Ausgabe 
9.5.1871
 
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* 1871.

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Dienstag den 9. Mai.

M 54.

hessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Sritdberger Intelligenzblatt.

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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

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Settreffend: Tollwuth von Hunden.

Andreas Markgraf zu Ilbenstadt.

Der in unserer Bekanntmachung vom 5. d. M. erwähnte, mit der Tollwuth behaftete, inzwischen getöͤdtete Daselbst hat er mehrere Thiere gebissen.

Orte Ilbenstadt, Assenheim und Bruchenbrücken ausgedehnt. Friedberg den 5. Mai 1871.

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Großherzogliches Kreisamt Friedberg. N Haas, Kreis⸗Assessor.

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betteffend: Maßregeln gegen die Rinderpest.

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Den im Abdruck nachstehenden Erlaß der K. K. Landesregierung zu Salzburg bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.

Friedberg den 5. Mai 1871.

Mit Bezug auf die geehrte Note vom 2. April a. c. Nr. 10859/13246, tetreffend die Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest, be⸗ rt sich die Landesregierung Salzburg Eine hochlöbliche k. Regie jung von Oberbayern über die in den k. k. österr. Staaten auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1868, betreffend die Hintanhaltung ind Unterdrückung der Ninderpest zur Ein⸗ bezw. auch Durchfuhr ton Rindern, Schafen und Ziegen oder der von vorbezeichneten Thieren stammenden Rohprodukte dahin in gefällige Kenntnißnahme u setzen, daß diesen Sendungen ein von fachmännischer Seite bräcis ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheits⸗ zeug nit, welches mit dem Visum der betreffenden poli- zeilichen Behörde versehen u ist, beigegeben sein muß. Auf Zeugnisse, welche in den unbestimmten Ausdrückendiese haute wurden in seuchenfreien Orten aufgekauft abgefaßt erscheinen, kann darum keine Rücksicht genommen werden, weil ja hierin doch noch nicht die Thatsache begründet liegt, und dieß ist eben das wich igste, daß auch die Thiere, von denen diese Häute eben herstammen, jener seuchenfreien Gegend wirklich gehalten, mit keinem verdäch igen Viehe oder dessen Abfällen in Contakt gebracht, durch keine derseuchten Orte geführt und in solchen auch nicht geschlachtet wurden. ö Der vielseitige Nexus, in welchem gegenwärtig noch Länder teile des Königreiches Bayern eben mit Elsaß, Lothringen und selbst

Großherzogliches Kreisamt Friedberg, B. d. K.: Haas, Kreis ⸗Assessor.

mit fran zösischen Ländergebieten stehen, gestattet der Landesregierung nicht, von der Beibringung der Ursprungs- und Gesundheits-Zeugnisse ein Abkommen eintreten zu lassen, sondern muß dieselbe, ohne eine anderweitige Beschränkung des Verkehres auf deren weiterer Beibringung auch fortan beharren.

Nachdem alle dieß bezüglichen Sendungen aus Würtemberg und Baden, aus Theilen des nördlichen Deutschlands und aus der Schweiz zum Importo nach Oesterreich ihren Weg auch durch Bayern nehmen, erlaubt sich die Landesregierung, da alle derartigen Transporte, wenn deren Zeugnisse nicht in der obenbezeichneten Weise ausgestellt er⸗ scheinen, wieder über die österr. Grenze nach Bapern zurückgewiesen werden, demnach die Bayer. Bahnverwaltungen in erster Linie in Mitleidenschaft gezogen werden, eine löbl. k. Regierung für Ober⸗ bayern diensthöflichst zu ersuchen, auch die unterstehenden dieß bezüg⸗ lichen Grenzstationen eben dahin instruiren zu wollen, daß mangel⸗ haften oder gar nicht legitimirten Sendungen lebender Wiederkäuer oder von solchen stammenden Rohprodukten an der Grenze der österr. Staaten der Eintritt verweigert wird.

Salzburg am 7. April 1871.

Für den k. k. Landes⸗Präsidenten. gez. Ebner.

Deutsches Reich.

