach Maßgabe der von den Regierungen an das Reichskanzleramt gelangten Erklärungen auf die einzelnen Münzstätten vertheilt werden, und zwar zu o in Zwanzig ⸗Markstücken und zu 10 in Zehn-Markstücken.
— Der Reichstag hatte dem Reichskanzler zwei Petitionen zur Berücksichtigung überwiesen, in welchen die Abänderung, resp. Aufhebung des Art. 4 der Maß- und Gewichts⸗ Ordnung vom 17. August 1868 beantragt wird. Dieser Art. 4 lautet:„als Entfernungsmaß dient die„Meile“ von 7500 Meter.“ Die Petenten wollen an Stelle der„Meile“ den„Kilometer“ mit Decimal- Gliederung in Anwendung gebracht sehen. Der Bundes rath hat beschlossen, zunächst die Bundes- regierungen zu ersuchen, sich über diesen Antrag zu äußern, damit eine weitere Grundlage für die Berathung im Ausschusse und im Bundesrathe gewonnen werde.
München. Der Erzbischof von München ruft den„verfassungsmäßigen“ Schutz der Staats- gewalt an hinsichtlich der Vollstreckung der Ent⸗ setzung der Pfarrer von Tuntenhausen und Kiefers⸗
n von ihren Pfründen. A n Der General der Infanterie
Frhr. v. Hartmann feierte jüngst sein 60jähriges Dienstjubiläum als Offizier. Derselbe trat, nach- dem er von 1806 an als Freiwilliger, Unteroffizier und Unterlieutenant bei dem großherzoglich⸗ber⸗ gischen Infanterie⸗Regimente in den Listen geführt worden war, in seinem 17. Jahre am 1. De⸗ zember 1811 bei dem genannten Regiment als Oberlieutenant den activen Dienst an. Welche Rüstigkeit und Thätigkeit der 76 jährige Jubilar in dem letzten Feldzuge bewährte, geht aus der Thatsache hervor, daß derselbe am Schlachttage von Wörth, 6. August, früh 4 Uhr von Clim-⸗ bach gegen Fröschweiler abreitend, mit einer nur kurzen Unterbrechung, bis Nachts 1 Uhr in der Verfolgung des Feindes zu Pferde blieb.
Kaiserslautern. Die„Pfälz. Ztg.“ theilt mit, daß der Seitens des Decanats suspendirte Kaplan Kühn, welcher gegenwärtig als Seelsorger der altkatholischen Gemeinde fungirt, den ihm von der kirchlichen Oberbehörde entzogenen Tischtitel, d. i. derjenige Betrag seines Gebalts, welcher vom Staate beigesteuert wird, auf hiergegen bei der Regierung erhobene Reclamation vom Rent⸗ amte ausgeliefert erhalten hat.
Straßburg. Eine Bekanntmachung des Oberpräsidenten untersagt den Debit der Berliner Zeitung„Germania“ im Gebiete von Elsaß⸗ Lothringen.
— Der Vorstand der eben in der Aufstellung begriffenen neuen Bibliothek, Dr. Barack, beab⸗ sichtigt mit dem Beginne des neuen Jahres im Schloß ein Journallesezimmer einzurichten, in welchem wissenschaftliche Zeitschriften aller Fächer der Literatur zur Benützung aufgelegt werden.
— Am 4. d. Abends zwischen 6 und 7 Uhr wurde ein Soldat des 41. Infanterieregiments, der aus einem Wirthshause auf der Weißthurm- straße bheraustrat, von einem Franzosen überfallen und durch verschiedene Messerstiche tödtlich verwundet.
Metz. Vor einigen Tagen hat sich die hiesige Gemeindeverwaltung direet an den Fürsten Bis- mark gewandt und ihn im Namen der Stadt Metz gebeten, die Conscription auf fünf Jahre hinauszuschieben. Das Schreiben bebt hauptsäch⸗ lich den Umstand hervor, daß durch die Emigration das Land verarmt, und daß es„der Würde des Reiches nicht angemessen sei, in Elsaß-Lothringen eine Wüste zu besitzen.“
Ausland.
Oesterreich. Wien. Die„Neue freie Presse“ bringt anläßlich des vem Grafen Beust auf seiner Reise nach London dem Präsidenten Thiers abgestatteten Besuchs einen Artikel, in welchem hervorgehoben wird, daß diesem Besuche nur die Bedeutung eines Höflichkeitsactes gegen Thiers und die französische Republik beizulegen sei. Oesterreich wünsche Frankreich alles Gute; von einer Verbindung mit Frankreich zu anderen als zu Friedenszwecken werde aber niemals die Rede sein können.
— Von unterrichteter Seite verlautet, daß mit Herbst wegen Uebernahme des Finanzministe-
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