Hund war Eigenthum det Wir haben deshalb heute die angeordnete Hundesperre auf die

Darmstadt, 6. Mat. S. K. H. der Groß⸗ hirzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung zeruht: am 26. April: 1) nachfolgende Officiere ur Reserve zur Linie zu versetzen, nämlich: die geutenants von Riedesel Freiherrn zu Eisenbach und Altenburg im 2. Reiter-Regt,., Zahn im 2. Reiter-Regt., v. Strzemiezuy im 1. Jäger⸗Bat., Ebel im 2. Inf.⸗Regt., Goldmann im 2. Inf. Kegt., Schott im 3. Inf.⸗Regt, Bornemann im 9, Inf.⸗Regt.; 2) zu Lieutenants zu ernennen: die Portepéefähnriche Freiherrn von Hertling im 1. Jäger⸗Bat., Goldbeck im 2. Jäger⸗Bat,, Geisel h 3. Juf.⸗Regt., Kepdell im 3. Inf.⸗Regt., Herden im 3. Inf.⸗Regt., Deter im 3. Inf. Regt.; am 27. April: den charakterisirten Oberst id stellvertretenden Brigade-Commandeur Klingel- löffer zum wirkl. Oberst, den charakterisirten Oberstlleutenant Pabermehl, Commandeur des Gsatzbataillons 3. Infanterieregiments, zum wirk- lichen Oberstlieutenant, die charakterisirten Majore 1. Wachter, Commandeur des Ersatzbataillons 1. Infanterieregiments und Wehland, Adjutant beim stellvertretenden Armee⸗Divisions-Commando zu wirklichen Majors und am 3. Mal: den Haupt- nonn und Batteriechef Reh vom Großherzoglichen Atillerlecorps zum Major, mit Belassung seiner seltherigen Stellung zu ernennen. f

Darmstadt. bey Verhandlungen über die Modification und

Zu den in Berlin bevorstehen⸗

Mänderung der preußisch-hessischen Militärcon

vention sind die hessischen Bevollmächtigten, Bri⸗

gade⸗Commandeur und Oberst v. Lyncker und Ober-Kriegsrath Niepoth von hier abgereist.

Dem Ministerialrath an dem Ministerium

der Finanzen, August Schleiermacher, ist die Stelle eines landesherrlichen und ersten Mitglieds der Direction der Staatsschulden-Tilgungskasse als Nebenstelle übertragen worden. Nach hier eingelangten zuverlässigen Nachrichten wird die hessische(25.) Division in der Kürze Donjeux verlassen und in der Gegend von Epinal Can tonnements beziehen.

Mainz. Zustimmungsadressen an die Mün-

chener Pfarrgeistlichkeit sind aus unserem Lande ergangen von den Decanaten: Dieburg Lnebst bischöflichem Knabenconvict), Nieder-Ingelheim, Alzey und Worms. Berlin. DerNordd. Allg. Ztg. zufolge ist Fürst Bismarck nach Frankfurt a. M. zu einer Besprechung mit Jules Favre abgereist. Die Legationsräthe Bucher und Graf Hatzfeld, sowie der Legationsseeretär Graf Wartensleben beglei ten den Fürsten.

5. Mai. Reichstag. Bei der ersten Be rathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Postwesen des deutschen Reiches, erklärt General Postdirektor Stephan gegenüber den Aeußerungen mehrerer Redner, dem Postzwang seien in Deutsch land die engsten Grenzen gezogen, das Briesmo nopol abzuschaffen sei unmöglich, da sonst die Post- anstalt selbst in Frage gestellt würde. Das Haus

beschließt zweite Lesung im Plenum. Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend das Posttaxwesen im deutschen Reiche. Auf eine An⸗ frage Ritibergs erklärt der Generalpostdirector, das Landbriefbestellgeld für Kreuzbandsendungen werde vom 1. Januar 1872 in Wegfall kommen. Die von Ackermann gewünschte Einführung des Pfennigtarifs erklärt der Generalpostdirektor für unmöglich. Das Haus beschließt zweite Lesung im Plenum.

Aus officiöser Quelle verlautet, daß man bezüglich Elsaß⸗Lothringen einen Ausgleich mit der französischen Ostbahngesellschaft erwartet. Nöthi⸗ genfalls würde die Eisenbahn expropriirt. Es ist gegründete Aussicht vorhanden, daß der Gesetzeut⸗ wurf der Zukunft des Elsasses nicht vorgreift. Die Mitwirkung des Reichstags bei den definitiven Einrichtungen bleibt vorbehalten.

Frankfurt, 6. Mai. Fürst Bismarck und Jules Favre's sind gestern dahier eingetroffen. Der Erstere wohnt mit seiner Begleitung in dem eben erst eröffneten prachtvollenHotel zum Schwanen, Jules Favre mit den französischen Friedensbevollmächtigten imRussischen Hof. In Begleitung des Fürsten befinden sich Graf Hatzfeld und Herr Lothar Bucher. Herrn Jules Favre begleiten der junge Graf Fenelon, Sohn des früheren französischen Gesandten am deutschen Bunde, und Herrn Clere, der bei dem Abschluß des deutsch⸗französischen Handelsvertrages mit- wirkte. Baron R. v. Erlanger hatte eine andert

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